Zonenplan <1984> Parz. Nr. 144 Erweiterung ARA
Piano delle zone · Muensterlingen · Abrogato il 31 mag 2017
Documento
- Numero
- 50
- Tipo
- Piano delle zone
- Comune
- Muensterlingen
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- DBU
- Procedura
- Genehmigung Änderung
- Adottato
- 28 set 2015
- In vigore dal
- 28 set 2015
- Abrogato
- 31 mag 2017
Carta
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File
9430-E-1.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Departement für Bau und Umwelt
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Thurgau~~ Frauenfeld, 28. September 2015
Entscheid Nr. 50 0135/2015/DBU/ARE
Politische Gemeinde Münsterlingen Zonenplanänderung Erweiterung ARA
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Münsterlingen am 6. Mai 2015 beschlossene Zonenplanänderung Erweiterung ARA wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Politische Gemeinde Münsterlingen, Postfach 116, Klosterstrasse 4, 8596 Münsterlingen, unter Beilage von drei Zonenplanänderungen Erweiterung ARA, je mit Genehmigungsvermerk (A-Post+) - Grundbuchamt Kreuzlingen, Hauptstrasse 74, 8280 Kreuzlingen - Amt für Umwelt - Forstamt : NRP Ingenieure AG, Lindenstrasse 1, 8580 Amriswil - Amtfür Raumentwicklung, unter Beilage von zwei Zonenplanänderungen Erweiterung ARA, je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten
Erwägungen: Mit Schreiben vom 14. August 2015 ersucht der Gemeinderat Münsterlingen um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Die Zonenplanänderung Erweiterung ARA wurde vom Gemeinderat als geringfügig eingestuft und daher im Verfahren gernäss § 4 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) beschlossen. Das fakultative Referendum wurde nicht ergriffen. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig. Die zur Genehmigung eingereichte Zonenplanänderung Erweiterung ARA betrifft circa 2'900 m 2 der Parzelle Nr. 144. Der von der Zonenplanänderung betroffene Teil der Parzelle Nr. 144 liegt gernäss rechtskräftigem Zonenplan grösstenteils in der Sport- und
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Thurgau"~ 212
Freizeitzone SF. Ein untergeordneter Teil (243m2) liegt in der Seeuferschutzzone. Mit der vorliegenden Zonenplanänderung werden die circa 2'900 m2 der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugewiesen. · Gernäss den eingereichten Unterlagen wird die Zonenplanänderung mit einem notwendigen Ausbau der ARA Münsterlingen (Kläranlage Rietwiesen) begründet. Dieser ist erforderlich, U!Tl Kapazitätsengpässe zu beheben. Insbesondere im Winter sei eine vollständige Nitrifikation in der Biologie nicht mehr gewährleistet. Die Kläranlage Rietwiesen dient dem Abwasserzweckverband Münsterlingen, welchem neben der Gemeinde Münstertingen auch die Gemeinden Altnau, Bottighofen, Langrickenbach, Lengwil und Teile der Gemeinde Kreuzlingen zugehören. Gernäss dem Amt für Umwelt hat die ARA Münsterlingen eine grosse regionale Bedeutung. Der notwendige Ausbau ist von kantonalem Interesse und sollte schnellstmöglich begonnen werden , um die Kapazitätsengpässe überwinden zu können .
.. Die Zonenplanänderung Erweiterung ARA respektive die notwendige Einzonung von 243m 2 entspricht somit einer gernäss Art. 52a Abs. 2 lit. b RPV möglichen Ausscheidung einer Zone für öffentliche Nutzungen. Die Zonenplanänderung entspricht den Anforderungen von·§ 5 Abs. 3 PBG. Einer Genehmigung durch das Departement fcir Bau und Umwelt steht somit' nichts im Wege.
Rechtsmittel: Geg~n diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden . Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten . Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
2 8. Sep. 2015
Basi legali
RB 700 · PBG · Cantone
RB 700.1 · PBV · Cantone
RB 814.03 · USGV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.41 · LSV · Confederazione