Thuja Baum / Parz.Nr. 944 / Bahnhofstrasse 7 / Lindenhof

Piano di protezione · Maerstetten

Documento

Numero
172
Tipo
Piano di protezione
Sottotipo
Oggetti naturali
Comune
Maerstetten
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
Gemeinderat
Procedura
Einzelentscheid, geschützt
Adottato
7 dic 2015
In vigore dal
22 gen 2016

Carta

1 elemento del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

Maer-NO-0004-E-1.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Letto con il riconoscimento del testo da un file scansionato: può contenere errori.

„ınhofstrasse_7_Märstetten.docx

201 160122_Zülig-Rohner_Lebensbaum_Unterschutzstellung_Parz_944

et

POLITISCHE GEMEINDE MÄRSTETTEN GEMEINDEVERWALTUNG

"EINSCHREIBEN

Roman und Marianne Züllig-Rohner

Lindenhof 6

8560 Märstetten 071 658 60.06 [email protected] Märstetten, 22.01.2016 VERFÜGUNG an — Roman Züllig-Rohner, Lindenhof 6, 8560 Märstetten subjektiv-dingliches Miteigentum an Parz.-Nr. 944 — Marianne Züllig-Rohner, Lindenhof 6, 8560 Märstetten subjektiv-dingliches Miteigentum an Parz.-Nr. 944 in Sachen j

Mostra tutto il testo

Sehr geehrte Frau Züllig-Rohner Sehr geehrter Herr Züllig-Rohner

Wir beziehen uns auf die Gemeinderatssitzung vom 7. Dezember 201 5, Beschluss Nr. 172.

Gemeindeverwaltung Märstetten Dofistrasse 17 - Postfach 270 - 8560 Märstelten " T-+41 71658 60 00 « F +41 71.658 60 02 - www.maerstetten.ch Seite 1/3

„nhofstrasse_7_Märstelten.docx

20160122_Züllig-Rohner_Lebensbaum_Unterschutzstellung_Parz_944,

POLITISCHE GEMEINDE MÄRSTETTEN

GEMEINDEVERWALTUNG

Sachverhalt

1.

In der seinerzeit erteilten Baubewilligung für die Überbauung Lindenhof wurde explizit die Auflage gemacht, dass unter anderem der vorhandene Lebensbaum erhalten werden müsse. Diese Auflage gilt unverändert.

. Gemäss $1 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der ‘Natur und der Heimat (NHG) sind die Gemeinden ver-

pflichtet, erhaltenswerte Objekte zu schützen und zu pflegen. Erhaltenswerte Objekte können nach 82 Absatz 2 namentlich auch Bäume und Baumgruppen sein, die das Landschafts- oder Ortsbild prägen.

. Die Gemeinden sichern Schutz und Pflege erhaltenswerter Objekte in erster Linie durch Reglemente oder Nutzungs-

pläne nach Baugesetz. Zum gleichen Zweck können die Gemeindebehörden Anordnungen über erhaltenswerte Einzelobjekte durch Entscheid treffen ($10 NHG). .

. Um den bestehenden Zustand zu erhalten oder drohenden Schaden-abzuwenden, kann die Gemeindebehörde mit-

tels vorsorglicher Massnahme die Einstellung von Eingriffen in erhaltenswerte Objekte und allfällige weitere Schutzmassnahmen verfügen. Solche Verfügungen sind sofort volistreckbar (312 NHG).

Erwägungen

1.

Gemäss Auflagen der Baubewilligung zur Überbauung „Lindenhof' muss der fragliche Baum unabhängig einer Unterschutzstellung von den Eigentümern erhalten werden.

. Dem etwa 150-jährigen Lebensbaum (Thuja) kommt aber insbesondere durch seine überragende Grösse und seine

dominante Lage schräg gegenüber der ebenfalls geschützten Linde beim ‚Bienenheim" eine grosse Bedeutung zu. Er prägt den Ortseingang der Gemeinde Märstetten - nicht zuletzt im Kontext mit weiteren geschützten Bäumen an der Bahnhofstrasse sowie historischen Bauten als Gesamt-Ensemble - ganz erheblich mit.

. Um auch aus baumpflegerischer Sicht eine fundierte Beurteilung zu erhalten, fand am 2, Dezember 2015 im Beisein

des Gemeindepräsidenten Jürg Schumächer eine Besichtigung des fraglichen Schutzobjektes mit Herrn Timo Scheurer der-Firma baumART AG, Frauenfeld, statt. Die baumART AG ist auf die Pflege und Diagnose von Bäumen spezialisiert und wird im Thurgau regelmässig für Baum-Expertisen beigezogen. Herr Scheurer verfügt über einen Fachhochschulabschluss als BSc der Arboristik.und ist ausgewiesener Fachexperte zur Beurteilung von Bäumen im Siedlungsgebiet.

. Zusammenfassung der Beurtellung vor Ort:

Der 2-stämmige Lebensbaum (Thuja) an der Bahnhofstrasse 7 weist eine einwandfreie Vitalität auf und darf aufgrund seines Alters von etwa 150 Jahren als wichtiges und prägendes Gestaltungselement bezeichnet werden. Der Baum ist gesund und weist keine Strukturschwächen auf. Die kanadische Rotzeder (Thuja plicata) erreicht ein Alter von bis zu 1'000 Jahren.

. Nach 85 NHG unterstützen Kanton und Gemeinden die Eigentümer bei der Erhaltung und Pflege von geschützten

Objekten. Es erscheint der Gemeinde daher gerechtfertigt und sinnvoll, aus dem NHG-Fond einmalig die Kosten für die notwendigen Baumpflegemassnahmen zu übernehmen.

Auf eine Bearbeitungsgebühr wird verzichtet.

Gemeindeverwaltung Märstetten Dorfstrasse 17 + Postfach 270 - 8560 Märstetten T +41 71658 60.00 « F +41 71658 60 02 - wun,maersietten.ch Seite 2/3

0169122_Zülig-Rohner_Lebensbaum_Unterschutzstellung_Parz_94._ „anhofstrasse_7_Möärstelten.doox

2%

POLITISCHE GEMEINDE MÄRSTETTEN GEMEINDEVERWALTUNG \

Wir weisen Sie nachdrücklich darauf hin, dass nach $ 26 NHG derjenige, der ein geschütztes oder vorsorglich geschütz-

tes Objekt vorsätzlich oder fahrlässig beseitigt, beschädigt oder verunstaltet, mit Busse bis zu 20'000 Franken bestraft werden kann. j

Gemeinderat Märstetten a” N

Jürg Schumacher, Gemeindepräsident Christian Baumann, Gemeindeschreiber

Expediert am: 22.01.2016

3 | i | | |

Rechtsmittel: .

Gegen diese Verfügung können Sie innerhalb von 20 Tagen, von der Eröffnung an gerechnet, beim Departement für Bau und Umwelt, Verwaltungsgebäude Promenade, 8510 Frauenfeld, Rekurs erheben. Der vorliegende Entscheid ist bei der Rekurseingabe genau zu bezeichnen oder beizulegen. Die Rekursschrift ist im Doppel einzureichen, und hal einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Beweismittel sind beizulegen. Der Rekurs ist zu unterzeichnen.

Dem Rechtsmittel wird die aufschiebende Wirkung entzogen. H

Gemeindeverwaltung Mäfrstetten Dorfstrasse 17 + Postfach 270 + 8560 Märstetten T+41 71.658 60.00 + F +41 71 658 60 02 » wwu.maersteften.ch Seite 3/3

|