Alters- und Pflegeheim Bussnang
Piano d'utilizzazione speciale · Bussnang
Documento
- Numero
- 50
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Sottotipo
- Piano particolareggiato
- Comune
- Bussnang
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- DBU
- Procedura
- Genehmigung Änderung
- Adottato
- 23 giu 2009
- In vigore dal
- 23 giu 2009
Carta
1 elemento del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa
File
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Testo
Departement für Bau und Umwelt
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Thurgau~~ Frauenfeld, 23. Juni 2009
Entscheid Nr. 50 0128/2009/DBU/ARP
Politische Gemeinde Bussnang Gestaltungsplan Alters- und Pflegeheim Bussnang, Revision 2009
1. Mit Schreiben vom 14. Mai 2009 ersucht der Gemeinderat Bussnang um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Planungs- und Beschlussverfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen den Gestaltungsplan keine Rekurse hängig. 2. Mit Entscheid Nr. 5 hat das Departement für Bau und Umwelt am 7. Februar 2001 den Gestaltungsplan "Alters- und Pflegeheim, Bussnang" genehmigt. Die nun zur Genehmigung eingereichte Änderung des vorgenannten Gestaltungsplans betrifft eine geringfügige Erweiterung des Baubereichs D im nördlichen Teil der anstehenden Erweiterungsetappe. Mit der Erweiterung des Baubereichs D soll den veränderten Bedürfnissen an die Sanitäranlagen und dem Bedarf an Einer- und Zweierzimmer Rechnung getragen werden. Zudem beinhaltet die vorliegende Revision 2009 eine Änderung im Zugangsbereich sowie bei den Parkier-, Manövrier- und Verkehrsflächen. Die Änderung des Gestaltungsplans "Alters- und Pflegeheim Bussnang, Revision 2009" entspricht den Anforderungen von § 33 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und kann genehmigt werden.
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
1. Die vom Gemeinderat Bussnang am 14. April 2009 beschlossene Änderung des Gestaltungsplans "Alters- und Pflegeheim Bussnang", Revision 2009 wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Bussnang, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang unter Beilage von vier Änderungen des Gestaltungsplans "Alters- und Pflegeheim Bussnang, Revision 2009", je mit Genehmigungsvermerk -Amt für Denkmalpflege - Tiefbauamt
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Thurgau~~ 2/2
- Amt für Raumplanung unter Beilage einer Änderung des Gestaltungsplans "Altersund Pflegeheim Bussnang, Revision 2009" mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten
D~zau
und
Umweh
Dr. Jakob Stark
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
2 3. Juni 2009