Ortsdurchfahrt Triboltingen

Piano d'utilizzazione speciale · Ermatingen

Documento

Numero
2214
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano delle linee d'arretramento
Comune
Ermatingen
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
RRB
Procedura
Genehmigung Ersterlass
Adottato
2 nov 1976
In vigore dal
2 nov 1976

Carta

19 elementi del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

Testo

REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL

vom

-2. Nov. 1976

Baulinienplan für die Ortsdurchfahrt Triboltingen

1. Am 15 ••ranuar 1973 beschloss die da!llll.ls noch bestehende Orts-

gemeinde 'fribol tingen einen Baulinienplan für die Ort.sdurch-

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fa.hrt. Er war, nachdem dank einer umfassenden Studie zur

Mostra tutto il testo

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Ortsplanung Grundlagen zur Verfügung standen,unter Hitwirkung der interessierten kantonalen Stellen ausgearbeitet und vom 12. bis 26, Oktober 1972 öffentlich aufgelegt worden. Einsprachen wurden damals nicht eingereicht, .:lbenso gab es l;:eine Beschwerden gegen den Gemeindebesc!üuss. Auf das Genehmigungsgesuch der Ortskcmrnü:sion vom 24. Januar 1973 l~:onnte trotzdem nicht eingetreten werden, weil - so die Ni tteihmg des Baudepartement es an die Ortsbehörde vom 5. Februar 1973 -man damals nicht ·mit Sicherheit sagen konnte, ob der Durchga:Jgsverkehr auf weite Sicht aus dem Dorf verbannt werden könne.

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}Ütt1e~1ei1e

wurde die Ortsgemeinde Triboltingen aufgehoben;

sie ist heute Bestandteil der neuen Einheitsgemeinde Ermatingcn, Diese ersucht nun mit Schreiben vom 17, September 1976 um Genehmigung des oben en1ähntcn Baulinienplans. Dia Einheitsgemeinde will cUc Planungsgrundlagen der beiden frlihcrn Ortsgemeinden revidieren und vereinheitlichen, Sie kann öabei für den Ortsteil Triholtjn~en auf die umfangreichen Vorarbeiten von '!Tilli 8-: Christen zurückgreifen, der anfangs der Siebzigerjahre im Auftrage der Regionalplanungsgruppe Nordestschweiz in Zusammenarbeit mit allen interessierten Kr.;isen der Gemeinde und clcz Kantnns alle wesentlichen GrunJ.lugen ftir

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zweclunässigere Instrumente der Ortsplanung geschaffen hatte. Unter anderem enthält diese Studie auch einen Plan für Freiräume und den Bereich der Baufluchten,.der Grundlage für den von der Gemeinde genehmigten Baulinienplan war. Es erscheint aus der Sicht der neuen Einheitsgemeinde durchaus sinnvoll, dass sie die damals mit grosscr Sorgfalt geschaffenen und eingehend diskutierten Unterlagen in der neuen·Planung berücksichtigt.

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2. In formeller Hinsicht steht, da weder Einsprachen gegen den Baulinienplan,noch Beschwerden gegen den Gemeindebeschluss eingereicht wurden. der Genehmi~ung nichts entgegen. In bezug auf die Entlastung der Staat.sstrasse im Ortskern vom Durchgangsverßehr ist, mindestens auf technischer Ebene, der Wille zum Bau einer Entlastungsstresse - der Seetalstrasse- nö~dlich des Dorfes, angelehnt an die Bahnlinie, eindeutig dokumentiert.

Es ist mit grosser WahrscheinlichJtei.t anzuneh-

men, dass diese Planung auf technischer Ebene auch politisch realisiert werden lta.nn; allerdings muss bei den heutigen Verhältnissen damit gerechnet werden, dass die Seetalstrasse

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beim Bau des Anschlusswerkes Tägermoos nicht in einem Zuge, sondern in Etappen erstellt wird. Aus diesem Grunde, im weiternaber auch wegen des bereits abgeschlossenen, gegenüber den ersten Plänen aber wesentlich reduzierten Innerortsausbaus der Strasse, lta.nn der Regierungsrat heute auch materiell auf das Genehmigungsgesuch eintreten.

3. Triboltingen, ein ausgeprägtes Strassendorf, zeichnet sich durch eine grosse Zahl schöner Riegelhäuser aus, die in den letzten Jahren zum Teil in vorbildlicher Weise renoviert wurden. Einen ganz besondern Reiz hat das Ortsbild wegen der

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lebendigen Staffelung der Baukörper längs der Staatsstrasse, Will man das Dorf in seiner einmaligon Schönheit erhalten, so muss vor allem diese Gruppierung der Baukörper gesichert uerd.en. Dazu dient der vorliegende Baulini"enplan, der die vom Tiefbauamt gewünschte Sanierung der Ortsdurchfahrt bereits berücksichtigt. Allerdings ~räre ein beidseitig durchgehendes Trottoir erwünscht, Die Realisierung dieser weitorn Sanierungsmassnahme ist nicht möglich ohne Arkade·bei Haus Nr. 78 auf Parzelle Nr. 151. Alle für das Ortsbild bedeutsamen Baufluchten sind im Plan festgehalten; wenn mit der Zonen- und Bauord-

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nung sowie mit dem Hinweisinventar der Denkmalpflege die weitern planarischen Instrumente vorliegen, kann das Ortsbild von Triboltingon gosichert werden.

Der Plo.n ist daher zweckmiissig; er kann genehmigt werden, Die genauo Rechtswirkung der Baulinien, insbesondere eine allfällige Pflicht, bei Abbruch oder Zerstörung bestehender Bauten den Neubau wieder auf die Baufluchten gernäss Plan zu stellen, muss jedoch im Rahmen der Revision von Baureglement und Zonenplan noch feetgelegt worden. Vorläufig hat der genehmigte Pl11n lediglich die Rechtswirkung, dass bei Umbauten und Uenovatio-

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nen dor von der Baulinie umfassten Illiuser die Bestimmungen des Strassengesetzes liber Bauabstände und Mehrwert -

§§ 90 und 92

nicht angewendet werden.

De r

Re g i e r u n g s r a t

b e s c h 1 i e s s t

l, Der Baulinienplan für die Ortsdurchfahrt Triboltingen, eingereicht von der Gemeinde Ermatingen, 'fird im Sinne der Erwägungen genehmigt.

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· 2. Hitteilung an: - Gemeinderat Ermatingen 8272 ErmatinP:en unter Beilaga eines Baulinienplans mit Genehmigungsvermerk Baudepartement - l'iefbauamt Denkmalpfloge - Amt flir Raumplanung unter Beilage eines Baulinienplans mit Genehmigungsvermerk und der Akten

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Für richtigeAusfertigung: DER STAATSSCHREIBER

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vTR/ds