Fundstelle, Wehranlage / ParzNr. 4209 / AssNr.
Piano di protezione · Weinfelden
Documento
- Tipo
- Piano di protezione
- Sottotipo
- Oggetti archeologici
- Comune
- Weinfelden
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- Gemeinderat
- Procedura
- Einzelentscheid, geschützt
- Adottato
- 10 feb 2005
- In vigore dal
- 10 feb 2005
Carta
Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Weinfelden con le zone edificabili.Apri la carta completa
File
Wein-AR-0007-E-1.pdfApri in una nuova scheda
Testo
GEMEINDE WEINFELDEN--~"---
GEMEINDERAT Frauenfelderstrasse 8, Postfach, 8570 Weinleiden Telefon 071 626 83 23 Telefax 071 626 83 13 E-Mail [email protected]
Einschreiben Herrn Hermann Brenner Oberhard 8570 Hard bei Weintelden
Weinfelden, 10. Februar 2005
Archäologisches Objekt, Parz. Nr. 4209 Aufnahme ins Verzeichnis bedeutsamer Bauten und Anlagen (Kulturobjekte)
) Sehr geehrter Herr Brenner
I.
Erwägung Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau hat mit dem Entscheid Nr. 13 vom 23. Januar 2004 das Verzeichnis der bedeutsamen Bauten und Anlagen (Kulturobjekte) genehmigt und der Gemeinde Weinfelden den Auftrag erteilt, nachträglich 3 archäologische Fundstellen (die Siedlungsreste "Thurberg ", die Wehranlage "Weerswilen/Weerstein" sowie die Wehranlage/Burgstelle "Oberhard/Aagholzeti Stell") als geschützte Objekte in dieses Verzeichnis aufzunehmen. Grundlage für die Ergänzung ist das kantonale Natur- und Heimatschutzgesetz. Über die Auswirkungen orientieren die Art. 45 und 46 des Baureglements der Gemeinde Weinfelden, die auch für archäologische Schutzobjekte sinngernäss anzuwenden sind (siehe Beilage). Auf Ihrer Parzelle Nr. 4209 und den Nachbarparzellen Nrn. 4202, 4203 und 4516 liegt eine imposante Wehranlage unbekannter Zeitstellung. Im Zonenplan ist Ihre Parzelle der Landschaftsschutzzone bzw. der Forstzone, überlagert mit der archäologischen Schutzzone, zugeordnet. Deren Wirkung ist im Art. 22a des Baureglements umschrieben (siehe Beilage). Art. 12 des "Reglements über die Ausrichtung von Beiträgen an Natur- und Kulturobjekte" setzt voraus, dass für eine Beitragsleistung an allfällige Massnahmen das betreffende Objekt im Verzeichnis der bedeutsamen Bauten und Anlagen oder durch Einzelverfügung unter Schutz gestellt ist.
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II.
Beschluss Das archäologische Objekt auf Ihrer Parzelle Nr. 4209 wird im Verzeichnis der bedeutsamen Bauten und Anlagen der Kategorie "geschützt" zugeordnet.
1:\PLANUNG\ORTS_pl\PROJEKTE\NHGV\rchaologische Objekte\Verfügung_Archäologische Objekt Brenner Hermann.doc
111.
Rechtsmittel
Gegen diesen Beschluss kann beim Gemeinderat Weintelden innert 20 Tagen schriftlich Einsprache erhoben werden. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die unterzeichnete Einsprache ist im Doppel einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Freundliche Grüsse GEMEINDERAT WEINFELDEN
~-
Der Gemeindeschreiber
Max Vögeli
Beilagen -
Ausschnitt mit archäologischer Schutzzone
-
Auszug aus dem Baureglement der Gemeinde Weintelden
Basi legali
RB 450.1 · TG NHG · Cantone
RB 450.11 · TG NHV · Cantone
SR 451 · NHG · Confederazione
SR 451.1 · NHV · Confederazione