Solitude

Piano d'utilizzazione speciale · Frauenfeld

Documento

Numero
311
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano particolareggiato
Comune
Frauenfeld
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
Stadtrat
Procedura
Genehmigung Ersterlass
Adottato
31 mar 1971
In vigore dal
31 mar 1971

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Frauenfeld con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

Disclaimer_9244-E-1.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Disclaimer_9244-E-1.pdf

Amt für Raumentwicklung

Hinweis zum Planungsinstrument Dieser Plan wurde durch den Stadtrat beschlossen und öffentlich aufgelegt. Zum damaligen Zeitpunkt wurde es jedoch versäumt, den Plan durch den Kanton genehmigen zu lassen. Die Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau ist noch ausstehend. Bis zur Genehmigung fehlt die formelle Rechtskraft dieses Sondernutzungsplanes (Baulinienplan, Gestaltungsplan u.ä.). Amt für Raumentwicklung Die Amtschefin

Dr. Andrea Näf-Clasen

9244-S-1.pdf

,

STADTRAT FRAUENFELD Sitzung vom

31. März 1971

Auszug aus dem Protokoll

Nr. 311

'l'h. Zürcher, zur Solitüde, F. I"lüller '& Sohn, Lir:lmRttalstrasse 395,. ZLlrich-Hönr.;c;, revidierter Gestaltunc;splan für Arealüberbauung }:hC_s_Ui_ch de:r_ S:;-rulcn}J_ü:t:strassc~ -----~--~-----------"·- ~~----~-= Franz Müller, Limmattalstrasse 395, 8049 Zürich-l!önc;g, und Theodor /,\i.rcher, Obc:nviesenstrasse 70, l•'raucnfelcl, wünschen auf dem zwischen dem Siiclrand des Burc;erholzes, we~3tlich der Sonnenhofstra~;se und nörcllich der Oberwiesenstrasse gelec;enen Areal eine Gesamtüberbauung nach e:Lnem _Gestaltunc;splan erstellen zu lassen. Stadtrat und Baukommission haben sich eingehend mit den sich aus der GesamtüberbatJung ergebenden städtebaulichen, verkehrstechnischen sowie den Erschliessungsproblemen befasst. D~r Stadtrat hat in seiner Sit?.ung vom 9.12.1970, Nr. 1160, und· vom 17.3.1971, Nr. 254, im Sinne von Vorentscheiden erste lleclinc;unl;nn ~;ur Healioierunc; der Arealüherbauunc; bekannt p,egeben. Im vorliegenden revidiertem Gestaltungsplan (März 1971) sind die gestellten Bedingungen des Stadtrates berücksichtic;t. Gestützt auf die Bestü1munr;en von Art. 8 des Baureglements der l"lunizipalr;emeinde l~rauenfeld vom 17.5.1967, genehmigt der Stadtrat den vorgelegten Gestaltungsplan von Franz I"lüller, Limr.mttalstrnsse 395, ZUrich, und 'l'heodor Zürcher, Oberwiesenstrasse 70, l•'rauenfeld, unter folc;enden Bedinc;unc;en: '

l. Arealp;rö u s c: Der Gestaltungsplan umfasst die Parzellen 581 IV von 'l'h. Zürcher mit 10060 m2 und die Parzelle 862 von Franz Müller mit 9984 m2 = TotalflUche 20044 m2.

I 2. Ausnützunc;sziffer: Zusti.tzlich zur zonengernässen Grundausnützunc; von 0. 60 wird ein Bonus gewiihrt. Gernäss dem Detailprojekt M. 1:100 für die erste Bauetappe und der dazu c;ehörenden Ausnützungsberechnung für das Gesamtareal ergibt sich eine Aus~itzungsziffer von 0.66, das heisst ein Bonus von 10 %. 1

Mostra tutto il testo

3. Gestaltung der Hochbauten:

Sämtliche Ilochbauten müssen in Architektonischer, materialtechnischer und farblicher Beziehung einheitlich c;estaltet werden. / 4. Kinderspielpliltze: Auf beiden Bauparzellen Nr. 862 und 581 IV sind nebst einem zentrnlen Spielplatz je eine separate Spielwiese•bereitzustellen. Die Spielpllitze müssen eine Totalfläche von l/10 der gesamten Wohngeschoosfliichen sämtlicher Bauten aufweisen.

0100 ~ 116-4- 10000 II

- 2 -

31. 3. 71

/'

f 5. Parkil~nmr;sanlac:en: Für jede der 132 Wohnun~en müssen je l 1/3 Parkplätze erstellt und dauernd für dieae Zwecke erhalten bleJben. Von den 62 ober.irdischcn ParlcnJ.iitzen dü'r"fen 42 nicht reservieTt werden, sonelern sie rnü:;scn filr' jedermann zur VerfUeung stehen (Besucherparkplätze). J3is ::~um .l3ezuc; der en;ten Bauten ,jeder Bauetappe mü::JGen jeweils . cl ie erforderlichen ober-und unterirdischen PakrpUitze sowie die , Besucherparkplätze fertiggestellt.werdcn.

/6. Erschlicssungs:tn.l.orjen: /a) EJ.eldrüHiit: Zur Sicherstellung der VerGorgung der Gesamtüberbauune mit el.ektrischer Energie muss im Bereich der ersten Bauetappe eine unterirdische Transformatorenstation erstellt werden. Die Bauherrschuft hat den baulichen feil, nach Angaben des EWF, auf ihre Kosten zu erstellen und dauernd fiir diese Zwecke zu erhalten. Ab der Trafostation ist die Enereieabgabe an Dritte zulässig. / b) Gas:

Sämtliche Bauten der Arealüberbauune mi.lssen mit Gas versorgt werden. Die erforderlichen Details und der Umfang der Gasversorgung sind mit dem Gaswerk Frauenfeld festzulegen. /c) Hasser: Das Wasserwerk Frauenfeld wird sämtliche erforderlichen Bedingun{';en für eine einwandfreie Versorgung festlegen. AntPnnen: Für die Gesamtüberbauung darf für HacJio und Television nur eine Gemeinschaftsantenne ~rstellt werden. / e) Telefon: Die Erschliessungsdetails sind mit der Telefondirektion Wintertbur direkt festzulegen.

(7. Schutzraumo.nlur;en: Damit ein möglichst wirkungsvoller Schutzumfang gewährleistet werden kann, müssen in den einzelnen Bauetappen zentrale Schutzräwne erstellt werden. V 8. l•'u.ssr;i.ingerweg auf Privatp;rund:

Der Stadtrat verlangt, dass die Bauherrschaft im gesamten Kontaktbereich der Baupar~ellen 581 JV und 862 mit der Sonnenhofstrasse auf Privatgrund einen Fu.ssglingcrweg anlegt. Die Grundeigentümer haben der Munizipal,serneinde l~raucnfeld ein dauerndes . unentgel tl:Lches öffentliches Fusmvegrecht einzu.rHumen. Die Munizipalgemeinde Frauenfeld übernimmt den Unterhalt dieses Fussg~inr;erweges. Die eesamte }'lächc dJ(1ser be;Lusteten Fu:Jsr;linc;erzone ist bereits bei der Berechnung der AusnUtzungsziffer oitberücksichtigt. Der 2.00 m breite FuosgUngerwer; ist nach Angaben des Stadtbauamtes zu Lasten der Bauherrschaft zu erstel.len •

. /t

31.3. 7l

.

- 3 -

• './9. lJurchle U~ l.lll/~f3l'CCh t C:

l•'iir die JJei tunt_>;sanlagen der öffentlichen Vlcrkbetriebe ·der Nunizip alr;cmej_nde Prauenfeld sind die erforderlichen Durchleitungsrechte für Kanalisations- und Wasserleitungen, elektrische Kabellei tuncen und Gaslei tun1_:;en unentgeltlich zu erteilen. Kebrichto.hfuhr: Fiir die Kehrichtabfuhr ab slimtlichen Bauten der Gesamtüberbauung :Jincl Container bereitzustellen.

V 11. ßcp:flanzunr;cn: Nebst den c;rosscn zusar:tmenhänccnden Grünflächen vcrl::tnt_>;t der Stad trq.t d :Le Gichcrste1lung einer ansprechenden Durchgrünunc; mit Sträuchern und Bäumen. /12. Grundbucheintrag: Um rl:Le Verwirklichune der Ueberbauung auf den Parzellen Nr. 862 und 581 IV nach Ges tal tunc;Bplan zu eevliihrleisten, ist dieser· (Plan Nr. 115/ Milrz 1971/riJ. 1:500) mit rlen vorstehenden Bcdingunt_>;en und Auflagen durch Grundbucheintrag sicherzustellen~ Franz Hilller, Limmattalstrar;se 395, 8049 uürich-Hönc;g, und 'l'h. Zürcher, Oberwiesenstrasse 70, Frauenfeld, bezahlen gemeinsam für diverse Besprechungen, Augenscheine, Beurteilune von Bauvorlap;en im Pachausschuss, in der BaukommiBsion und im Stadtrat inkl. Genehmigung des Gcutaltungsplanes Fr. 2000.- (Hechnungstcllw1ß an P. jvJüller, Zürich). l"ii tteilung an Pranz Hüller, J~i:nmattalstr. 395, 8049 Zilrich-:Höngg, 1'h. Zürcher, Obervlier;enstr. 70, }"rauenfeld '· NUller & Junker, Arch. Posthof, 8122 Binz,Grundbuchamt Frauenfeld,(zur 0icherstellune der Gesamtüberbauunt_>;, Grundbucheintrag), '.J.'elefondircktion V/interthur, (zur Kentriisnahme), EWF,GWW und das Stadtbauamt.

Namens des Stadtrates Frauenfeld · Dor Ztadlammann:

16. ,APRIL

~971

Der Stadtuchreiber: