Maienrain
Piano d'utilizzazione speciale · Weinfelden · Abrogato il 7 mar 2024
Documento
- Numero
- 827
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Sottotipo
- Piano di quartiere
- Comune
- Weinfelden
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- RRB
- Procedura
- Genehmigung Änderung
- Adottato
- 4 mag 1982
- In vigore dal
- 4 mag 1982
- Abrogato
- 7 mar 2024
Carta
Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Weinfelden con le zone edificabili.Apri la carta completa
File
3665-E-1.pdfApri in una nuova scheda
Testo
EXEMPLAR ARP TG REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU PROTOKOLL
vom
Nr. /JJ
-lf. Mai 1982
Gemeinde Weinfelden Quartierplan Nr. 15 "Maienrain", Genehmigung einer Baulinienänderung 1. Mit Schreiben vom 5. März 1982 ersucht der Gemeinderat von. We·infelden um Genehmigung einer Aenderung des Quartierplans Nr. 15 "Maienrain", den der Regierungsrat am 29. März 1960 genehmigte. Den Akten ist zu entnehmen, dass beim Planauflage- und Beschlussesverfahren den formellen Anforderungen des kantonalen Baugesetzes entsprochen wurde. Da weder Einsprachen noch Beschwerden eingereicht wurden, steht einer Genehmigung
in formeller Hin-
sicht nichts entgegen. 2. Der Baulinienplan Nr. 15 umfasst das Areal zwischen Alfred-Huggenberger-Strasse, Schlossgasse, Frauenfelderstrasse und Rainweg. Die Aenderungen sind aufgrund des Gesuchs eines Baukonsortiums um Erstellung von zwei Mehrfamil i enhäusern sowie einer unterirdischen Auto-Einstellhalle notwendig geworden. Mit dieser Bebauung kann auf die seinerzeit projektierte Erschliessungsstrasse verzichtet werden. 3. Aus planerischer Sicht steht der Genehmigung nichts entgegen, wenn eine überflüss i g gewo.r dene, projektierte Erschliessungsstrasse aufgehoben werden kann. Die neu projektierten Baulinien schliessen lediglich die entstehenden Lücken und erfüllen überall die gesetzliche n Bestimmungen. Oeffentliche Interessen werden nicht tangiert und verkeh rstechnische Probleme entstehen ke i ne.
85281 / 1 0 000
Mostra tutto il testo
-
2 -
Der Regierungsrat beschliesst: 1. Die Aenderungen der Baulinien im Quartierplan Nr. 15 "Maienrain'' werden genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Weinfelden, 8570 Weinfelden, unter Beilage zweier Pläne mit Genehmigungsvermerk - Baudepartement Amt für Raumplanung unter Beilage eines Planes mit Genehmigungsvermerk und der übrigen Akten (2)
Für richtige Ausfertigung
DER STAATSSCHR~ER
\
"