Zonenplan Weisstannen / Schwendi - Genehmigung
Piano delle zone · Mels
Documento
- Numero
- 2007-3810
- Tipo
- Piano delle zone
- Comune
- Mels
- Cantone
- San Gallo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato
- 19 feb 2007
- In vigore dal
- 19 feb 2007
Carta
70 elementi del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa
File
GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda
Testo
Genehmigungsverfügung
____________
f
Baudepartem ent
t
___________________ _________________ Sj
des K antons S t.G allen
19. Februar 2007
Läm m lisbrunnenstrasse 54, 9001 St.G allen Telefo n 071 229 30 03, F ax 071 229 39 60
Mostra tutto il testo
Gemeinderat Meis 8887 Meis
Gemeinde Meis: Genehmigung von Gemeindeerlassen
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: •
Zonenplan Weisstannen / Schwendi
•
Teilzonenplan Weisstannen
•
I. Nachtrag zum Baureglement
Der bestehende Zonenplan Weisstannen / Schwendi datiert vom 27. Januar 1993. Gestützt auf die neu erarbeitete Gefahrenkarte Weisstannen wurde der Zonenplan überarbeitet. Gleichzeitig sollen mit dem ersten Nachtrag zum Baureglement die Grünzonen gestützt auf Art. 17 BauG differenziert und die Vorschriften betreffend Gefahrengebiete angepasst werden. Die Unterla gen wurden am 4. Juli 2003, am 13. Mai 2005 und am 16. Dezember 2005 vorgeprüft. Mit Schreiben vom 11. Oktober bzw. 4. Dezember 2006 wurde der Gemeinde Meis bereits mit geteilt, dass der Zonenplan Weisstannen / Schwendi sowie der erste Nachtrag zum Bauregle ment grundsätzlich genehmigungsfähig seien. Im Einzelnen ergibt sich folgendes: Zonenplan Weisstannen / Schwendi Das Amt für Umweltschutz führte am 24. November 2006 auf dem Grundstück Nr. 168 eine Schiesslärmmessung durch. Am 4. Dezember 2006 teilte das Amt für Raumentwicklung der Gemeinde Meis mit, dass die Einzonung des Plangebiets Nr. 23 in Weisstannen gestützt auf Art. 29 Abs. 1 der Lärmschutzverordnung (SR 814.41) nicht genehmigt werden könne. Der Gemeinderat hält mit Beschluss vom 12. Dezember 2006 fest, dass das Plangebiet Nr. 23 ge mäss rechtsgültiger Zonierung belassen werden soll. Dies bedeutet, dass das Gebiet Nr. 23 in der Landwirtschaftszone verbleibt. Teilzonenplan Weisstannen Der Teilzonenplan umfasst gestützt auf das Einspracheverfahren vier Zonenplanänderungen: - Parzellen Nr. 47 und 152: Umzonung eines Teils von der Kernzone Dorf 3 bzw. Einzonung eines Teils vom übrigem Gemeindegebiet in die Grünzone Freihaltung
06-3441 / 7 6 7 2 8 J3 8 9 0 6
- Parzelle Nr. 53: Einzonung des bestehenden Parkplatzes vom übrigen Gemeindegebiet in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen - Parzelle Nr. 33: Erweiterung der Wohnzone W2 in Richtung Unterdorf - Parzelle Nr. 33: Erweiterung der Kernzone Dorf 2 in Richtung Oberdorf Mit Schreiben vom 11. Oktober bzw. 4. Dezember 2006 wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass eine abschliessende Beurteilung der beiden letztgenannten Zonenplanänderungen erst nach Vorliegen des Massnahmenkonzepts Gefahrengebiete vorgenommen werden könne. Gleich zeitig hielt das Amt für Raumentwicklung fest, dass für den Teilzonenplan das ordentliche Ver fahren nach Art. 29 ff. BauG durchzuführen sei. Vor der öffentlichen Auflage sei der Teilzonen plan zudem hinsichtlich der Festlegung der Lärm-Empfindlichkeitsstufen sowie der Darstellung der Gefahrengebiete zu überarbeiten. Für den Teilzonenplan wurde das ordentliche Verfahren nicht durchgeführt. Auf das Anzeigeund Auflageverfahren kann gemäss Art. 32 Abs. 2 BauG verzichtet werden, wenn nur einzelne Grundeigentümer betroffen werden, diese zustimmen und keine öffentlichen Interessen berührt werden. Bei den betroffenen Grundeigentümer sind gemäss Genehmigungspraxis auch dieje nigen Grundeigentümer miteinzubeziehen, welche legitimiert sind, Einsprache zu machen. Im vorliegenden Fall sind somit mehr als nur einzelne Grundeigentümer betroffen. Zudem werden auch öffentliche Interessen wie der Naturgefahrenschutz berührt. Auf das Anzeige- und Aufla geverfahren kann daher nicht verzichtet werden, weshalb der Teilzonenplan nicht genehmigt werden kann. Im übrigem liegt das Massnahmenkonzept zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Es steht der Gemeinde frei, nach Vorliegen des Massnahmenkonzepts einen entsprechenden Teilzonenplan, für welchen das ordentliche Verfahren nach Art. 29 ff. BauG durchgeführt wur de, zur Genehmigung einzureichen. Dabei empfiehlt sich, die Unterlagen vorgängig vorprüfen zu lassen. I. Nachtrag zum Baureglement In Art. 7 und 14 des bestehenden Baureglements ist der minimale Grenzabstand für die Grün zone auf 4 m festgelegt. Mit der neuen Differenzierung der Grünzonen gilt dieser Grenzabstand in allen Grünzonen. Dies bestätigt auch der Gemeinderat in seinem Beschluss vom 12. De zember 2006.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41 ) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der Zonenplan Weisstannen / Schwendi und der erste Nachtrag zum Baureglement werden im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Die Bauzonenerweiterung auf der Parzelle Nr. 168 wird nicht genehmigt. 3. Der Teilzonenplan Weisstannen, umfassend die Zonenerweiterungen auf den Parzellen Nr. 33, 53 und 152 sowie die Umzonung auf der Parzelle Nr. 47, wird nicht genehmigt. 4. Der Zonenplan Weisstannen / Schwendi vom 27. Januar 1993 wird aufgehoben. 5. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1800.--
Die Zonenplanänderungen sind gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.
06-34 41 / 7 67 28 _ 3 8 9 0 6
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
Beilagen - Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein
,/
Kopie - Rechtsabteiluna - Amt für Raumentwicklung - Amt für Umweltschutz-IE - Tiefbauamt-Naturgefahrenkommission Kantonsforstamt Grundeigentümer der Parzelle Nr. 168 Grundeigentümer der Parzellen Nr. 33 und 47 (J Grundeigentümer der Parzelle Nr. 53 -
Grundeigentümer der Parzelle Nr. 152 ( )
0 6 -3 4 4 1 / 7 67 2 8 _ 3 8 9 0 6
Genehmigungsentscheid
S
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Baudepartement des Kantons St.Gallen
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
Gemeinderat Meis
29. März 2010 Kontaktperson Telefon Fax SM TP http://
Kolb Prisca 071 229 24 92 071 229 45 99
8887 Meis
Mostra tutto il testo
[email protected] www.areg.sg.ch
Zonenplan W eisstannen - Schwendi Präzisierung der Verfügung vom 19. Februar 2007
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Am 19. Februar 2007 genehmigte das Baudepartement den obig genannten Zonenplan. Bei der Aufschaltung der Daten in das Geoportal wurde beim Grundstück Nr. 168 eine Differenz zum Papierzonenplan festgestellt. Die Überprüfung der Unterlagen ergibt, dass die Genehmi gungsverfügung vom 19. Februar 2007 wie folgt zu präzisieren ist: Am 4. Dezember 2006 teilte das damalige Amt für Raumentwicklung der Gemeinde Meis mit, dass die Einzonung des Plangebiets Nr. 23 in Weisstannen gestützt auf Art. 29 Abs. 1 der Lärmschutzverordnung (SR 814.41) nicht genehmigt werden könne. Der Gemeinderat Meis nahm dies gemäss Protokoll Nr. 264 vom 12. Dezember 2006 zur Kenntnis. Gleichzeitig hielt er fest, dass das Plangebiet Nr. 22 gemäss rechtsgültiger Zonierung belassen werden soll. In der Verfügung vom 19. Februar 2007 wurde in den Erwägungen festgehalten, dass das Plangebiet Nr. 23 gemäss rechtsgültiger Zonierung belassen werden soll. Aus dem Gemeinde ratsprotokoll ergibt sich jedoch klar, dass das Plangebiet Nr. 22 gemeint war. Es ergibt sich sodann, dass in der Genehmigungsverfügung ein Schreibfehler vorhanden ist. Mit dem neuen Zonenplan Weisstannen - Schwendi war für das Grundstück Nr. 168 keine Änderung der Zo nenzuweisung verbunden. Das Plangebiet Nr. 22 wird in der Wohnzone W2 belassen und das Gebiet Nr. 23 verbleibt in der Landwirtschaftszone. Die im Geoportal aufgeschalteten Daten entsprechen der aktuellen Zonierung auf der Parzelle Nr. 168. Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen
Abteilung Ortsplanung Djekheisplanerin t
/V -nC
risca Kolb Kopie zu r K enntnis an
- RA, AREG (OP und Gl), AFU (UVP und Planbeurteilung), TBA (Naturgefahren) und KFA - Grundeigentümer Parzelle Nr. 168: Franz Bleisch , Oewen, 7326 Weisstannen
08-2728 / ZP Weisstannen-Schwendi
/
'
Basi legali
sGS 672.11 · Cantone
sGS 731.1 · PBG · Cantone
sGS 731.11 · PBV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.41 · LSV · Confederazione