Gebäude / ParzNr. 1196 / AssNr. 600
Piano di protezione · Weinfelden
Documento
- Tipo
- Piano di protezione
- Sottotipo
- Oggetti culturali
- Comune
- Weinfelden
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- Gemeinderat
- Procedura
- Einzelentscheid, geschützt
- Adottato
- 21 nov 2002
- In vigore dal
- 21 nov 2002
Carta
Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Weinfelden con le zone edificabili.Apri la carta completa
File
Wein-KO-0027-E-1.pdfApri in una nuova scheda
Testo
GEMEINDERAT Gemeindekanzlei, 8S70 Weintelden Telefon 071 626 83 80 Telefax 071 626 83 74 E-mail [email protected]
m
GEMEINDE WEINFELDEN _ _~__."--_ EINSCHREIBEN Primarschulgemeinde Weintelden Freiestrasse 5 8570 Weinfelden
Weinfelden, 21. November 2002
wa/b e
1:\PlANUNG\ORTS_Pl\PROJEI<T!V'IIHG\Auflage Bekanntmao::hung Nov.2002\Sebr_VerfUgung Grundeig_22.11.02.doc
Haus Assek. Nr. 600, Parz. Nr. 1196 Aufnahme ins Verzeichnis bedeutsamer Bauten und Anlagen (Kulturobjekte)
Sehr geehrte Damen und Herren
Mostra tutto il testo
Erwägung Der Gemeinderat führt ein Verzeichnis städtebaulich, architektonisch, künstlerisch oder geschichtlich bedeutsamer Bauten und Anlagen, in welchem bisher bereits 70 Bauten verbindlich geschützt und 190 Bauten in der Gesamtform erhaltenswert eingestuft sind. Im Rahmen der Teilrevision der Ortsplanung will der Gemeinderat nach sorgfältiger Überprüfung 29 Objekte neu schützen und 29 Objekte neu in der Gesamtform erhaltenswert einstufen. Grundlage für diese Ergänzung des Verzeichnisses bilden einerseits das kantonale Naturund Heimatschutzgesetz und andererseits ein aktuelles Hinweisinventar der Denkmalpflege. Über die Auswirkungen orientieren die Art. 45 und 46 des Baureglementes der Gemeinde Weintelden (siehe Beilage).
II Beschluss Im Rahmen dieser Ergänzung wird Ihre Liegenschaft Assek. Nr. 600 von der Kategorie Gesamtform erhaltenswert neu der Kategorie geschützt zugeordnet.
111 Rechtsmittel Gegen diesen Beschluss kann beim Gemeinderat Weintelden innert 20 Tagen schriftlich Einsprache erhoben werden. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die unterzeichnete Einsprache ist im Doppel einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Freundliche Grüsse
GEMEINDERAT WEINFELDEN
Beilage -Auszug Baureglement Seite 18
Seite 2
Basi legali
RB 450.1 · TG NHG · Cantone
RB 450.11 · TG NHV · Cantone
SR 451 · NHG · Confederazione
SR 451.1 · NHV · Confederazione