Bleichewiesen
Piano d'utilizzazione speciale · Kreuzlingen
Documento
- Numero
- 1145
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Sottotipo
- Piano delle linee d'arretramento
- Comune
- Kreuzlingen
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- RRB
- Procedura
- Genehmigung Ersterlass
- Adottato
- 20 giu 1977
- In vigore dal
- 20 giu 1977
Carta
2 elementi del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa
File
3235-E-1.pdfApri in una nuova scheda
Testo
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Die bestehende Promenadenstrasse kann entsprechend dem heute bestehenden Ausbaugrad mit Hochbauten die ihr zugewiesene Funktion nur kna pp __erfüll e n. Damit bei einem allfälligen Auss
bau des angrenzende'li. Baulandes die verkehrstechnische Erschliesswi.g sichergestellt wäre, würde sich dannzumal ein durchgehender Ausbau der Promenadenstrasse aufdrängen. Der Naherholungswert der angrenzenden Uferpartien und der Wohnwert der Liegenscha:f:'ten wiirde.1 inf'olge des erhöhten Verkehrsaufkorrunens,
insbesondere des Durchgangsverkehrs, verr!!.indert.
Durch die nun geplante rückwä rtige Erschliessung kann die Promenadenstrasse ihre Be deutung als Spazierweg und Zug ang zum Strandbad beibehalten. Im weiteren erfolgt die verkehrstechnische Erschliessung der Fabrikzone über die geplante Strasse. Der Baulinienabstand und der Ausbaustandard der geplanten Erschliessungsstrass e basiert auf den Minimalmassen für Industriestrassen. Nach de!l erwähnten Normen müssen unter anderem die Ein- und Ausfahrten grosszügig und sicher aus g ebildet werden. Dies setzt entsprechende Baulinienabstände voraus. Die Reduktion der in den Normen empfohlenen Abstände von 8,50 m auf 6,00 m bzw. 6,00 m auf 5,00 m ist im Hinblick auf die zu erwartende Verkehrsbelastung verantwortbar, Die I•'ahrbahnbrei te von 7, 00 m entspricht der Minimalbr e ite zweispuriger Industriestrassen. Der Genehmigung der Aenderung steht daher nichts entgegen. Der Regierungsrat beschliesst:
1. Der Baulinienplan "J3leichewiesen 11 in Kreuzlingen wird geneh-
migt. Gemäss Plan werden die gelb bezeichneten Baulini e n auf·gehob e n und durch di e rot bezeichneten Baulinien ersetzt; die blauen Baulinien behalten w1verändert ihre Rechtsk:raft.
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2. Mi tteiJ_ung an:
-
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Stadtrat Kreuzlingen 8280 Kreuzlingen unter Beilage des Baulinienplans im Doppel mit Genehmigwi.gsvermerk <.
- Tiefbauamt -
Amt für_ Rq.ump_lanung unter Beilage eines Quartierplans mit Genehmigungsvermerk und der /1.kten
-
Baudepartement
Für richtiv Aus.'f'ertigung: DER STAATS CHREIBER
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