Gestaltungsplan "Mühlebach"; Genehmigung vom 26. September 2000
Piano particolareggiato · Wollerau
Documento
- Numero
- 1468/2000
- Tipo
- Piano particolareggiato
- Comune
- Wollerau
- Cantone
- Svitto
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeinde
- Approvato da
- Regierungsrat
- In vigore dal
- 26 set 2000
Carta
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1323_GP-Muehlebach_2000-1468_V.pdfApri in una nuova scheda
Testo
von Euw Architektur AG
Architektur- und BaubOro
9901 WOHNHAUSUBERBAUUNG MUHLEBACH KAT. NR. 321 , 8832 WOLLERAU
GESTAL TUNGSPLAN- SONDERBAUVORSCHRIFTEN (SBV)
30 Tage 6ffentlich aufgelegt vom
1o. Marz 2000
bis
1 o. r.pd 2000
Vom Gemeinderat erlassen am
Der Gemeindeschreiber
!\~ Genehmigt vom Regierungsrat mit RRB Nr.
Der Staatsschreii er
i. v. A.1: t.
Altendorf, 8. Februar 2000
}\
4b8
vom
andammann
9901 WohnhausOberbauung MOhlebach, 8832 Wollerau Gestaltungsplan - Sonderbauvorschriften
1
Grundeigentomer KTN. 321: Erbengemeinschaft Franz Meyer-Jud Vertr. D. Kilian Meyer- Zimmermann
und Bernhard Meyer- Wiehl
Bauherrschaft: Konsortium MOhlebach Gutenbrunnen 21 8852 Altendorf
Architekt: von Euw Architektur AG Gutenbrunnen 21 8852 Altendorf
. PLW
9901 Wohnhausuberbauung Muhlebach, 8832 Wollerau Gestaltungsplan - Sonderbauvorschriften
2
IN HALTSVERZEICHNIS
Sonderbauvorschriften
Seite
Zweck und Geltungsbereich
3-4
Erschliessung und Verkehr
5
Allgemeine Bauvorschriften
5-8
Umgebungsgestaltung
8
Allgemeines
8
Ausnahmen von der Regelbauweise
9
9901 WohnhausOberbauung MOhlebach, 8832 Wollerau Gestaltungsplan - Sonderbauvorschriften
3
ZWECK UNO GELTUNGSBEREICH
Art. 1 Abgrenzung
und Umfang
1.
Der Gestaltungsplan (GP) MOhlebach umfasst eine Flache von 5'069 m2 der Parzelle KTN 321, in der Gemeinde Wollerau.
2.
Er besteht aus folgenden planerischen Bestandteilen:
G P-U nterlagen
Mst.
Plan Nr.
Grundbuchplan Gestaltungsplan Umgebungsplan
1:500 1:200 1:200
9901-10 9901-05 9901-06
Sonderbauvorschriften Erlauterungen
vom 8. Februar 2000
Richtprojekt 1:200 mit allen Grundriss-, Fassaden- und Schnittplanen vom 17. Februar 2000, rev. 5. April2000
3.
Verbindliche Gestaltungsplaninhalte, wozu neben den Sonderbauvorschriften die im Gestaltungsplan (Plan Nr. 9901-05) genannten verbindlichen Planangaben (siehe Plan-Legende) gehoren, sind verpflichtend und auf jeden Fall einzuhalten. Abweichungen bedOrfen einer Anderung des Gestaltungsplanes. Vorbehalten bleiben die in den Sonderbauvorschriften vorgesehenen moglichen Abweichungen.
9901• Wohnhausuberbauung Muhlebach, 8832 Wollerau Gestaltungsplan - Sonderbauvorschriften
4.
Art. 2 Ziel
4
Die weiteren nicht verbindlichen Gestaltungsplaninhalte, (dies zum Teil gemass Legende des Gestaltungsplanes 9901-05), samtliche Richtprojektplane, sowie der Umgebungsplan sind richtungsweisend und zeigen nur Moglichkeiten innerhalb der verbindlichen Angaben des Gestaltungsplanes auf.
Der GP Muhlebach bezweckt eine gute Oberbauung des Areals unter Beachtung der Grundsatze des Baureglements (Art. 108, Abs. 2), insbesondere unter Berucksichtigung der folgenden Punkte:
Bauliche und landschaftliche Umgebung . Architektonische und grundrissliche Gestaltung Gute Besonnung und BeiUftung der Hauser Grosse zusammenhangende Grunflachen mit Kinderspielmoglichkeiten auf dem allgemeinen Spielplatz sowie dem privaten Sitzplatz. Getrennter Fussganger- und Fahrverkehr. Unterniveaugarage tor mindestens 70 % der erforderlichen Parkplatze. Baureglementskonforme Verhaltnisse gegenuber den Nachbarparzellen (Abstande ).
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ERSCHUESSUNG/VERKEHR
Art. 3 Haupterschliessung
Die Erschliessung fOr Motorfahrzeuge und Fussganger erfolgt Ober die bestehende und noch zu erstellende Muh!ebachstrasse.
Art. 4 MotorfahrzeugAbstellplatze
Unterirdisch ist eine Sammelgarage mit insgesamt 26 Parkplatzen geplant Die Garage wird i..iber die Mi..ihlebachstrasse erschlossen. Zusatzlich sind acht oberirdische Parkplatze vorgesehen.
ALLGEMEINE BAUVORSCHRIFTEN
Art. 5 Ausnutzung
1.
Das Gestaltungsplanareal MOhlebach liegt in der Wohnbauzone W2. Die fOr die Ausnutzung anrechenbare Landflache betragt: 4'299 m2
Gemass Ausnotzungsberechnung ·im Anhang ergibt sich eine mogliche nutzbare Bruttogeschossflache von 2'009 m2 ( inkl. GP-Bonus ).
2.
Bei einer Parzellierung des GP-Areals sind Nutzungsbeschrankungen und -Transfers mittels Dienstbarkeitsvertragen im Grundbuch anzumerken.
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Art. 6 Nutzung
1.
6
lm Baubereich W1 konnen Doppeleinfamilienhauser oder Reiheneinfamilienhauser realisiert werden. Parkierungsmoglichkeiten sowie ein Sammelschutzraum werden unterirdisch gebaut.
Art. 7 Grenz- und
Gebaudeabstande
Art. 8 Baubereiche
1.
Gegen Nachbarparzellen gelten die Grenz- und. Gebaudeabstande gemass Baureglement
2.
Interne Gebaudeabstande konnen als Ausnahme auf minimal 7.50m reduziert werden.
3.
Mit dem Einverstandnis der EigentOmer einer Nachbarparzelle konnen unterirdische Bauten sowie Nebenbauten an die Grenze gestellt werden.
Der Baubereich gemass Gestaltungsplan 9901-05 stellt horizontal Baubegrenzungslinien dar, welche Standort und maximale horizontale Ausdehnung der Hochbauten- und zwar der entsprechenden Fassadenflucht- bestimmen, und die nur durch die Bauten und Anlagen nach Art. 11 SBV uberragt werden durfen.
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Art. 9 Gebaude-und
Firsthohen
7
In den Baubereichen W1 und W2 gelten folgende Vorschriften:
1.
Die Gebaudehohe im Baubereich W1 betragt: (Sie ist fOr jede Fassade separat zu ermitteln) 7.00 m Nordseite Westseite 6.65 m Die Gebaudehohe im Baubereich W2 betragt: (Sie ist fOr jede Fassade separat zu ermitteln) 6.90 m Nordseite Westseite 6.65 m Die Unterniveaugarage und der Sammelschutzraum sind unterirdisch.
2.
Die Firsthohen im Baubereich W1 und W2 betragen maximal 10.50 m. Sie ist fOr jedes Haus separat zu ermitteln.
1.
Auf dem ganzen GP-Areal sind Nebenbauten und unterirdische Bauten gemass Art. 62 BR erlaubt, soweit externe Abstande eingehalten sind.
1.
Ausserhalb der Baubereiche sind Nebenbauten Stotzmauern, Lichtschachte, Notausstiege, Kaminanlagen, Fluchtrohren und Boschungen gestattet.
2.
Vorbauten wie Vordacher, Balkone und Erker dOrfen allseitig urn 1.50 m Ober die Baubereiche vorspringen.
Art. 10 Nebenbauten und
unterirdische Bauten
Art. 11 Weitere Bauten
und Anlagen
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8
UMGEBUNGSGESTALTUNG
Art. 12 Umgebungsgestaltung
5 altri articoli
Art. 13 Kinderspielplatze
Der Umgebungsrichtplan 9901-06 bildet die Grundlage fOr die Umgebungsgestaltung. Dieses Projekt wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens den Behorden vorgelegt.
Auf dem Areal MOhlebach wird gemass GP und Umgebungsplan eine allgemeine Kinderspielflache mit Spielgeraten angeboten. Sowie ein allgemeiner Begegnungsplatz.
AllGEMEINES
Art. 14 Subsidiares Recht
Art. 15 Verbindlichkeit des
Richtprojektes
In Fallen, wo die Bestimmungen des Gestaltungsplanes nichts anderes vorschreiben, gilt das zum Zeitpunkt des Erlasses rechtskraftige Baureglement der Gemeinde Wollerau und das kantonale Planungs- und Baugesetz.
Ein konkretes Bauprojekt kann im definierten Rahmen unter BerOcksichtigung der Sonderbauvorschriften des GP und der ordentlichen Gesetzgebung vom Richtprojekt abweichen. Larmschutzmassnahmen mOssen, gemass erstelltem Nachweis, eingehalten werden. BezOglich der baulichen Gestaltung gelten
Art. 21
- 26, BR Wollerau.
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AUSNAHMEN VON DER REGELBAUWEISE
Art. 16 Ausnahmen
Der Gestaltungsplan MOhlebach weicht teilweise von der Regelbauweise ab. Folgende Ausnahmen sind geplant und bewilligt:
1.
Unterschreitung der internen Grenz- und Gebaudeabstande.
2.
Vorbauten wie Vordacher und Balkone durfen allseitig urn 1.50 m Ober die Baubereiche vorspringen und konnen Ianger als 1/3 der Fassadenlange sein. Da die Balkone als Oberdachung des Sitzplatzes zusatzliche Wohnqualitat bringt.
von Euw Architektur AG
Architektur- und BaubOro
9901 WOHNHAUSUBERBAUUNG MUHLEBACH KAT. NR. 321 , 8832 WOLLERAU
AUSNOTZUNGSBERECHNUNG Total Landflache Kat. Nr. 321 ./. Projektierte Erschliessungsstrasse 140m x 5.50 m
=
Anrechenbare Grundstocksflache
m2
5'069
m2
770
m2
4'299
Ausnotzungsziffer in der Wohnzone W2/ mit Gestaltungsplan Reiheneinfamilienhauser = 0.5 Doppeleinfamilienhauser = 0.45 Ausnotzungsberechnung: Anrechenbare Landflache Ausscheidung gem. angefugter Situation 1 : 500 Grundstucksflache REFH 1'498 m2 Grundstocksflache DEFH 2'801 m2
x x
AZ AZ
0.5 0.45
= =
Total mogliche Bruttogeschossflache
m2 m2
749 BGF 1'260 BGF
m2
2'009 BGF
Berechnung der Bruttogeschossflache des Richtprojektes
Erdgeschoss
Obergeschoss
=
m2 m2
63.0 1.7
m2 64.7
=
=
m2 m2
63.0 1.7
m2 64.7
=
m2
25.0
m2 25.0
10.00 m 3.55m
X X
6.30m 0.50m
=
10.00 m 3.55m
X X
6.30 m 0.50 m
3.97 m
X
6.30m
Dachgeschoss
::
Ausnotzung je Haus
AusnOtzung Total
13 Hauser
x
154.4 m2
=
m2 154.4
2'007 .2 m2
BGF
Il ___ JL B_.JL___ I J
I
I I
I
---1---
1 I
I
./
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GRUNDSTOCKSFLACHE REFH 1'498 m2
1 867
n
GRUNDSTOCKSFLACHE DEFH 2'801 m2
AZ 0.45 I
AUSSCHEIDUNG DER ANRECHENBAREN LANDFLACHE MST. 1:500 ZUR BERECHNUNG DER AZ OBERBAUUNG MOHLEBACH, WOLLERAU BAUHERR: KONSORTIUM MOHLEBACH, AL TENDORF ARCHITEKT: VON EUW ARCHITEKTUR AG , AL TENDORF