Teilzonenplan Sonnenhof - Genehmigung
Piano delle zone · Waldkirch
Documento
- Numero
- 2007-8915
- Tipo
- Piano delle zone
- Comune
- Waldkirch
- Cantone
- San Gallo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Adottato
- 5 dic 2006
- Approvato
- 28 set 2007
- Pubblicato
- 10 gen 2007
- In vigore dal
- 28 set 2007
Carta
2 elementi del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa
File
GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda
Testo
r
L
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
28. September 2007
Gemeinderat 9205 Waldkirch Baudepartement Z Rechteabteilung
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Eingang
2 8. Sep. 2007
Beerb.
($/) Gemeinde Waldkirch: Genehmigung von Gemeindeerlassen Nr. Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: • •
Teilzonenplan Sonnenhof Überbauungsplan Sonnenhof
Im Dorf Engelburg müssen aus tierschutz- und lufthygienischen Gründen drei Mastställe geschlossen werden. Als Ersatz beabsichtigt Herr Michael Wiek, Käserei Engelburg, beim Sonnenhof (GS Nr. 1147, Gemeindegebiet Waldkirch) einen neuen Schweinestall zu erstellen. Der Maststall ist wegen der Schottenverwertung ein wichtiges betriebswirtschaftliches Stand bein für den Käsereibetrieb. Im September 2004 hat das Amt für Raumentwicklung an gleicher Stelle die Zustimmung für einen Maststall wegen fehlender Zonenkonformität verweigert und darauf hingewiesen, dass ein solches Projekt nur in einer zweckentsprechenden Zone realisierbar sei. In der Folge ist mit Begleitung des Amtes für Raumentwicklung - eine umfassende Standortabklärung für eine Intensivlandwirtschaftszone vorgenommen worden. Der Standort Sonnenhof hat sich aus betrieblichen, aber auch raumplanerischen Überlegungen als zweckmässig erwiesen. Es handelt sich um eine Lage im Schwerpunkt des Gebiets, welches die Vertragspartner der Käserei Engelburg bewirtschaften (Milchlieferanten, Abnehmer der Jauche). Dieses Gebiet erstreckt sich, nachdem die Käserei Hofirst geschlossen worden ist, von Engelburg über den Tannenberg bis zum Dorf Waldkirch. In die Beurteilung einzubeziehen ist auch, dass der Gesuchsteller beim Sonnenhof bereits heute zwei Mastställe mit zusammen 400 Plätzen betreibt. Mit dem neuen Stall kann der Mastbetrieb für insgesamt 880 Mastschweine (bis 110 kg) an einem Standort konzentriert werden. Mit Bericht vom 25. September 2007 hat die Gemeinde bestätigt, dass betreffend der "Beurtei lung von Projekt und Umweltverträglichkeitsbericht durch die kantonale Umweltschutzfach stelle" keine Rechtsmittel offen sind. Die Prüfung ergibt somit, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können.
07-3412 / 95827_44588
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In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 2100.--.
Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
U. Strauss Beilagen Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein Kopie BD-RA, TBA-RD, AFU-IE, AFU-KoBa, ARE-BaB
07-3412 / 95827_44588