Überbauungsplan Spitalstrasse
Piano d'utilizzazione speciale · Grabs
Documento
- Numero
- 2009-3060
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Grabs
- Cantone
- San Gallo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato
- 13 nov 2009
- In vigore dal
- 13 nov 2009
Carta
1 elemento del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa
File
GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda
Testo
Legende
Gemeinde Grabs Kanton St. Gallen
Festlegungen
454.67
Umgrenzung Plangebiet Baubereich A Baubereich B Baubereich Attikageschoss Anzahl Vollgeschosse max. Gebäudehöhe in m ü. M.
GH 465.50 460.16
407 66
Baubereich Anbaute Baubereich Überdachung Ein-/ Ausfahrt Tiefgarage
Projekt Nr. 1.143.1.001/01AC
28. September 2009
Erschliessungsbereich
1:500
Uberbauungsplan Spitalstrasse
(P) 2617
VA
Zu-/ Wegfahrt Tiefgarage
VA
Zu-/ Wegfahrt Besucherparkplätze
IF
Besucherparkplatz Richtungspunkt Fussweg Kehrichtsammelstelle Spiel- und Aufenthaltsbereich
Vom Gemeinderät erlassen am:
0
Der Gemeindepräsident:
Grünbereich Der GemeinÆ ratsschreiberr/Vir,
Lärmschutz: Erdwall und Wand Schallschutzkonstruktion Öffentliche Planauflage:
1 2 . m . zoos -
f ft sep.
.. /
Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am:
472
1 3,
Hinweise
2129
Mit Ermächtigung der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoin formation:
Strasse
J76646
I Trottoir
O*
2137
2149
▼
Hauseingang
#
Referenzpunkt in m ü. M.
F F
Baumgruppe neu
2613
ERR Raumplaner FSU SIA St.Gallen I Herisau I W il
2148
\
1545
1544
Besondere Vorschriften A.
Art. 1
Art. 4 Allgemeines
Bestandteile und Geltungsbereich
Parkierung
Art. 9
Art. 15
1 Die Parkierung für die Bewohner hat unterirdisch in einer gemeinsamen Tiefgarage zu erfolgen.
Eine Mehrausnützung von max. 18% kann im Rahmen des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens
Der Grünbereich umfasst sowohl Privatgärten als auch gemeinschaftliche Grünflächen. An- und
gewährt werden, wenn die Anforderungen dieses Überbauungsplans erfüllt sind.
Nebenbauten sind nicht zulässig.
Art. 10 Energie
Dabei sind im Untergeschoss der Wohnbauten für von der Tiefgarage zugängliche Abstellfelder
D.
1 Die Überbauung ist nach einem gesamtheitlichen Energiekonzept zu erstellen. Dazu gehören eine
mindestens 3 m2 pro Wohnung auszuweisen. Zusätzlich sind oberirdisch in der Nähe der Hausein
energieeffiziente Gebäudehülle und Haustechnik sowie vorzugsweise der Einsatz von erneuerbarer Energie.
gänge Veloabstellplätze zu erstellen. 2 Die Planfestlegungen und die Besonderen Vorschriften sind allgemein verbindlich. Die Planhin
Art. 5
Art. 16
2 Das gesamtheitliche Energiekonzept ist zusammen mit dem Baugesuch einzureichen.
Fusswege Zwischen den im Plan bezeichneten Richtungspunkten sind genügend breite stufenlose Fusswege zu erstellen.
Gestaltung
Gesamtwirkung und Gestaltung der Bauten Die Bauten sind so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstab, Gliederung der Baukörper und Fassa
3 Die Besonderen Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Sofern nachstehend keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die Vorschriften des rechtsgültigen Bauregle ments der Gemeinde Grabs sowie der übergeordneten Gesetzgebung.
Grünbereich
Oberirdisch sind im Bereich der im Plan bezeichneten Stelle weitere Parkplätze, insbesondere für Besucher, anzuordnen. 2 Für Velos sind 0.6 Abstellfelder pro Wohnungszimmer gemäss Norm SN 640 065 sicherzustellen.
1 Der Überbauungsplan Spitalstrasse besteht aus dem Plan 1:500, den Besonderen Vorschriften, dem Planungsbericht und den Projektbeilagen.
weise, der Planungsbericht und die Projektbeilagen haben richtungsweisenden Charakter.
Ausnützung
den, Dachformen, Materialwahl und Farbgebung eine einheitliche Gesamtwirkung sowie eine gute
Art. 11
Einfügung in die Umgebung mit der bestehenden Quartierstruktur erzielt wird.
Lärmschutz 1Zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte gemäss Lärmschutzverordnung sind gegen die Staats
Art. 2
Art. 6 Zweck
Notzufahrt
strasse hin Lärmschutzmassnahmen sicherzustellen. Diese umfassen insbesondere einen Erdwall mit aufgesetzter Schallschutzwand sowie Schallschutzblenden im bezeichneten Bereich.
Mit der Baueingabe muss in Absprache mit der Feuerwehr Grabs ein Konzept für die Notzufahrt eingereicht werden.
Der Überbauungsplan bezweckt die Ermöglichung einer architektonisch und ortsbaulich gut gestal teten, verdichteten Wohnüberbauung im Bereich des Ortseingangs. Er regelt die Anordnung, Ge-
B.
Art. 7 Kehrichtsammelstelle
11Der Lärmschutznachweis ist zusammen mit dem Baugesuch einzureichen.
Material- und Farbwahl Die Behörde ist befugt, im Baubewilligungsverfahren Bemusterungen zu verlangen und besondere Auflagen zu erlassen.
2 Beim Haus 2 dürfen keine lärmempfindlichen Räume mit ausschliesslicher Belüftung gegen die Kantonsstrasse erstellt werden.
schossigkeit, Ausnützung und Gestaltung der Überbauung, die geordnete Erschliessung des Plan gebiets sowie die Umgebungsgestaltung unter Berücksichtigung der notwendigen Lärmschutz massnahmen.
Art. 17
8 altri articoli
Art. 18 Umgebungsgestaltung
Unauffällig gestaltete Kehrichtsammelstellen sind an den im Plan bezeichneten Stellen gemäss den
Die Umgebungsgestaltung hat nach einem einheitlichen, auf die architektonische Gestaltung der
Weisungen der Gemeinde anzuordnen.
Hochwasserschutz
Bauten, die Topographie und die erforderlichen Lärmschutzmassnahmen abgestimmten Konzept
Im Baubewilligungsverfahren sind Massnahmen für den Objektschutz festzulegen. Es dürfen keine
zu erfolgen. Der Umgebungsgestaltungsplan ist mit dem Baugesuch der ersten Etappe einzurei chen.
Art. 12 Erschliessung
wesentlichen Gefahrenumlagerungen auf andere Parzellen entstehen.
Art. 3
c.
Verkehrserschliessung
Überbauung
Art. 19
1Die Erschliessung des Plangebiets hat grundsätzlich von der Staatsstrasse über die im Plan bezeichnete "Zu- und Wegfahrt Tiefgarage" zu erfolgen. 2Zusätzlich ist ab der Spitalstrasse an der im Plan bezeichneten Stelle eine Zu- und Wegfahrt Be sucherparkplätze vorzusehen. 3Die Sichtzone der Ausfahrten gemäss Norm SN 640 273 ist einzuhalten, Die Einlenkerradien müs sen mindestens 5.0 m betragen. Die Einfahrt muss auf 10.0 m ab der Grenze des Strassengrundstücks mindestens 5.0 m breit sein. Der Minimalabstand der Tiefgaragenschranke beträgt mindes tens 10.0 m ab der Grenze des Strassengrundstücks.
Art. 13
Art. 8 Spielplätze
Retention
Baubereiche
Innerhalb des Spiel- und Aufenthaltsbereichs ist ein attraktiver Spielplatz zu erstellen. Zusätzliche 1 Die Entwässerung ist mit dem Generellen Entwässerungsplan der Gemeinde abzustimmen. Mög
1 Die Baubereiche A und B bezeichnen die maximale horizontale Ausdehnung der einzelnen
Flächen sind im Grünbereich als Spielwiesen vorzusehen.
lichkeiten für zentrale Versickerungsanlagen sind frühzeitig zu prüfen und zu planen.
Hauptbauten. Die maximal zulässige Gebäudehöhe GH wird als Kote in m.ü.M. bezeichnet. 2 Das Oberflächenwasser der Ein- und Ausfahrt Tiefgarage darf nicht auf die Kantonsstrasse bzw. das Trottoir abgeleitet werden.
2 Im Baubereich A sind maximal 2 Vollgeschosse gestattet. Im Baubereich B sind maximal 3 Voll geschosse zulässig. 3 Der Baubereich Attikageschoss legt die maximale horizontale Ausdehnung der Attikageschosse fest. Diese dürfen die im Plan bezeichnete maximale Gebäudehöhe um 3.0 m überragen. 4 Vordächer dürfen bis maximal 0.8 m über die Fassadenflucht der Attikageschosse hinausragen. 5 Im Baubereich Anbauten sind eingeschossige Bauten im Sinne von Windfängen gestattet. 6 Im Baubereich Überdachung Ein- / Ausfahrt Tiefgarage ist eine gut gestaltete Überdachung von maximal 3.0 m Höhe gemessen ab OK Trottoir zulässig.
Art. 20 Bepflanzung
Das Areal ist zu begrünen und mit einheimischen standortgerechten Gehölzen zu bepflanzen.
Art. 14 Spiel- und Aufenthaltsbereich
Der Spiel- und Aufenthaltsbereich dient dem gemeinschaftlichen Aufenthalt der Bewohner, Offene An- und Nebenbauten sind zulässig.