Dorf
Piano d'utilizzazione speciale · Bussnang · Abrogato il 22 nov 2024
Documento
- Numero
- 504
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Sottotipo
- Piano delle linee d'arretramento
- Comune
- Bussnang
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- RRB
- Procedura
- Genehmigung Ersterlass
- Adottato
- 31 mar 1987
- In vigore dal
- 31 mar 1987
- Abrogato
- 22 nov 2024
Carta
Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Bussnang con le zone edificabili.Apri la carta completa
File
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Testo
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REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU PROTOKOLL
vom
Nr. G;;Q'f-
3 1. März 1987
Gemeinde Oberbussnang Verkehrslinienplan, Genehmigungsgesuch
Das Ingenieurbüro Herrmann, Kreuzlingen, ersucht im Auftrag der Gemeinde Oberbussnang um Genehmigung eines Verkehrslinienplans, der den gesamten Ortskern umfasst. Der Plan wurde von der Behörde am 21. Juli 1986 beschlossen. Die öffentliche Auflage fand vom 31. Mai bis 1. Juli 1986 statt (Publikation im Amtsblatt Nr. 20). Es gingen zwei Einsprachen ein, welche die Ortskommission am 21. Juli 1986 abwies. Diese Entscheide wurden an das Baudepartement weitergezogen; die beiden Rekurse wurden jedoch in der Folge zurückgezogen und abgeschrieben. In formeller Hinsicht steht der Genehmigung nichts entgegen. Der Plan wurde vom Baudepartement vorgeprüft. Im Bericht wurde grundsätzlich nichts eingewendet, sondern der Behörde lediglich empfohlen, den Plan noch auf die Ortsplanung' abzustimmen und die Baulinie·n an den neuen Zonengrenzen enden zu lassen. Diesem Wunsch wurde entsprochen. Der Plan nimmt durchviegs Rücksicht auf die bestehenden Bauten; er ermöglicht es, die typischen Strukturen zu ·.
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erhalten. Im Bereich-des Furtbachs werden auch Gewässer'baulinien gezogen, die einige geringfügige Unterschreitungeh des gesetzlichen Abstands für bestehende Bauten ermöglichen. Die interessierten kantonalen Amtsstellen erheben keine Einwendungen. Der Genehmigung steht nichts entgegen.
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511.04/10 000/1.84
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Der Regierungsrat beschliesst:
1. Der von der Gemeinde Oberbussnang eingereichte Verkehrslinienplan, der auch Gewässerbaulinien enthält, wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Ortsvorsteherschaft Oberbussnang, 9565 Oberbussnang, unter Beilage von zwei Verkehrslinienplänen, beide mit Genehmigungsvermerk - Baudepartement - Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft - Tiefbauamt - Amt für Denkmalpflege Amt für Raumplanung unter Beilage eines Verkehrslinienplans mit Genehmigungsvermerk und den Akten
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