Gestaltungsplan "Äura", Genehmigung vom 4. Juni 2019

Piano particolareggiato · Feusisberg

Documento

Numero
402/2019
Tipo
Piano particolareggiato
Comune
Feusisberg
Cantone
Svitto
Livello
Comune
Autorità
Gemeinde
Approvato da
Regierungsrat
In vigore dal
4 giu 2019

Carta

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Testo

1321_GP-Aura_2019-0402_V.pdf

EINGANG SimmenSt y le AG Zentrum Sta ldenbach 1 / CH-88 0 8 Pfäffi ko n SZ T +41 44 728 90 20

23. Nov. 2018

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SimmenStyle Architecture lnterior Landscape Advisory

Furniture Co11ections SimmenRealEstate

Property Agency Simmenlnvest Real Estate Investment

Project Development SimmenConstruct General Contractor

GEST AL TUNGSPLAN „AURA", OBERE PAULISTRASSE, 8834 SCHINDELLEGI SONDERBAUVORSCHRIFTEN (SBV)

KTN 1682 + 1738 + 1755

FEUSISBERG DEN

DIE GRUNDEIGENTÜMERIN KTN 1738 / 1755 DER GRUNDEIGENTÜMER KTN1682 DER PROJEKTVERFASSER

ÖFFENTLICH AUFGELEGT VOM

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DER LANDAMMANN

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DER STAA TSSCHREIBER

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Amt für Raumentwicklung des Kantons Schwyz Bahnhofstrasse 14 Postfach 1186 6431 Schwyz

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Art. 1 Rechtsgrundlage

Der Gemeinderat Feusisberg erlässt, gestützt auf§ 30 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Schwyz vom 14. Mai 1987 (PBG; SRSZ 400.100) sowie gestützt auf Art. 53 des Baureglements der Gemeinde Feusisberg vom 14. Februar 2006 (BauR), den Gestaltungsplan „ Aura ".

Art. 2 Geltungsbereich

1

Die Sonderbauvorschriften (SBV) gelten für den im Gestaltungsplan Mst. 1:500 dargestellten Gestaltungsplanperimeter.

2

Der Gestaltungsplan betrifft folgende Grundstücke: Kat.- Nr. 1682 1830 m 2 Kat.- Nr. 1738 1070 m 2 Kat.- Nr. 1755 8308 m 2

3

Sofern nachstehend und im Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des BauR sowie des PBG .

4

Für den Baubereich „Regelbauweise" gelten nur die jeweiligen Vorschriften des BauR und PBG .

Art. 3 Zweck

Der Gestaltungsplan mit den SBV bezweckt: a) die Verwirklichung einer, sich gut in die Umgebung einfügender, einheitlich gestalteter Wohnüberbauung b) die Schaffung grosszügiger gemeinschaftlicher Begegnungs-, Spiel - und Erholungsflächen. c) die zweckmässige und flächensparende Erschliessung des Gestaltungsplangebietes und überwiegend unterirdisch angelegte Parkplätze. d) einen haushälterischen Umgang mit Baulandflächen durch verdichtete Bauweise.

Art. 4 Planinhalt und Verbindlichkeit

1

Die in der Legende zum Gestaltungsplan (Mst. 1:500) unter „verbindlicher Planinhalt" aufgeführten Planelemente sowie die SBV sind verbindlich.

2

Die in der Legende zum Gestaltungsplan (Mst. 1:500) unter „Orientierender Planinhalt" aufgeführten Planelemente sowie das Richtprojekt und der Erläuterungsbericht sind weg leitend. Im Baugesuch darf davon abgewichen werden, sofern die dazugehörigen Sonderbauvorschriften und das Gesamtkonzept eingehalten werden .

3

Das Richtprojekt der SimmenStyle AG, Pfäffikon SZ, besteht aus folgenden Unterlagen:

Grundriss Ebene 0 Grundriss Ebene 1 Grundriss Ebene 2 Grundriss Ebene 3 SETE2/6

Plan-Nr. 205_G02.3 Plan-Nr. 205_G02.4 Plan-Nr. 205_ G02.5 Plan -Nr. 205_G02.6

24.10.2018 24.10.2018 24.10.2018 24.10.2018 PFÄF>"'KON

•• Grundriss Ebene 4 Grundriss Ebene 5 Grundriss Ebene 6 Grundriss Ebene 7 Grundriss Ebene 8 Grundriss Ebene 9 Schnitte A-C Fassaden Umgebungskonzept Nachweis Garage Grenzabstände/Gebäudehöhen Ausnützungsberechnung Parkplatzberechnung Plan Höhenaufnahmen Lärmschutznachweis Garageneinfahrt Modell 1:500 Modellfotos

Plan-Nr. 205_G02.7 Plan-Nr. 205_ G02.8 Plan-Nr. 205_G02.9 Plan-Nr. 205_ G02.10 Plan-Nr. 205_ G02.11 Plan - Nr. 205_ G02.12 Plan-Nr. 205_ G02.13 Plan-Nr. 205_G02.14 Plan-Nr. 205_G800 Plan-Nr. 205_ G06.16 Plan-Nr. 2005_ G06.11 Plan-Nr. 205_ G06.17.1-29 Plan-Nr. 205_G06.21.1-2 Plan- Nr. 14023.01_002B

24.10.2018 24.10.2018 24.10.2018 24.10.2018 24.10.2018 24.10.2018 24.10.2018 24.10.2018 24.10.2018 24.10.2018 24.10.2018 24.10.2018 24.10.2018 12.10.20180 18.10.2018 Feb. 2018

Art. 5 Nutzungsweise

Im Gestaltungsplangebiet ist die Wohnnutzung zulässig . Es sind sowo hl Ein - als auch Mehrfamil ienhäuser erlaubt. Nicht störende Betriebe sind zulässig.

Art. 6 Ausnützung

1

Für die Grundstücke KTN 1738 und 1755 darf gesamthaft eine Ausnützungsziffer von 0.457 nicht überschritten werden . (gemäss RRB Nr. 402/2019) zum Erlasszeitpunkt gü ltigen BauR.

Für das Grundstück KTN 1682 gilt die Ausnützungsziffer des-jeweils gilltigen ßawR. Die Berechnung richtet sich nach den jeweils gültigen Vorschriften . Nach aktuellem BauR 2006 ergibt sich so eine Ausn ützungsziffer von 0.44 über den gesamten Gestaltungsplanperimeter. 2

In den Wohngeschossen der Baubereiche 1 und 2 sind sämtliche Flächen zur BG F anrechenbar. Ausnahmen bilden : a. Flächen von hangseitig gelegenen, erdberührten Kellerräumen ohne natürliche Belichtung b. Die im BauR (2006) Art. 28 Abs. 2 Bst. d) bis k) genannt en Flächen c . Die im BauR (2006) Art. 28 Abs. 3 Bst. genannten Flächen d. Ein Waschraum pro Wohnung mit maximal 12 m 2 Grundfl äche, wovon maximal 8 m 2 nicht anrechenbar sind.

Art. 7 Abmessungen der Baukörper

1

Hauptbauten sind nur innerhalb der im Gestaltungsplan (Mst. 1:500) ausgeschiedenen Baubereiche zulässig.

2

Über die Fassaden vorspringende Gebäudeteile und Anlagen w ie Dachvorsprünge, Attikavorsprünge, Treppen, Balkone und Erker dürfen die Baubereichsgrenzen überragen, vorbehalten bleibt § 59 Abs. 2 PBG (Anrechnung der Ausladung über 1.50m).

SEITE3/6

PFÄFF KON

•• 3

Nebenbauten, Stützmauern und Anlagen sind auch ausserhalb der Baubereiche zulässig. Für diese gelten die Abstandsregeln gemäss BauR, PBG und des Nachbarrechts des Kantons Schwyz.

4

Attikageschosse sind in allen Baubereichen zulässig.

5

Im Baubereich 1 sind maxima l drei Vollgeschosse zulässig . Im Baubereich 2 sind maxima l zwei Vollgeschosse zulässig . Im Baubereich „ Regelbauweise" richtet sich die maximale Vollgeschosszahl nach de~ Vorschriften des jeweils gi''iltigeo Ba, 1R zum Erlasszeitpunkt gültigen BauR. (gemäss RRB Nr. 40212019, Untergeschosse und unterirdische Bauten sind nur innerha lb der entsprechenden im Gestaltungsplan eingezeichneten Mantellinie zulässig .

6

Die ordentlichen Grenz- und Gebäudeabstände, die Mehrlängenzuschläge sowie die Strassenabstände gemäss BauR und PBG sind einzuhalten. Zur Baubereichsgrenze „Regelbauweise" sind die Grenzabstände und Mehrlängenzuschläge gemäss BauR und PBG sowie die Strassenabstände einzuhalten. Das Gewähren von Näherbaurechten durch die Grundeigentümer Kat. Nr. 1755 und 1738 gemäss BauR und PBG bleibt erlaubt. Ein Näherbaurecht vom Grundstück Nr. 1755 zu Grundstück Nr. 1682, sowie ein Näherbaurecht von Grundstück Nr. 1755 zu Nr. 331 ist nicht gestattet.

7

In den Baubereichen gelten für die maximal zulässigen Höhenkoten, Gebäude- und Firsthöhen für Bauten die Werte aus nachfolgender Tabelle. Haus

A B C D E F Baubereich Regel bauweise

Max. zul. Höhenkote OK oberstes Vollgeschoss

Max.zu!. Max. zul. Höhenkote OK Gebäudehöhe Attikageschoss Gern. BauR 8.00 m Gern . BauR Gern . BauR 8.50 m 720.475 m ü. M. 723.475 m ü. M. 10.00 m

Max.zu!. Firsthöhe

11.00 m

11.50 m 13.00 m

Gern. BauR

8

Technisch bedingte Dachaufbauten wie Liftüberfahrten, Kamine, Entlüftungsrohre etc. dürfen die maximal zulässigen Höhen überschreiten.

9

Geländer gemäss BauR Art. 36 Abs .5 dürfen d ie maximal zu lässigen Höhenkoten der obersten Vollgeschosse überschreiten .

10

Die Dächer der obersten Geschosse der Häuser in den Baubereichen A bis F dürfen nicht als Terrassen oder sonstwie zum Aufenthalt genutzt werden.

SE:ITE4/6

PFÄFFIKOI\J

•• 11

Art. 8 Erschliessung

1

Die Zufahrt zur unterirdischen Sammelgarage erfolgt direkt ab der Oberen Paulistrasse im Bereich des im Gestaltungsplan bezeichneten Anschlusspunktes . Die Zufahrt zum Grundstück 1682 erfolgt ab dem im Gestaltungsplan bezeichneten Anschlusspunkt. Die entsprechenden Dienstbarkeiten, welche Nutzungsrecht und Unterhalt regeln , sind am 8. Februar 2017 im Grundbuch eingetragen worden .

2

Der Zugang zum Oberen Pauliweg von der Oberen Pau listrasse ist für den öffentlichen Fuss- und Fahrradverkehr, sowie für den landwirtschaftlichen Verkehr zu gewährleisten .

3

Die entsprechenden Dienstbarkeiten, welche Nutzungsrecht und Unterhalt regeln , sind am 8. Februar 2017 im Grundbuch eingetragen worden . Art . 9 Parkierung

Mindestens 90% der Ein - und Abstellplätze sind unterirdisch oder überdeckt anzulegen. 2

Eine den Normbedarf gemäss Art. 20 Abs.3 übersteigende Anzahl von Abstellplätzen ist zulässig .

3

Der Zugang zu den Häusern ist direkt über die Sammelgarage zu gewährleisten.

Art . 10 Gestaltung

Die Fassaden sind in Bezug auf Struktur, Material und Farbgebung über alle Baubereiche 1 und 2 einheitlich zu gestalten. Die Einheitlichkeit muss gewahrt werden. Die Gebäudevolumen sind durch Balkone oder ähnliche Elementegeschossweise horizontal zu gliedern . 2

Die Dächer sind einheitlich als Flachdächer auszubilden.

3

Die Flachdächer sind extensiv zu begrünen.

Art. 11 Abfallentsorgung

Der Abfall w ird gemäss Richtplan der Gemeinde Feusisberg in der allgemeinen Sammelstelle für Hausmüll entsorgt.

Art. 12 Energie

Die Bebauung hat im Minergie-Standard zu erfolgen, wobei d ie Anforderungen dem aktuel len Stand im jeweiligen Baujahr entsprechen müssen.

SEITE5/6

PF.ÄFFIKON

••

Art. 13 Umgebungsgestaltung

1

Freiflächen sind alle unbebauten Flächen, d ie weder der Erschliessung noch der Parkierung dienen . Diese sind zu modellieren, zu begrünen und möglichst vielfältig und artenreich zu bepflanzen. Bauten und Anlagen wie Fusswege, Sitzplätze, Pergolen, Gartenpavillons, Schwimmbäder, Stützmauern, Aussentreppen, Nebenbauten nach § 61 PBG sowie notwendige Entsorgungseinrichtungen sind darin zulässig .

2

Im Gestaltungsplangebiet sind für Bäume und Sträucher ausschliesslich einheimische und standortgerechte Pflanzenarten zu verwenden . Die Pflanzung, Saat sowie das Ausbringen von Pflanzen oder Pflanzenteilen, welche auf der schwarzen Liste oder der Beobachtungsliste von Info Flora aufgelistet sind, ist im gesamten Gestaltungsplanperimeter nicht gestattet.

3

Es sind Erholungsflächen gemäss Art. 14 BauR anzulegen und dauerhaft zu erhalten . Deren Fläche muss mindestens 25% der anrechenbaren Bruttogeschossfläche der Wohnungen betragen.

Art. 14 Inkrafttreten

Der Gestaltungsplan tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Schwyz in Kraft .

SimmenStyle AG 24.10.2018 MKr

SEITE6/6

PFÄFf: KON

1321_GP-Aura_2019-0402_P.pdf

EINGANG

SimmenStyle AG Zentrum Staldenbach 1 / CH-8808 Pfäffikon SZ T +41 44 728 90 20 www.simmengroup.ch

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23. Nov. 2018

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Mostra tutto il testo

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1836

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CU=lCPlan

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1835

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Obere Paulistrasse

1717

Gestaltungsplan "Aura"

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1715

697.00

Mst.

Datum

24.10.2018

1:500

Grösse 105/45 Gez.

PI. Nr. 205 G02.2

MKr

1837

Rev 1

16

Rev2

1849

1848

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698.00

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699.00

750

Gemeinde Feusisberg

1846

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1847

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1- - - - - - -~ ' '

1859

'

Aura, Oberer Pauliweg, 8834 Schindellegi

Objekt Nr. 205

''

700.00 697.00

SCHINDELLEGI DEN

24. Oktober 2018

DER GRUNDEIGENTÜMER KTN 1755 / 1738

-------

DER GRUNDEIGENTÜMER KTN 1682

702.00

DER PROJEKTVERFASSER 4.00,r703.00

ÖFFENTLICH AUFGELEGT VOM 704.00

VOM GEMEINDERAT ERLASSEN AM

705.00

DER GEMEINDEPRÄSIDENT

705.00

-------

706.00

DER GEMEINDESCHREIBER

706.00

707.00

VOM REGIERUNGSRAT DES KANTONS SCHWYZ GENEHMIGT AM

708.00

331

M·1T f-t_ß~c 4-02/'2.0~~

Ramisbüel

DER LANDAMMANN DER STAATSSCHREIBER

708.00

323 709.00

VERBINDLICHER PLANINHALT

ORIENTIERENDER PLANINHALT 714.00

GESTALTUNGSPLANPERIMETER

RICHTPROJEKT (GRUNDRISS / SCHNITT)

c·-=-.'J

BAUBEREICH 1 (3 VOLLGESCHOSSE)

GEHWEGE

C _--.: _- .J

BAUBEREICH 2 (2 VOLLGESCHOSSE)

710.00

INTERNE ERSCHLJESSUNG

711 .00

1738

!

1

715.00

L·-·-·-·1 - ·--·· ~- ·-_J

·- ·-·

716.00

BESUCHERPARKPLÄTZE 717.00

BAUBEREICH REGELBAUWEISE

FEUERWEHRZUFAHRT

VERKEHRSFLÄCHEN EINFAHRT & VORPLÄTZE

RAHMENBEPFLANZUNG

1712

UMGEBUNGSFLÄCHEN BEFESTIGT

720.00

HAUSEJNGÄNGE FREIFLÄCHEN (RASEN / BEPFLANZUNG) BEGEGNUNGS· , SPIEL- & ERHOLUNGSFLÄCHEN

ca. 7xx.xx m.ü.M.

)

TERRAIN GESTALTET (RJCHTPROJEKT)

721 .00

ÖFFENTLICHER FUSSWEG BEWIRTSCHAFTUNGSWEG LANDWIRTSCHAFT

MANTELLINIE UNTERGESCHOSSE/ TIEFGARAGE 722.00

HÖHENKURVEN GEW. TERRAIN GH MAX. :7xx.xx m.ü.M.

MAX. ZULÄSSIGE HÖHE OK OBERSTES VOLLGESCHOSS

FH MAX.:7xx.xx m.ü.M.

MAX. ZULÄSSIGE HÖHE ATTJKAGESCHOSS

EIN-/ AUSFAHRT GESTALTUNGSPLANGEBIET

EIN- / AUSFAHRT TIEFGARAGE

724.00

s

330

Situationsplan 1:500

288