Überbauungsplan Spitalstrasse

Piano d'utilizzazione speciale · Grabs

Documento

Numero
2009-3060
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Grabs
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Approvato
13 nov 2009
In vigore dal
13 nov 2009

Carta

1 elemento del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda

Testo

Legende

Gemeinde Grabs Kanton St. Gallen

Festlegungen

454.67

Umgrenzung Plangebiet Baubereich A Baubereich B Baubereich Attikageschoss Anzahl Vollgeschosse max. Gebäudehöhe in m ü. M.

GH 465.50 460.16

407 66

Baubereich Anbaute Baubereich Überdachung Ein-/ Ausfahrt Tiefgarage

Projekt Nr. 1.143.1.001/01AC

28. September 2009

Erschliessungsbereich

1:500

Uberbauungsplan Spitalstrasse

(P) 2617

VA

Zu-/ Wegfahrt Tiefgarage

VA

Zu-/ Wegfahrt Besucherparkplätze

IF

Besucherparkplatz Richtungspunkt Fussweg Kehrichtsammelstelle Spiel- und Aufenthaltsbereich

Vom Gemeinderät erlassen am:

0

Der Gemeindepräsident:

Grünbereich Der GemeinÆ ratsschreiberr/Vir,

Lärmschutz: Erdwall und Wand Schallschutzkonstruktion Öffentliche Planauflage:

1 2 . m . zoos -

f ft sep.

.. /

Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am:

472

1 3,

Hinweise

2129

Mit Ermächtigung der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoin formation:

Strasse

J76646

I Trottoir

O*

2137

2149

▼

Hauseingang

#

Referenzpunkt in m ü. M.

F F

Baumgruppe neu

2613

ERR Raumplaner FSU SIA St.Gallen I Herisau I W il

2148

\

1545

1544

Besondere Vorschriften A.

Art. 1

Art. 4 Allgemeines

Bestandteile und Geltungsbereich

Parkierung

Art. 9

Art. 15

1 Die Parkierung für die Bewohner hat unterirdisch in einer gemeinsamen Tiefgarage zu erfolgen.

Eine Mehrausnützung von max. 18% kann im Rahmen des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens

Der Grünbereich umfasst sowohl Privatgärten als auch gemeinschaftliche Grünflächen. An- und

gewährt werden, wenn die Anforderungen dieses Überbauungsplans erfüllt sind.

Nebenbauten sind nicht zulässig.

Art. 10 Energie

Dabei sind im Untergeschoss der Wohnbauten für von der Tiefgarage zugängliche Abstellfelder

D.

1 Die Überbauung ist nach einem gesamtheitlichen Energiekonzept zu erstellen. Dazu gehören eine

mindestens 3 m2 pro Wohnung auszuweisen. Zusätzlich sind oberirdisch in der Nähe der Hausein­

energieeffiziente Gebäudehülle und Haustechnik sowie vorzugsweise der Einsatz von erneuerbarer Energie.

gänge Veloabstellplätze zu erstellen. 2 Die Planfestlegungen und die Besonderen Vorschriften sind allgemein verbindlich. Die Planhin­

Art. 5

Art. 16

2 Das gesamtheitliche Energiekonzept ist zusammen mit dem Baugesuch einzureichen.

Fusswege Zwischen den im Plan bezeichneten Richtungspunkten sind genügend breite stufenlose Fusswege zu erstellen.

Gestaltung

Gesamtwirkung und Gestaltung der Bauten Die Bauten sind so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstab, Gliederung der Baukörper und Fassa­

3 Die Besonderen Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Sofern nachstehend keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die Vorschriften des rechtsgültigen Bauregle­ ments der Gemeinde Grabs sowie der übergeordneten Gesetzgebung.

Grünbereich

Oberirdisch sind im Bereich der im Plan bezeichneten Stelle weitere Parkplätze, insbesondere für Besucher, anzuordnen. 2 Für Velos sind 0.6 Abstellfelder pro Wohnungszimmer gemäss Norm SN 640 065 sicherzustellen.

1 Der Überbauungsplan Spitalstrasse besteht aus dem Plan 1:500, den Besonderen Vorschriften, dem Planungsbericht und den Projektbeilagen.

weise, der Planungsbericht und die Projektbeilagen haben richtungsweisenden Charakter.

Ausnützung

den, Dachformen, Materialwahl und Farbgebung eine einheitliche Gesamtwirkung sowie eine gute

Art. 11

Einfügung in die Umgebung mit der bestehenden Quartierstruktur erzielt wird.

Lärmschutz 1Zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte gemäss Lärmschutzverordnung sind gegen die Staats­

Art. 2

Art. 6 Zweck

Notzufahrt

strasse hin Lärmschutzmassnahmen sicherzustellen. Diese umfassen insbesondere einen Erdwall mit aufgesetzter Schallschutzwand sowie Schallschutzblenden im bezeichneten Bereich.

Mit der Baueingabe muss in Absprache mit der Feuerwehr Grabs ein Konzept für die Notzufahrt eingereicht werden.

Der Überbauungsplan bezweckt die Ermöglichung einer architektonisch und ortsbaulich gut gestal­ teten, verdichteten Wohnüberbauung im Bereich des Ortseingangs. Er regelt die Anordnung, Ge-

B.

Art. 7 Kehrichtsammelstelle

11Der Lärmschutznachweis ist zusammen mit dem Baugesuch einzureichen.

Material- und Farbwahl Die Behörde ist befugt, im Baubewilligungsverfahren Bemusterungen zu verlangen und besondere Auflagen zu erlassen.

2 Beim Haus 2 dürfen keine lärmempfindlichen Räume mit ausschliesslicher Belüftung gegen die Kantonsstrasse erstellt werden.

schossigkeit, Ausnützung und Gestaltung der Überbauung, die geordnete Erschliessung des Plan­ gebiets sowie die Umgebungsgestaltung unter Berücksichtigung der notwendigen Lärmschutz­ massnahmen.

Art. 17

8 altri articoli

Art. 18 Umgebungsgestaltung

Unauffällig gestaltete Kehrichtsammelstellen sind an den im Plan bezeichneten Stellen gemäss den

Die Umgebungsgestaltung hat nach einem einheitlichen, auf die architektonische Gestaltung der

Weisungen der Gemeinde anzuordnen.

Hochwasserschutz

Bauten, die Topographie und die erforderlichen Lärmschutzmassnahmen abgestimmten Konzept

Im Baubewilligungsverfahren sind Massnahmen für den Objektschutz festzulegen. Es dürfen keine

zu erfolgen. Der Umgebungsgestaltungsplan ist mit dem Baugesuch der ersten Etappe einzurei­ chen.

Art. 12 Erschliessung

wesentlichen Gefahrenumlagerungen auf andere Parzellen entstehen.

Art. 3

c.

Verkehrserschliessung

Überbauung

Art. 19

1Die Erschliessung des Plangebiets hat grundsätzlich von der Staatsstrasse über die im Plan bezeichnete "Zu- und Wegfahrt Tiefgarage" zu erfolgen. 2Zusätzlich ist ab der Spitalstrasse an der im Plan bezeichneten Stelle eine Zu- und Wegfahrt Be­ sucherparkplätze vorzusehen. 3Die Sichtzone der Ausfahrten gemäss Norm SN 640 273 ist einzuhalten, Die Einlenkerradien müs­ sen mindestens 5.0 m betragen. Die Einfahrt muss auf 10.0 m ab der Grenze des Strassengrundstücks mindestens 5.0 m breit sein. Der Minimalabstand der Tiefgaragenschranke beträgt mindes­ tens 10.0 m ab der Grenze des Strassengrundstücks.

Art. 13

Art. 8 Spielplätze

Retention

Baubereiche

Innerhalb des Spiel- und Aufenthaltsbereichs ist ein attraktiver Spielplatz zu erstellen. Zusätzliche 1 Die Entwässerung ist mit dem Generellen Entwässerungsplan der Gemeinde abzustimmen. Mög­

1 Die Baubereiche A und B bezeichnen die maximale horizontale Ausdehnung der einzelnen

Flächen sind im Grünbereich als Spielwiesen vorzusehen.

lichkeiten für zentrale Versickerungsanlagen sind frühzeitig zu prüfen und zu planen.

Hauptbauten. Die maximal zulässige Gebäudehöhe GH wird als Kote in m.ü.M. bezeichnet. 2 Das Oberflächenwasser der Ein- und Ausfahrt Tiefgarage darf nicht auf die Kantonsstrasse bzw. das Trottoir abgeleitet werden.

2 Im Baubereich A sind maximal 2 Vollgeschosse gestattet. Im Baubereich B sind maximal 3 Voll­ geschosse zulässig. 3 Der Baubereich Attikageschoss legt die maximale horizontale Ausdehnung der Attikageschosse fest. Diese dürfen die im Plan bezeichnete maximale Gebäudehöhe um 3.0 m überragen. 4 Vordächer dürfen bis maximal 0.8 m über die Fassadenflucht der Attikageschosse hinausragen. 5 Im Baubereich Anbauten sind eingeschossige Bauten im Sinne von Windfängen gestattet. 6 Im Baubereich Überdachung Ein- / Ausfahrt Tiefgarage ist eine gut gestaltete Überdachung von maximal 3.0 m Höhe gemessen ab OK Trottoir zulässig.

Art. 20 Bepflanzung

Das Areal ist zu begrünen und mit einheimischen standortgerechten Gehölzen zu bepflanzen.

Art. 14 Spiel- und Aufenthaltsbereich

Der Spiel- und Aufenthaltsbereich dient dem gemeinschaftlichen Aufenthalt der Bewohner, Offene An- und Nebenbauten sind zulässig.