Vertrag betreffend Naturwaldreservat Pardiala

Riserve forestali · Breil/Brigels

Documento

Numero
2010
Tipo
Riserve forestali
Comune
Breil/Brigels
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
1 gen 2010

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Breil/Brigels con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

3981_V_NWR_Pardiala_01.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Letto con il riconoscimento del testo da un file scansionato: può contenere errori.

DIENSTBARKEITSVERTRAG

betreffend

Naturwaldreservat „Pardiala“

zwischen der nachfolgend aufgeführten Waldeigentümerin

Politische Gemeinde Waltensburg Casa communala 7158 Waltensburg

als Eigentümerin des Waldes Grundstück Nr. 857 in der Gemeinde Waltensburg,

und dem

Kanton Graubünden, vertreten durch das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement 7000 Chur

Mostra tutto il testo

Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Pardiala, Gemeinde Waltensburg 2/5

1. Zweck

Das Naturwaldreservat soll die natürliche, von Menschen möglichst unbeeinflusste dynamische Entwicklung des Waldes im Gebiet „Pardiala“ (Uaul Pardiala - Uaul Barschau) sicherstellen. Gleichzeitig kann es wissenschaftlichen Untersuchungen über die Waldentwicklung bei ausbleibender Holznutzung dienen.

Das Naturwaldreservat Pardiala wurde im Waldentwicklungsplan Foppa/Rueun als potentielles Naturwaldreservat bezeichnet (Objekt Nr. 305). Es erstreckt sich von 750 müM bis 1130 müM). Damit befindet es sich in der hochmontanen Höhenstufe.

Im Naturwaldreservat Pardiala herrschen auf schwach saurem Untergrund natürlicherweise Tannen-Fichtenwälder vor. Es handelt sich um wüchsige Wälder mit starkem Aufkommen des Haselstrauches, der die Verjüngung der Hauptbaumarten wesentlich beeinflusst. Der Wald wurde in den letzten 20 Jahren nachhaltig genutzt, d.h. der Zuwachs wurde im Rahmen von Holzschlägen und insbesondere Zwangsnutzungen abgeschöpft. Das Naturwaldreservat besteht derzeit zur Hälfte aus vorratsreichen Beständen (Baumholz 2-3). Die andere Hälfte bilden Jungwaldflächen mit wenig Vorrat. Hier dominiert der Hasel.

Die Ziele im Naturwaldreservat Pardiala sind:

« Zulassen der natürlichen Waldentwicklung als Beispiel für die Standort-Komplexe der Tannen-Fichtenwälder der Tieflagen der buchenfreien Gebiete und der frischen Tannen-Fichtenwälder auf basenfreiem Untergrund.

« Zulassen eines hohen Anteiles an totem Holz (stehend und liegend). + Schutz des Gebirgswaldes und seiner reichen Pflanzen- und Tierwelt.

. Schaffung eines Anschauungsbeispieles der natürlichen Walddynamik für die Forschung (Forschungsfeld Waldsukzession) und Zulassen wissenschaftlicher Arbeiten im Naturwaldreservat.

2. Gegenstand

Gegenstand der Vereinbarung ist die im beiliegenden Plan eingezeichnete Waldfläche auf Territorium der Gemeinde Waltensburg. Sie umfasst ein Gebiet von 38.30 ha.

Der genannte Plan - Massstab 1:10'000 und datiert vom 18. November 2009 - bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Dienstbarkeitsvertrages und wird von den Parteien ebenfalls unterzeichnet.

3. Leistungen der Waldeigentümer inkl. Errichtung einer Personaldienstbarkeit

Die Politische Gemeinde Waltensburg als Eigentümerin des Grundstücks Nr. 857 in Waltensburg errichtet hiermit zugunsten des Kantons Graubünden, Chur, folgende Personaldienstbarkeit:

Die bezeichnete Gemeinde erklärt das im beiliegenden Plan bezeichnete Gebiet zum Naturwaldreservat „Pardiala“ (Totalreservat).

Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Pardiala, Gemeinde Waltensburg 3/5

Die Gemeinde Waltensburg verpflichtet sich innerhalb der Grenzen des Naturwaldreservats, auf jegliche Holznutzungen inkl. Dürrholzbezug und die Beweidung zu verzichten. Sie ist auch dafür besorgt, dass Weidevieh nicht in die Waldreservatsfläche eindringt.

Die Gemeinde verpflichtet sich, auftretende Gefahren für das Naturwaldreservat abzuwenden.

Eingriffe im Naturwaldreservat, die aus Gründen der Sicherheit oder aufgrund einer phytosanitären Extremsituation notwendig werden könnten, werden gemeinsam zwischen der Gemeinde Waltensburg und dem Amt für Wald Graubünden festgelegt.

Bricht ein Waldbrand aus, so ist dessen Bekämpfung im Naturwaldreservat gestattet und angezeigt.

Das Revierforstamt Rueun besorgt die ständige Aufsicht analog den übrigen Waldungen und wird mit der Durchführung von allfällig notwendigen Massnahmen (Information, angemessene Eingriffe bei ausserordentlichen Ereignissen in Absprache mit dem Amt für Wald Graubünden) beauftragt.

Die Gemeinde lässt wissenschaftliche Beobachtungen und Erhebungen von Bund und Kanton auf der gesamten Fläche zu.

Diese Personaldienstbarkeit ist im Grundbuch der Gemeinde Waltensburg wie folgt einzutragen:

„Nutzungsbeschränkung (Naturwaldreservat) bis 31.12.2059 zulasten Grundstück Nr. 857 (Gemeinde Waltensburg), zugunsten Kanton Graubünden, Chur.“

4. Leistungen des Kantons

Die Gemeinde Waltensburg erhält über die ersten 25 Vertragsjahre eine Nutzungsentschädigung von Fr. 20.00.- pro Jahr und ha. Darin sind Beiträge an die Aufwendungen für reservatsspezifische Kontrollgänge des Revierforstamtes sowie anfallende Unterhaltsarbeiten enthalten. Etwaige Grenzmarkierungen werden separat entschädigt.

Die Nutzungsentschädigung wird von Bund und Kanton entrichtet. Bei Vertragsbeginn wird der Gemeinde der gesamte Betrag für die ersten 25 Jahre pauschal ausbezahlt (Fr. 19’150.00.-). Nach Ablauf von 25 Jahren wird die Höhe der Entschädigung überprüft, den neuen Verhältnissen angepasst und wieder pauschal für 25 Jahre im Voraus ausbezahlt. Die zweite Entschädigung hat mindestens Fr. 20.00.- pro Jahr und ha zu betragen.

Der Kanton verpflichtet sich ausserdem, Massnahmen, die zur Bewältigung von unvorhergesehenen Ereignissen zum Schutz des Naturwaldreservats oder benachbarter Waldungen (Schutzwald) notwendig werden (z.B. phytosanitäre Massnahmen) über die kantonalen Budgets im üblichen Rahmen abzurechnen. Solche Massnahmen bedürfen der Zustimmung des Amtes für Wald Graubünden.

Die Reservatsfläche wird in die Datenbank des Geographischen Informationssystems des Kantons aufgenommen. Diese Daten stehen der Gemeinde bei Bedarf zur Verfügung.

Die Kosten für die Grundbucheinträge gehen zulasten des Kantons.

Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Pardiala, Gemeinde Waltensburg 4/5

5. Weitere Bestimmungen

a)

b) c) )

e

—

f)

g)

Die Ausübung der Jagd im Naturwaldreservat ist nach Massgabe der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung gestattet.

Das Sammeln von Beeren und Pilzen ist im Rahmen des geltenden Rechts gestattet. Im Naturwaldreservat bewilligt die Gemeinde keine Grossveranstaltungen. Die Beweidung des Naturwaldreservats ist untersagt.

Zur Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen kann der Kanton mit Dritten Vereinbarungen treffen. Die Vertragsparteien sind dazu vorgängig anzuhören.

Entlang des Maschinenweges „Val dil Krachen“ können zwecks Gewährleistung der Werksicherheit die dazu notwendigen Eingriffe durchgeführt werden (wie z.B. Entfernen gefährlicher Bäume). In Ausnahmefälle gilt dies auch für den „Polenweg“, der gegenüber dem Naturwaldreservat bereits einen Sicherheitsabstand von 20 m aufweist. Solche Eingriffe im Naturwaldreservat erfolgen durch das Revierforstamt Rueun im Einvernehmen mit dem Amt für Wald Graubünden.

Die Grenzen des Naturwaldreservates werden bei Bedarf im Gelände markiert.

6. Vertragsänderungen / Kündigung

Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der schriftlichen Form und der Unterschriften aller Parteien. Wird der Vertrag im Einvernehmen aller Vertragsparteien vorzeitig aufgehoben, ist dem Kanton die Entschädigung pro rata temporis zurück zu erstatten.

7. Termine

Inkrafttreten ! 1. Januar 2010

Vertragsdauer ! 50 Jahre

Kündigungsfrist ! 2 Jahre

1. Kündigungstermin ! per 31. Dezember 2059

Vertragsverlängerung : 3 Jahre vor Vertragsende wird der Dienstbarkeitsvertrag unter allen Vertragsparteien geprüft, bei Bedarf angepasst und um weitere 50 Jahre verlängert.

8. Schiedsklausel

Bei Meinungsverschiedenheiten bezeichnen die Parteien je einen Sachverständigen, welche ihrerseits einen Obmann bestimmen. Das Schiedsgericht entscheidet abschliessend über die Streitfrage.

Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Pardiala, Gemeinde Waltensburg 5/5

Die Kosten des Schiedsverfahrens tragen die Parteien zu gleichen Teilen, sofern das Schiedsgericht nicht eine andere Verteilung anordnet.

9. Protokollauszug

Der Protokollauszug der Gemeindeversammlung von Waltensburg als zuständige Entscheidinstanz seitens Waldeigentümer liegt dem vorliegenden Vertrag bei.

10. Grundbuchanmeldung

Das Grundbuchamt Ilanz wird zu folgendem Grundbucheintrag beauftragt und ermächtigt:

Eintrag einer Personaldienstbarkeit „Naturwaldreservat Pardiala“ gemäss Ziffer 3 des vorliegenden Vertrages.

Für die Politische Gemeinde Waltensburg:

Der Präsident:

Ort, or Der Kanzlist:

Für den Kanton Graubünden: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden

Ort, Datum: Il Der Vorsteher:

Anhang:

- Plan 1:10'000 vom 18.08.2009 mit Unterschriftenblatt (Vertragsbestandteil) Verteiler:

- _ Gemeindeverwaltung Waltensburg

- Revierforstamt Rueun

- Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Chur

- Amt für Wald Graubünden, Chur

- Amtfür Wald Graubünden, Region Surselva, Ilanz

Kanton Graubünden Gemeinde Waltensburg Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement

Naturwaldreservat Pardiala Plan zum Dienstbarkeitsvertrag

N) FR \.

>.

N NN

ee ey 243 war “ & ja BEN Ben

N U) kn)

Naturwaldreservat Pardiala, Gemeinde Waltensburg . . E& Fläche: 38.3 ha

Amt für Wald GR, Region Surselva

18.11.2009

" Parzellengrenzen (c) Übersichtsplan: ALSV 2009 [|] 9

Naturwaldreservat Pardiala Plan zum Dienstbarkeitsvertrag — Unterschriftenblatt

Für die Politische Gemeinde Waltensburg:

Der Präsident:

aan ABEL En ee

Für den Kanton Graubünden: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden

Ort, Datum: EEE Der Vorsteher:

Vollzugsbescheinigung

Der grundbuchliche Vollzug gemäss Anmeldung wird hiermit bescheinigt.

Ilanz, 07.01.2010

Grundbuchamt 7130 Ilanz Der Grundbuchverwalter: