Grenzbachstrasse

Piano d'utilizzazione speciale · Kreuzlingen · Abrogato il 28 giu 2018

Documento

Numero
267
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano particolareggiato
Comune
Kreuzlingen
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
RRB
Procedura
Genehmigung Ersterlass
Adottato
6 feb 1973
In vigore dal
6 feb 1973
Abrogato
28 giu 2018

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Kreuzlingen con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

Testo

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1 REGIERUNGSRAT DES KANTONS •:F, R~: ~~ AU AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL

vom

-6. Feb. 1973

Betrifft:

Mostra tutto il testo

·14

.

1

Nr.

Einzelgestaltungsplan Grenzbachstrasse der Sta~t Kreuzlinge

1. Mit Schreiben vom 25. Januar 1973 ersucht der Stadtrat von Kreuzlingen um Genehmigung eines Einzelgestaltungsplans Grenzbachstrasse~ '. .

.

.

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... ,

Der Plan wurde vom Sta.dtra.t am ~2. September 1972 beschlossen; die öffentliche Aufl~ge erfolgte vom 5. bis 18., Dezember ' 1972 • . Ein_e r der interessierten Grundoigentümer, J. Maag, erhob Einsprache. Er unterzeichnete jedoch nachträglich den Plan, so dass seine Einsprache als hinfällig betrachtet werden muss. Beschwerden Wurden beim Regierungsrat nicht eingereicht, so dass der Genehmigung in formeller Hinsicht nichts entgegensteht. 2. Insgesamt sind vier Grundstücke mit einer Fläche von 4806 m2 in den Gest~ltungsplan eingesohloasen; die Beding~gen von Artikel 21,

lit. b des KreuzliBgOr Baureglements sind daher erfüllt. Das Areal liegt in der 3 - 4 geschossigen Wohnzone, wo bei Regelbauweise Ausnutzungen zwischen 0,8 und 1,0 ·zulässig sind. Der Plan sieht die Erstellung von drei Baukörpern vor, eines höheren Hauses an der

Grenzbachstrasse mit 5t, 6 und 61 Geschossen und zwei Mehrfamilienhäusern mit je 4! Geschossen. Die Grenz- und Gebäudeabstände geben zu keinen Bemerkungen Anlas8; insbesondere werden' durch das höhere Haus Nachbarliegenscha.ften nicht beeinträchtigt. Weitere Bedingun-

gen filr den Erlass eines Gestaltungsplans werden ebenfalls ' erfüllt. Insbesondere ermöglichen die gröas~ren Gepä.udeabstände eine gute Besonnung der Wohnungen. Ferner ist die E:fschlies~ung so geplant, dass ein ruhiger Innenhof mit verhältnismässig grosser Grünfläche entsteht'"iIDd . schliesslich werden die Zufa.hrtsverhältnisse verbess~rt,

weil 'die l}renzba.chstrasse verbreitert werden kann. Dass

bei den iin Kreuzlinger Baureglement zulässigen hohen .Ausnützungen

- 2 -

fiir den ruhenden Verkehr unterirdische Sa.mmelga.ragen vorgesehen werden, entspricht den heutigen Erfordernissen. Insgesamt ist der Gestaltungsplan zweckmässig; er kann genehmigt werden. 3. Durch die Genehmigung werden

insbesondere die folgenden Bestand-

teile d.es Plans verbindlich: - Abgrenzung gemäss Plan 1 - Landmutationen gemäss Plan 2 und Ziff. 6 der besonderen Bestimmungen Grenzbaurechte gemäss Plan 3 und Ziffer 7 der besondern Bestimmungen - Baulinien gemäss Plan 4. Da vor dem Ausbau von Strassen und Trottoirs nach den Vorschriften des Strassengesetzes die Projekte noch öffentlich aufzulegen sind, werden Strassenund Trottoirlinien nur im Sinne eines Richtplans genehmigt, der für die Behörde verbindlich ist. - Lage und Geschosszahl der drei geplanten Hochbauten gemäss Plan 5, ebenso Lage und Grösse der unterirdischen Sammelge,ragen - Lage und Anzahl der oberirdischen Parkplätze, Ausmass der Grünflächen und Situierung des Kinderspielplatzes Der Stadtrat ist gehalten, bei Erteilung der Baubewilligung einen den Vorschriften des Baureglemts entsprechenden, gen~gend grossen ,

Kinderspielplatz zu verlangen.

.,

Der Regierungsrat beschliesst:

1. Der Einzelgestaltungsplan Grenzbachstrasse der Gemeinde

Kreuzlingen wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Mi·bteilung an:

- Stadtrat Kreu~l!ng~n_i_ ~~!iO ~-~~.li!!B..~ unter Beilage eines Gestaltungsplans mit Genehmigungsvermerk - Strassen- und Baudepartement (4-fach) - Regionalplanungsamt unter Beilage eines Gestaltungsplans mit Genehmigungsvermerk und den Akten Für richtige Ausfertigung DER STAATSSCIID.EIBER: