Gestaltungsplan "Herti"; Genehmigung vom 18. August 2020
Piano particolareggiato · Ingenbohl
Documento
- Numero
- 610/2020
- Tipo
- Piano particolareggiato
- Comune
- Ingenbohl
- Cantone
- Svitto
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeinde
- Approvato da
- Regierungsrat
- Adottato
- 18 ago 2020
- In vigore dal
- 18 ago 2020
Carta
Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Ingenbohl con le zone edificabili.Apri la carta completa
File
SonderbauvorschriftApri in una nuova scheda
Testo
Kanton
Schwyz
Gemeinde Ingenbohl
Gestaltungsplan 6440
Brunnen
gemäss
Art. 24 PBG Kanton
Herti,
Brunnen
Nord
B (BNB)
Schwyz
Sonderbauvorschriften 16. Januar
Landeskarte
2020
(rev. 19.05.2020)
1 :25a000
ÖffentlicheAufIagevom.?.ff..::"!.-,,7.Ö,,.!'.,9 bis.."'.Th,:,?,,;,,l,,9,,2,9 Erlassen
duarch den Gemeinderat
Im Namen
des Gemeinderates
Der Gemeindepräsident
Ingenbohl
mit Besehluss
Der Gemei
Nr..../':j,'P-,(,'6
VOm
A A, 9. ?-02-0
oslElND%
I
)
i.
Grundeigentümer:
I(,lv' KTN 1397 Genossame Postfach 6440
Ingenbohl 407
Brunnen
Brunnen,
den 19. Mai 2020
Brunnen,
den 19. Mai 2020
Antragsteller:
Genossame
Ingenbohl
c/o Franz
Bissig
Postfach
407
6440
Brunnen
Projektverfasser:
l
ARDE
Architektur
Eisengasse
AG
3
64Ö!B,runrien Brunnen,
den 19. Mai 2020
2
Seite
2
Inhaltsverzeichnis
17-ü5
Sonderbauvorschriffen
Bestimmungen.......
3
Nutzungsvorschriften
4
A
Allgemeine
B
Bau-
C
Gestaltung
D
VerkehrserschIiessung
E
Aussenraum.............
Il
F
Ver-
Entsorgung
12
G
Umwelt
............,.,,..
13
H
Schlussbestimmungen
und
und
20.05.19.doc
und
7
Etappierung.....
9
/ Parkierung
i4
Allgemeine
Bestimmungen
Der
Ingenbohl-Brunnen
Gemeinderat
30 des
Baugesetzes
gestützt
auf den Teil
Brunnen
plan
BNB
Herti
Art.
1 Zweck
Der
Nord
14.
BNB
und
gesamtheitlich
BNB
konzipierten
die sich
2 Insbesondere
03.06.2016)
den
Urmi-
Gestaltungs(SBV):
Planung bezweckt
die
mit
verfolgt:
Ziele
Sicherstellung
hoher
werden
gut gestaltete
sowie
Entwicklungsachse
einfügt.
tektonisch
für eine
Überbauung
einer
architektonischer
ortsbaulich
mit einer
und archi-
hohen
Wohn-,
und AufenthaltsquaIität;
Sicherstellung
von grosszügigen
und Aussenräumen
sichtigung
von
der angrenzenden
Sicherstellung
einer
ren Erschliessung,
einer Ver-
und
EntfIechtung
von Arbeits-
Verdichtete
und
hoher
Qualität
optimierten
gut gestalteten
unter
ErhoBerück-
und verkehrssicheParkierung
sowie
einer
Entsorgung; und Wohnbereichen
von An- und Ablieferung
nen aus den verschiedenen
und zweckmässigen
Bauzonen;
rationellen,
zweckmässigen
tung
400.100)
gut in die Umgebung
der Voraussetzungen
lungs-
(SRSZ
Bebauung
Schaffung
Arbeits-
Mai 1987
der
folgende
§
auf
Sonderbauvorschriften
Herti
Art. 24 und
gestützt
(in Kraft
Ziele
3
erlässt,
Nutzungsplan,
mit nachstehenden
Gestaltungsplan
Qualität,
vom
Kantonalen
berg,
I
(PBG)
Seite
und Vermeidung Nutzungen;
energieeffiziente
Bauweise.
mit Gewährleisvon
Immissio-
Seite
Art.
2 Bestandteile
I Der
Gestaltungsplan
besteht
aus
folgenden
4
rechtsverbindlichen
Bestandteilen: -
Situation
-
Sonderbauvorschriften
2 Folgende
Gestaltungsplan
Planungsbericht
-
Richtprojekt
Art.
1:500
BNB
Perimeter.
2 Für den
Gestaltungsplan
Verordnung
tonalen
Art.
(rev. 19.05.2020) Charakter:
bleiben
ff.
dat. 16.01.2020
Ergänzendes
Recht
Herti
gilt für den
im Situationsplan
gelten
die
und
Kantonaler
Teil Brunnen
3 Vorbehalten
dat. 16.01.2020
richtungsweisenden
und
zeichneten
Urmiberg,
dat. 16.01.2020
Pl.Nr. 17-0501
3 Geltungsbereich
gemäss
Bau-
Nutzungsplan,
be-
Zonenvorschriften Entwicklungsachse
Nord BNB (in Kraft 03.06.2016). die
Bestimmungen
und eidgenössischen
des
übergeordneten
von
der
kan-
Rechts.
4 Ausnahmen
I Der Gestaltungsplan Verordnung
Unterschreitung
einer
Unterteilung
2ü.ü5.19.doc
weicht
nicht
beansprucht
bezüglich
von der Rege1bauweise
fend
men kann.
weicht
oben
erwähnten
gemäss
§11.3
eine
von O.2 auf AZ 1.7.
2 Der Gestaltungsplan deabstände
Herti
ab. Der Gestaltungsplan
Mehrausnutzung
Sonderbauvorschrifken
haben
Pl.Nr. 17-0501
dat.16.01.2020
I Der Gestaltungsplan
17-ü5
(SBV)
Bestandteile
-
1:500
des internen des Grundstücks
interner
ab, wobei
Grenz-
diese
Grenzabstandes KTN 1397
und
Gebäu-
Vorschrift
betref-
lediglich
im Falle
zur Anwendung
kom-
Seite
Bau-
Art.
und
Nutzungsvorschriften
5 Baubereiche,
1 Die minimalen sungen 1:500
von
Höhen
Grenzabstände
Hauptgebäuden
festgelegten
Gebäudehöhen
henkoten
sowohl
zulässigen die
im
Gebäudehöhe
Höhenkoten,
bestimmt.
bilden
Abmes-
Situationsplan
nachstehenden
Vollgeschosse
nicht überschritten
3 Es gelten folgende
durch
den
Höhenkoten die
Mantelbaulinien
maximal
werden
und Anzahl
2 Es dürfen
und
Baubereiche,
che und die jeweiligen
und
Die Bauberei-
die Mantelbaulinien. als auch
die maximalen
Hö-
werden.
Vollgeschosszahlen
und Höhen:
max.
max.
max.
Gebäudehöhe
Vollgeschosse
Höhen
Mantellinien [m}
[m ü. M.]
A
6
18.5ü
456.63
Baufelder
B
6
18.50
456.51
Baufelder
C/D
6
18.5ü
456.84
Baufelder
Baufeld
E
3
lü.CX)
449.00
Baufeld
F
6
18.5ü
456.28
Baufeld
G
6
18.5ü
456.78
4 Unter dürfen
Berücksichtigung über die Fassade
Dachvorsprünge festgelegten
und
der
vorspringende
Balkone
Mantellinien
5 Dachaufbauten
wie
Anlagen
Energie
und Liftaufbauten
6 Nebenbauten
bis
Gebäudeteile
zu
und
einem
Abstände,
wie Vordächer,
Mass
von
1.50
Entlüftungsanlagen,
zur Gewinnung
und
gesetzlichen
m die
überschreiten. Kamin-
Aufbauten,
geltenden
dürfen
oder
Umwandlung
die Mantellinien
unterirdische
Bauten
technische
sind
erneuerbarer
überschreiten. im Sinne
von
Art. 61 Grenz-
und
PBG zulässig.
7 Innerhalb
des
GestaItungspIanperimeters
Gebäudeabstände
gemäss
schritten
Durch
werden.
standsunterschreitungen ein Gebäudeabstand zusammengebaute
17-05Sonderbauvorschriften
2ü.ü5.19.doc
der
können
Festsetzung
der
Grund'stücksunterteilung sind zulässig.
von mindestens Gebäude).
Zwischen
die
Baubereiche
unter-
resultierende
Ab-
den Hochbauten
ist
8.00 m einzuhalten
(Ausnahme
5
Seite
Kantonale grenze
oder
hinaus
kommunale auswirken
Abstände,
(externe
die sich
Abstände)
über
bleiben
die
6
Perimeter-
vorbehalten
und
aus
Ge-
sind einzuhalten.
8 Die Vorgaben
(Verkehr,
Aussenraum,
Beleuchtung)
samtkonzept
Brunnen-Nord
sind wo möglich
Art.
und
der
6 Art
Mass
I In den Baubereichen -
Wohnen:
-
Büro-
-
Gewerbebetriebe
Nutzung
sind folgende
wie z.B.
Nutzungen
Kleingewerbe,
zulässig:
Werkstätten
sind nur im Erd- und 1. Obergeschoss
ist in den Gebäuden
zulässig.
C-G in den Obergeschossen
3 Innerhalb
des
mindestens
20 % (davon
sigen
zu berücksichtigen.
und Dienstleistungen;
2 Gewerbebetriebe nomie
dem
GestaItungspIanperimeters
BruttogeschossfIäche
gemäss
Art. 20 Dienstleistung
zulässig. ist ein
15 % preisgünstiger
und Gastro-
Wohnanteil
Wohnraum)
der
von
der zuläs-
Nutzungsplanung
ein-
ist ein Gewerbeanteil
von
zuhalten.
4 Innerhalb
des GestaItungspIanperimeters
mindestens
50 % der zulässigen
der Nutzungsplanung
BruttogeschossfIäche
sich auf den gesamten
17-05
Sonderbauvorschriften
20.ü5.19.doc
gekennzeichneten
keine Wohnnutzungen
6 Die zulässige
gemäss
Art. 20
einzuhalten.
5 An den im Situationsplan Erdgeschoss
BruttogeschossfIäche
Bereich
zulässig (BGF)
Platzbereich (Baufeld von
sina im
F).
"14a778 m2 bezieht
des GestaItungspIan-Perimeters.
Seite
Gestaitung
Art.
und
Anlagen
Zusammenhang tektonische
und
Gestaltung
der
che,
und
Aussenräume
aussenräumliche
Gesamtwirkung
hat hinsichtlich
Materialwahl, Gesamtbild
2 Massstäblichkeit
und
Gliederung
sind
in
ortsbauliche, erreicht
ihrem archi-
wird.
Die
Formenspra-
und
Beleuchtung
ein
den
Mantellinien
im
mit
definiert. können
sich
abheben
und
in ihrer
Erscheinung
schem
Ausdruck
sind
vom
sind
mit einem
Bebauungs-
wegleitend.
mit
und
Flachdach
architektonisch
ähnlichem
architektoni-
Richtprojekt
Richtprojekt
im
in
begründeten
Fällen
sind
sofern
die
Vörteile
sofern
mindestens
eine
gilt das
vom
BaubewiIIigungsverfahrens ausgewiesenen
zu versehen.
Freiraumgestaltung
Abweichungen
nachgewiesen
Gebäudesockel
zu erstellen.
4 Die Gebäude
Die
und
Ziel.
Hochbauten
Art.
gute
Farbgebung
zum
sich
Massstäblichkeit,
3 Die
5 Bezüglich
eine
für
dass
Bauten
Gestaltungsplan
sind
so zu gestalten,
Gliederung,
harmonisches
gleichwertige
nicht
Rahmen
des
zulässig,
geschmälert
werden
und
Gestaltungsqualität
erzielt
und
sie
wird.
8 Dachbegrünung horizontalen
Dachflächen
sind
extensiv
zu
begrünen,
sofern
belegt
sind.
Davon
ausgenom-
nicht
mit
Solar-
oder
PV-Elementen
men
sind
Dachterrassen,
technische
Dachflächen
17-ü5Sonderbauvorschriften
Etappierung
7 Gestaltung
1 Bauten,
als
7
2'Ü.05.19.doc
von
Kleinbauten.
Aufbauten
sowie
Vordächer
und
Seite
Art.
9 Etappierung
I Die etappenweise setzt
jedoch
den
überzeugenden Ferner
muss
Ausführung
der
Nachweis
einer
Überbauung
der
die
gestaltungskonforme
2 Die
muss
für
ausgewiesen
jede
werden.
an Wohn-
Nutzungsplan
sind
Z1 (Pinsellösung)
für sind
plan festgehaltenen
IO
die
und
ortsbaulich
Teiletappen
voraus.
und
Erschlies-
bleiben.
Etappierung
auch
Gewerbeflächen
Bauetappen
während
den
Nachweis
gemäss
einzuhalten.
ist
Kontingente
und Flächen
kantonalem
Im Zeithorizont
die in § 22 und 23 im kantonalen
Nutzungs-
einzuhalten.
Vertrag zu Gunsten
2 Die gemeinsame
Erschliessung
2ü.05.19.doc
Sie
zu führen.
I Das Näherbaurecht
Grundbuch
Sonderbauvorschriften
und
zulässig.
Ein entsprechender
mit dem BaubewiIIigungsverfahren
3 Die Anteile
ist
Überbauung
gewährleistet
Baüphasen
17-05
jeweiligen
Areals
Parkierung
Überbauung
funktionsfähigen
sung des gesamten
Art.
8
gegenseitig
einzutragen.
Parz. 1401 mit
ist zu beachten.
Reismühle
Parz.
1395
ist im
j
Seite
D
Verkehrserschliessung
Art.
1l
I
Erschliessung
Die
/ Parkierung
Verkehrserschliessung für
den
motorisierten
Situationsplan
bezeichneten
Stellen
2 Die
Erschliessung
dient
interne
Verkehr
ist nur
an den
im
zulässig. auch
als
Notzufahrten
(Feuerwehr,
Rettungsfahrzeuge).
3 Die
ErschIiessungsbereiche
Normen
durch
räumliche
Baumgruppen,
sind und
visuelle
unter
Einha!tung
Elemente
OberfIächengestaItungen
und
wie dgl.
der
VSS-
Bepf(anzungen, zu
strukturieren
und zu gestalten.
Art. I
12
Die
trennen. sowie
9
Fusswege
Fusswegverbindungen Sie
sind
sind
in jeder
als durchgehende
Bauetappe
Verbindung
vom
motorisierten sicher
und
frei zu halten.
Verkehr gut
zu
gestalten
zu
Seite
Art.
13
1 Für
die
Bemessung
gelten
die
Werte
Parkierung der
für
für
Dienstleistung
281
die
Reduktion
sowie
Anzahl
Wohnen
Ingenbohl,
naler
lü
Abstellplätze
gemäss
von
für
Motorfahrzeuge
Baureglement
und
Gewerbe
50%
zur
die
der
Gemeinde
VSS-Norm
Mindestanzahl
SN
gemäss
640
kanto-
Nutzungsplanung: jfözahl
..'Nt$u3ng
a - ' Bqy,4:7her /_Kundgri
Anza-hl
F;P
Bemo,hg0:V434phQft.i0tQ
PP
Wohnen
I Abstellplatz pro 80m2 BGF
+
Verkauf
IO Abstellplätze pro I 00m2 Verkaufsfläche
2 Personal 8 Kunden
Dienstleistungen kundenintensiv
3 Abstellplätze pro IOO m2 BGF
2 Personal I Kunden
Dienstleistungen übrige
2.5 Abstellplätze pro IOO m2 BGF
2 Personal 0.5 Kunden
Kleingewerbe, Werkstätten
1.2 At'stellplätze pro IOO m2 BGF
I Personal 0.2 Besucher
Gem. kantonalem Nutzungsplan
davon
davon
2 Zu
den
Abstellplätzen
50%
für
staItungsplanperimeters
Abstellplätze
Motorräder
vorzusehen.
Der
Bedarf
an Veloabstellplätze
zu
ermitteln'und
weisen.
Für
innerhalb die
Motorfahrzeuge
Anzahl
des der
IO %
sind
50%
innerhalb
des
Ge-
des
effektiven
Bedarfs
für
ist gemäss
VSS-Norm
SN
065
GestaltungspIanperimeters
Veloabstellplätze
ist
640
nachzu-
keine
Reduktion
sind
unterirdisch
zulässig.
3 Ein
Grossteil
anzuordnen. werbe,
der Abstellplätze Oberirdisch
Besucher
und
für
Kunden
(KurzzeitparkpIätze)
vorzusehen.
des im Situationsplan
bezeichneten
bereitzustellen.
ausreichend Die
ode:r in Eingangsnähe
Sonderbauvorschrifken
Motorfahrzeug-AbsteIIplätze
und
sind
20.ü5.19.doc
Motorfahrzeuge
sind
Behinderten-ParkpIätze
4 Es
17-C)5
für
Car-Sharing-Parkplätze Parkierungsbereichs
Abstellplätze
Abstellplätze zu den
sind
sind Gebäuden
innerhalb
zulässig.
für
Velos
gut
zugänglich
anzuordnen.
Ge-
und
Kinderwagen in Gebäuden
Seite
11
Aussenraum
Art.
14
Spiel-
1 Die
Spiel-
und
Erholung Spiel-
und
und
Erholungsflächen
Erholungsflächen
sind
mit
hoher
und Erholungsflächen
dienen
dem
Aufenthalt
Aufenthaltsqualität
sind
vorwiegend
zu
und
der
gestalten.
im Bereich
Die
der Gebäu-
de A und B zu erstellen. 2 Die
Bedürfnisse
unterschiedlicher
Altersgruppen
sind
zu
berück-
sichtigen.
3 Die Spiel-, rechten
Erholungs-
und überwiegend
bepflanzen.
von
einheimischen
Die Bepflanzung,
zen oder -teilen, liste
und Aussenraumflächen
welche
InfoFlora
Saat
nicht gestattet.
4 Mindestens
15
%
der
schossfläche
sind
als
Spiel-
schaftlichen
Nutzung
Art.
Platzbereiche
zum
sind
das Ausbringen
BeobachtungsGestaltungs-
anrechenbaren
Erholungsflächen
als Platz
bezeichnete
Gestaltungsqualität
der Öffentlichkeit
zur Verfügung
zu stellen.
2 Die Benutzung
für die Öffentlichkeit
reiche
wird mittels
Vertrag
Art.
16
gemein-
zwischen
ist mit öffentli-
auszubilden
sowie
und der Unterhalt
der Platzbe-
den Grundeigentümern
geregelt.
Terraingestaltung
' Terrainveränderungen Verkehrssicherheit
sind nicht
an das Terrain
anzupassen
modellierung
in
sind
sofern
lungsflächen
Bruttoge-
einer
Fläche
und mit hoher
zulässig,
Pflan-
Liste oder
Charakter
die
von
zu
im gesamten
Wohnen und
und Sträuchern
zuzuführen.
' Die im Situationsplan chem
sowie
sind,
planparimeter
15
Bäumen
auf der schwarzen
aufgelistet
sind mit standortge-
die
dienen.
weitgehend
zu vermeiden
beeinträchtigen. und wo möglich
Umgebung sie dem
einzubinden. Gesamtkonzept
und
dürfen
Verkehrsanlagen
sind
mit natürlicher
Gelände-
Terrainanpassungen der
Spiel-
und
Erho-
Seite
Ver-
und
Entsorgung
Art.
17
Leitungen
1 Die
Ver-
und
Entsorgung
richtet
6.1, dat.
23.08.20'18).
(Planungsbericht,
Art.
18
1 Die
nach
(GEP)
2 Verkehrswege
für Fahrzeuge
ter" natürlich
entwässert
oberirdische
Abstellflächen
sind,
soweit
technisch
gen
Belägen
zu versehen.
oder
einer
Art.
19 die
sowie
werden. und
möglich
verbleibende
dem
dem
rechtskräftigen
Planungsbericht
aktuellen
sollen
wenn
möglich,,über
die
Alle
übrigen
befestigten
Flächen
Fusswege, und
Stand
Generellen
dem
öffentliche
zweckmässig,
der Technik.
Plätze
Schul-
und
wie dgl.
mit sickerungsfähi-
'
zugeführt
soll
nach
Möglichkeit
versickert
werden.
Abfälle Abfallentsorgung Eintrag
sind
gemeinsame
vorzusehen. dass
so anzuordnen
und
zu gestalten,
gen
Auswirkungen
auf
die
samtarchitektur
EntsorgungssammeIstel-
im Situationsplan
sind
Sonderbauvorschriften20.ü5.19.doc
nach
Meteorwasser
Retention
len gemäss
17-ü5
erfolgt
Entwässerungsplan
Für
sich
Entwässerung
Entwässerung
3 Das
12
integriert
Nachbarschaft
sind.
Die Sammelstellen
möglichst
keine
entstehen
und
nachteiliin die
Ge-
Seite
13
ist
im
Umwelt
Art.
20
I Die
Lärmschutz
Einhaltung
der
massgebenden
BaubewilIigungsverfahren ist auf die einzelnen
2 Gegenüber
der
Planungsgrenzwerte
nachzuweisen. Nutzungen
Reismühle
ist die
Einhaltung
Lärmschutzverordnung
3 Lärmempfindliche
Räume werden
auszustatten
die
und
den haben
Art.
die erhöhten
21
Energieverbrauch
Stand
der Technik
die
BeIastungsgrenzwerte
sind mit einer
kontrollierten
Lüftung
Fenster
zu verglasen.
Fassa-
betroffänen
Anforderungen
für die Häuser
sprechen
(ohne
gie-Standard
fest
gemäss
Bebauung
(inklusive
hat
SIA 181 zu erfüllen.
im
C02-neutra1
C bis G hat dem
Zertifizierung).
2 In der Bebauung
22
der
und weitgehend
standard
zu sein.
nach
dem
Der Energiezu ent-
A und B ist der Miner-
zwingend
sind für E-Mobilität
Betrieb
Minergie-Standard
Für die Häuser
Zertifizierung)
erforderlich.
Ladeplätze
vorzusehen
Naturgefahren
1 Das GestaltungspIangebiet karte
im Bereich
und
allfällige
nahmen
Anforderungen
nachzuweisen.
bei welchen
können,
der
Energie
I Der
Art.
Immissionsgrenzwert
anzuwenden.
der eidgenössischen
nicht eingehalten
Der
der Restgefährdung
Untergeschosse
zu treffen.
befindet
sind
sich
gemäss
Hochwasser. soweit
möglich
NaturgefahrenFür Erdgeschoss bauliche
Mass-
Seite 14
Schlussbestimmungen
H
Art.
23
Inkrafttreten,
1 Der
Gestaltungsplan
tritt
Änderung, mit Genehmigung
Aufhebung durch
den
Regierungs-
rat in Kraft.
2 Die
Änderung
der Erlass
17-ü5
Sonderbauvorschriften
2ü.ü5.19.doc
oder
Aufhebung
des Gestaltungsplanes.
bedarf
des
gleichen
Verfahrens
wie