Rotes Haus
Piano d'utilizzazione speciale · Kreuzlingen · Abrogato il 1 lug 2016
Documento
- Numero
- 1588
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Sottotipo
- Piano particolareggiato
- Comune
- Kreuzlingen
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- RRB
- Procedura
- Genehmigung Ersterlass
- Adottato
- 10 ago 1976
- In vigore dal
- 10 ago 1976
- Abrogato
- 1 lug 2016
Carta
Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Kreuzlingen con le zone edificabili.Apri la carta completa
File
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Testo
DES AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL
EXEMPLAR ARP·TG vom
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Nr./\ S 8 8
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geschossige Bauweise, wobei wahlweise das Dachgeschoss maximal ausgebaut werden k.an...
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oder Dach- und
Untergeschoss je zur Hälfte ausgebaut werden dürfen. Die Ausnützung ist auf 0,.5 festgesetzt (Regelausnützung 0, l~ und Bonus von 0, l) . Grundriss und G-estal tung ··der Bauten werden im Pla.J.1. nicht festgelegt; insbesondere sind alle Dachformen erlaubt. Die Gestaltungsvorschriften beschränken sich auf die allgemeine Forderung, dass ein in sich geschlossenes Wobnquartier (Gartensiedlung) zu erstellen sei W1.d dass die Gebäude parallel zur Westgrenze des Gesamtgrundstückes zu orientieren seien. Die einzige baupolizeiliche Beschränkung von Bedeu.-tung bildet die im Gestaltl„mgsplan enthaltene Bau-
linie. Im weitern ist aucb noch verbindlich vorge schri eben, dass :für jedes Haus eine Garage ur1d ein Abstellplatz erstellt werden muss. D2.l::•ei wird es als erwünscht bezeichnet, die Garagen zusammenzufassen; die geg enseitigen Re chte sind dc;.bei im Grundbuch zu
regeln. Verbindlich vorgeschrieben wird die Ersc.hliessung. Der Pla.11. enthält einen äffen tl ichen Fus sweg . von der Rothausstrasse zur Burgstras se . Das Land hief'ür wird von der Stadt Kre uzlingen flir Fr. 50.-- pro m2 erworben; Vermessung, Gr1„m.dbucheintrag und Bau er:folgen zu Lasten der Stadt. Im übrigen müssen sämtliche Bau--
ton von der Rothausstras~e aus durch zwei Stichstrassen oder von der Burgstrasse aus durc h sechs Zufahrte n erschlossen werde n. Ausbau und Unterhalt dieser Stichstrass e n, Zufabx·te n und int e rnen Fusswege ist Sa.ehe d e:r Grundei g entfi:;1e r.
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Zu erwähnen ist schliesslich, dass der Plan für die Kehrichtbesei tigung die Plazien.mg von vier Müllcontainern verbindlich vorschreibt. Als Gestaltungswunsch wird postuliert, es solle der vorhandene Baumbestand erhalten bleiben. Sofern An.tennenan.lagen unter dem Dach keinen genügenden Empf'ang für H.ad.io und Fernsehen gewährleisten, müssen eine oder höchstens zwei Gemeinschaftsantennen erstellt werden.
J. Auf dem Areal steht das "Rote Haus
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das nicht nur
,
von der Denkmalpflege, sondern off enbar auch von der S.tadt als schützenswert betrachtet wird. Der Plan sieht denn auch vor, dass es "nach Mög-licbkeit 11 zu erhalten ist. Es wird dafür ei:n.
11
Zückerchen" in.
der Form angeboten, da.ss die Perimeterpf'licht ent--fällt, wenn das Haus n icht abgerissen wird. Di e Denk malpfl e ge würch:l es ausserordentlich b edauern, ·wenn das Haus abgebrochen ,,·ürd e ; sie kann im Augenblick aber keine Vorschläge für die weitere Verwendung machen. Daher ist sie nicht in der Lage, mit Na chdruck ein Abb r uchverbot zu VE)rlangen , De m Stadtrat Kr e uzlingen wird daher
empfohlen~
einen Abbruch al-
lenfalls erst dann zu bewilligen, wenn die Erhaltung unter keinem Titel mehr möglich ist. In diesem Zusammenhang kann noch dar ru1. erinnert werden, dass üb er das neue Wohnb au-
und Eigentumsförd eru:ngsgesf~tz
für die Erhaltung aJ_ter Bauten erheb liche Mi. ttel f'lüs-
sig gemacht werden können, \venn dadurch Wohnungen. gGschaffen werden . L~ .
Der Ges taltm:1gsplan
11
Rotes Haut:; " ist seinem :Inhal i:
staJ.tungsvors c hrJ.ften . Der wicntigsr,e
Z h' t~ck
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solchen Plans, die einheitlich konzipierte Ueberbauung eines grössern Areals - zu sichern, kann nur erreicht werden, wenn im Ba ubewilligung sverfahren das Ziel verf'olgt wird," ein ruhiges, in sj_ch geschlossenes Wohnquartier't zu bilden. Nicht ganz unbedenklich ist Abschnitt 5.J, Ausnutzung . Im 2. Absatz wird f'estgele gt , dass die AusnutzwJ.g
von 0,5 als Durchschnittswert f'ür d.ie ganze Ueber-bauung gelte; dieser Wert könne bei kleinern Parzellen überschritt en werden, wenn er bei grössern Parzellen entsprechend unterschritten werde. Bei einem solchen Vorgeh en ist zu befürchten, dass für zu viele kleine Parzellen die höhere Ausnutzung in Anspruch genommen wird,
sodass schliesslich die verbleibend.e:o
grössern Parzellen nicht me hr auf zweckmässige Weise übe rbaut werden können. Es ist dem Stadtrat Kreuzlingen zu empJ'ehlen, durchwegs die Ausnut zung von 0, 5
zu v erlangen; daclurch werden u.nli ebsame
Dist'~ussion.(-) n
wegen rechtsungleicher Behandlung von Anfax1g an ver-„ mieden.
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l. Der Gestal tungspla...-ri "Rot es Haus" der Stadt Kreuzlingen wird im Sinne d er Erwägungen genehmigt. Dadur ch werden die folgenden Bestandteile verbindlich:
Baulinien gemäss Plan B -
zweige schos sige Bauw e ise, Ausnut z ung 0,.5
·- für . jedes Einfamilienhaüs ist eine Garage und ein
Abstellplatz zu erstel l en
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Erschlies$ung von der Burgstrasse her durch sechs Zufahrten, von der Rothausstrasse her durch zwei Stichstrassen - Erwerb des Areals für den Fussweg und Erstellung desselben durch die Stadt Kreuzlingen bestmögliche Erhaltung des Baumbestandes, Erstellung von vier Containerplätzen für Kehrichtbeseitigung und Bau von höchstens zwe i Gemeinschaftsantennen, sofern Ante1u1enanlagen unter Dach keinen ausreichenden Empfang gewährleisten . .2.
Soweit für die Situierung und Gestaltung der Bauten im Gestaltungsplan keine Vorschriften enthalten sind, gilt das Baureglement von Kreuzlingen, dies insbesondere für Grenz- und Ge bäudeabs tände .
J.
All e weitern Best andteile des Gestaltungsplans, die unter Ziffer 1 nicht ausdrücklich erwahTtt wurden, sind in die Genehmigung nicht eingeschlossen.
4. Mi tteilw1g an: - Stadtrat Kr e uzlingen
8280 ~reuzlinzen unter Beilage von 2 Gestaltungsplänen mit Genehmiguügsvermerk
- Baudepartement - Denlanalpflege -
Amt fü~~ Raumul a nung unter Beilage eines Gestaltungsplans mit Genehmigungsv 0 rmerk und der Ak ten
Für richtige Ausfertigang :
DER STAATSSCHHETBEH / '
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