Gestaltungsplan "Herti"; Genehmigung vom 18. August 2020

Piano particolareggiato · Ingenbohl

Documento

Numero
610/2020
Tipo
Piano particolareggiato
Comune
Ingenbohl
Cantone
Svitto
Livello
Comune
Autorità
Gemeinde
Approvato da
Regierungsrat
Adottato
18 ago 2020
In vigore dal
18 ago 2020

Carta

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Testo

Kanton

Schwyz

Gemeinde Ingenbohl

Gestaltungsplan 6440

Brunnen

gemäss

Art. 24 PBG Kanton

Herti,

Brunnen

Nord

B (BNB)

Schwyz

Sonderbauvorschriften 16. Januar

Landeskarte

2020

(rev. 19.05.2020)

1 :25a000

ÖffentlicheAufIagevom.?.ff..::"!.-,,7.Ö,,.!'.,9 bis.."'.Th,:,?,,;,,l,,9,,2,9 Erlassen

duarch den Gemeinderat

Im Namen

des Gemeinderates

Der Gemeindepräsident

Ingenbohl

mit Besehluss

Der Gemei

Nr..../':j,'P-,(,'6

VOm

A A, 9. ?-02-0

oslElND%

I

)

i.

Grundeigentümer:

I(,lv' KTN 1397 Genossame Postfach 6440

Ingenbohl 407

Brunnen

Brunnen,

den 19. Mai 2020

Brunnen,

den 19. Mai 2020

Antragsteller:

Genossame

Ingenbohl

c/o Franz

Bissig

Postfach

407

6440

Brunnen

Projektverfasser:

l

ARDE

Architektur

Eisengasse

AG

3

64Ö!B,runrien Brunnen,

den 19. Mai 2020

2

Seite

2

Inhaltsverzeichnis

17-ü5

Sonderbauvorschriffen

Bestimmungen.......

3

Nutzungsvorschriften

4

A

Allgemeine

B

Bau-

C

Gestaltung

D

VerkehrserschIiessung

E

Aussenraum.............

Il

F

Ver-

Entsorgung

12

G

Umwelt

............,.,,..

13

H

Schlussbestimmungen

und

und

20.05.19.doc

und

7

Etappierung.....

9

/ Parkierung

i4

Allgemeine

Bestimmungen

Der

Ingenbohl-Brunnen

Gemeinderat

30 des

Baugesetzes

gestützt

auf den Teil

Brunnen

plan

BNB

Herti

Art.

1 Zweck

Der

Nord

14.

BNB

und

gesamtheitlich

BNB

konzipierten

die sich

2 Insbesondere

03.06.2016)

den

Urmi-

Gestaltungs(SBV):

Planung bezweckt

die

mit

verfolgt:

Ziele

Sicherstellung

hoher

werden

gut gestaltete

sowie

Entwicklungsachse

einfügt.

tektonisch

für eine

Überbauung

einer

architektonischer

ortsbaulich

mit einer

und archi-

hohen

Wohn-,

und AufenthaltsquaIität;

Sicherstellung

von grosszügigen

und Aussenräumen

sichtigung

von

der angrenzenden

Sicherstellung

einer

ren Erschliessung,

einer Ver-

und

EntfIechtung

von Arbeits-

Verdichtete

und

hoher

Qualität

optimierten

gut gestalteten

unter

ErhoBerück-

und verkehrssicheParkierung

sowie

einer

Entsorgung; und Wohnbereichen

von An- und Ablieferung

nen aus den verschiedenen

und zweckmässigen

Bauzonen;

rationellen,

zweckmässigen

tung

400.100)

gut in die Umgebung

der Voraussetzungen

lungs-

(SRSZ

Bebauung

Schaffung

Arbeits-

Mai 1987

der

folgende

§

auf

Sonderbauvorschriften

Herti

Art. 24 und

gestützt

(in Kraft

Ziele

3

erlässt,

Nutzungsplan,

mit nachstehenden

Gestaltungsplan

Qualität,

vom

Kantonalen

berg,

I

(PBG)

Seite

und Vermeidung Nutzungen;

energieeffiziente

Bauweise.

mit Gewährleisvon

Immissio-

Seite

Art.

2 Bestandteile

I Der

Gestaltungsplan

besteht

aus

folgenden

4

rechtsverbindlichen

Bestandteilen: -

Situation

-

Sonderbauvorschriften

2 Folgende

Gestaltungsplan

Planungsbericht

-

Richtprojekt

Art.

1:500

BNB

Perimeter.

2 Für den

Gestaltungsplan

Verordnung

tonalen

Art.

(rev. 19.05.2020) Charakter:

bleiben

ff.

dat. 16.01.2020

Ergänzendes

Recht

Herti

gilt für den

im Situationsplan

gelten

die

und

Kantonaler

Teil Brunnen

3 Vorbehalten

dat. 16.01.2020

richtungsweisenden

und

zeichneten

Urmiberg,

dat. 16.01.2020

Pl.Nr. 17-0501

3 Geltungsbereich

gemäss

Bau-

Nutzungsplan,

be-

Zonenvorschriften Entwicklungsachse

Nord BNB (in Kraft 03.06.2016). die

Bestimmungen

und eidgenössischen

des

übergeordneten

von

der

kan-

Rechts.

4 Ausnahmen

I Der Gestaltungsplan Verordnung

Unterschreitung

einer

Unterteilung

2ü.ü5.19.doc

weicht

nicht

beansprucht

bezüglich

von der Rege1bauweise

fend

men kann.

weicht

oben

erwähnten

gemäss

§11.3

eine

von O.2 auf AZ 1.7.

2 Der Gestaltungsplan deabstände

Herti

ab. Der Gestaltungsplan

Mehrausnutzung

Sonderbauvorschrifken

haben

Pl.Nr. 17-0501

dat.16.01.2020

I Der Gestaltungsplan

17-ü5

(SBV)

Bestandteile

-

1:500

des internen des Grundstücks

interner

ab, wobei

Grenz-

diese

Grenzabstandes KTN 1397

und

Gebäu-

Vorschrift

betref-

lediglich

im Falle

zur Anwendung

kom-

Seite

Bau-

Art.

und

Nutzungsvorschriften

5 Baubereiche,

1 Die minimalen sungen 1:500

von

Höhen

Grenzabstände

Hauptgebäuden

festgelegten

Gebäudehöhen

henkoten

sowohl

zulässigen die

im

Gebäudehöhe

Höhenkoten,

bestimmt.

bilden

Abmes-

Situationsplan

nachstehenden

Vollgeschosse

nicht überschritten

3 Es gelten folgende

durch

den

Höhenkoten die

Mantelbaulinien

maximal

werden

und Anzahl

2 Es dürfen

und

Baubereiche,

che und die jeweiligen

und

Die Bauberei-

die Mantelbaulinien. als auch

die maximalen

Hö-

werden.

Vollgeschosszahlen

und Höhen:

max.

max.

max.

Gebäudehöhe

Vollgeschosse

Höhen

Mantellinien [m}

[m ü. M.]

A

6

18.5ü

456.63

Baufelder

B

6

18.50

456.51

Baufelder

C/D

6

18.5ü

456.84

Baufelder

Baufeld

E

3

lü.CX)

449.00

Baufeld

F

6

18.5ü

456.28

Baufeld

G

6

18.5ü

456.78

4 Unter dürfen

Berücksichtigung über die Fassade

Dachvorsprünge festgelegten

und

der

vorspringende

Balkone

Mantellinien

5 Dachaufbauten

wie

Anlagen

Energie

und Liftaufbauten

6 Nebenbauten

bis

Gebäudeteile

zu

und

einem

Abstände,

wie Vordächer,

Mass

von

1.50

Entlüftungsanlagen,

zur Gewinnung

und

gesetzlichen

m die

überschreiten. Kamin-

Aufbauten,

geltenden

dürfen

oder

Umwandlung

die Mantellinien

unterirdische

Bauten

technische

sind

erneuerbarer

überschreiten. im Sinne

von

Art. 61 Grenz-

und

PBG zulässig.

7 Innerhalb

des

GestaItungspIanperimeters

Gebäudeabstände

gemäss

schritten

Durch

werden.

standsunterschreitungen ein Gebäudeabstand zusammengebaute

17-05Sonderbauvorschriften

2ü.ü5.19.doc

der

können

Festsetzung

der

Grund'stücksunterteilung sind zulässig.

von mindestens Gebäude).

Zwischen

die

Baubereiche

unter-

resultierende

Ab-

den Hochbauten

ist

8.00 m einzuhalten

(Ausnahme

5

Seite

Kantonale grenze

oder

hinaus

kommunale auswirken

Abstände,

(externe

die sich

Abstände)

über

bleiben

die

6

Perimeter-

vorbehalten

und

aus

Ge-

sind einzuhalten.

8 Die Vorgaben

(Verkehr,

Aussenraum,

Beleuchtung)

samtkonzept

Brunnen-Nord

sind wo möglich

Art.

und

der

6 Art

Mass

I In den Baubereichen -

Wohnen:

-

Büro-

-

Gewerbebetriebe

Nutzung

sind folgende

wie z.B.

Nutzungen

Kleingewerbe,

zulässig:

Werkstätten

sind nur im Erd- und 1. Obergeschoss

ist in den Gebäuden

zulässig.

C-G in den Obergeschossen

3 Innerhalb

des

mindestens

20 % (davon

sigen

zu berücksichtigen.

und Dienstleistungen;

2 Gewerbebetriebe nomie

dem

GestaItungspIanperimeters

BruttogeschossfIäche

gemäss

Art. 20 Dienstleistung

zulässig. ist ein

15 % preisgünstiger

und Gastro-

Wohnanteil

Wohnraum)

der

von

der zuläs-

Nutzungsplanung

ein-

ist ein Gewerbeanteil

von

zuhalten.

4 Innerhalb

des GestaItungspIanperimeters

mindestens

50 % der zulässigen

der Nutzungsplanung

BruttogeschossfIäche

sich auf den gesamten

17-05

Sonderbauvorschriften

20.ü5.19.doc

gekennzeichneten

keine Wohnnutzungen

6 Die zulässige

gemäss

Art. 20

einzuhalten.

5 An den im Situationsplan Erdgeschoss

BruttogeschossfIäche

Bereich

zulässig (BGF)

Platzbereich (Baufeld von

sina im

F).

"14a778 m2 bezieht

des GestaItungspIan-Perimeters.

Seite

Gestaitung

Art.

und

Anlagen

Zusammenhang tektonische

und

Gestaltung

der

che,

und

Aussenräume

aussenräumliche

Gesamtwirkung

hat hinsichtlich

Materialwahl, Gesamtbild

2 Massstäblichkeit

und

Gliederung

sind

in

ortsbauliche, erreicht

ihrem archi-

wird.

Die

Formenspra-

und

Beleuchtung

ein

den

Mantellinien

im

mit

definiert. können

sich

abheben

und

in ihrer

Erscheinung

schem

Ausdruck

sind

vom

sind

mit einem

Bebauungs-

wegleitend.

mit

und

Flachdach

architektonisch

ähnlichem

architektoni-

Richtprojekt

Richtprojekt

im

in

begründeten

Fällen

sind

sofern

die

Vörteile

sofern

mindestens

eine

gilt das

vom

BaubewiIIigungsverfahrens ausgewiesenen

zu versehen.

Freiraumgestaltung

Abweichungen

nachgewiesen

Gebäudesockel

zu erstellen.

4 Die Gebäude

Die

und

Ziel.

Hochbauten

Art.

gute

Farbgebung

zum

sich

Massstäblichkeit,

3 Die

5 Bezüglich

eine

für

dass

Bauten

Gestaltungsplan

sind

so zu gestalten,

Gliederung,

harmonisches

gleichwertige

nicht

Rahmen

des

zulässig,

geschmälert

werden

und

Gestaltungsqualität

erzielt

und

sie

wird.

8 Dachbegrünung horizontalen

Dachflächen

sind

extensiv

zu

begrünen,

sofern

belegt

sind.

Davon

ausgenom-

nicht

mit

Solar-

oder

PV-Elementen

men

sind

Dachterrassen,

technische

Dachflächen

17-ü5Sonderbauvorschriften

Etappierung

7 Gestaltung

1 Bauten,

als

7

2'Ü.05.19.doc

von

Kleinbauten.

Aufbauten

sowie

Vordächer

und

Seite

Art.

9 Etappierung

I Die etappenweise setzt

jedoch

den

überzeugenden Ferner

muss

Ausführung

der

Nachweis

einer

Überbauung

der

die

gestaltungskonforme

2 Die

muss

für

ausgewiesen

jede

werden.

an Wohn-

Nutzungsplan

sind

Z1 (Pinsellösung)

für sind

plan festgehaltenen

IO

die

und

ortsbaulich

Teiletappen

voraus.

und

Erschlies-

bleiben.

Etappierung

auch

Gewerbeflächen

Bauetappen

während

den

Nachweis

gemäss

einzuhalten.

ist

Kontingente

und Flächen

kantonalem

Im Zeithorizont

die in § 22 und 23 im kantonalen

Nutzungs-

einzuhalten.

Vertrag zu Gunsten

2 Die gemeinsame

Erschliessung

2ü.05.19.doc

Sie

zu führen.

I Das Näherbaurecht

Grundbuch

Sonderbauvorschriften

und

zulässig.

Ein entsprechender

mit dem BaubewiIIigungsverfahren

3 Die Anteile

ist

Überbauung

gewährleistet

Baüphasen

17-05

jeweiligen

Areals

Parkierung

Überbauung

funktionsfähigen

sung des gesamten

Art.

8

gegenseitig

einzutragen.

Parz. 1401 mit

ist zu beachten.

Reismühle

Parz.

1395

ist im

j

Seite

D

Verkehrserschliessung

Art.

1l

I

Erschliessung

Die

/ Parkierung

Verkehrserschliessung für

den

motorisierten

Situationsplan

bezeichneten

Stellen

2 Die

Erschliessung

dient

interne

Verkehr

ist nur

an den

im

zulässig. auch

als

Notzufahrten

(Feuerwehr,

Rettungsfahrzeuge).

3 Die

ErschIiessungsbereiche

Normen

durch

räumliche

Baumgruppen,

sind und

visuelle

unter

Einha!tung

Elemente

OberfIächengestaItungen

und

wie dgl.

der

VSS-

Bepf(anzungen, zu

strukturieren

und zu gestalten.

Art. I

12

Die

trennen. sowie

9

Fusswege

Fusswegverbindungen Sie

sind

sind

in jeder

als durchgehende

Bauetappe

Verbindung

vom

motorisierten sicher

und

frei zu halten.

Verkehr gut

zu

gestalten

zu

Seite

Art.

13

1 Für

die

Bemessung

gelten

die

Werte

Parkierung der

für

für

Dienstleistung

281

die

Reduktion

sowie

Anzahl

Wohnen

Ingenbohl,

naler

lü

Abstellplätze

gemäss

von

für

Motorfahrzeuge

Baureglement

und

Gewerbe

50%

zur

die

der

Gemeinde

VSS-Norm

Mindestanzahl

SN

gemäss

640

kanto-

Nutzungsplanung: jfözahl

..'Nt$u3ng

a - ' Bqy,4:7her /_Kundgri

Anza-hl

F;P

Bemo,hg0:V434phQft.i0tQ

PP

Wohnen

I Abstellplatz pro 80m2 BGF

+

Verkauf

IO Abstellplätze pro I 00m2 Verkaufsfläche

2 Personal 8 Kunden

Dienstleistungen kundenintensiv

3 Abstellplätze pro IOO m2 BGF

2 Personal I Kunden

Dienstleistungen übrige

2.5 Abstellplätze pro IOO m2 BGF

2 Personal 0.5 Kunden

Kleingewerbe, Werkstätten

1.2 At'stellplätze pro IOO m2 BGF

I Personal 0.2 Besucher

Gem. kantonalem Nutzungsplan

davon

davon

2 Zu

den

Abstellplätzen

50%

für

staItungsplanperimeters

Abstellplätze

Motorräder

vorzusehen.

Der

Bedarf

an Veloabstellplätze

zu

ermitteln'und

weisen.

Für

innerhalb die

Motorfahrzeuge

Anzahl

des der

IO %

sind

50%

innerhalb

des

Ge-

des

effektiven

Bedarfs

für

ist gemäss

VSS-Norm

SN

065

GestaltungspIanperimeters

Veloabstellplätze

ist

640

nachzu-

keine

Reduktion

sind

unterirdisch

zulässig.

3 Ein

Grossteil

anzuordnen. werbe,

der Abstellplätze Oberirdisch

Besucher

und

für

Kunden

(KurzzeitparkpIätze)

vorzusehen.

des im Situationsplan

bezeichneten

bereitzustellen.

ausreichend Die

ode:r in Eingangsnähe

Sonderbauvorschrifken

Motorfahrzeug-AbsteIIplätze

und

sind

20.ü5.19.doc

Motorfahrzeuge

sind

Behinderten-ParkpIätze

4 Es

17-C)5

für

Car-Sharing-Parkplätze Parkierungsbereichs

Abstellplätze

Abstellplätze zu den

sind

sind Gebäuden

innerhalb

zulässig.

für

Velos

gut

zugänglich

anzuordnen.

Ge-

und

Kinderwagen in Gebäuden

Seite

11

Aussenraum

Art.

14

Spiel-

1 Die

Spiel-

und

Erholung Spiel-

und

und

Erholungsflächen

Erholungsflächen

sind

mit

hoher

und Erholungsflächen

dienen

dem

Aufenthalt

Aufenthaltsqualität

sind

vorwiegend

zu

und

der

gestalten.

im Bereich

Die

der Gebäu-

de A und B zu erstellen. 2 Die

Bedürfnisse

unterschiedlicher

Altersgruppen

sind

zu

berück-

sichtigen.

3 Die Spiel-, rechten

Erholungs-

und überwiegend

bepflanzen.

von

einheimischen

Die Bepflanzung,

zen oder -teilen, liste

und Aussenraumflächen

welche

InfoFlora

Saat

nicht gestattet.

4 Mindestens

15

%

der

schossfläche

sind

als

Spiel-

schaftlichen

Nutzung

Art.

Platzbereiche

zum

sind

das Ausbringen

BeobachtungsGestaltungs-

anrechenbaren

Erholungsflächen

als Platz

bezeichnete

Gestaltungsqualität

der Öffentlichkeit

zur Verfügung

zu stellen.

2 Die Benutzung

für die Öffentlichkeit

reiche

wird mittels

Vertrag

Art.

16

gemein-

zwischen

ist mit öffentli-

auszubilden

sowie

und der Unterhalt

der Platzbe-

den Grundeigentümern

geregelt.

Terraingestaltung

' Terrainveränderungen Verkehrssicherheit

sind nicht

an das Terrain

anzupassen

modellierung

in

sind

sofern

lungsflächen

Bruttoge-

einer

Fläche

und mit hoher

zulässig,

Pflan-

Liste oder

Charakter

die

von

zu

im gesamten

Wohnen und

und Sträuchern

zuzuführen.

' Die im Situationsplan chem

sowie

sind,

planparimeter

15

Bäumen

auf der schwarzen

aufgelistet

sind mit standortge-

die

dienen.

weitgehend

zu vermeiden

beeinträchtigen. und wo möglich

Umgebung sie dem

einzubinden. Gesamtkonzept

und

dürfen

Verkehrsanlagen

sind

mit natürlicher

Gelände-

Terrainanpassungen der

Spiel-

und

Erho-

Seite

Ver-

und

Entsorgung

Art.

17

Leitungen

1 Die

Ver-

und

Entsorgung

richtet

6.1, dat.

23.08.20'18).

(Planungsbericht,

Art.

18

1 Die

nach

(GEP)

2 Verkehrswege

für Fahrzeuge

ter" natürlich

entwässert

oberirdische

Abstellflächen

sind,

soweit

technisch

gen

Belägen

zu versehen.

oder

einer

Art.

19 die

sowie

werden. und

möglich

verbleibende

dem

dem

rechtskräftigen

Planungsbericht

aktuellen

sollen

wenn

möglich,,über

die

Alle

übrigen

befestigten

Flächen

Fusswege, und

Stand

Generellen

dem

öffentliche

zweckmässig,

der Technik.

Plätze

Schul-

und

wie dgl.

mit sickerungsfähi-

'

zugeführt

soll

nach

Möglichkeit

versickert

werden.

Abfälle Abfallentsorgung Eintrag

sind

gemeinsame

vorzusehen. dass

so anzuordnen

und

zu gestalten,

gen

Auswirkungen

auf

die

samtarchitektur

EntsorgungssammeIstel-

im Situationsplan

sind

Sonderbauvorschriften20.ü5.19.doc

nach

Meteorwasser

Retention

len gemäss

17-ü5

erfolgt

Entwässerungsplan

Für

sich

Entwässerung

Entwässerung

3 Das

12

integriert

Nachbarschaft

sind.

Die Sammelstellen

möglichst

keine

entstehen

und

nachteiliin die

Ge-

Seite

13

ist

im

Umwelt

Art.

20

I Die

Lärmschutz

Einhaltung

der

massgebenden

BaubewilIigungsverfahren ist auf die einzelnen

2 Gegenüber

der

Planungsgrenzwerte

nachzuweisen. Nutzungen

Reismühle

ist die

Einhaltung

Lärmschutzverordnung

3 Lärmempfindliche

Räume werden

auszustatten

die

und

den haben

Art.

die erhöhten

21

Energieverbrauch

Stand

der Technik

die

BeIastungsgrenzwerte

sind mit einer

kontrollierten

Lüftung

Fenster

zu verglasen.

Fassa-

betroffänen

Anforderungen

für die Häuser

sprechen

(ohne

gie-Standard

fest

gemäss

Bebauung

(inklusive

hat

SIA 181 zu erfüllen.

im

C02-neutra1

C bis G hat dem

Zertifizierung).

2 In der Bebauung

22

der

und weitgehend

standard

zu sein.

nach

dem

Der Energiezu ent-

A und B ist der Miner-

zwingend

sind für E-Mobilität

Betrieb

Minergie-Standard

Für die Häuser

Zertifizierung)

erforderlich.

Ladeplätze

vorzusehen

Naturgefahren

1 Das GestaltungspIangebiet karte

im Bereich

und

allfällige

nahmen

Anforderungen

nachzuweisen.

bei welchen

können,

der

Energie

I Der

Art.

Immissionsgrenzwert

anzuwenden.

der eidgenössischen

nicht eingehalten

Der

der Restgefährdung

Untergeschosse

zu treffen.

befindet

sind

sich

gemäss

Hochwasser. soweit

möglich

NaturgefahrenFür Erdgeschoss bauliche

Mass-

Seite 14

Schlussbestimmungen

H

Art.

23

Inkrafttreten,

1 Der

Gestaltungsplan

tritt

Änderung, mit Genehmigung

Aufhebung durch

den

Regierungs-

rat in Kraft.

2 Die

Änderung

der Erlass

17-ü5

Sonderbauvorschriften

2ü.ü5.19.doc

oder

Aufhebung

des Gestaltungsplanes.

bedarf

des

gleichen

Verfahrens

wie