Baulinienplan 3977 (Baulinienplan Seezstrasse West)

Piano d'utilizzazione speciale · Mels

Documento

Numero
2007-3865
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Mels
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Adottato
18 dic 2001
Approvato
21 dic 2007
Pubblicato
15 gen 2002
In vigore dal
21 dic 2007

Carta

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Testo

Genehmigungsverfügung

__________________ . Baudepartement des Kantons St.Gallen

g. M

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

\J y> /

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

21. Dezember 2007

Gemeinderat Mels 8887 Mels

Baudepartement / Rechteabtellung

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Eingang

;

Gemeinde Mels: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

2 7. Dez. 2007

Bearb. Nr.

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Baulinienplan Seezstrasse Parzellen Nr. 1110, 3976 und 3977 (Baulinienplan Seezstrasse West)

Am 13. Juni 2003 genehmigte das Baudepartement den Baulinienplan Seezstrasse Parzelle Nr. 1110 (Baulinienplan Seezstrasse Ost). In Absprache mit der Gemeinde Meis wurde die Genehmigung beim Übergang zum Baulinienplan Seezstrasse West zurückgestellt. Die in der Wohnzone W2 gelegenen Parzellen Nr. 3976 und 3977 bzw. der westliche Teil des Grund­ stücks Nr. 1110 sollen nun ebenfalls besser erschlossen und überbaut werden. Es ist vorgese­ hen, die 3.00 m breite Seezstrasse West auf 5.00 m zu verbreitern. Zusammen mit der beste­ henden Seezstrasse Ost entsteht somit die im kommunalem Verkehrsrichtplan eingetragene durchgehende Verbindung von der Bachstrasse bis zur Bahnhofstrasse. Die neue Strasse wird als Gemeindestrasse 2. Klasse eingestuft. Um die Parzellen besser überbauen zu können, wird der nach Artikel 21 des Baureglements festgelegte Strassenabstand von 5.00 m auf 3.00 m reduziert. Während der Auflagefrist ist eine Einsprache eingegangen, welche vom Gemeinderat am 25. April 2002 abgewiesen wurde. Gegen den Einspracheentscheid wurde Rekurs erhoben, welcher vom Baudepartement am 21. September 2007 abgewiesen wurde. Der Entscheid des Baudepartements ist in Rechtskraft erwachsen. Der Teilstrassenplan Seezstrasse Parzellen Nr. 1116, 3375, 3374, 2788, 2787, 3976 und 3977 wurde am 18. Dezember 2007 vom Baudepartement genehmigt. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist. Er kann genehmigt werden.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das 07-5743 / 103152,46919

Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 590.--. Aufteilung der Gebühren: Amt für Raumentwicklung Tiefbauamt

Fr. Fr.

250.-340.--

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein - Genehmigung Teilstrassenplan Kopie - Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung - Tiefbauamt Rechtsdienst

07-5743 / 103152,46919

Plan

Politische Gemeinde Meis

Kanton St. Gallen 1109

Baulinienplan Seezstrasse Parzellen-Nrn. 1110, 3976, 3977

w

Massstab 1:500 Vom Gemeinderat Meis erlassen am . . I X . . . ^

Der Gemeinderatsschreiber

Der Gemeindepräsident

Öffentlich aufgelegt vom

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I 5. JAN. 2002

b is

1 3- FEB- ®

Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am 2.L.DßZ..2fl07...Z^' Mit Ermächtigung: Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

Innerhalb des Geltungsbereiches dieses Planes oder unmittelbar angrenzer befindet sich kein Wald im Sinne der Waldgesetzgebung.

St. Gal len, d e n....................

Der Kantonsoberförster:,

Öffentlich aufgelegt vom ...—

..... bis

In Rechtskraft erwachsen am

Der Kantonsoberförster

Ì

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