QP im Sand

Piano d'utilizzazione speciale · Buch (SH)

Documento

Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano di quartiere
Comune
Buch (SH)
Cantone
Sciaffusa
Livello
Comune
Autorità
Gemeinde
Approvato da
Kt. BD
Adottato
17 set 2009
In vigore dal
17 set 2009

Carta

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File

BUC_006_EN_1.pdfApri in una nuova scheda

Testo

l<anton Schaffhausen B�ude1>aitement Beckenstube 7 CH--8200 Schaffhausen www.sh.ch

Telefon 052 632 73 67 Fax 052 632 70 46 [email protected]

Buch, Quartierplan «im Sand»; Genehmigung Schaffhausen, 17. September 2009

Verfügung 1. Damit für das Gebiet «im Sand» eine optimale Erschliessung gewährleistet werden kann, hat der Gemeinderat Buch am 26. Juni 2009 den Quartierplan «im Sand», umfassend die Er­ schliessung mit Strassen und Werkleitungen, beschlossen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 24. August bis 12. September 2009. Di� betroffenen Grundeigentümer wurden mit ein­ geschriebenem Brief vom 27. Juli 2009 benachrichtigt. Es sind keine Einsprachen eingegan­ gen. Mit Protokollauszug vom 14. September 2009 ersucht der Gemeinderat Buch um Ge­ nehmigung des Quartierplanes «im Sand».

II. 1.

Quartierpläne bedürfen gemäss Art. 18 Abs.5 i.V.m Art. 14 Abs. 4 des Gesetzes ü­ ber die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Bau­ gesetz) vom 1. Dezember 1997 der Genehmigung durch das Baudepartement. Im Genehmigungsverfahren prüft das Baudepartement die Planung auf Recht- ·und Zweckmässigkeit. Mit dieser Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten kantonalen Amtsstellen befasst.

2.

Die Prüfung hat ergeben, dass der Quartierplan «im Sand» rechtmässig zustande gekommen ist. Nach Beschluss durch den Gerneinck:irat wurde der Quartierplan öf­ fentlich aufgelegt und die betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebe-

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nem Brief benachrichtigt. Im Genehmigungsverfahren wurden die nachfolgenden Ergänzungen zum Quartierplan vorgebracht. 3.

Strassen Es muss sichergestellt werden, dass die Sichtverhältnisse bei den Einmündungen in die Kantonsstrasse generell den VSS-Richtlinien entsprechen. Dies ist durch Sicht­ bermen und Einhaltung des Abstandes zum öffentlichen Grund (5.00m - in diesem Bereich dürfen keine sichtbehindernden Hecken gepflanzt oder Mauern erstellt wer­ den) zu bewerkstelligen. Dies gilt vor allem für die Parzellen A,B,C und H und ist in den dannzumaligen Baubewilligungen zu verankern. Die Abstände gemäss Stras­ sengesetz und Sichtverhältnisse müssen auch beim geplanten Entsorgungsplatz eingehalten werden. Da sich der Entsorgungsplatz auf einer Kurveninnenseite be­ findet, muss der Abstand zum öffentlichen Grund mindestens 4.00m betragen (StrV § 15). Im Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Erschliessungen, bzw. die Hauszu­ fahrten, nur über die neu zu erstellenden Erschliessungsstrassen zu erfolgen haben. Dies gilt vor allem für die an der Kantonsstrasse liegenden Parzellen A,B,C und H.

4.

Gewässerschutz Gemäss genereller Entwässerungsplanung sind im ganzen Gemeindegebiet poten­ ziell Versickerungsmöglichkeiten vorhanden. Diese Versickerungsmöglichkeiten sind im Rahmen der Erschliessung mittels Sickerversuchen zu prüfen. Bei entspre­ chenden Resultaten sind Versickerungsanlagen oder Rückhaltemassnahmen bei Neubauten vorzuschreiben, um eine Überlastung der Kanalisation und ein verfrüh­ tes Anspringen von Hochwasserentlastungen zu verhindern.

5.

Lufthygiene Die Mindestabstände zur landwirtschaftlichen Tierhaltung sollen den Richtlinien nach FAT-Bericht Nr. 476 (Anhang 2 Ziffer 512 LRV) entsprechen. Dies ist für be­ stehende Landwirtschaftsbetriebe zu prüfen.

6.

Altlasten I Abfälle/ Recycling Als Materialien im Strassenbau sollen, wenn möglich, Recyclingbaustoffe anstelle von Wandkies l verwendet werden (siehe Merkblatt «Mineralische Recyclingbaustof­ fe: Verwendung». wvvvv.k;cJntl;-0:b.ch � Kanton Schaffhausen

Abfälle 7 Merkblätter

I Formulare). Daher sind in der Ausschreibung Varianten mit Recyclingbaustoffen vorzusehen (vgl. NPK 22·1 Fundationsschichten und NPf( 237 Kanalisationen und Entwässerung).

2

Unter Beachtung der vorstehenden Erwägungen kann die Genehmigung für den Quartierplan «irn Sand» erteilt werden.

111. Demgemäss wird ve r f ü g t:

·1.

Der vom Gemeindrat Buch am 26. Juni 2009 beschlossene Quartierplan «im Sand», umfassend die Erschliessung mit Strassen und Werkleitungen, wird im Sinne der Erwägungen genehmigt.

2.

Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen nach erfolgter Mitteilung beim Regie­ rungsrat des Kantons Schaffhausen, Rathaus, 8201 Schaffhausen, schriftlich Re­ kurs erhoben werden (Art, 16 ff. des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwal­ tungssachen vom 20. September 1971 ). Die Rekursschrift muss einen Antrag und seine Begründung enthalten und unterschrieben sein. Der angefochtene Entscheid und allfällige Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen.

3.

Mitteilung an: - Gemeinderat, 8263 Buch, einschreiben (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt) - Baudepartement - Planungs- und Naturschutzamt (unter Beilage der genehmigten Akten) - Grundbuchamt - EKS, Rheinstrasse 37, 8200 Schaffhausen - Rechtsdienst des Baudepartementes - Vermessungsamt - Tiefbauamt - Hochbauamt - Amt für Lebensmittelkontrolle und Umweltschutz - Bauinspektorat - Amt für Grundstückschfüzung

DER DEPARTEME ORSTEHER i (

)!

Dr. Reto Dubach, Regierungsrat

Quartierplan «im Sand» (2-fach)

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