Falewis

Piano d'utilizzazione speciale · Muellheim

Documento

Numero
81
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano particolareggiato
Comune
Muellheim
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
DBU
Procedura
Genehmigung Ersterlass
Adottato
22 dic 2014
In vigore dal
22 dic 2014

Carta

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File

Testo

9216-E-1.pdf

Departement für Bau und Umwelt

~~

Thurgau~~ Frauenfeld, 22. Dezember 2014

Entscheid Nr. 81 0215/2014/DBU/ARE

Politische Gemeinde Müllheim Gestaltungsplan "Falewis"

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Der vom Gemeinderat Müllheim am 16. Juli 2014 beschlossene Gestaltungsplan / "Falewis" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Müllheim, Frauenfelderstrasse 4, 8555 Müllheim, unter Beilage von drei Dossiers des Gestaltungsplans "Falewis", je mit Genehmigungsvermerk (charge) -Amt für Umwelt - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Tiefbauamt -Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von einem Dossier des Gestaltungsplans "Falewis", mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

Erwägungen: Mit Schreiben vom 12. November 2014 ersucht der Gemeinderat Müllheim um Genehmigung des Gestaltungsplans "Falewis" (nachfolgend: Gestaltungsplan). Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass das Auflage- und Beschlussverfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Die in der Vorprüfung vom 10. Juli angebrachten Hinweise und Vorbehalte wurden in den zur Genehmigung eingereichten Unterlagen hinreichend berücksichtigt. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig. Der zur Genehmigung eingereichte Gestaltungsplan umfasst die Parzellen Nrn. 785, 1293 und 784 (teilweise). Das Areal ist mit einer Gestaltungsplanpflicht überlagert. Der vorliegende Gestaltungsplan regelt gernäss Art. 1 der Sonderbauvorschriften (SBV) primär die Erschliessung zur Erlangung der Baureife des vom übrigen Baugebiet losgelösten Areals.

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Thurgau"'~ 2/2

Zur Umsetzung des Zweckartikels wurde im Norden der Parzelte Nr. 1293 die Zufahrt festgesetzt, deren Fortsetzung ausserhalb des Planungsperimeters über eine Brücke den Anschluss an die Nationalstrasse (Autobahnzubringer), nördlich des Baches "Brunewasser" gewährleistet. Innerhalb des Gestaltungsplangebiets wird die am nördlichen Rand verlaufende Erschliessungsstrasse ausgebaut. Wie bereits in der Vorprüfung erwähnt, ist die als informeller 'Inhalt im Gestaltungsplan aufgeführte, bestehende Park and Pool - Anlage, vollständig ins Baugebiet zu verschieben. Gernäss Art. 9 Abs. 3 SBV wird die detaillierte interne Feinerschliessung im Zusammenhang mit dem Bauprojekt festgelegt. Mit Blick auf die niedrige Regelungsdichte im vorliegenden Gestaltungsplan, muss die Gemeindebehörde im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens insbesondere die Einpassung ins Landschaftsbild vertieft prüfen. Weiter ist zu prüfen und sicherzustellen, dass keine empfindlichen Räume innerhalb des notwendigen Abstandes zur südlich des Areals verlaufenden Starkstromleitung zu liegen kommen. Das Baugesuch ist dem Amt für Umwelt hinsichtlich Überprüfung der Vorgaben aus der NISV zuzustellen. Einige wenige Bestimmungen zur Bebauung und Gestaltung werden in Art. 3 und 4 SBV geregelt. Sie richten sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Baureglements. Von der Regelbauweise wird lediglich mit der Gebäudelänge abgewichen. Zwecks Einpassung der wo möglich bis zu 100m langen Gebäude wurde in Art. 4 Abs. 2 SBV festgesetzt, dass die Gebäude durch geeignete Pflanzung oder unterschiedliche Farb- und Materialgebung zu gliedern sind. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die angeschriebenen Fachstellen keine Vorbehalte gegen die Vorlage angebracht. Der Gestaltungsplan "Falewis" erfüllt die Anforderungen von§ 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; enehmigt werden. RB 700) und k eflt für 8 Depart ~t ·· auG'~o Umwelt

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Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage· des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

2 2. Dez. 2014

9216-S-1.pdf

Kanton Thurgau Politische Gemeinde Müllheim

Gestaltungsplan •Falewis• Sonderbauvorschriften

Genehmigung

Vom Gemeinderat beschlossen am :

16. Juli 2014

Öffentliche Auflage Unterliegt dem fakultativen Referendum gernäss § 24 Abs. 3 PBG vom :

l'

31. Juli 2014

Gemeindeammann:

Jak~~

.bis:

19. August 2014

Der Gemeindeschreiber

Pau!Pfis~

Durch Departement für Bau und Umwelt genehmigt am:

22 · A2. ZOA'-f

Entscheid Nr.

KANTON THURGAU DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT 8500 FRAUENFELD

lnkraftsetzungsbeschluss des Gemeinderates am:

BHAteam.ch BHAteam Ingenieure AG

BHAteam Ingenieure AG Breitenstrasse 16 I 8501 Frauenfeld Tel. 052 724 03 00 I Fax 052 724 03 01 Projekt-Nr. S882 I Datum: 10.11.2014

Politische Gemeinde Müllheim Gestaltungsplan 'Falewis' 1 Sonderbauvorschriften

Genehmigung Seite 2 von 5

Inhaltsverzeichnis A.

Allgemeines

3

B.

Bau- und Gestaltungsvorschriften

3

c.

Umgebungsgestaltung

4

0.

Erschliessung

4

E.

Weitere Bestimmungen

5

F.

Schlussbestimmungen

5

BHAteam Ingenieure AG I Frauenfeld P:\5882 Müllheim, Gestaltungsplan Falewis\07 PB SBV\Genehmigung\SBV~Genehmigung 3.0·tts.docx

Politische Gemeinde Müllheim Gestaltungsplan 'Falewis' I Sonderbauvorschriften

A.

Allgemeines

Art. 1 Geltungsbereich und Zweck

Genehmigung Seite 3 von 5

Der Gestaltungsplan gilt für den im Plan 1: 1000 bezeichneten Perimeter. Der Gestaltungsplan bezweckt insbesondere die Regelung der Erschliessung und eine auf den Zweck eines Werkareals abgestimmte Bebauung.

Art. 2 Bestandteile und Verbindlichkeiten

Der Gestaltungsplan setzt sich zusammen aus dem Plan 1: 1000, den Sanderbauvorschriften und dem Planungsbericht. Der Plan 1: 1000 und die Sonderbauvorschriften sind allgemein verbindlich. Der Planungsbericht hat erläuternden Charakter.

B.

Bau- und Gestaltungsvorschriften

Art. 3 Tabelle Höchst- und Mindestmasse

Art. 4

Art. 5 Baumassenziffer

max. 5.0

Gesamthöhe

max.16.0 m

Gebäudelänge

max.100.0 m

Grenzabstand

mind. 4.0 m

Fassadengestaltung 1

Zusammen mit dem Baugesuch ist bei der Baubehörde ein Farb- und Materialkonzept der Fassaden der geplanten Gebäude einzureichen.

2

Bei Fassaden von mehr als 60 m Länge, ist die Gebäudelänge durch geeignete Pflanzung oder unterschiedliche Farb- und Materialgebung zu gliedern.

Beleuchtung und Reklame

Die Beleuchtung der Verkehrsflächen (Aussenraum) und der Reklameanlagen ist so zu planen, dass eine vollständige Abschirmung gegenüber dem oberen Halbraum sowie gegenüber nicht zu beleuchtenden Räumen gewährleistet ist. Die SIA Norm 491 ist verbindlich.

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Politische Gemeinde Müllheim Gestaltungsplan 'Falewis' 1 Sonderbauvorschriften

c.

U mgebu ngsgesta Itu ng

Art. 6 Parkierung

Genehmigung Seite 4 von 5

Die auf dem Areal notwendigen Parkierungsflächen sind mit sickerfähigem Materia I zu befestigen.

Art. 7 Versickerung / Retention

Die Entwässerung hat im Trennsystem zu erfolgen. 2

Versickerungs- und Retentionsflächen sind an der im Plan 1: 1000 bezeichneter Stelle umzusetzen.

3

Das anfallende Regenwasser ist über Versickerungs- und Retentionsflächen zu sammeln und dosiert in den Vorfluter Brunnewasser abzuleiten.

4

Der Meteorwasseranfall und die daraus resultierenden Retentions- bzw. Versickerungsflächen und Abflussmengen sind im Detailprojekt nachzuweisen.

s

Es darf nur die für den Betrieb tatsächlich benötigte Fläche versiegelt werden.

D.

Erschliessung

Art. 8 Ein- und Ausfahrt

Die Ein- und Ausfahrt zum Areal hat an der im Plan 1: 1000 bezeichneter Stelle zu erfolgen.

Art. 9 Verkehrsfläche

Bevor mit der Bebauung des Gestaltungsplangebiets begonnen werden kann, ist die im Plan dargestellte "Strasse Ausbau" umzusetzen.

Art. 10 2

Der Ausbau der Strasse hat innerhalb des Perimeters zu erfolgen, die bestehende Bachböschung wird nicht verändert.

3

Die genaue Lage des Wendeplatzes und der notwendige Ausbau der Strasse sind mit dem Bauprojekt zu koordinieren.

Werkleitungen

Die Anschlüsse der Werkleitungen sind im Plan 1: 1000 dargestellt.

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Politische Gemeinde Müllheim Gestaltungsplan 'Falewis' I Sonderbauvorschriften

E.

Weitere Bestimmungen

Art. 11 Gefahr Hochwasser

Genehmigung Seite 5 von 5

Mit der Baueingabe ist ein detaillierter Objektschutznachweis gernäss 'Leitfaden Objektschutznachweis gravitative Naturgefahren' des Departement für Bau und Umwelt und der Gebäudeversicherung Thurgau zur Genehmigung einzureichen.

F.

Schlussbestimmungen

Art. 12 lnkrafttreten

Der Gestaltungsplan tritt mit Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt, sowie lnkraftsetzungsbeschluss des Gemeinderates in Kraft.

BHAteam Ingenieure AG I Frauenfeld P:\5882 Müllheim, Gestaltungsplan Falewis\07 PB SBV\Genehmigung\SBV-Genehmigung 3.0-tts.docx