Baumreihen, Ebersbärg / Parz. Nr. 9063 / Obj. Nr. 30
Piano di protezione · Kreuzlingen
Documento
- Tipo
- Piano di protezione
- Sottotipo
- Oggetti naturali
- Comune
- Kreuzlingen
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- Stadtrat
- Procedura
- Einzelentscheid, geschützt
- Adottato
- 17 lug 2012
- In vigore dal
- 18 lug 2012
Carta
19 elementi del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa
File
Kreu-NO-0005-E-1.pdfApri in una nuova scheda
Testo
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Unterschutzstellung einer Baumreihe Lohstrasse 20 (Ebersberg), Parzelle Nr. 9063, Objekt Nr. 30 im Richtplan Natur- und Heimatschutz (NHG) Eigentümer: Jessica-Elisa Müller, Rheinblickstrasse 6, 8274 Tägerwilen vom 17. Juli 2012
Auf der Parzelle Nr. 9063 an der Lohstrasse 20 befindet sich eine markante, aus 19 Rosskastanien bestehende Allee. Die im Richtplan Natur- und Heimatschutz der Stadt Kreuzlingen eingetragene Allee soll eigentümerverbindlich unter Schutz gestellt wer· den. Begründung für die Unterschutzstellung der Allee: Ökologie: Die Allee bietet Lebensraum für die einheimische Fauna. Sie bildet ein wichtiges lineares Element für die ökologische Vernetzung innerhalb des Siedlungsgebietes. Baumdenkmal: Es handelt sich um wertvolle Einzelbäume, welche ein ästhetisch wertvolles Gesamtbild mit grosser gestalterischer Bedeutung bilden. Denkmalschutz: Die Allee bildet einen ästhetisch markanten Zugang zum Areal Ebersberg mit den schützenswerten Gebäuden. Die Gebäude werden parallel! zu diesem Verfahren mittels Verfügung unter Schutz gestellt. Im Zonenplan ist die Umgebung der Gebäude mit einem Umgebungsschutz überlagert. Einstufung im Richtplan NHG, Teil Natur und Landschaft: Im Richtplan Naturund Heimatschutz ist die Allee (NHG-Objekt Nr. 30) als wertvoll eingestuft (siehe Ausschnitt NHG-Plan).
Das Gutachten der Firma baumART aus Weinfelden vom 03.02.2011 kommt zum Schluss, dass die Allee schützenswert ist. Der Stadtrat erwägt
Nach § 10 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und Heimat (NHG TG, RB 450.1) haben die Gemeinden den Schutz und die Pflege von erhaltenswerten Objekten zu sichern. Beiträge und Abgeltungen für die künftige Pflege etc. werden nach dem Beitragsreglement Natur- und Heimatschutzobjekte gehandhabt. Die kantonale Gesetzgebung zum Natur- und Heimatschutz führt in § 2 NHG (TG) beispielhaft erhaltenswerte Objekte auf. Unter Ziffer 1 und 2 der genannten Norm werden Bäume und Baumgruppen ausserhalb des Waldareals, die das Landschaftsund Stadtbild prägen, sowie Lebensräume für Tiere und Pflanzen wie Hecken usw. erwähnt. Vorliegend steht eine Allee zur Diskussion, welche ohne Zweifel schutzwürdig und damit erhaltenswert im Sinne der zitierten Bestimmungen ist. Zusammenfassend ist der für die Allee notwendige Schutz zu erlassen. Der Grundeigentümerin wurde der Entwurf der Unterschutzstellung zur Vernehmlassung zugestellt. Diese hat auf eine Stellungnahme innert angesetzter Frist verzichtet.
20120301 srb unterschutzstellung.doc
Seite 2
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Der Stadtrat beschliesst 1.
Die Allee auf der Parzelle Nr. 9063 wird gemäss Situationsplan 1:1000, welcher integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildet, unter Schutz gestellt. Beiträge und Abgeltungen für die künftige Pflege etc. werden nach dem Beitragsreglement Natur- und Heimatschutzobjekte gehandhabt.
2.
Der jeweilige Eigentümer der Parzelle Nr. 9063 hat die geschützte Allee zu erhalten und zu pflegen. Eingriffe im Wurzel- und Kronenbereich bedürfen einer Bewilligung der Stadt Kreuzlingen, wobei Unterhalt und Pflege im üblichen Rahmen hiervon ausgenommen sind. Beim Absterben von einzelnen Bäumen der Allee besteht eine Ersatzpflicht am Standort des abgestorbenen Baumes.
3.
Dieser Beschluss ist nach Eintritt der Rechtskraft gemäss § 23 NHG im Grundbuch anzumerken.
4.
Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen nach Zustellung beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau, 8510 Frauenfeld Rekurs erhoben werden. Der Rekurs hat eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Er ist im Doppel, mit Unterschrift und unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen.
6. Mitteilung an -
Jessica-Elisa Müller, Rheinblickstrasse 6, 8274 Tägerwilen (A-Post Plus) Kurt Schmid, Schloss Girsberg, 8280 Kreuzlingen (A-Post Plus) Erbengem. Grob Hansueli. z.Hd. Grob lda, Dotnachterstrasse 5, 8573 Alterswilen (A-Post Plus) Departement für Bau und Umwelt, Tiefbauamt, Abt. Strassenbau / Landerwerb, Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld (A-Post Plus) Thurgauische Naturforschende Gesellschaft, 8500 Frauenfeld (A-Post Plus) Verein für Pilzkunde Thurgau; Präsident, Renato Righes, Zollstrasse 56, 8212 Neuhausen am Rheinfall (A-Post Plus) Pro Natura Thurgau, Geschäftsstelle, Hofplatz 2, 9220 Bischofszell (A-Post Plus) Thurgauer Vogelschutz, z. Hd. Andreas Engeler, Rosengasse 3, 8555 Müllheim (A-Post Plus) WWF Sektion Bodensee/Thurgau, Regionalstelle, Bahnhofstrasse 4, 8570 Weinfelden (A-Post Plus) Amt für Raumplanung des Kantons Thurgau, Verwaltungsgebäude 8510 Frauenfeld (A-Post Plus) Grundbuchamt, Hauptstrasse 74, 8280 Kreuzlingen (übergeben durch die Bauverwaltung nach Eintritt der Rechtskraft) Bauverwaltung
Seite 3
Für die Richtigkeit
Beilagen 1. Ausschnitt NHG-Plan 2. Situationsplan 1: 1000 3. Baumbeurteilung baumART AG, Weinfelden
Versand am:
1 ß. JULI Z01Z
~ Kreuzlingen
Bauverwalt,ung
~
NHG-Objekte Nm. 30 Druckdatum: 24.1.2011
B_e ilage 1Unterschutzstellungsverfügung Ausschnitt Richtplan Natur- und Heimatschutz, Teil Natur und Landschaft
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Legende Richtplan Natur- und Heimatschutz, Teil Natur und Landschaft
Richtplaninhalte wertvoll
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Baumbestand, Einzelbaum
Grundinformationen gemäss Zonenplan 2000
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Baumreihe
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Baugebiet (ohne Freihaltezone)
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Hecken, Gehölz Hochstammobstgarten
Freihaltezone
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extensive Wiese und Weiden Grünlandstreifen, Böschungsflur
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Naturschutzzone überlagernd Landschaftsschu~one überlagernd
Ufervegetation, Feuchtstandort
Wald
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Gewässer
erhaltenswert
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Baumbestand, Einzelbaum
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Baumreihe
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Hecken, Gehölz
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Ufervegetation, Feuchtstandort historischer Garten, Parkanlagen
Neuanlage
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Baumbestand, Einzelbaum Baumreihe
•••• Hecken, Gehölz
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Hochstammobstgarten
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extensive Wiese und Weiden Grünlandstreifen, Böschungsflur
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Korridor Im Lebensraumverbund Geltungsbereich Richtplan Seeburgareal (wird Im Richtplan Snburgareel behandelt)
gemäss Richtplan Landschaft I Siedlung 1999
.0 0 D
Grünraumverbindungen
gemäss Gewässerschutzkarte Kanton Thurgau (Stand 1987)
I·:·: ·'. ·: } Grundwasserschutzzone {provisorisch)
baumART„ BAUMBEURTEILUNG
Datum
03.02.2011
NHG-Objekt-Nr. Kunde
30
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Bauverwaltung 8280 Kreuzlingen Lohstrasse 20
Objekt
Ortsbezeichnung Allee Feldweg 1 NHG-Objekt-Nr. 30 Bei diesem Objekt handelt es sich um eine zweireihige Allee entlang eines Kalkmergelweges. Diese besteht aus insgesamt 23 Rosskastanien (Aescu/us hippocastanum) und einer Stieleiche (Quercus robur). Von den Rosskastanien befinden sich 18 Exemplare in weit fortgeschrittenen Alter und einige davon stammen noch von der Erstbepflanzung, die schätzungsweise über 100 Jahre zurückliegt. Die restlichen fünf sind Jungbäume und wurden zu einem späteren Zeitpunkt nachgepflanzt. Entlang der Allee steht zu beiden Seiten ein etwa 10 Meter breiter Ruderalsaum zur Verfügung, der jeweils von landwirtschaftlichen Flächen begrenzt wird und eine nahezu ungehinderte Raumerschliessung der Bäume ermöglicht. Die Baumhöhen reichen von 8 bis 25 Metern. Trotz guter Standortvoraussetzungen spiegelt sich die Alterung der Rosskastanien im Erscheinungsbild wider. Alle Altbäume weisen in der Krone gewisse Schädigungen auf. Dabei überwiegen lokale Holzfäulen sowie Aus- oder Abbrüche von Ästen, was den ohnehin sehr hohen ökologischen Wert von gealterten Alleen erheblich steigert. Die Gesamtheit aller Alleebestandteile bietet bspw. für Vögel, Fledermäuse sowie seltene holzbewohnende Käfer- und anderen Insektenarten ein hervorragendes Habitat. Solche Rückzugsgebiete sind in Anbetracht der Bedeutung für die natürliche Vielfalt in besonderem Masse erhaltens- und schützenswert. 1.2 Schützenswert
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Nicht Schützenswert
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1.3 Empfehlungen Für den langfristig orientierten Erhalt der Allee als natürliches Rückzugsgebiet der heimischen Fauna und deren Wechselbeziehungen mit den Bäumen erscheinen baumpflegerische Massnahmen als durchaus sinnvoll. Auch die heranwachsenden Jungbäume profitierten hinsichtlich der Etablierung davon. Zudem sollten vorhandene Lücken der Allee durch weitere Nachpflanzungen geschlossen werden. Etwaige Schnittmassnahmen sollten jedoch auf das notwendige Minimum beschränkt sein. 1.4 Bilder
umseitig
Baumart AG Schlossmühle 1 8500 Frauenfeld Telefon 052 722 31 07 Fax 052 721 90 27 [email protected]
www.baumart.ch
Baumart AG Haustrasse 20 8570 Weinfelden Telefon 071 622 65 89 Fax 071 622 74 01 [email protected]
www.baumart.ch
Abbildung 1: Blick aus Ost
Abbildung 3: Blick aus West
Abbildung 2: Alleebaum mit Astausbrüchen (links), Jungbäume (mitte) und Altbaum (rechts)
Basi legali
RB 450.1 · TG NHG · Cantone
RB 450.11 · TG NHV · Cantone
SR 451 · NHG · Confederazione
SR 451.1 · NHV · Confederazione