Teilrevision Material Rota Bärg und Jossagada (gescannter Plan GGP)
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · Vals
Documento
- Numero
- 08.752_51518
- Tipo
- Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
- Comune
- Vals
- Cantone
- Grigioni
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- In vigore dal
- 9 giu 2008
Carta
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3603_B_OPTR_Material_Rotabärg_Jossagada_RB_08.752.PDFApri in una nuova scheda
Testo
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-9
, AMTSREGISTRATUR III AMT FÜR RAUMENTWICKLUNG
Die Regierung des Kantons Graubünden
La regenza dal chantun Grischun
II Governo del Cantone dei Grigioni
Sitzung vom
Mitgeteilt den
Protokoll Nr.
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9. Juni 2008
11. Juni 2008
752
A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Vals beschlossen in der Urnenabstimmung vom 24. Februar 2008 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden folgende Planungsmittel verabschiedet: Änderungen Baugesetz (Art. 41 und 41a) Zonenplan 1:2'000 Teilrevision „Auszonung Bodabach" Zonenplan 1:5'000 Teilrevision „Erweiterung Materialablagerung Rota Bärg und Abbauzone Jossagada" - Genereller Gestaltungsplan 1:100 Querprofile 10.00 - 80.00 „Erweiterung Materialablagerung Rota Bärg" Genereller Gestaltungsplan 1:100 Querprofile 90.00 - 140.00 „Erweiterung Materialablagerung Rota Bärg" - Genereller Gestaltungsplan 1:500 Gestaltung „Erweiterung Materialablagerung Rota Bärg" - Genereller Gestaltungsplan 1:1'000 „Erweiterung und Anpassungen Abbauzone Jossagada" - Genereller Erschliessungsplan 1:2'000 Verkehr (Teilrevision) „Postautohaltestelle Therme" Planungs- und Mitwirkungsberichte über die drei Bereiche „Abbauzone Jossagada", „Materialablagerung Rota Bärg" sowie „Auszonung Bodabach inkl. Kurbetriebszone Therme Vals", alle vom 11. März 2008, liegen vor. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 7. März 2007 sowie vom 27. Juli 2007 entsprechende Vorprüfungsberichte.
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Die öffentliche Bekanntgabe der Urnenabstimmung vom 24. Februar 2008 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 28. Februar 2008. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 20. März 2008 ersuchte der Gemeindevorstand Vals um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.
B. Übereinstimmung mit der Richtplanung
Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) obliegt der kantonalen Genehmigungsbehörde u.a. die Prüfung der Übereinstimmung der Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist somit zu prüfen, ob die vorliegende Revision der Ortsplanung mit dem Richtplan Graubünden 2000 (RIP2000, vom Bundesrat genehmigt am 19. September 2003) sowie mit dem rechtskräftigen Regionalen Richtplan der Surselva übereinstimmt. Aus der kantonalen und regionalen Richtplanung sind für die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung folgende Inhalte von Bedeutung: -
Im kantonalen Richtplan sind im Kapitel 7.4 (Seite 159 ff.) die Leitüberlegungen zum Materialabbau und zur Materialverwertung aufgeführt. Der Steinbruch „Jossagada" wurde als Objekt Nr. 02.VB.13 als Ausgangslage in den kantonalen Richtplan aufgenommen.
-
Im regionalen Richtplan (Ergänzung 1999) Materialabbau/Deponien und Materialablagerungen der Region Surselva ist der Standort „Jossagada" für den Materialabbau im Koordinationsstand Ausgangslage und die Erweiterung des Steinbruchs als Festsetzung (unter dem Vorbehalt der Erteilung der Rodungsbewilligung) enthalten. Die Erweiterung der Materialablagerung „Rota Bärg" ist ebenfalls mit dem Koordinationsstand Festsetzung enthalten (vgl. Regierungsbeschluss Nr. 425 vom 20. März 2001).
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Am 8. November 2007 beschloss der Vorstand der Regiun Surselva eine Änderung des Objektblattes Nr. 2.620 des regionalen Richtplans (Ergänzung 1999) Materialabbau/Deponien und Materialablagerungen. Dabei wurden die nun geplanten Erweiterungen des Materialabbaus Jossagada sowie der Materialablagerung Rota Bärg festgesetzt. Die Regierung genehmigt diese Richtplanänderung mit heutigem Datum. Es ist somit festzustellen, dass die Revisionsvorlage richtplankonform ist.
C. Änderungen Baugesetz Die am 24. Februar 2008 beschlossenen Änderungen des Baugesetzes (Art. 41 und 41a) geben zu keinen Bemerkungen Anlass; sie können genehmigt werden.
D. Zonenplan 1:2'000 Teilrevision „Auszonung Bodabach" Die Revitalisierung des teilweise eingedolten Bodenbachs sowie die Neugestaltung des Wuhrdurchlasses in den Valserrhein, welche als Ersatzmassnahmen für die Beeinträchtigungen von Naturwerten aufgrund der Erweiterungen des Abbaugebietes Jossagada und der Materialablagerung Rota Bärg geplant sind, werden als zweckmässig angesehen. Die Aufwertungsmassnahmen sind in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Hauptfischereiaufseher auszuführen. Die entsprechenden Auflagen werden in der BAB-Bewilligung verfügt. Im Übrigen gibt der Zonenplan 1:2'000 Teilrevision „Auszonung Bodabach" vom 24. Februar 2008 zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.
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E. Zonenplan 1:5'000 Teilrevision „Erweiterung Materialablagerung Rota Bärg und Abbauzone Jossagada" 1. Korrektur formeller Mängel Gemäss Art. 49 Abs. 3 KRG kann die Regierung im Genehmigungsverfahren nach Anhören des Gemeindevorstandes und Betroffener in den Erlassen der Grundordnung (Baugesetz und Pläne) rechtswidrige Vorschriften ändern und formelle Mängel beheben. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens mussten im Zonenplan 1:5'000 Teilrevision „Erweiterung Materialablagerung Rota Bärg und Abbauzone Jossagada" zwei formelle Mängel festgestellt werden, welche einer Korrektur im dargelegten Sinne zugänglich sind. Mit Schreiben vom 29. April 2008 wurde die Gemeinde Vals darüber orientiert. Der Gemeindevorstand Vals stimmte mit Schreiben vom 5. Mai 2008 der Behebung der formellen Mängel im Zonenplan 1:5'000 zu (Legendeneinträge „Waldzone" statt „Forstwirtschaftszone" sowie „Abbauzone" statt „Materialabbauzone"). Das ARE wird beauftragt, die entsprechenden Korrekturen im Zonenplan 1:5'000 Teilrevision „Erweiterung Materialablagerung Rota Bärg und Abbauzone Jossagada" vorzunehmen. 2. Rodungsbewilligungen Mit Verfügung vom 14. Mai 2008 sowie vom 4. Juni 2008, welche gleichzeitig mit dem vorliegenden Genehmigungsbeschluss eröffnet werden, hat das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement (BVFD) die für die Genehmigung der Erweiterung der Materialablagerungszone „Rota Bärg" sowie der Abbauzone „Jossagada" erforderlichen Rodungsbewilligungen erteilt. Damit steht den Erweiterungen nichts im Wege. 3. Erforderliche weitere Bewilligungen Die Erweiterung des Abbaugebietes Jossagada benötigt noch folgende Bewilligungen:
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— Baubewilligung der Standortgemeinde Vals (Art. 86 KRG) — BAB-Bewilligung des ARE (Art. 87 KRG i.V.m. Art. 49 der Raumplanungsverordnung des Kantons Graubünden, KRVO) — Abbaubewilligung des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements, EKUD (Art. 44 GSchG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. f des Kantonalen Gewässerschutzgesetzes, KGSchG) — Errichtungsbewilligung des Amtes für Umwelt, ANU (Art. 25 der technischen Verordnung über Abfälle, TVA i.V.m. Art 42 Abs. 1 des kantonalen Umweltschutzgesetzes, KUSG) Die BAB- und Spezialbewilligungen werden koordiniert eröffnet und können als in Aussicht gestellt betrachtet werden. Um die Belange des Lärmschutzes, der Abwasserbehandlung und der Luftreinhaltung vertieft abzuklären, wird empfohlen, frühzeitig mit dem ANU Kontakt aufzunehmen. Im Übrigen gibt der Zonenplan 1:5'000 Teilrevision „Erweiterung Materialablagerung Rota Bärg und Abbauzone Jossagada" vom 24. Februar 2008 zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.
F. Generelle Gestaltungspläne 1:100 Querprofile 10.00 — 80.00 und 90.00 — 140.00 „Erweiterung Materialablagerung Rota Bärg" Genereller Gestaltungsplan 1:500 Gestaltung „Erweiterung Materialablagerung Rota Bärg"
Diese Pläne geben zu keinen Bemerkungen Anlass und können genehmigt werden.
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G. Genereller Gestaltungsplan 1:1'000 „Erweiterung und Anpassungen Abbauzone Jossagada" Der Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 „Erweiterung und Anpassungen Abbauzone Jossagada" vom 24. Februar 2008 gibt zu keinen Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.
H. Genereller Erschliessungsplan 1:2'000 Verkehr, Teilrevision „Postautohaltestelle Therme" Der Generelle Erschliessungsplan 1:2'000 Verkehr, Teilrevision „Postautohaltestelle Therme" gibt zu keinen Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung: 1.
Die am 24. Februar 2008 beschlossenen Änderungen Baugesetz (Art. 41 und 41a) werden genehmigt.
2.
Der Zonenplan 1:2'000 Teilrevision „Auszonung Bodabach" vom 24. Februar 2008 wird im Sinne der Erwägungen genehmigt.
3.
Der Zonenplan 1:5'000 Teilrevision „Erweiterung Materialablagerung Rota Bärg und Abbauzone Jossagada" vom 24. Februar 2008 wird im Sinne der Erwägungen mit der folgenden direkten Korrekturen (Korrektur gemäss Art. 49 Abs. 3 KRG in Einvernehmen mit der Gemeinde) sowie mit folgender Empfehlung genehmigt:
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a)
In der Legende werden die Begriffe „Forstwirtschaftszone" durch „Waldzone" sowie „Materialabbauzone" durch „Abbauzone" ersetzt.
b) Um die Belange des Lärmschutzes, der Abwasserbehandlung und der Luftreinhaltung vertieft abzuklären, wird empfohlen, frühzeitig mit der für die Abbaubewilligung zuständigen Fachstelle (Amt für Natur und Umwelt) Kontakt aufzunehmen 4.
Der Generelle Gestaltungsplan 1:100 Querprofile 10.00 — 80.00 „Erweiterung Materialablagerung Rota Bärg", der Generelle Gestaltungsplan 1:100 Querprofile 90.00 — 140.00 „Erweiterung Materialablagerung Rota Bärg" sowie
der Generelle Gestaltungsplan 1:500 Gestaltung „Erweiterung Materialablagerung Rota Bärg", alle vom 24. Februar 2008, werden genehmigt.
5.
Der Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 „Erweiterung und Anpassungen Abbauzone Jossagada" vom 24. Februar 2008 wird genehmigt.
6.
Der Generelle Erschliessungsplan 1:2'000 Verkehr, Teilrevision „Postautohaltestelle Therme" vom 24. Februar 2008 wird genehmigt.
7.
Die Rodungsbewilligungen des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartementes (BVFD) vom 14. Mai 2008 und vom 4. Juni 2008 werden gleichzeitig mit dem vorliegenden Nutzungsplangenehmigungsbeschluss eröffnet.
8.
Der Gemeindevorstand Vals wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).
9.
Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.
10. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzunehmen.
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11. Der Gemeindevorstand Vals sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des ARE. 12. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. 13. Mitteilung an:
Der Präsident:
Stefan Engler
Namens der Regierung
Der Kanzleidirektor:
Dr. C. Riesen
Basi legali
801.100 · KRG · Cantone
801.110 · KRVO · Cantone
801.500 · Cantone
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantone
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920.110 · KWaV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confederazione
SR 814.41 · LSV · Confederazione
SR 814.201 · GSchV · Confederazione
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederazione
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederazione