Gebäude, Spannerstrasse 23 / ParzNr. 363 / AssNr. 1/596
Piano di protezione · Frauenfeld
Documento
- Numero
- 256
- Tipo
- Piano di protezione
- Sottotipo
- Oggetti culturali
- Comune
- Frauenfeld
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- Stadtrat
- Procedura
- Einzelentscheid, geschützt
- Adottato
- 3 ago 2021
- In vigore dal
- 3 ago 2021
Carta
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File
Frau-KO-0128-E-1.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates Frauenfeld
Datum 3. August 2021 Beschluss-Nr. 256
Amt für Hochbau und Stadtplanung; Unterschutzstellung: Gebäudehülle Spannerstrasse 23
Gesuch:
2021-0216
Gesuch von:
Stadt Frauenfeld, Rathaus, 8501 Frauenfeld
Grundeigentum von:
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Actienbrauerei Frauenfeld AG, Spannerstrasse 23, 8500 Frauenfeld
Lage:
Strasse: Parzelle: Gebäudeversicherungsnr.:
Zonenart:
Wohnzone W2b Ortsbild- / Umgebungsschutzzone Os Baumschutzzone Bs
Vorhaben:
Unterschutzstellung
Spannerstrasse 23 363 Frauenfeld 1/596
Erwägungen: Aufgrund einer Abklärung zur Schutzwürdigkeit des Wohnhauses an der Spannerstrasse 23 fanden im Beisein der kantonalen Denkmalpflege sowie des Gutachterbüros IBID AG, 8400 Winterthur, mehrere Begehungen statt. Nach § 10 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und Heimat (NHG TG, RB 450.1) haben die Gemeinden den Schutz und die Pflege von erhaltenswerten Objekten zu sichern. Zu diesem Zweck können sie Eingliederungs- oder Gestaltungsvorschriften, Abbruchverbote, Nutzungsbeschränkungen, umfassende Eingriffsverbote oder Bewirtschaftungsvorschriften erlassen. Im Einzelfall ist immer die Verhältnismässigkeit in sachlicher und in örtlicher Hinsicht zu wahren. Hinweise auf erhaltenswerte Objekte ergeben sich namentlich aus Inventaren, Sach- und Richtplänen des Bundes, des Kantons und der Gemeinden (§ 2Abs. 2 NHG TG). Die wichtigsten Inventare sind in § 43 der regierungsrätlichen Verordnung zum NHG TG (RRV NHG TG, RB 450.11) aufgelistet. Das Gebäude Spannerstrasse 23 ist im Hinweisinventar der kantonalen Denkmalpflege als "wertvoll" eingestuft. Der Schutzumfang wurde nach vertieftem Studium der Gutachten auf
Geschäfts-Nr.: 2021-981
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die Stellung, Volumetrie, Süd-, West- und Ostfassade und die bauzeitliche Substanz der Umfassungswände sowie des Dachwerkes festgelegt. Die Gebäudehülle ist ohne Zweifel schutzwürdig. Um den denkmalpflegerischen Wert des Objekts zu bewahren, ist sicherzustellen, dass das Gebäude in der äusseren baulichen Substanz und Eigenheit ungeschmälert erhalten bleibt. Eine Unterschutzstellung des Gebäudes erweist sich als gerechtfertigt und verhältnismässig. Das Einverständnis für die Unterschutzstellung wurde bei den Grundeigentümern eingeholt. Das Amt für Hochbau und Stadtplanung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Unterschutzstellung gegeben sind.
Der Stadtrat beschliesst: 1. Die Stellung, Volumetrie, Süd-, West- und Ostfassade und die bauzeitliche Substanz der Umfassungswände sowie des Dachwerkes des Gebäudes Spannerstrasse 23 mit der Gebäudeversicherungsnummer 1/596 werden unter Schutz gestellt. Sie dürfen in ihrer Substanz nicht zerstört werden. 2. Bedingungen: a.
Auflagen für Sanierungen und Restaurierungen nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten sind einzuhalten.
b.
Die jeweiligen Eigentümer der geschützten Gebäudehülle haben diese zu erhalten und zu pflegen. Eingriffe bedürfen einer Bewilligung unter Einbezug der kantonalen Denkmalpflege. Dabei bleiben allfällige Gutachten zur Beurteilung der historisch wertvollen Bausubstanz vorbehalten.
c.
Die Schutzanordnungen (Punkte 1, 2. a. und 2. b.) werden gemäss § 23 NHG TG im Grundbuch der Stadt Frauenfeld angemerkt. Die Anmeldung erfolgt durch das Amt für Hochbau und Stadtplanung.
d.
Die Kosten der Grundbuchanmerkung gehen zulasten der Stadt Frauenfeld.
3. Gebühren: a.
Es wird keine Behandlungsgebühr erhoben.
Geschafts-Nr.: 2021-981
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Mitteilung an: -
-
Actienbrauerei Frauenfeld AG, Spannerstrasse 23, 8500 Frauenfeld (A-Post Plus) 8570 Weinfelden Postfach 299, Schützenstrasse 28, Heimatschutz, Thurgauer (A-Post Plus) Amt für Denkmalpflege des Kantons Thurgau, lnventarisation, Christian Coradi (Mailversand, christian.coradetg.ch) Amt für Denkmalpflege des Kantons Thurgau, Martin Langer (Mailversand, [email protected]) Amt für Geoinformation des Kantons Thurgau, Maud Pfammatter (Mailversand, [email protected]) Amt für Raumentwicklung des Kantons Thurgau, Verwaltungsgebäude Promenade, 8510 Frauenfeld Grundbuchamt (Versand durch das Amt für Hochbau und Stadtplanung) geotopo ag, Filiale Schlossmühlestrasse (Versand durch das Amt für Hochbau und Stadtplanung) Steueramt, Eveline Gubler (Mailversand) Amt für Tiefbau und Verkehr, Claudia Stöckli (Mailversand) Amt für Hochbau und Stadtplanung
Versandt: 05. Aug. 2021
NAMENS DES STADTRATES FRAUENFELD Die Sta Dr,tadtprä,Jdent
Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid ist das Rechtsmittel des Rekurses zulässig. Dieser ist innert 20 Tagen seit Eröffnung des angefochtenen Entscheids beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau unterzeichnet und im Doppel einzureichen. Der Rekurs muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen.
Geschäfts-Nr • 2021-981
Basi legali
RB 450.1 · TG NHG · Cantone
RB 450.11 · TG NHV · Cantone
SR 451 · NHG · Confederazione
SR 451.1 · NHV · Confederazione