Teilrevision Gewerbemischzone Bursa

Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · Surses

Documento

Numero
16.274
Tipo
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
Comune
Surses
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
15 mar 2016

Carta

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File

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Testo

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Die Regierung des Kantons Graubünden

11" zr

-

ANITShEGISTRATUR AMT FÜR RAUMENTWiCKLUNG

La regenza dal chantun Grischun

II Governo del Cantone dei Grigioni

Sitzung vom

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Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

15. März 2016

16. März 2016

274

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Savognin (seit 1. Januar 2016 Gemeinde Surses) beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 30. November 2015 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden folgende Planungsmittel verabschiedet: — Teilrevision Baugesetz (Art. 14 und 23) — Genereller Erschliessungsplan 1:1000 Teilrevision, Bursa Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 2. Dezember 2015 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 3. September 2015 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 30. November 2015 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 3. Dezember 2015. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 14. Dezember 2015 ersuchte der Gemeindevorstand Surses um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

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B. Gegenstand der Revisionsvorlage Am Gewerbestandort Bursa/Padnal in der Fraktion Savognin befinden sich der Sitz der Uffer Holz AG sowie ein Kompetenzzentrum zum Thema «Bauen + Energie». Inhalt der vorliegend zu genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde Surses bildet die Schaffung der nutzungsplanerischen Voraussetzungen, um das Aus- und Weiterbildungsangebot in Bursa zu einem „Energie Campus Savognin" weiterzuentwickeln. Im „Energie Campus Savognin" ist neben den bisherigen Räumlichkeiten des Kompetenzzentrums ein Neubau mit Unterkünften und Restauration geplant. Ebenfalls sind zusätzliche Räumlichkeiten für die Uffer AG vorgesehen. Um eine optimale Erschliessung des Betriebsstandortes zu gewährleisten, ist ein Ausbau der Erschliessungsanlagen vorgesehen.

C. Teilrevision Baugesetz Die Baugesetzbestimmung der Gewerbemischzone Bursa (Art. 23 BauG) soll entsprechend den Entwicklungsabsichten am Standort Bursa angepasst werden, um Unterkünfte im Zusammenhang mit dem Betrieb des Aus- und Weiterbildungsangebotes zu ermöglichen. Weiter soll eine touristische Nutzung der Zimmer in untergeordnetem Umfang ermöglicht werden. Aufgrund Vorprojekts des geplanten Neubaus des „Energie Campus Savognin" ist eine moderate Erhöhung der zulässigen Gesamthöhe im Zonenschema nötig (neu Gesamthöhe 16.00 m, Fassadenhöhe 12.00 m + z). Die am 30. November 2015 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes gibt zu keinen Bemerkungen Anlass; sie kann genehmigt werden.

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D. Genereller Erschliessungsplan 1:1000 Teilrevision, Bursa Durch den geplanten Neubau des „Energie Campus Savognin" und die Werk- und Lagerhallen der Uffer AG wird neu eine rückwärtige Erschliessung erforderlich. Dies wird in Form einer Ringerschliessung durch die Verbindung der Veia Padnal mit der Veia Purmaglera bewerkstelligt. Diese unmittelbar an die bestehende Bauzone angrenzende Erschliessung dient gleichzeitig der Erschliessung einer möglichen Gewerbezonenerweiterung in nördlicher Richtung. Im Übrigen gibt der Generelle Erschliessungsplan 1:1000 Teilrevision Bursa vom 30. November 2015 zu keinen Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung: 1. Die am 30. November 2015 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes (Art. 14 und Art. 23) wird genehmigt. 2. Der Generelle Erschliessungsplan 1:1000 Teilrevision Bursa vom 30. November 2015 wird genehmigt. 3. Der Gemeindevorstand Surses wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung). 4. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 5. Der Gemeindevorstand Surses sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des ARE.

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6. Mitteilung an:

Der Präsident:

Namens der Regierung

Dr. Chr. Rathgeb

Der Kanzleidirektor:

Dr. C. Riesen