Linde, Laubgasse 48 / ParzNr. 51163
Piano di protezione · Frauenfeld
Documento
- Numero
- 295
- Tipo
- Piano di protezione
- Sottotipo
- Oggetti naturali
- Comune
- Frauenfeld
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- Stadtrat
- Procedura
- Einzelentscheid, geschützt
- Adottato
- 2 ott 2012
- In vigore dal
- 2 ott 2012
Carta
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Testo
"
'. Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates Frauenfeld
Datum 2. Oktober 2012 Beschluss-Nr. 295
Roger und Daniela Zuber-Pfister, lindenweg 11, Frauenfeld; UnterschutzsteIlung der Sommerlinde und Baubewilligung für ein Einfamilienhaus, einen Autounterstand mit Veloraum und eine Photovoltaikanlage, Laubgasse 48
Baugesuch:
2012-0169
Gesuch von:
Roger Zuber-Pfister, Lindenweg 11, 8500 Frauenfeld Daniela Zuber-Pfister, Lindenweg 11, 8500 Frauenfeld
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Grundeigentum von:
Roger Zuber-pfister, Lindenweg 11, 8500 Frauenfeld Daniela Zuber-Pfister, Lindenweg 11, 8500 Frauenfeld
Projekt von:
Ökohaus Ibach GmbH, Studerstrasse 14, D-79843 Löffingen
Lage:
Strasse: Parzelle: Fläche:
Zonenart:
Kernzone Kurzdorf K Lärmempfind lichkeitsstufe 111 Baulinien- / Gestaltungsplan Kernzonen Kurz- und Langdorf, 22 . April 2005, DBU-Entscheid Nr. 35 Ortsbildpflegezone Opf
Eingang des Baugesuchs:
11 . Juli 2012
Öffentliche Auflage:
25. Juli bis und mit 13. August 2012
Bauvorhaben:
Einfamilienhaus mit 6 Y2 Zimmern, Autounterstand mit Veloraum, Photovoltaikanlage mit 75 m 2 Fläche
Laubgasse 48 51163 Kurzdorf 816 m 2
Baurechtliche Beurteilung:
Die Fachkommission für den Hochbau hat das Bauprojekt beurteilt und dem Bauvorhaben mit Auflagen zugestimmt. Die meisten Auflagen sind bereits in das Projekt eingeflossen. Weitere wichtige Anliegen sind die sorgfältige Integration der Photovoltaikanlage in die Dachfläche und die Unterschutzsteilung der stattlichen an der südöstlichen Parzellengrenze stehenden Sommerlinde.
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Unterschutzsteilung Nach § 10 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und Heimat (NHG TG, RB 450.1) haben die Gemeinden den Schutz und die Pflege von erhaltenswerten Objekten zu sichern. Zu diesem Zweck können sie Eingliederungs- oder Gestaltungsvorschriften, Abbruchverbote, Nutzungsbeschränkungen, umfassende Eingriffsverbote oder Bewirtschaftungsvorschriften erlassen. Im Einzelfall ist immer die Verhältnismässigkeit in sachlicher und in örtlicher Hinsicht zu wahren. Gemäss der Beurteilung eines unabhängigen Baumpflegesachverständigen befindet sich die Linde in einem sehr erhaltenswerten Zustand. In Anbetracht ihres Alters von weit über 100 Jahren ist sie noch bei guter Vitalität und verfügt über gute Voraussetzungen für eine weiterhin gute Entwicklung . Das Einverständnis für die UnterschutzsteIlung wurde bei den Grundeigentümern eingeholt
Der Stadtrat stellt fest, dass die Voraussetzungen zur Erteilung der Baubewilligung gegeben sind .
Der Stadtrat beschliesst:
1.
Die an der südöstlichen Parzellengrenze stehende Sommerlinde wird unter Schutz gesteilt. Sie darf in ihrer Substanz nicht zerstört oder gefällt werden.
2.
Das Baugesuch wird genehmigt.
3.
Bedingungen:
a.
Die Photovoltaikanlage ist in die Dachfläche integriert auszuführen . Vor Baubeginn sind dem Hochbauamt entsprechende Detailpläne zur Genehm igung einzureichen.
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b.
Vor Baubeginn ist die Einhaltung der Planungswerte gemäss Lärmschutzverordnung LSV mittels einer Lärmprognose betreffend der Wärmepumpenanlage nachzuweisen .
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c.
Vor Baubeginn muss das provisorische Minergie-A-Zertifikat vorliegen .
/
d.
Die Baugrubensicherung hat ausschliesslich auf privatem Grund zu erfolgen und darf die öffentlichen Parzellen nicht tangieren .
e.
Die Material- und Farbwahl ist vor der Ausführung zu bemustern und mit dem Hochbauamt zu bestimmen. Die Grundlagen bilden die Eintragungen im Baugesuchsformular.
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4.
f.
Für die Wärmepumpen- und die Photovoltaikanlage ist bei den Werkbetrieben der Stadt Frauenfeld jeweils ein separates Anschlussgesuch einzureichen (Elmar Bühler, Leiter Haustechnik Elektrizität, Telefon 052 724 53 67).
g.
Vor und wäh rend der Bauarbeiten ist der Schutz des Wurzel- und Kronenbereichs der Sommerlinde mit geeigneten Massnahmen sicherzustellen .
h.
Die jeweiligen Grundeigentümer haben die Sommerlinde zu erhalten und zu pflegen.
I.
Die Schutzanordnungen (Pu nkte 1. und 3.h.) werden gemäss § 23 NHG TG im Grundbuch der Stadt Frauenfeld angemerkt. Die Anmeldung erfolgt durch das Hochbauamt.
Folgende Entscheide werden mit der Baubewilligung eröffnet: a.
5.
Die Amt für Bevölkerungsschutz und Armee, 26. Juli 2012 : Verfüg ung mit Festsetzung des Ersatzbeitrags.
Gebühren und Beiträge: a.
Die Behandlungsgebühr beträgt 1'670 Franken.
b.
Die Gebühr für den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen beträgt gemäss Kanalisationsreglement für das geplante Bauvorhaben mit 258 m 2 Bruttogeschossf läche 4'128 Franken - zuzüglich 8.0 % Mehrwertsteuer. Der Gebührenanteil der Gebäudegrundfläche entfällt, da die unverschmutzten Dachwasser ganz zur Versickerung gebracht werden . Die Anschlussgebühr wi rd bei Erteilun g der Baubewilligung separat in Rechnung gesteilt.
c.
Der Schutzraum-Ersatzbeitrag beträgt, gemäss Entsche id des kantonalen Amtes für Bevölkerungsschutz und Armee vom 26 . Juli 2012,2'400 Franken.
Mitteilung an: Roger und Daniela Zuber-Pfister, Lindenweg 11, 8500 Frauenfeld (Einschreiben - Beilagen : Merkblatt Grundlagen und Hinweise, 1 kantonale Stellungnahme, 1 Baumbeurteilung, Informationsblatt, Gebäudeversicherungsformular, Rechnungen) Öko haus Ibach GmbH, Studerstrasse 14, D-79843 Löffingen (Einschreiben - Beilagen: Merkblatt Grundlagen und Hinweise, 1 kantonale Stellungnahme, 1 Baumbeurteilung, Gesuchsunterlagen, Informationsblatt) Feuerschau Frauenfeld; E. Schoch, Langenmattstrasse 9, 8552 Felben-Wellhausen Thurgauische Naturforschende Gesellschaft, 8500 Frauenfeld (Einsch reiben) Thurgauer Heimatschutz, Geschäftsstelle Schützenstrasse 28, 8570 Weinfelden (Einschreiben) Pro Natura Thurgau, Geschäftsstelle, Markus Bürgisser, Hofplatz 2, 9220 Bischofszell (Einschreiben)
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TVS Thurgauische Vogelschutzvereinigung, Andreas Engeler, Geschäftsstelle TVS, Rosengasse 3, 8555 Müllheim (Einschreiben) Renato Righes, Präsident, Zollst rasse 56, 8212 Neuhausen am Rheinfall (Einschreiben) WWF-Sektion BodenseefThurgau, Regionalsteile, Bahnhofstrasse 4, 8570 Weinfelden (Einschreiben) Grundbuchamt (Versand durch das Hochbauamt) geotopo ag, Filiale Schlossmühlestrasse, mit Weiterleitung an das Tiefbauamt (Beilage: Merkblatt Grundlagen und Hinweise) Werkbetriebe Frauenfeld Werkhof Frauenfeld, M. Graf Hochbauamt (Beilage: Merkblatt Grundlagen und Hinweise)
Versandt:
03. Okt. 2012
ENS DES STADTRATES FRAUENFELD Stadtschreiber
Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid ist das Rechtsm ittel des Rekurses zulässig . Dieser ist innert 20 Tagen seit Eröffnung des angefochtenen Entscheids beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau unterzeichnet und im Doppel einzureichen. Der Rekurs muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen.
Basi legali
RB 450.1 · TG NHG · Cantone
RB 450.11 · TG NHV · Cantone
SR 451 · NHG · Confederazione
SR 451.1 · NHV · Confederazione