Teilzonenplan Obetweid Schwendi - Genehmigung
Piano delle zone · Mels
Documento
- Numero
- 2015-3812
- Tipo
- Piano delle zone
- Comune
- Mels
- Cantone
- San Gallo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato
- 4 dic 2015
- In vigore dal
- 4 dic 2015
Carta
3 elementi del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa
File
GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda
Testo
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepartement, Amt fü r Raumentwicklung und Geoinformation, Läm m lisbrunnenstrasse 54. 9001 St.Gallen
A-Post Gemeinderat Meis Platz 2 Postfach 102 8887 Meis
4. Dezember 2015
Geschäft Nr. 15-8535 Gemeinde Meis: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Teilzonenplan Obetweid Schwendi
Mostra tutto il testo
Der Zonenplan von Weisstannen/Schwendi wurde am 26. Oktober 2007 vom Baudepar tement genehmigt. Danach liegen die Parzelle Nr. 13 und 200 teilweise in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OeBA) sowie im übrigen Gemeindegebiet (üG). Das EW Meis muss die Trafostation in Schwendi ersetzen. Diese hat eine Schlüsselfunktion für die Ringversorgungsleitung des ganzen Weisstannentals. Mit der aktuellen Anlage ist diese nicht möglich, zudem ist die bestehende Trafostation sanierungsbedürftig. Die Überprü fung verschiedener Standorte hat ergeben, dass sich derjenige in umittelbarer Nähe des Fahrgastunterstandes Schwendi am besten eignet. Gemäss Zonenplan befindet sich die ser Standort jedoch nicht in der Bauzone. Das ESTI teilte der Gemeinde Meis auf Ihre Anfrage mit, dass für diesen Standort keine Ausnahmebewilligung in Aussicht gestellt werden könne. Eine Trafostation in unmittelbarer Nähe einer Bauzone müsse in die Bauzone positioniert werden (siehe auch Ausführungen im Protokollauszug der Gemein deratssitzung vom 11. August 2015). Um diese Anforderung zu erfüllen, ist ein flächen gleicher Zonenabtausch vorzunehmen. Konkret sollen mit dem Teilzonenplan Obetweid eine Fläche von 102 m2 vom üG der OeBA und eine Fläche von 139 m2 von der OeBA in das üG umgezont werden. Es handelt sich um eine Zonenplanänderung von untergeord neter Bedeutung. Mit diesem Planerlass wird auch die bestehende Bushaltestelle Assek. Nr. 4634 der OeBA zugewiesen. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweck mässig ist. Er kann genehmigt werden.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das
15-8535 / 456980_108338.docx 456980_108338.docx
Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 6 0 0 .-.
Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.
R echtsm ittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho
ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinfon
U. Strauss
ur Eröffnung an (per Einschreiben mit Kopie des Planerlasses) Bundesamt für Raumentwicklung ARE, 3003 Bern
Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein
Kopie Rechtsabteilung Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
1.5-8535 / 4 5 6 9 8 0 J 08338
Basi legali
sGS 672.11 · Cantone
sGS 731.1 · PBG · Cantone
sGS 731.11 · PBV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.41 · LSV · Confederazione