Schmidshof-Südost
Piano d'utilizzazione speciale · Bussnang
Documento
- Numero
- 89
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Sottotipo
- Piano particolareggiato
- Comune
- Bussnang
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- DBU
- Procedura
- Genehmigung Ersterlass
- Adottato
- 29 set 2003
- In vigore dal
- 29 set 2003
Carta
1 elemento del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa
File
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Testo
DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU ENTSCHEID
Frauenfeld,
29. September 2003 Entscheid Nr. 89 Allkorn Nr. 202/2003
Politische Gemeinde Bussnang Gestaltungsplan "Schmidshof-Südost", Zonenplanänderung "Parz. Nr. 177", Schmidshof
Mit Schreiben vom 18. August 2003 ersucht der Gemeinderat von Bussnang um Genehmigung der beiden im Titel erwähnten und vom Amt für Raumplanung am 11. Juni 2003 mündlich vorgeprüften Vorlagen (Gestaltungsplan "SchmidshofSüdost" und Zonenplanänderung "Parz. Nr. 177'', Schmidshof). Die Zonenplanänderung sieht vor, 1400 m2 von der Landwirtschaftszone in die Dorfzone D umzuzonen. Ausgelöst wurde die Zonenplanänderung mit der Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes, welcher für die Lagerung und den Umschlag von Landwirtschafts- und Gartenbauprodukten auf die Erstellung eines Lagerplatzes angewiesen ist. Bei dem am südöstlichen Siedlungsrand von Schmidshof gelegenen, die Parzellen Nrn. 176 und 177 betreffenden Betrieb, sollen zudem mittels dem Gestaltungsplan "Schmidshof-Südost" Zufahrt, Nutzung und Einordnung ins Dorfbild und die angrenzende Landschaft geregelt werden. Die Sonderbauvorschriften bilden zusammen mit dem Gestaltungsplan 1:2'500 die allgemeinverbindlichen Bestandteile. Der informative Planungsbericht enthält die weiteren zum Verständnis der Planung notwendigen Angaben. Aufgrund der Akten kann gefolgert werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Die Hinweise der Vorprüfung wurden umgesetzt.
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
1. Die vom Gemeinderat Bussnang am 30. Juni 2003 beschlossene Zonenplanänderung "Parz. Nr. 177", Schmidshof wird genehmigt.
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2. Der vom Gemeinderat Bussnang am 30. Juni 2003 beschlossene Gestaltungsplan "Schmidshof-Südost" wird genehmigt. 3.
Mitteilung an: - Gemeinderat Bussnang, 9565 Rothenhausen, unter Beilage von vier Gestaltungsplänen "Schmidshof-Südost" und drei Exemplaren der Zonenplanänderung "Parz. Nr. 177", Schmidshof; je mit Genehmigungsvermerk (charge) Grundbuchamt Bussnang Amt für Raumplanung, unter Beilage eines Gestaltungsplans "SchmidshofSüdost" und zwei Exemplaren der Zonenplanänderung "Parz. Nr. 177", Schmidshof; je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten
DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT
jt~.v1 Regierungsrat H.P. Ruprecht
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert: 29. September 2003