Festlegung Gewässerraum KW Chapfensee-Plons
Piano d'utilizzazione speciale · Mels
Documento
- Numero
- 2020-3864
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Mels
- Cantone
- San Gallo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Adottato
- 7 lug 2020
- Approvato
- 20 ott 2020
- Pubblicato
- 5 ago 2020
- In vigore dal
- 20 ott 2020
Carta
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File
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Testo
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Gemeinde Mels Gemeinderat Rathaus, Platz 2 Postfach 102
8887 Mels
gi x
Telefon 058 228 3052 i
E-Mail [email protected]
Website www.mels.ch
Mels, 4. November 2020
Tuggsteinbach - Chapfensee; Offenlegung Überleitung / Projektgenehmigungen Sehr geehrte Damen und Herren
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Der Gemeinderat hat am 7. Juli 2020 das erwähnte Wasserbauprojekt mit Gewässerraumausscheidung genehmigt und den Baulinienplan erlassen, die öffentliche Planauflage wurde vom 5. August bis 3. September 2020 durchgeführt. Inzwischen hat das Baudepartement St.Gallen am 23. Oktober 2020 das Wasserbauprojekt in Nachachtung von Art. 32 Abs. 1 Wasserbaugesetz (WBG) und den Sondernutzungsplan zur Festlegung des Gewässerraumes nach Art. 38 Planungs- und Baugesetz (PBG) genehmigt.
In der Beilage überlassen wir Ihnen das genehmigte Wasserbauprojekt zur Offenlegung der Überleitung «Tuggsteinbach» und der genehmigte Situationsplan mit Gewässerraum (Baulinienplan), sowie je eine Kopie der Teilverfügungen, die zusätzlich zu folgenden Bedingungen und Auflagen integrierender Bestandteil dieser Bewilligung resp. Genehmigung sind.
a) Der Gemeinderat ermächtigt die : gewässerbaulichen Massnahmen als Bestandteil aus der Verfügung zur Erneuerung der Wasserrechtskonzession vom 30. März 2011 nach diesem Wasserbauprojekt selbst vorzunehmen.
b) Die Bauausführung hat den genehmigten Projektunterlagen und Teilverfügungen des kantonalen Baudepartementes zu entsprechen. Die aktuell gültigen Rechtsgrundlagen, insbesondere das kantonale Wasserbaugesetz (sGS 734.1) sind zusätzlich zu den beiliegenden, kantonalen Teilverfügungen zu berücksichtigen.
c) Mit den wasserbaulichen Bauarbeiten darf begonnen werden, wenn das Projekt rechtskräftig, die Abtretung privater Rechte geregelt, ‚allfällige Beitragspflichtige mit persönli-
I) Der Treffpunkt mit Kultur
cher Anzeige in Kenntnis gesetzt und eventuelle Kantons- wie Bundesbeiträge entschieden und zugesichert sind.
d) Auf nachstehenden Strassen im Gemeindegebiet Mels gelten folgende Höchstgewichtsbeschränkungen:
Mädriserstrasse 18 t ab Mels - Seezbrücke Tilserstrasse 18 t ab Plons - Steigungsbeginn
Sonderfahrten für höhere Transportgewichte werden nur für unteilbare Güter bewilligt. Transporte mit Beton, Baumaterialien, Holz u.ä. gelten als teilbare Güter und dürfen das Gesamtgewicht inkl. Fahrzeug nicht überschreiten. Unteilbare Lasten wie Baumaschinen etc. sind so zu wählen, dass die signalisierte Höchstgewichtsbeschränkung nicht überschritten wird. Für Ausnahmebewilligungen ist die Kantonspolizei, Klosterhof 12, 9001 St. Gallen, zuständig. Gesuche um Ausnahmebewilligungen für Sonderfahrten sind mindestens 1 Woche vor Einsatzbedarf mit dem Formular "Sonderbewilligungen" des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) bei der Kantonspolizei zu beantragen.
e) Verkehrsrechtliche, stationäre Signalisationen und Strassenmarkierungen im öffentlichen Strassenraum dürfen ohne Bewilligung der Verkehrspolizei nicht angebracht werden. Für kurzzeitige Verkehrs- und Baustelleninstallationen ist frühzeitig mit dem Werkmeister der Gemeinde (Tel. 058 228 31 40) Kontakt aufzunehmen.
f) Das ausgeführte Bauwerk ist nach Vollendung durch den Geometer nl in den Grundbuchplänen nachzuführen. Die Bauherrschaft erteilt dazu dem Geometer den Auftrag, die daraus resultierenden Nachführungskosten gehen zulasten Bauprojekt resp. Bauherrschaft.
Gebühren
Für die Erteilung dieser Bewilligung werden in Anwendung des Gebührentarifs für Staatsund Gemeindeverwaltungen (sG$ 821.5) folgende Gebühren erhoben:
— Baudepartement, kantonale Beurteilung AWE Fr. 800.- — Baudepartement, Genehmigung Baulinienplan AREG Fr. 650.- — Gemeinde, Bearbeitungs- und Genehmigungsgebühr Fr. 250.- — Geometer Nachführung Grundbuchplan Fr. 150.- — Inseratekosten amtliche Publikation Fr. 100.- Total Er. _1'950.-
Rechtsmittel Gebührenerhebung
Gegen diesen Gebührenentscheid kann innert 14 Tagen bei der Kant. Verwaltungsrekurskommission, Unterstrasse 28, 9001 St. Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Dieser ist zu begründen, hat die Darstellung des Sachverhaltes sowie einen Antrag zu enthalten (Art. 48 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege).
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Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Entscheid kann innert 14 Tagen beim Kant. Baudepartement, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Ein Rekurs ist zu begründen, hat die Darstellung des Sachverhaltes sowie einen Antrag zu enthalten (Art. 48 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege)
Freundliche Grüsse Gemeinderat Mels
Dr. Guido Fischer
ic. iur. Stefan Bertsch Gemeinderat; chreiber.
a
Beilage
— Kantonale Genehmigung Gewässerprojekt vom 23. Oktober 2020 mit Planbeilage — Genehmigung Sondernutzungsplan vom 20. Oktober 2020 mit Planbeilage
— Projektmappe mit Auflageprojekt gemäss Inhaltsverzeichnis vom 15. Juni 2020
— Rechnung Genehmigungsgebühr
Geht an
(inkl. Projektmappe und Genehmigungskopien)
— Bauverwaltung Mels (inkl. Projektmappe und kant. Teilverfügungen im Original)
- Grundbuchamt Mels (inkl. Sondernutzungsplan)
= (inkl. Sondernutzungsplan)
— Ortsgemeinde, Bachstrasse 48, 8887 Mels (inkl. Forstrechtliche Bewilligung vom 21. Oktober 2020)
Basi legali
sGS 731.1 · PBG · Cantone
sGS 731.11 · PBV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confederazione
SR 814.201 · GSchV · Confederazione