Buchsbaum, Oberdorfstrasse 2c / Parz.Nr. 2411

Piano di protezione · Sirnach

Documento

Tipo
Piano di protezione
Sottotipo
Oggetti naturali
Comune
Sirnach
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
Gemeinderat
Procedura
Einzelentscheid, geschützt
Adottato
16 apr 2018
In vigore dal
16 apr 2018

Carta

1 elemento del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

Sirn-NO-0001-E-1.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Sirnach GEMEINDE‘

Ad acta

Gemeinderat [email protected] Tel. Direkt 071 969 34 55 07.8.13 / 2018-152

Sirnach, 23. April 2018

Protokollauszug Gemeinderat Guten Tag Wir behandelten am 16. April 2018 ein Geschäft, das Sie betrifft. Unsere Aus führungen und den Beschluss entnehmen Sie bitte dem folgenden Auszug aus dem Protokoll. Freundlich grüssen GEMEINDERAT Gemeindeschreiberin

Je nnine Küble

89/ 2018

07.E.13 Schutzpläne von Natur- und Kulturobjekten Oberdorfstrasse 2c Sirnach Unterschutzstellung Buchsbaum -

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Sachverhalt Ein Mitglied der Flur-, Landschaftsschutz- und Unterhaltskommission (FLUK) machte die Abteilung Bau & Liegenschaften darauf aufmerksam, dass an der Oberdorfstras se 2c, Sirnach, ein aussergewöhnlicher Baum steht, den die Gemeinde unter Schutz

Bau und Liegenschaften

Kirchplatz 5 8370 Sirnach

Tel. 071 969 34 34 www.sirnach.ch

stellen sollte. Diese Einschätzung teilte auch der kantonale Vertreter von der Abt. Natur und Landschaft. Er schrieb dazu: „Ein Buchsbaum in dieser Höhe dürfte schweizweit nicht sehr häufig sein und angesichts des langsamen Wachstums des Buchsbaumes es sich um ein sehr altes Exemplar handeln und deshalb schützens wert sein. Der Eigentümer erklärte sich bereit, dass die Gemeinde die Schutzwürdigkeit des Baumes überprüfen lassen darf. Deshalb wurde ein Baumspezialist für ein Gutachten beauftragt. Gleichzeitig offerierte dieser die nötigen Pflegemassnahmen. Das Gutachten zeigte, dass es sich um einen einmaligen, schützenswerten Baum handelt. Dieses wurde auch dem Eigentümer zugestellt. Dieser ist damit einver standen, dass sein Buchsbaum unter Schutz gestellt wird, wenn wie angeboten, die offerierten Kosten für die notwendigen Pflegemassnahmen von der Gemeinde übernommen werden. Die FLUK hat an ihrer Sitzung vom 21. März 2018 entschieden, dass sie diesen Buchs auch als wertvoll und somit schützenswert beurteilt. Die FLUK empfiehlt deshalb dem Gemeinderat für diesen Baum eine Einzelverfügung zu erlassen und die Kosten für den Pflegeschnitt bis auf die Deponiegebühr -zulasten des NHG-Kontos zu über nehmen. Das Material kann kostenlos in der Gemeinde deponiert werden. -

Erwägungen Der Gemeinderat dankt der FLUK für die Klärung des Sachverhaltes und die Abklä rungen beim Eigentümer. Er ist bereit, den Buchs unter Schutz zu stellen. Beschluss Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: 1. Der Buchsbaum auf der Parzelle Nr. 2411, Oberdorfstrasse 2c, Sirnach wird unter Schutz gestellt. 2. Die Abteilung Bau & Liegenschaften wird beauftragt, nach Eintritt der Rechts kraft dieses Entscheides, den Schutzplan für Natur- und Kulturobjekte mit dieser Einzelverfügung zu ergänzen. 3. Die Kosten für die offerierte Pflegemassnahme werden zulasten des NHG Kontos von der Gemeinde übernommen. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit der Zustellung schriftlich begründet und im Doppel Rekurs beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau, 8510 Frauenfeld geführt werden.

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Mitteilung per Protokollauszug: Gemeinderat (per Protokoll) Rolf Niederer, Amt für Raumentwicklung, Abt. Natur und Landschaft, Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld Pascal Stocker, Gemeinderat, Fischingerstrasse 6a, 8370 Sirnach I Käthi Styger, Hochbau-Sekretärin (Intern) i Daniel Jünger, Oberdorfstrasse 2c, 8370 Sirnach Annika Jünger, Oberdorfstrasse 2c, 8370 Sirnach Werner Minder, Leiter Bau & Liegenschaften (Intern) Thurgauische Naturforschende Gesellschaft, 8500 Frauenfeld Markus Bürgisser, Geschäftsführer, pro natura Thurgau, Hofplatz 4, 9220 Bischofszell i Thurgauer Heimatschutz, Geschäftsstelle, Schützenstrasse 28, 8570 Weinfelden Andreas Bohren, Thurgauer Vogelschutz, Geschäftsstelle, Oberdorfstrasse 13, 8536 Hüttwilen Renato Righes, Präsident, Verein für Pilzkunde Thurgau, Zollstrasse 56, 8212 Neuhausen am Rheinfall Muriel Gschwend, WWF Thurgau, Postfach 2341, 9001 St. Gallen 1 Ad acta

Versand am:

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7, APR, 2018

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