Quartierplanung Scesaplana
Procedura di piano di quartiere · Chur
Documento
- Numero
- 04.GDE666
- Tipo
- Procedura di piano di quartiere
- Comune
- Chur
- Cantone
- Grigioni
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- In vigore dal
- 4 ott 2004
Carta
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File
3901_B_QP_Scesaplana_SRB.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Stadt Chur Beschluss des Stadtrates Sitzung vom 4. Oktober 2004 (SRB 666)
Quartierplan Scesaplana; Genehmigung Der Quartierplan Scesaplana ist Bestandteil des Gesamtüberbauungsplans (GÜP) Welschdörfli West G5. Die im Quartierplan Scesaplana vorgesehenen Baufenster setzen gegenüber der Plessur Anpassungen an dem von der Regierung vorläufig angeordneten Freihaltebereich Gb2 voraus. Die Reduktion des Freihaltebereiches Gb2 ist mit Regierungsbeschluss vom 6./8. Juli 2004 (Prot. Nr. 1010) genehmigt worden. Der 6eschluss ist infolge Anfechtung beim kantonalen Verwaltungsgericht im Zusammenhang mit dem benachbarten Quartierplan Rätia noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Der Quartierplan Scesaplana ist während 30 Tagen ab dem 20. Februar 2004 öffentlich aufgele. gen. Es sind drei Einsprachen eingegangen, wovon zwei unmittelbar durch Rückzug abgeschrieben werden konnten. Die dritte Einsprache richtet sich gegen den reduzierten Freihaltebereich gegenüber der Plessur. Auch diese Einsprache kann inzwischen auf Grund der schriftlichen Rückzugserklärung vom 3. September 2004 als erledigt abgeschrieben werden.
Beschluss 1.
Der Quartierplan Scesaplana wird genehmigt.
2.
Die Quartierplanunterlagen gemäss Art. 2 der Quartierplanbestimmungen (aktualisierte Unterlagen) bilden einen integrierenden Bestandteil der Genehmigung.
3.
Die im Rückzug der Einsprache von vom 3. September 2004 enthaltenen Bedingungen bilden ebenfalls einen integrierenden Bestandteil der Genehmigung.
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4.
Die Bauherrschaft wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass gegen den Beschluss der Regierung vom 6./8. Juli 2004 (Prot. Nr. 1010) betreffend Änderung des Freihaltebereiches gegenüber der Plessur ein betroffener Nachbar mit Blick auf die Situation beim Quartierplan Rätia (QP 1) Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht eingereicht hat. Allfällige richterlich angeordnete formelle oder materielle Anweisungen in Bezug auf den festgelegten Freihaltebereich sind daher zu beachten.
5.
Der Quartierplan ist im Grundbuch anzumerken.
6.
Für die Quartierplanung wird eine Gebühr von
7.
Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Rekurs eingereicht werden. Der Rekurs hat einen Antrag, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.
erhoben (Rechnung abwarten).
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8.
Mitteilung an Peter Suter, dipl. Arch. ETH/SIA, Comercialstrasse 24, 7000 Chur
Departement 3 Hochbauamt (2-fach) RechtskonsuJent Grundbuchamt Finanz- und Liegenschaftenverwaltung Finanzkontrolle Namens des Stadtrates Der Stadtpräsident
Wh?
Christian Boner
arkus Frauenfelder
Basi legali
801.100 · KRG · Cantone
801.110 · KRVO · Cantone
801.500 · Cantone
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantone
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SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederazione
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