Quartierplan Punt-Ota

Procedura di piano di quartiere · Pontresina

Documento

Numero
05.GDEf2
Tipo
Procedura di piano di quartiere
Comune
Pontresina
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
31 mag 2005

Carta

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File

3784_B_QP_Punt-Ota.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Pontresina Gemeinde Pontresina Gemeinde

PI'OtOkOI Protokol lalauszug uszug

_ „ Gemeindevorstandssitzung 19. Gemeindevorstandssrtzung 19.

Dienstag, 31. 31. Mai Mai 2005 2005 vom Dienstag, vom

11

4.6 4.6

Puntraschigna Vschinauncha da da Puntraschigna Vschinauncha

Gemeindevorstand Gemeindevors

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Suptastanza cum cumünela Suprastanza

Quartierplan Quartierplan

Punt Ota Ota guartiergian Quartierpian Punt

nimmt Dr. Dr. N. N. Saratz Saratz wie wie folgt folgt Stellung: Stellung: Baubehörde vom vom 19. April 2005 2005 nimmt 19. April Zum Entscheid Entscheid der der Baubehörde Zum Gebäudeabstandes zwischen den den zwei zwei Gutheissung des reduzierten vom 19. 19. April April 2005 betreffend Gutheissung des reduzierten Gebäudeabstandes zwischen Den Entscheid 2005 betreffend Entscheid vom Den mit Befriedigung Befriedigung zur zur Kenntnis Kenntnis genommen. genommen. Häusern Punt Punt Ota Ota hat hat er er mit Häusern Baukommission die die kurzfristig gewährte gewährte Gelegenheit, Gelegenheit, der der Baukommission für die ihm ihm am am 23. 23. Mai Mai 05 05 kurzfristig Im weiteren dankt dankt für die Im weiteren anhand des des überarüberar im Sinne Sinne des Entscheides vom vom 19. 19. April April 05 05 anhand Architekten ausgearbeiteten Lösungsvarianten im des Entscheides vom Architekten ausgearbeiteten Lösungsvarianten vom von Fassadenvisualisierungen Fassadenvisualisierungen vorzustellen. vorzustellen. beiteten Modells Modells und und anhand anhand von beiteten

zwischen dem dem Haus Haus BB und und dem dem Gemeindevorstandes den den Zwischenbau Zwischenbau zwischen einlässliche Prüfung Prüfung des des Wunsches Wunsches des des Gemeindevorstandes Die Die einlässliche erweist sich sich beiden Häusern Häusern wegzulassen, wegzulassen, erweist verglasten Gänge im Erdgeschoss Erdgeschoss in in den den beiden Haus A unter unter Beibehaltung Beibehaltung der der verglasten Gänge im Haus A unbefriedigend. genannten Unterlagen Unterlagen als als architektonisch architektonisch sehr sehr unbefriedigend. der Baukommission Baukommission überlassenen überlassenen genannten aufgrund der der der aufgrund die vorgeschlagene vorgeschlagene Lösung: Lösung: Folgende Lösungen Lösungen sprechen sprechen gegen gegen die Folgende mehr. stimmt ohne die Verbindung Verbindung im im Erdgeschoss Erdgeschoss nicht nicht mehr. Verhältnis zwischen zwischen den den zwei zwei Häusern Häusern stimmt ohne die > Dass Dass Verhältnis > deshalb Verbindungsbau entbehren entbehren jeglicher jeglicher Funktion Funktion und und sind sind deshalb in den Häusern A A und und BB ohne ohne Verbindungsbau Die Glasgänge den Häusern Glasgänge in > Die zieht Fassaden gerade bis zum zum bis gerade nachvollziehbar. Lässt man man die die Verglasung Verglasung jedoch jedoch weg weg zieht die die Fassaden architektonisch nicht nicht nachvollziehbar. Lässt architektonisch wuchtiger. herunter, werden werden die die zwei zwei Bauten Bauten bedeutend bedeutend wuchtiger. Vorplatz herunter, Vorplatz Via da da la la den zwei zwei Bauten Bauten wird wird für für den den Fussgänger Fussgänger auf auf der der Via Trichtersituation zwischen zwischen den > Die Wahrnehmung der Trichtersituation Wahrnehmung der > Die Aussichtssitua Glaszwischenbaus stark stark akzentuiert akzentuiert ohne ohne dass dass dadurch dadurch eine eine AussichtssituaStaziun durch die Weglassung Weglassung des des Glaszwischenbaus durch die Staziun werden kann. kann. tion geschaffen geschaffen werden tion zugeordnet Häusern kann kann keine keine vernünftige vernünftige Funktion Funktion zugeordnet den Häusern entstehenden offenen offenen Platz Platz zwischen zwischen den Auch dem dem entstehenden > Auch werden können. Erscheinung würde kaum attraktiv ausgestaltet werden und und seine seine Erscheinung würde kaum attraktiv ausgestaltet werden können. werden Zwischenwelche die die verbindende verbindende Funktion Funktion des des ZwischenFeststellungen wurden wurden auch von derJury der Jury wahrgenommen, wahrgenommen, welche Obige auch von Obige Feststellungen Qualität des Projek ausdrücklich befürwortete befürwortete und und als als besondere besondere Qualität des ProjekJurybericht ausdrücklich mit seiner seiner Scharnierfunktion im Jurybericht Scharnierfunktion im baus baus mit tes hervorhob. hervorhob. tes Wettbe vom damaligen damaligen Gemeindevorstand Gemeindevorstand die die Wettbeeiner Aussprache Aussprache vom vom 6. 6. Dezember Dezember 2004 2004 wurde wurde auch auch vom Anlässlich Anlässlich einer Pontresina Pontresina Baubehörde seiner Aktennotiz Aktennotiz über über diese diese Aussprach Aussprach mit mit der der Baubehörde werbslösung ausdrücklich gutgeheissen. gutgeheissen. ln In seiner werbslösung ausdrücklich die Zustimmung zum umum setzte der der Bauberater Bauberater der der Gemeinde Gemeinde Pontresina, Pontresina, Herr Herr Bauder, Bauder, die Zustimmung zum vom Dezember 2004 2004 setzte 16. Dezember vom 16. der Diskussion der der BGF-Berechnung BGF-Berechnung voraus. voraus. Der Der Bauberater Bauberater der strittenen Zwischenbau Zwischenbau im im Zusammenhang Zusammenhang mit mit der der Diskussion strittenen vorgeschlagenen zieht nach nach wie wie vor vor die die Wettbewerbslösung Wettbewerbslösung der der vom vom Gemeindevorstand Gemeindevorstand vorgeschlagenen Gemeinde Pontresina Pontresina zieht Gemeinde Variante vor. vor. Variante

wurde von von allen allen anwesenden anwesenden BaukommissionsmitBaukommissionsmit Besprechung mit mit der der Baukommission Baukommission vom vom 23. 23. Mai Mai 2005 2005 wurde der Besprechung in In der vorzuziehen ist. ist. Wettbewerbsvariante aus aus gestalterischen gestalterischen Gründen Gründen eindeutig eindeutig vorzuziehen glieder ausgesprochen, ausgesprochen, dass dass die die Wettbewerbsvariante glieder Bewilligung des des dargelegt bestehen bestehen auch auch aus rechtlicher Hinsicht Hinsicht keine keine Hindernisse Hindernisse gegen gegen die die Bewilligung Wie schon schon früher aus rechtlicher früher dargelegt Wie Quartierplan-Eingabe. Zwischenbaus gemäss gemäss Quartierplan-Eingabe. Zwischenbaus

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und Kongresszentrum Kongresszentrum Rondo, Rondo, Via Via Maistra Maistra 133, 133, CH-7504 CH-7504 Pontresina Pontresina Gemeinde Pontresina, Gemeindekanzlei, Gemeinde— Gemeinde- und Pontresina, Gemeindekanzlei, Gemeinde www.gemeinde-pontresina.ch 83881 +47 81 83881 91, [email protected], [email protected]‚ www.gemeinde-pontresina.ch +47 81 85, FF +41 81 91, B1 838 81 85, S1 838 TT +41

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Gemeinde Pontresina Pontresina Gemeinde Vschinauncha da da Puntraschigna Puntraschigna Vschinauncha

Art. 112 Punkt 22 BG erlaubt ausdrücklich ausdrücklich die die Aufhebung Aufhebung der der gesetzlichen gesetzlichen Gebäudelängen-beschränkung. Gebäudelängen-beschränkung. Die Die 112 Abs. BG erlaubt Abs. 22 Punkt Art. Wettbe-werbsprojekt ist ist demnach demnach erfüllt, erfüllt, rechtliche Grundlage Grundlage für für die die Bewilligung Bewilligung des des Quartierplanes Quartierplanes mit mit dem dem Wettbe—werbsprojekt rechtliche Quartiergestaltungsplan unbestrittener-massen unbestrittener-massen und und von von der der Wettbewerbsjury Wettbewerbsjury ausaus bietet doch doch der der vorliegende vorliegende Quartiergestaltungsplan bietet unterstrichen Gewähr Gewähr für eine sich sich harmonisch harmonisch ins ins OrtOrt- und und Landschaftsbild Landschaftsbild einfügende eintügende Bauweise Bauweise und und für für drücklich unterstrichen für eine drücklich eine vorzügliche vorzügliche Gestaltung Gestaltung der der Bauten Bauten (Art.12 (Art.12 Abs. Abs. 11 BG). BG). Im Im Schreiben Schreiben der der Gemeinde Gemeinde an an die die Planpartner Planpartner AG AG vom vom eine mit Schreiben vom 3. Mai 2005 2005 an an wurde der der Verbindungsbau Verbindungsbau im im EG EG denn denn 2. Mai Mai 2005, 2005, bestätigt 3. Mai wurde Schreiben vom bestätigt mit 2. auch nicht nicht mit gestalterischen Argumenten, Argumenten, sondern sondern mit mit der der Befürchtung, Befürchtung, ein ein Präjudiz Präjudiz zu zu schaffen, schaffen, abgelehnt. abgelehnt. Aus Aus mit gestalterischen auch der Aufstellung Aufstellung von von rund rund 20 20 Bauten in der der Gemeinde Gemeinde Pontresina Pontresina wird wird deutlich, deutlich, dass dass bereits bereits vor vor und und auch auch seit seit dem dem Bauten in der Pontresina sehr lange Bauten Bauten in Pontresina immer wieder gestattet gestattet wurden. wurden. Erlass Baugesetzes in in Pontresina sehr grosse grosse und und lange in Pontresina immer wieder des Baugesetzes Erlass des Diese können geradezu als für Pontresina Pontresina bezeichnet bezeichnet werden. werden, Die Die Bewilligung Bewilligung des Wettbewerbskönnen geradezu des Wettbewerbscharakteristisch für als charakteristisch Diese projektes schafft kein neues neues Projekt Projekt sondern sondern reiht reiht sich sich nahtlos nahtlos in in die die Bautradition Bautradition von von Pontresina Pontresina ein. ein. demnach kein schafft demnach projektes Seit Einführung von von gesetzlichen gesetzlichen Gebäudelängen im BG BG wurden wurden ohne ohne Quartierplanung Quartierpianung und und immer immer ohne ohne ausdrückliausdrückli Gebäudelängen im Seit Einführung allein unter unter Bezugnahme Ausnahmeartikel die Bezugnahme auf che gesetzliche Grundlage Grundlage allein aut den den Ausnahmeartikel die zahlreichen zahlreichen wesentlichen Über wesentlichen Überche gesetzliche schreitungen der Gebäudelänge Gebäudelänge bewilligt. bewilligt. Die Die neuen neuen geplanten geplanten Bauten Bauten des des Hotels Hotels Kronenhof Kronenhof (Zimmertrakt, (Zimmertrakt, WellWeIl schreitungen der ness und und Einstellhalle) bei Einhaltung Einhaltung der der gemäss gemäss Schreiben Schreiben vom vom 2. 2. Mai Mai 2005 2005 in in Sachen Sachen Punt Punt Ota Ota neu neu definierdefinier sind bei Einstellhalle) sind ness ten selbst mit mit Quartierplanung Quartierplanung aa priori priori ausgeschlossen, ausgeschlossen, da durch die die geplanten geplanten Bauten Gebäudelängen da durch Bauten die die Gebäudelängen Praxis selbst ten Praxis des Kronenhofs Kronenhofs in in alle alle Richtungen Richtungen ganz erheblich das das gesetzliche gesetzliche Mass Mass noch noch mehr mehr überschreiten überschreiten würden. würden. Ein Ein Fest— Fest ganz erheblich des halten Gemeindevorstandes an Entscheid hätte an seinen seinen Entscheid hätte somit somit allenfalls allenfalls negativ negativ präjudizierende präjudizierende Wirkung Wirkung für für die die des Gemeindevorstandes halten des Projekte des Kronenhofs, was sicher sicher auch auch nicht nicht im im Interesse Interesse der der Gemeinde Gemeinde liegen liegen kann. kann. Kronenhofs, was Projekte des Wenn in in all all den aufgezeigten Fällen Fällen eine eine Überschreitung Überschreitung der der zonengemässen zonengemässen Gebäudelänge Gebäudelänge selbst selbst ohne ohne QuartierQuartierden aufgezeigten Wenn plan zugestanden werden konnten, ist ist es es nicht nicht statthaft, statthaft, einzig einzig aus aus offensichtlich offensichtlich unbegründeter unbegründeter Präjudizangst Präjudizangst werden konnten, plan zugestanden gestalterische Lösung, eine optimale die sich sich ganz ganz im im Rahmen Rahmen der der gesetzlich gesetzlich ausdrücklich ausdrücklich vorgesehenen vorgesehenen MöglichMöglich Lösung, die optimale gestalterische eine keiten Quartierplanung bewegt, bewegt, als genehmigungsfähig zu zu beurteilen. beurteilen. nicht genehmigungsfähig als nicht der Quartierplanung keiten der

anlässlich der den anlässlich mit den Übereinstimmung mit in Übereinstimmung Zusammenfassend darf der Baukommissionssitzung Baukommissionssitzung vorn vom 23. 23. Mai Mai 2005 2005 darf in Zusammenfassend Auffassungen festgestellt geäusserten festgestellt werden, werden, dass dass geäusserten Auffassungen 1. die die Gegenstand Gegenstand des eingereichten Quartierplanes Quartierpianes bildende bildende Wettbewerbslosung Wettbewerbslösung der 1. der Lösung Lösung gemäss gemäss Schreiben Schreiben des eingereichten vom 2. 2. und 3. Mai Mai 05 05 aus Gründen eindeutig eindeutig vorzuziehen vorzuziehen ist ist und und gestalterischen Gründen aus gestalterischen und 3. vom 2. alle gesetzlichen gesetzlichen Voraussetzungen für die die Bewilligung Bewilligung des des Wettbewerbsprojektes Wettbewerbsprojektes und und mit mit der der QuartierplanlöQuartierplanlö Voraussetzungen für 2. alle sung in Beziehung erfüllt sind und und erfüllt sind jeder Beziehung in jeder sung angesichts der wie auch auch neueren neueren und 3. und selbst selbst der der zukünftig zukünftig zu zu erwartenden erwartenden Baupraxis Baupraxis in in der der GeGe alten wie der sowohl sowohl alten 3. angesichts meinde Pontresina die die beantragte beantragte Quartierplanlösung Quartierplanlösung völlig völlig im im Rahmen Rahmen liegt liegt und und keinerlei negative PräjudizPräjudiz meinde Pontresina keinerlei negative wirkung entfalten entfalten kann. kann. wirkung Aufgrund aller aller obiger obiger Überlegungen Überlegungen und den bereits Aufgrund und den bereits der der Baukommission Baukommission erläuterten erläuterten und und bei bei der der Gemeinde Gemeinde lielie genden Unterlagen Unterlagen bittet bittet Dr. Dr. N. N. Saratz, Saratz, den den am am 12. 12. Dezember Dezember 04 04 eingereichten eingereichten Quartierplan genden Quartierplan Punt Punt Ota Ota mit mit den den Anpassungen 7. März 05 zu genehmigen. zu genehmigen. März 05 vom 7. Anpassungen vom Diskussion: Diskussion: Wiedererwägungsgesuch wird vom Gemeindevorstand Das Wiedererwägungsgesuch Gemeindevorstand behandelt. behandelt. Er Er beschliesst beschliesst mit mit 55 :: 22 Stimmen Stimmen auf auf das wird vom Das das Wiedererwägungsgesuch einzutreten. einzutreten. Wiedererwägungsgesuch Mit Befremden Befremden nimmt nimmt der der Gemeindevorstand Gemeindevorstand vom vom Schreiben vom 25. Mit Schreiben vom 25. Mai Mai 2005 2005 von von Herrn Herrn Dr. Dr. Nuot Nuot Saratz Saratz KenntKennt nis. den Ton Argumentierung sowie nis. Über Über den Ton und und die die Argumentierung sowie Drohung, Drohung, welche welche er im Brief Gemein der sich zeigt anwendete, er im Brief anwendete, zeigt sich der Gemeindevorstand sehr enttäuscht. sehr enttäuscht. devorstand

Abstimmung: Abstimmung: Nach erneuter erneuter Prüfung Prüfung des Quartierplans Punt Punt Ota Ota und und aufgrund aufgrund der der architektonischen architektonischen Gestaltung des Quartierplans Nach Gestaltung des des Projektes, Projektes, der Gemeindevorstand Gemeindevorstand mit beschliesst der beschliesst den Zwischenbau Zwischenbau zwischen zwischen dem dem Haus Haus AA und und dem unter BeibeBeibe mit 55 :: 22 den dem Haus Haus BB unter verglasten Gänge haltung der verglasten haltung der Gänge im im Erdgeschoss Erdgeschoss zu zu genehmigen. genehmigen.

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Gemeinde Pontresina Pontresina Gemeinde Vschinauncha da Puntraschgna da Puntraschigna Vschinauncha

2019 Pontresina, 14. 14. Februar Februar 2019 Pontresina,

Für den den korrekten korrekten Protokollauszug; Protokoflauszug: Für

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Gemeindeschreiber Gemeindeschreiber

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