Nutzungsplanung (1989) Änderung 6. Teilrevision

Piano delle zone · Neuhausen am Rheinfall

Documento

Numero
D/Sp/31/26
Tipo
Piano delle zone
Comune
Neuhausen am Rheinfall
Cantone
Sciaffusa
Livello
Comune
Autorità
Gemeinde
Approvato da
Kt. RR
Adottato
31 lug 2001
In vigore dal
31 lug 2001

Carta

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Testo

Regierungsrat des Kantons Schaffhausen Protokoll vom 31. Juli 2001 Nr. D/Sp/31/26

Neuhausen am Rheinfall, 6. Teilrevision Zonenplan (Parzellen GB Nr. 62,74,857,937 1696, 1769,1822,1948,1439) 4. Teilrevision Bauordnung sowie 1. Teilrevision der Empfindlichkeitsstufen; Genehmigung

1. Der Einwohnerrat Neuhausen am Rheinfall hat am 7. Juni 2001 die 6. Teilrevision des Zonenplanes, umfassend die Umzonung einer Teilfläche der Parzelle GB Nr. 62 von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Gewerbezone, die Einzo­ nung eines Teiles der Parzelle GB Nr. 74 von der Freihaltezone in die Gewerbezo­ ne, die Umzonung einer Teilfläche der Parzelle GB Nr. 857 von der Industriezone 1 in die Industriezone III sowie die Umzonung der Parzellen GB Nr. 937, 1696, 1769, 1822, 1948 sowie einer Teilfläche von GB Nr. 1439 von der Industriezone II in die Industriezone IV beschlossen. Gleichzeitig hat der Gemeinderat die 4. Teilrevision der Bauordnung (neu Art. 27 Abs. 1, Art. 46 Abs. 1, Art. 47 Abs. 1, und 2 und Art. 48 Abs. 1) sowie die 1. Teilrevision der "Empfindlichkeitsstufen" beschlossen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 15. Juni bis 5. Juli 2001. Es sind keine Rekurse eingegangen. Mit Schreiben vom 10. Juli 2001 ersucht der Gemeinderat Neuhausen am Rheinfall um Genehmigung der 6. Teilrevision des Zonenplanes, der 4. Teilrevision der Bau­ ordnung sowie der 1. Teilrevision der Empfindlichkeitsstufen.

11. 1. Nach Art. 26 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) bzw. Art. 6 i.V.m. Art. 11 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 bedürfen Zonenplanänderungen, Änderungen der Bauordnung sowie Änderungen der Emp­ findlichkeitsstufen der Genehmigung des Regierungsrates. Im Genehmigungsver­ fahren prüft der Regierungsrat die Planungen auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit der Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Amtsstellen gemäss kantonaler Umweltschutzorganisation befasst.

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Art. 28 der Bauordnung der Gemeinde Neuhausen am

heinfall vom 2. Mai 1989

ermächtigt den Einwohnerrat, den Zonenplan abzuändern oder zu ergänzen. Bei

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den vom Einwohnerrat beschlossenen Zonenplanänderungen handelt es sich um kleinere Anpassungen innerhalb der bestehenden Zonenordnung.

2. Die Prüfung hat ergeben, dass die Zonenplanänderungen, die Änderung der Bau­ ordnung, sowie die Anpassung der Empfindlichkeitsstufen rechtmässig zustande

gekommen sind. Information und Mitwirkung der Bevölkerung im Sinne von Art. 4 PG waren gewährleistet. Nach dem Beschluss des Einwohnerrates wurden die

Zonenplanänderungen, die Änderung der Bauordnung sowie die Änderung der Empfindlichkeitsstufen öffentlich aufgelegt.

Während des Genehmigungsverfahrens wurden keine Gründe gegen die 6. Teilrevi­ sion des Zonenplanes und die 4. Teilrevision der Bauordnung sowie die Anpassung

der Empfindlichkeitsstufen vorgebracht. Die nachgesuchte Genehmigung kann so­ mit erteilt werden.

III. Auf Antrag des Baudepartementes wird b e s c h l o s s e n: 1. Die vom Einwohnerrat Neuhausen am heinfall am 7. Juni 2001 beschlossene 6.

Teilrevision des Zonenplanes, umfassend die Umzonung einer Teilfläche der Par­

zelle GB Nr. 62 von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Gewerbe­

zone, die Einzonung eines Teiles der Parzelle GB Nr. 74 von der Freihaltezone in

die Gewerbezone, die Umzonung einer Teilfläche der Parzelle GB Nr. 857 von der Industriezone I in die Industriezone III sowie die Umzonung der Parzellen GB Nr.

937, 1696, 1769, 1822, 1948 sowie einer Teilfläche von GB Nr. 1439 von der Indu­ striezone II in die Industriezone IV, die 4. Teilrevision der Bauordnung (neu Art. 27

Abs. 1, Art. 46 Abs. 1, Art. 47 Abs. 1 und 2 und Art. 48 Abs. 1) sowie die 1. Teilrevi­ sion der Empfindlichkeitsstufen werden genehmigt.

2. Die Gemeinde Neuhausen am heinfall wird eingeladen, die Ortsplanung gesamt­ haft zu überprüfen und den geänderten Verhältnissen anzupassen.

3 3. Mitteilung an:

- Gemeinderat, 8212 Neuhausen am heinfall

(Die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt

versandt).

- Baudepartement

-

echtsdienst des Baudepartementes

- Bauinspektorat

-:- Planungs- und Naturschutzamt, unter Beilage der genehmigten Akten

- Tiefbauamt

- Vermessungsamt - Hochbauamt

- Grundbuchamt

- Landwirtschaftsamt/ Melioration, Charlottenfels, Postfach, 8212 Neuhausen am heinfall

- Kantonales Laboratorium

- Amt für Grundstückschätzungen

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