Gestaltungsplan "Mühlebach"; Genehmigung vom 26. September 2000

Piano particolareggiato · Wollerau

Documento

Numero
1468/2000
Tipo
Piano particolareggiato
Comune
Wollerau
Cantone
Svitto
Livello
Comune
Autorità
Gemeinde
Approvato da
Regierungsrat
In vigore dal
26 set 2000

Carta

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1323_GP-Muehlebach_2000-1468_V.pdfApri in una nuova scheda

Testo

von Euw Architektur AG

Architektur- und BaubOro

9901 WOHNHAUSUBERBAUUNG MUHLEBACH KAT. NR. 321 , 8832 WOLLERAU

GESTAL TUNGSPLAN- SONDERBAUVORSCHRIFTEN (SBV)

30 Tage 6ffentlich aufgelegt vom

1o. Marz 2000

bis

1 o. r.pd 2000

Vom Gemeinderat erlassen am

Der Gemeindeschreiber

!\~ Genehmigt vom Regierungsrat mit RRB Nr.

Der Staatsschreii er

i. v. A.1: t.

Altendorf, 8. Februar 2000

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4b8

vom

andammann

9901 WohnhausOberbauung MOhlebach, 8832 Wollerau Gestaltungsplan - Sonderbauvorschriften

1

Grundeigentomer KTN. 321: Erbengemeinschaft Franz Meyer-Jud Vertr. D. Kilian Meyer- Zimmermann

und Bernhard Meyer- Wiehl

Bauherrschaft: Konsortium MOhlebach Gutenbrunnen 21 8852 Altendorf

Architekt: von Euw Architektur AG Gutenbrunnen 21 8852 Altendorf

. PLW

9901 Wohnhausuberbauung Muhlebach, 8832 Wollerau Gestaltungsplan - Sonderbauvorschriften

2

IN HALTSVERZEICHNIS

Sonderbauvorschriften

Seite

Zweck und Geltungsbereich

3-4

Erschliessung und Verkehr

5

Allgemeine Bauvorschriften

5-8

Umgebungsgestaltung

8

Allgemeines

8

Ausnahmen von der Regelbauweise

9

9901 WohnhausOberbauung MOhlebach, 8832 Wollerau Gestaltungsplan - Sonderbauvorschriften

3

ZWECK UNO GELTUNGSBEREICH

Art. 1 Abgrenzung

und Umfang

1.

Der Gestaltungsplan (GP) MOhlebach umfasst eine Flache von 5'069 m2 der Parzelle KTN 321, in der Gemeinde Wollerau.

2.

Er besteht aus folgenden planerischen Bestandteilen:

G P-U nterlagen

Mst.

Plan Nr.

Grundbuchplan Gestaltungsplan Umgebungsplan

1:500 1:200 1:200

9901-10 9901-05 9901-06

Sonderbauvorschriften Erlauterungen

vom 8. Februar 2000

Richtprojekt 1:200 mit allen Grundriss-, Fassaden- und Schnittplanen vom 17. Februar 2000, rev. 5. April2000

3.

Verbindliche Gestaltungsplaninhalte, wozu neben den Sonderbauvorschriften die im Gestaltungsplan (Plan Nr. 9901-05) genannten verbindlichen Planangaben (siehe Plan-Legende) gehoren, sind verpflichtend und auf jeden Fall einzuhalten. Abweichungen bedOrfen einer Anderung des Gestaltungsplanes. Vorbehalten bleiben die in den Sonderbauvorschriften vorgesehenen moglichen Abweichungen.

9901• Wohnhausuberbauung Muhlebach, 8832 Wollerau Gestaltungsplan - Sonderbauvorschriften

4.

Art. 2 Ziel

4

Die weiteren nicht verbindlichen Gestaltungsplaninhalte, (dies zum Teil gemass Legende des Gestaltungsplanes 9901-05), samtliche Richtprojektplane, sowie der Umgebungsplan sind richtungsweisend und zeigen nur Moglichkeiten innerhalb der verbindlichen Angaben des Gestaltungsplanes auf.

Der GP Muhlebach bezweckt eine gute Oberbauung des Areals unter Beachtung der Grundsatze des Baureglements (Art. 108, Abs. 2), insbesondere unter Berucksichtigung der folgenden Punkte:

Bauliche und landschaftliche Umgebung . Architektonische und grundrissliche Gestaltung Gute Besonnung und BeiUftung der Hauser Grosse zusammenhangende Grunflachen mit Kinderspielmoglichkeiten auf dem allgemeinen Spielplatz sowie dem privaten Sitzplatz. Getrennter Fussganger- und Fahrverkehr. Unterniveaugarage tor mindestens 70 % der erforderlichen Parkplatze. Baureglementskonforme Verhaltnisse gegenuber den Nachbarparzellen (Abstande ).

9901 Wohnhausuberbauung Muhlebach, 8832 Wollerau Gestaltungsplan - Sonderbauvorschriften

5

ERSCHUESSUNG/VERKEHR

Art. 3 Haupterschliessung

Die Erschliessung fOr Motorfahrzeuge und Fussganger erfolgt Ober die bestehende und noch zu erstellende Muh!ebachstrasse.

Art. 4 MotorfahrzeugAbstellplatze

Unterirdisch ist eine Sammelgarage mit insgesamt 26 Parkplatzen geplant Die Garage wird i..iber die Mi..ihlebachstrasse erschlossen. Zusatzlich sind acht oberirdische Parkplatze vorgesehen.

ALLGEMEINE BAUVORSCHRIFTEN

Art. 5 Ausnutzung

1.

Das Gestaltungsplanareal MOhlebach liegt in der Wohnbauzone W2. Die fOr die Ausnutzung anrechenbare Landflache betragt: 4'299 m2

Gemass Ausnotzungsberechnung ·im Anhang ergibt sich eine mogliche nutzbare Bruttogeschossflache von 2'009 m2 ( inkl. GP-Bonus ).

2.

Bei einer Parzellierung des GP-Areals sind Nutzungsbeschrankungen und -Transfers mittels Dienstbarkeitsvertragen im Grundbuch anzumerken.

9901 Wohnhausuberbauung Muhlebach, 8832 Wollerau Gestaltungsplan - Sonderbauvorschriften

Art. 6 Nutzung

1.

6

lm Baubereich W1 konnen Doppeleinfamilienhauser oder Reiheneinfamilienhauser realisiert werden. Parkierungsmoglichkeiten sowie ein Sammelschutzraum werden unterirdisch gebaut.

Art. 7 Grenz- und

Gebaudeabstande

Art. 8 Baubereiche

1.

Gegen Nachbarparzellen gelten die Grenz- und. Gebaudeabstande gemass Baureglement

2.

Interne Gebaudeabstande konnen als Ausnahme auf minimal 7.50m reduziert werden.

3.

Mit dem Einverstandnis der EigentOmer einer Nachbarparzelle konnen unterirdische Bauten sowie Nebenbauten an die Grenze gestellt werden.

Der Baubereich gemass Gestaltungsplan 9901-05 stellt horizontal Baubegrenzungslinien dar, welche Standort und maximale horizontale Ausdehnung der Hochbauten- und zwar der entsprechenden Fassadenflucht- bestimmen, und die nur durch die Bauten und Anlagen nach Art. 11 SBV uberragt werden durfen.

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Art. 9 Gebaude-und

Firsthohen

7

In den Baubereichen W1 und W2 gelten folgende Vorschriften:

1.

Die Gebaudehohe im Baubereich W1 betragt: (Sie ist fOr jede Fassade separat zu ermitteln) 7.00 m Nordseite Westseite 6.65 m Die Gebaudehohe im Baubereich W2 betragt: (Sie ist fOr jede Fassade separat zu ermitteln) 6.90 m Nordseite Westseite 6.65 m Die Unterniveaugarage und der Sammelschutzraum sind unterirdisch.

2.

Die Firsthohen im Baubereich W1 und W2 betragen maximal 10.50 m. Sie ist fOr jedes Haus separat zu ermitteln.

1.

Auf dem ganzen GP-Areal sind Nebenbauten und unterirdische Bauten gemass Art. 62 BR erlaubt, soweit externe Abstande eingehalten sind.

1.

Ausserhalb der Baubereiche sind Nebenbauten Stotzmauern, Lichtschachte, Notausstiege, Kaminanlagen, Fluchtrohren und Boschungen gestattet.

2.

Vorbauten wie Vordacher, Balkone und Erker dOrfen allseitig urn 1.50 m Ober die Baubereiche vorspringen.

Art. 10 Nebenbauten und

unterirdische Bauten

Art. 11 Weitere Bauten

und Anlagen

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8

UMGEBUNGSGESTALTUNG

Art. 12 Umgebungsgestaltung

5 altri articoli

Art. 13 Kinderspielplatze

Der Umgebungsrichtplan 9901-06 bildet die Grundlage fOr die Umgebungsgestaltung. Dieses Projekt wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens den Behorden vorgelegt.

Auf dem Areal MOhlebach wird gemass GP und Umgebungsplan eine allgemeine Kinderspielflache mit Spielgeraten angeboten. Sowie ein allgemeiner Begegnungsplatz.

AllGEMEINES

Art. 14 Subsidiares Recht

Art. 15 Verbindlichkeit des

Richtprojektes

In Fallen, wo die Bestimmungen des Gestaltungsplanes nichts anderes vorschreiben, gilt das zum Zeitpunkt des Erlasses rechtskraftige Baureglement der Gemeinde Wollerau und das kantonale Planungs- und Baugesetz.

Ein konkretes Bauprojekt kann im definierten Rahmen unter BerOcksichtigung der Sonderbauvorschriften des GP und der ordentlichen Gesetzgebung vom Richtprojekt abweichen. Larmschutzmassnahmen mOssen, gemass erstelltem Nachweis, eingehalten werden. BezOglich der baulichen Gestaltung gelten

Art. 21

- 26, BR Wollerau.

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AUSNAHMEN VON DER REGELBAUWEISE

Art. 16 Ausnahmen

Der Gestaltungsplan MOhlebach weicht teilweise von der Regelbauweise ab. Folgende Ausnahmen sind geplant und bewilligt:

1.

Unterschreitung der internen Grenz- und Gebaudeabstande.

2.

Vorbauten wie Vordacher und Balkone durfen allseitig urn 1.50 m Ober die Baubereiche vorspringen und konnen Ianger als 1/3 der Fassadenlange sein. Da die Balkone als Oberdachung des Sitzplatzes zusatzliche Wohnqualitat bringt.

von Euw Architektur AG

Architektur- und BaubOro

9901 WOHNHAUSUBERBAUUNG MUHLEBACH KAT. NR. 321 , 8832 WOLLERAU

AUSNOTZUNGSBERECHNUNG Total Landflache Kat. Nr. 321 ./. Projektierte Erschliessungsstrasse 140m x 5.50 m

=

Anrechenbare Grundstocksflache

m2

5'069

m2

770

m2

4'299

Ausnotzungsziffer in der Wohnzone W2/ mit Gestaltungsplan Reiheneinfamilienhauser = 0.5 Doppeleinfamilienhauser = 0.45 Ausnotzungsberechnung: Anrechenbare Landflache Ausscheidung gem. angefugter Situation 1 : 500 Grundstucksflache REFH 1'498 m2 Grundstocksflache DEFH 2'801 m2

x x

AZ AZ

0.5 0.45

= =

Total mogliche Bruttogeschossflache

m2 m2

749 BGF 1'260 BGF

m2

2'009 BGF

Berechnung der Bruttogeschossflache des Richtprojektes

Erdgeschoss

Obergeschoss

=

m2 m2

63.0 1.7

m2 64.7

=

=

m2 m2

63.0 1.7

m2 64.7

=

m2

25.0

m2 25.0

10.00 m 3.55m

X X

6.30m 0.50m

=

10.00 m 3.55m

X X

6.30 m 0.50 m

3.97 m

X

6.30m

Dachgeschoss

::

Ausnotzung je Haus

AusnOtzung Total

13 Hauser

x

154.4 m2

=

m2 154.4

2'007 .2 m2

BGF

Il ___ JL B_.JL___ I J

I

I I

I

---1---

1 I

I

./

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/

GRUNDSTOCKSFLACHE REFH 1'498 m2

1 867

n

GRUNDSTOCKSFLACHE DEFH 2'801 m2

AZ 0.45 I

AUSSCHEIDUNG DER ANRECHENBAREN LANDFLACHE MST. 1:500 ZUR BERECHNUNG DER AZ OBERBAUUNG MOHLEBACH, WOLLERAU BAUHERR: KONSORTIUM MOHLEBACH, AL TENDORF ARCHITEKT: VON EUW ARCHITEKTUR AG , AL TENDORF

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