Bügen, Parz.Nrn 386, 1294, 384, 387

Piano d'utilizzazione speciale · Ermatingen

Documento

Numero
98
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano delle linee d'arretramento
Comune
Ermatingen
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
DBU
Procedura
Genehmigung Änderung
Adottato
23 dic 2009
In vigore dal
23 dic 2009

Carta

5 elementi del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

Testo

,'""'

-.,~

=. ~ :.:.' .-:.:.:..·

jj-Q. {J ilij

~~,.

...

ki

·- : ·i ~~~

Mostra tutto il testo

Departement für Bau und Umwelt

~~

Thurgau~~ Frauenfeld, 23. Dezember 2009

Entscheid Nr. 98 0223/2009/DBU/ARP

Politische Gemeinde Ermatingen Änderung Baulinien Bügen, Parzellen Nrn. 386, 1294, 384, 387 Mit Schreiben vom 13. November 2009 ersucht der Gemeinderat Ermatingen um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Änderung Baulinien Bügen keine Rekurse hängig. Die zur Genehmigung eingereichte Änderung Baulinien Bügen sieht gernäss Angaben im Planungsbericht eine Verschiebung der Baulinie nach Norden, auf den Parzellen Nrn. 386, 1294, 384, 387, vor. Mit der Verschiebung werden eigenständige Baufenster ermöglicht, sodass freie Durchblicke zum See gewährleistet bleiben. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung der Änderung Baulinien Bügen, Parzellen Nrn. 386, 1294, 384, 387 wurden keine Vorbehalte gemq_cht. Die Vorlage entspricht den Anforderungen von § 33 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes und wird genehmigt. Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Ermatingen am 9. November 2009 erlassene Änderung Baulinien Bügen, Parzellen Nrn. 386, 1294, 384, 387 wird genehmigt. 2. Mitteilung an: -Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen, unter Beilage von drei Änderungen Baulinien Bügen, Parzellen Nrn. 386, 1294, 384, 387 mit Genehmigungsvermerk (charge) -Amt für Umwelt -Amt für Raumplanung, unter Beilage von einer Änderung Baulinien Bügen, Parzellen Nrn. 386, 1294, 384, 387 mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

~ement für Bau und Umwell

.ttvvv

Dr. Jakob Stark

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert: 2 3. Dez. Z009