Thuja Baum / Parz.Nr. 944 / Bahnhofstrasse 7 / Lindenhof
Piano di protezione · Maerstetten
Documento
- Numero
- 172
- Tipo
- Piano di protezione
- Sottotipo
- Oggetti naturali
- Comune
- Maerstetten
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- Gemeinderat
- Procedura
- Einzelentscheid, geschützt
- Adottato
- 7 dic 2015
- In vigore dal
- 22 gen 2016
Carta
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File
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Testo
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POLITISCHE GEMEINDE MÄRSTETTEN GEMEINDEVERWALTUNG
"EINSCHREIBEN
Roman und Marianne Züllig-Rohner
Lindenhof 6
8560 Märstetten 071 658 60.06 [email protected] Märstetten, 22.01.2016 VERFÜGUNG an — Roman Züllig-Rohner, Lindenhof 6, 8560 Märstetten subjektiv-dingliches Miteigentum an Parz.-Nr. 944 — Marianne Züllig-Rohner, Lindenhof 6, 8560 Märstetten subjektiv-dingliches Miteigentum an Parz.-Nr. 944 in Sachen j
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Sehr geehrte Frau Züllig-Rohner Sehr geehrter Herr Züllig-Rohner
Wir beziehen uns auf die Gemeinderatssitzung vom 7. Dezember 201 5, Beschluss Nr. 172.
Gemeindeverwaltung Märstetten Dofistrasse 17 - Postfach 270 - 8560 Märstelten " T-+41 71658 60 00 « F +41 71.658 60 02 - www.maerstetten.ch Seite 1/3
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POLITISCHE GEMEINDE MÄRSTETTEN
GEMEINDEVERWALTUNG
Sachverhalt
1.
In der seinerzeit erteilten Baubewilligung für die Überbauung Lindenhof wurde explizit die Auflage gemacht, dass unter anderem der vorhandene Lebensbaum erhalten werden müsse. Diese Auflage gilt unverändert.
. Gemäss $1 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der ‘Natur und der Heimat (NHG) sind die Gemeinden ver-
pflichtet, erhaltenswerte Objekte zu schützen und zu pflegen. Erhaltenswerte Objekte können nach 82 Absatz 2 namentlich auch Bäume und Baumgruppen sein, die das Landschafts- oder Ortsbild prägen.
. Die Gemeinden sichern Schutz und Pflege erhaltenswerter Objekte in erster Linie durch Reglemente oder Nutzungs-
pläne nach Baugesetz. Zum gleichen Zweck können die Gemeindebehörden Anordnungen über erhaltenswerte Einzelobjekte durch Entscheid treffen ($10 NHG). .
. Um den bestehenden Zustand zu erhalten oder drohenden Schaden-abzuwenden, kann die Gemeindebehörde mit-
tels vorsorglicher Massnahme die Einstellung von Eingriffen in erhaltenswerte Objekte und allfällige weitere Schutzmassnahmen verfügen. Solche Verfügungen sind sofort volistreckbar (312 NHG).
Erwägungen
1.
Gemäss Auflagen der Baubewilligung zur Überbauung „Lindenhof' muss der fragliche Baum unabhängig einer Unterschutzstellung von den Eigentümern erhalten werden.
. Dem etwa 150-jährigen Lebensbaum (Thuja) kommt aber insbesondere durch seine überragende Grösse und seine
dominante Lage schräg gegenüber der ebenfalls geschützten Linde beim ‚Bienenheim" eine grosse Bedeutung zu. Er prägt den Ortseingang der Gemeinde Märstetten - nicht zuletzt im Kontext mit weiteren geschützten Bäumen an der Bahnhofstrasse sowie historischen Bauten als Gesamt-Ensemble - ganz erheblich mit.
. Um auch aus baumpflegerischer Sicht eine fundierte Beurteilung zu erhalten, fand am 2, Dezember 2015 im Beisein
des Gemeindepräsidenten Jürg Schumächer eine Besichtigung des fraglichen Schutzobjektes mit Herrn Timo Scheurer der-Firma baumART AG, Frauenfeld, statt. Die baumART AG ist auf die Pflege und Diagnose von Bäumen spezialisiert und wird im Thurgau regelmässig für Baum-Expertisen beigezogen. Herr Scheurer verfügt über einen Fachhochschulabschluss als BSc der Arboristik.und ist ausgewiesener Fachexperte zur Beurteilung von Bäumen im Siedlungsgebiet.
. Zusammenfassung der Beurtellung vor Ort:
Der 2-stämmige Lebensbaum (Thuja) an der Bahnhofstrasse 7 weist eine einwandfreie Vitalität auf und darf aufgrund seines Alters von etwa 150 Jahren als wichtiges und prägendes Gestaltungselement bezeichnet werden. Der Baum ist gesund und weist keine Strukturschwächen auf. Die kanadische Rotzeder (Thuja plicata) erreicht ein Alter von bis zu 1'000 Jahren.
. Nach 85 NHG unterstützen Kanton und Gemeinden die Eigentümer bei der Erhaltung und Pflege von geschützten
Objekten. Es erscheint der Gemeinde daher gerechtfertigt und sinnvoll, aus dem NHG-Fond einmalig die Kosten für die notwendigen Baumpflegemassnahmen zu übernehmen.
Auf eine Bearbeitungsgebühr wird verzichtet.
Gemeindeverwaltung Märstetten Dorfstrasse 17 + Postfach 270 - 8560 Märstetten T +41 71658 60.00 « F +41 71658 60 02 - wun,maersietten.ch Seite 2/3
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Wir weisen Sie nachdrücklich darauf hin, dass nach $ 26 NHG derjenige, der ein geschütztes oder vorsorglich geschütz-
tes Objekt vorsätzlich oder fahrlässig beseitigt, beschädigt oder verunstaltet, mit Busse bis zu 20'000 Franken bestraft werden kann. j
Gemeinderat Märstetten a” N
Jürg Schumacher, Gemeindepräsident Christian Baumann, Gemeindeschreiber
Expediert am: 22.01.2016
3 | i | | |
Rechtsmittel: .
Gegen diese Verfügung können Sie innerhalb von 20 Tagen, von der Eröffnung an gerechnet, beim Departement für Bau und Umwelt, Verwaltungsgebäude Promenade, 8510 Frauenfeld, Rekurs erheben. Der vorliegende Entscheid ist bei der Rekurseingabe genau zu bezeichnen oder beizulegen. Die Rekursschrift ist im Doppel einzureichen, und hal einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Beweismittel sind beizulegen. Der Rekurs ist zu unterzeichnen.
Dem Rechtsmittel wird die aufschiebende Wirkung entzogen. H
Gemeindeverwaltung Mäfrstetten Dorfstrasse 17 + Postfach 270 + 8560 Märstetten T+41 71.658 60.00 + F +41 71 658 60 02 » wwu.maersteften.ch Seite 3/3
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Basi legali
RB 450.1 · TG NHG · Cantone
RB 450.11 · TG NHV · Cantone
SR 451 · NHG · Confederazione
SR 451.1 · NHV · Confederazione