Nationalstrasse-Löwenstrasse-Alleeweg

Piano d'utilizzazione speciale · Kreuzlingen

Documento

Numero
1338
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano particolareggiato
Comune
Kreuzlingen
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
RRB
Procedura
Genehmigung Änderung
Adottato
15 giu 1970
In vigore dal
15 giu 1970

Carta

1 elemento del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

Testo

REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL

vom

15. Juni 1970

Nr.

//JJS

EinzelgestaltunGsplan mit besondern Bestimmungen für das Bobauungsareal Nationalstrasse-Löwenstrasse-Alleeweg der Stadt Kreuzlingen 1. Am 23. September 1963 genehmigte der llegierungsrat einen Einzelgestaltm1gsplan mit besondern Bestimmungen für das Areal.Nationalstrasse-Löwenstrasse-Alleeweg der Stadt Kreuzlingen. Hit Gchreiben vorn 25. Mai 1970 ersucht der Stadtrat um. Genehmigung einer Abänderunc dieses Plans, den er am 29. April 1970 beschloss. Die Planauflage fand vom 8. bis 21. Nai 1970 statt; es wurden keine Einsprachen erhoben. Auch beim Regieruncsrat gingen kei.ne Leschwerden ein. In f orweller Hinsicht kann der ab g e ~i nderte Einzelgestaltungsplan genehmigt werden. 2. Gegonliber dem .Plan von 1963 wurde die Ueberbauung des öst-

lichen Teils neu konzipiert. Vorgesehen ist statt drei ganz an die - .unveränderten! - Baulinien anlehnenden Kuben (zwei-, Yier- und neungeschossig) eine vor allem im Grundriss wesentlich lebendigere Ueberbauung mit einem zweige:schossigen Trakt an der Löwenstrasse und einem achtgeschossigen ·1Jinkelbau über einem gegen den Alleeweg teilweise zurückgesetzten eingeschossigen Sockel. Die neue Situation dürfte städtebaulich besser wirken. Sie bringt weiterhin eine Verbesserung der Parkierungsmöglichkeiten - mehr Abstellplätze längs des .Alleewegs! - und sie er·möglicht es, den Kinderspielplatz für die ganze Ueberbauung nur noch auf einer Seite an Verkehrsflächen anstossen zu lassen. Die .Ausnützungen . sind unverändert. Der Genehmigung stehen keine Hindernisse entgegen.

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3. Wegen der neuen Situierung der Abstellplätze längs des Alleewegs, die sehr erwünscht ist, dränet sich eine Verkürzung der i~ Gestaltungsplan vorgesehenen Parknische an der Löwenstrasse auf. WUrde man sie so belassen, wie es der Plan vorsieht, so würde die Uebersicht bei der Einmündung des Alleewegs nicht genüeend. Das Tiefbau.a.;:ut wünscht, dass diese Parknische vor der erwähnten Einmündung - bei der nach wie vor die Ueberfahrt über das Trottoir beizubehalten ist - um 6 bis 8 Meter verkürzt wird. Der Regierungsrat beschliesst: l; Der Einzelgestaltungsplan mit besondern Bestimmungen für das .Bebauungsareal Nationalstrasse-LöwenstrasseAlleeweg der Stadt Kreuzlingen wird in der revidierten Ausgabe 1970 genehmigt. 2. Bei der Einmündung des Alleewegs in die Löwenstrasse ist die : längs der Löwenstrasse vorgesehene Parknische um mindestens 6 Meter zu verkürzen.

3. Der vom Regierungsrat am 23. September 1963 genehmigte Einzelgestaltungsplan für das gleiche Areal wird ausser Kraft gesetzt.

4. Nitteilung an: - Stadtrat Kreuzlingen, 8280 Kreuzlingen

unter Beilage eines revidierten Gestaltungsplans mit Genehmigungsvermerk

- Strassen- und Ba~departement

(3-fach)

- Tiefbauamt

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unter Beilage eines revidierten Gestaltungsplans mit Genehmigungsvermerk und der Akten.

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