Nr. 100 'Sangenfeld West'

Piano d'utilizzazione speciale · Weinfelden

Documento

Numero
1
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano particolareggiato
Comune
Weinfelden
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
DBU
Procedura
Genehmigung Ersterlass
Adottato
11 gen 2023
In vigore dal
1 feb 2023

Carta

1 elemento del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

2022.08-006A-E-1.pdfApri in una nuova scheda

Testo

2022.08-006A-E-1.pdf

Departement für Bau und Umwelt

Thurgau Frauenfeld, 11.01.2023

Entscheid Nr. 1 BOA/PG Nr. 2022.08-006

Politische Gemeinde Weinfelden Gestaltungsplan Nr. 100 'Sangenfeld West'

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1.

Der vom Stadtrat am 16. August 2022 beschlossene Gestaltungsplan Nr. 100 'Sangenfeld West' wird genehmigt.

2.

Mitteilung an: - Stadt Weinfelden, Frauenfelderstrasse 8/10, Postfach, 8570 Weinfelden, unter Beilage der Dossiers des Gestaltungsplans Nr. 100 'Sangenfeld West', je mit Genehmigungsvermerk (chargé) - BHAteam Ingenieure AG, Breitenstrasse 16, 8501 Frauenfeld - Amt für Umwelt - Amt für Wirtschaft und Arbeit, Arbeitsinspektorat - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Departement für Inneres und Volkswirtschaft, Fachstelle Energie - Hochbauamt - Tiefbauamt - Amt für Raumentwicklung (2), unter Beilage eines Dossiers des Gestaltungsplans Nr. 100 'Sangenfeld West', mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten.

Mostra tutto il testo

Erwägungen: 1. Mit Schreiben vom 18. August 2022 ersucht die Stadt Weinfelden um Genehmigung des Gestaltungsplans 'Sangenfeld West'. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen den vorliegenden Gestaltungsplan keine Rekurse eingegangen. Die Planungsvorlage wurde vom Amt für Raumentwicklung mit Bericht vom 29. März 2022 vorgeprüft.

Thurgau 2/4

2. Das Gestaltungsplanareal befindet sich an zentraler Lage im südlichen Stadtbereich und umfasst die Parzelle Nr. 2906 und den südlichen Teil der Parzelle Nr. 1346. Es grenzt an eine Schulanlage im Norden, an grossvolumige Industriebauten im Westen und Wohnsiedlungen im Süden und Osten. Gemäss rechtskräftigem Zonenplan ist das Areal teilweise der Wohnzone W5 und teilweise der Mischzone WA5 zugewiesen. Auf Grund der Grösse des bebaubaren Gebiets ist die Fläche mit einer Gestaltungsplanpflicht überlagert. 3. Der Gestaltungsplan besteht aus den allgemeinverbindlichen Bestandteilen des Situationsplans 1:500, der Sonderbauvorschriften und der speziell erwähnten Elemente des Richtprojekts. Der Planungsbericht, die übrigen Bestandteile des Richtprojekts und das Mobilitätskonzept dienen der Erläuterung der Sondernutzungsplanung. 4. Gemäss Art. 1 Abs. 3 der Sonderbauvorschriften (SBV) bezweckt der Gestaltungsplan die Sicherung einer architektonisch und ortsbaulich hochwertigen Bebauung, die auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmt ist. Weitere Zielsetzungen sind die Realisierung von hochwertigem, preiswertem sowie innovativem Wohnraum, eine optimale und zweckmässige Erschliessung des Planungsgebiets und die Schaffung attraktiver, stimmiger Freiräume im Siedlungsgebiet. Schliesslich sollen mit der Planung die erhöhten Anforderungen an eine bessere Siedlungsgestaltung im Sinne von § 24 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) sichergestellt werden. Der Zweck des Gestaltungsplans scheint sachgerecht und auf die örtliche Situation abgestimmt. Um die genannten Ziele zu erreichen, werden in den Sonderbauvorschriften verschiedene Baubereiche ausgeschieden und die Bauvolumen in ihren Ausprägungen näher definiert (Fassadenhöhe, Attikageschosse, vorspringende Gebäudeteile). Es werden Bestimmungen zur Gestaltung der Bauten und des Aussenraums festgelegt. Zudem werden in den SBV die Erschliessung, Parkierung und Etappierung geregelt. Die Anforderungen an den Inhalt eines Ge staltungsplans gemäss § 24 Abs. 1 sind erfüllt. 5. Die Einhaltung der Grundanforderungen gemäss § 23 PBG wird im Planungsbericht in Kapitel 5.1 und 5.2 thematisiert. Die aufgeführten Punkte sind nachvollziehbar und die Grundanforderungen erfüllt. 6. Mit dem Gestaltungsplan wird von den Vorschriften der Regelbauweise abgewichen. Einerseits wird die maximale Geschossflächenziffer von 1.55 auf 1.87 erhöht. Andererseits wird bei einem Teil der Baubereiche die maximale Fassadenhöhe gegenüber dem Baureglement von 20 m auf max. 23.2 m bzw. die maxi-

I

Thurgau 3/4

male Gebäudelänge von 50 m auf max. 53.5 m erhöht. Diese Abweichungen erscheinen ausgewogen und liegen im Bereich einer hypothetisch nächsthöheren Zone. 7. Von der Regelbauweise kann abgewichen werden, wenn dadurch eine gesamthaft bessere Siedlungsgestaltung im Sinne von § 23 Abs. 2 PBG erreicht wird. Als Grundlage für den Gestaltungsplan wurde ein Studienauftrag durchgeführt. Das Siegerprojekt wurde anschliessend von den Verfassern in Zusammenarbeit mit der Bauherrschaft und Vertretern der Stadt Weinfelden weiterentwickelt. Diese Weiterentwicklung diente als Grundlage für den Gestaltungsplan und des Richtprojekts Architektur und Landschaftsarchitektur. Um die Qualitäten des Projekts zu sichern, werden speziell erwähnte Elemente des Richtprojekts als allgemeinverbindlich erklärt, beispielsweise der architektonische Ausdruck und die Gebäudestruktur mit den Versätzen und der Gliederung der Fassaden. Auf der Basis des Studienauftrags ist es gelungen, eine spezifisch und gut ins Quartier eingepasste, durchdachte Wohnsiedlung mit differenzierten Aufenthaltsund Begegnungsräumen zu entwerfen. Die spezifischen Qualitäten des Projektes sind im Gestaltungsplan und in den Sonderbauvorschriften zweckmässig festgehalten. So wurden im Vergleich zur vorgeprüften Version unter anderem die Vorschriften zur Fassadengestaltung konkretisiert (Art. 8 SBV) oder die Baumgruppen mit einer Mindestanzahl an Bäumen im Plan festgelegt. Im Planungsbericht wird in den Kapiteln 5.6 und 5.7 nachvollziehbar dargelegt, wie mit dem Gestaltungsplan eine gesamthaft bessere Siedlungsgestaltung im Sinne von § 23 Abs. 2 erreicht wird. 8. Die Sonderbauvorschriften sind in sich nicht ganz widerspruchsfrei. In Art. 2 sind die einzelnen Bestandteile des Gestaltungsplans sowie deren Verbindlichkeit aufgeführt. Hiernach besteht der Gestaltungsplan aus dem Situationsplan 1:500, den Sonderbauvorschriften, dem Planungsbericht und dem Richtprojekt. Als allgemeinverbindlich sind der Situationsplan, die Sonderbauvorschriften und die speziell erwähnten Elemente des Richtprojekts bezeichnet. Ein Mobilitätskonzept wird in Art. 2 Abs. 2 als erläuternder Bestandteil aufgeführt, jedoch nicht in Abs. 1 als Bestandteil des Gestaltungsplans gelistet. Da es sich nicht um einen allgemeinverbindlichen Bestandteil handelt, hat dieses Versehen indes auf die Planung keine Auswirkung. Ebenfalls nicht aufgeführt ist in Art. 2 der Sonderbauvorschriften das Lärmgutachten, weder als Bestandteil, noch unter den Verbindlichkeiten. Im Gegensatz dazu wird in Art. 29 der Sonderbauvorschriften das Lärmgutachten als integrativer Bestandteil des Gestaltungsplans festgesetzt. Wir gehen davon aus, dass die entsprechenden Massnahmen aus dem Lärmgutachten verbindlich sind und die erforderlichen Nachweise im Baugesuchsverfahren erbracht werden.

1

Thurgau 4/4

9. Die anlässlich der Vorprüfung vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden hinreichend berücksichtigt oder bei abweichender Auffassung hinreichend begründet. Die Vorlage erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG und wird genehmigt.

Departement für Bau und Umwelt

Dominik Diezi

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Expediert:

1 1. JAN. 2023

2022.08-006A-S-1.pdf

(CO xO

Kanton Thurgau

Stadt

WEINFELDEN

Stadt Weinfelden

Gestaltungsplan 'Sangenfeld West'

Sonderbauvorschriften Genehmigung

Unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss § 24 Abs. 3 PBG

Öffentliche Auflage vom: 24. Juni 2022

bis: 14. Juli 2022

Vom Stadtrat beschlossen

am:

Frauenfeld I Sirnach I Winterthur bhateam Ingenieure ag I Breitenstrasse 16 I 8501 Frauenfeld Tel. +41 52 724 03 00 I [email protected] I www.bhateam.ch

auf den:

bha team Ingenieure undplaner

Projekt-Nr. 6796.0001 | Datum: 16.08.2022

Stadt Weinfelden

Genehmigung

Gestaltungsplan 'Sangenfeld West' | Sonderbauvorschriften

2

Inhalt A.

Art. 1 Allgemeines

Geltungsbereich und Zweck

Art. 2

B.

Art. 3

F.

4 4

Baubereich vorspringende Gebäudeteile

5

Art. 5 Baubereich unterirdische Bauten

5

Art. 6

E.

Bauvorschriften Baubereich Hauptbauten A bis I

4

Art. 4

C.

D.

Bestandteile und Verbindlichkeiten

4 4

Gestaltungsvorschriften Gesamtwirkung

5 5

Art. 7 Erdgeschossgestaltung

6

Art. 8 Fassadengestaltung

6

Art. 9 Dachgestaltung

6

Umgebungs- und Aussenraumgestaltung

Art. 10 Grundsätze der Umgebungsgestaltung

7 7

Art. 11 Vegetation, Pflanzen im Aussenraum

7

Art. 12 Grünflächen

7

50 altri articoli

Art. 13 Hartflächen

7

Art. 14 Terraingestaltung

8

Art. 15 Siedlungshof

8

Art. 16 Baumhain

8

Art. 17 Aussenterrasse

8

Art. 18 Quartierplatz

8

Art. 19 Baumreihe Wilerstrasse

9

Erschliessung

Art. 20 Motorisierter Individualverkehr

9 9

Art. 21 Interne Erschliessung, öffentlicher Fussweg

9

Art. 22 Parkierung

9

Art. 23 Veloabstellplätze

10

Ver- und Entsorgung / Entwässerung

Art. 24 Energie

11 11

Art. 25 Entsorgung

11

Art. 26 Entwässerung

11

bhateam Ingenieure ag | Frauenfeld P:\6796 Weinfelden, Studienauftrag Sangenfeld West\.0001 Gestaltungsplan Sangenfeld West\08_Genehmigung_3.0\Dokumente_Berechnungen\SBVGP_Sangenfeld West_2022.08.16_Genehmigung-def.docx

Stadt Weinfelden

Genehmigung

Gestaltungsplan 'Sangenfeld West' | Sonderbauvorschriften

G.

3

Art. 27 Werkleitungen

11

Art. 28 Etappierung

12

Art. 29 Lärm

12

Art. 30 Naturgefahren

12

Schlussbestimmungen

Art. 31 Inkrafttreten

bhateam Ingenieure ag | Frauenfeld P:\6796 Weinfelden, Studienauftrag Sangenfeld West\.0001 Gestaltungsplan Sangenfeld West\08_Genehmigung_3.0\Dokumente_8erechnungen\SBVGP_Sangenfeld West_2022.08.16_Genehmigung-def.docx

12 12

Stadt Weinfelden

Genehmigung 4

Gestaltungsplan 'Sangenfeld West* | Sonderbauvorschriften

A.

Allgemeines

Art. 1 Geltungsbereich und Zweck

Art. 2 1

Der Gestaltungsplan gilt für den im Plan 1 : 500 bezeichneten Perimeter.

2

Mit dem Gestaltungsplan wird für den bezeichneten Perimeter eine spezifische Ordnung der Bebauungsstruktur und Umgebungsgestaltung aufgestellt.

3

Der Gestaltungsplan bezweckt: a.

die Sicherung einer architektonisch und ortsbaulich hochwertigen Bebauung, die auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmt wurde;

b.

die Realisierung von hochwertigem, preiswertem sowie innovativem Wohnraum;

c.

Eine optimale und zweckmässige Erschliessung des Plangebietes;

d.

die Schaffung attraktiver, stimmiger Freiräume im Siedlungsgebiet;

e.

die Sicherung der besseren Siedlungsgestaltung aus dem Studienauftrag "Sangenfeld West", Weinfelden aus dem Jahr 2020.

Bestandteile und Verbindlichkeiten 1

Der Gestaltungsplan setzt sich zusammen aus dem Situationsplan 1:500, den Sonderbauvorschriften, dem erläuternden Planungsbericht, dem architektonischen Richtprojekt vom 31.05.2022 sowie dem landschaftsarchitektonischen Richtprojekt vom 31.05.2022.

2

Der Situationsplan 1:500, die Sonderbauvorschriften sowie die speziell erwähnten Elemente des Richtprojekts sind allgemein verbindlich. Ansonsten hat das Richtprojekt wegleitenden Charakter. Der Planungsbericht sowie das Mobilitätskonzept sind erläuternd.

B.

Bauvorschriften

Art. 3 Baubereich Hauptbauten A bis I

1

Die 'Baubereiche Hauptbauten A bis I' legen die maximale horizontale Ausdehnung und die maximale Fassadenhöhe der Hauptbauten fest. Unterschreitungen der Baubereiche und Höhenangaben sind zulässig, sofern dadurch die charakteristische Gesamterscheinung der Bebauung gewahrt bleibt.

2

Innerhalb des Perimeters gilt eine Geschossflächenziffer (GFZ) von 1.87 (exkl. Zuschläge und Bonus nach §§ 34 und 35 PBV).

3

Für die 'Baubereich Hauptbauten A bis I' gelten folgende Maximalmasse: Baubereich Hauptbauten A B C D

Dachform

Flachdach

maximale Fassadenhöhe (FH) 11 20.0 m 20.0 m 20.0 m 21.0 m

maximale Gebäudelänge 53.5 m 28.5 m 51.0 m 52.0 m

Maximal zulässige Geschossfläche 2) 6'600 m2 10'750 m2

bhateam Ingenieure ag | Frauenfeld P:\6796 Weinfelden, Studienauftrag Sangenfeld West\.0001 Gestaltungsplan Sangenfeld West\08_Genehmigung_3.0\Dokumente_Berechnungen\SBVGP_Sangenfeld West_2022.08.16_Genehmigung-def.docx

Stadt Weinfelden Gestaltungsplan 'Sangenfeld West' | Sonderbauvorschriften

E F G H 1

21

Art. 4

Art. 5 Flachdach

21.0 m 21.0 m 22.0 m 19.0 m 23.2 m

Genehmigung 5

46.0 m 49.0 m 53.0 m 53.0 m 37.0 m

24'950 m2

Die obersten 2.5 Meter der festgelegten Fassadenhöhe (FH) sind bei den 'Baubereichen Hauptbaute A sowie C bis I' nur beim Bau eines Attikageschosses gemäss § 29 PBV bebaubar. inkl. aller allfälligen Zuschläge gemäss §§ 34 PBV (ohne TG-Fläche)

4

Innerhalb des bezeichneten 'Baubereich Attikageschoss' dürfen Attikageschosse im markierten Umfang gemäss § 29 PBV erstellt werden.

5

Innerhalb des 'Baubereichs Hauptbaute B' ist kein Attikageschoss zulässig.

6

Verschiebung der Geschossflächen zwischen allen Baubereichen ist zulässig. Im Rahmen der Baubewilligung ist eine abweichende Geschossfläche gemäss Abs. 3 in Form einer Flächenbilanz als Anmerkung ins Grundbuch einzutragen.

Baubereich vorspringende Gebäudeteile 1

Innerhalb der 'Baubereiche vorspringende Gebäudeteile' sind ßalkone oder über den Tiefgarageneinfahrten Vordächer zulässig.

2

Die Balkone aller Baubereiche dürfen am Boden abgestützt werden.

3

Balkonverglasungen sind zulässig, sofern sie über die einzelnen Baubereiche einheitlich geplant werden und sich architektonisch und gestalterisch gut in das Gesamtkonzept einfügen.

Baubereich unterirdische Bauten 2

Der 'Baubereich unterirdische Bauten’ legt die maximale Ausdehnung der unterirdischen Bauten inkl. der Tiefgarage fest. Die Tiefgaragen sind innerhalb der Baubereiche vollständig unterirdisch zu realisieren.

2

Unterirdische Bauten dürfen bis auf eine Tiefe des mittleren Grundwasserspiegels von 419.50 m ü. M. vorgesehen werden. Tiefere Einbauten sind nur unter Beachtung der kantonalen Vorgaben und allfälliger Ersatzmassnahmen zulässig.

C.

Gestaltungsvorschriften

Art. 6 Gesamtwirkung

1

Alle Bauten und Anlagen sind in Proportion und äusseren Gestaltung so auszuführen, dass eine gute Gesamtwirkung und Einordnung ins bestehende Siedlungsbild erzielt sowie der erlangte gestalterische Ausdruck der architektonischen und landschaftsarchitektonischen Richtprojekte gesichert wird.

2

Die architektonische Ausgestaltung der Neubauten hat erhöhten Anforderungen zu genügen. Materialwahl und Farbgebung sind für den gesamten Gestaltungsplanperimeter oder für jede Etappe als vollständiges Konzept "Fassadengestaltung" im Baubewilligungsverfahren einzureichen.

bhateam Ingenieure ag | Frauenfeld P:\6796 Weinfelden, Studienauftrag Sangenfeld WestVOOOl Gestaltungsplan Sangenfeld West\08_Genehmigung_3.0\Dokumente_Berechnungen\SBVGP_Sangenfeld West_2022.08.16_Genehmigung-def.docx

Stadt Weinfelden

Genehmigung

Gestaltungsplan 'Sangenfeld West' | Sonderbauvorschriften

Art. 7 6

Erdgeschossgestaltung Das Erdgeschoss des 'Baubereichs Hauptbaute I' hat eine Geschosshöhe von mind. 4.0 m aufzuweisen und ist so auszugestalten, dass öffentliche und gemeinschaftliche Nutzungen wie beispielsweise eine Bäckerei, ein Quartiercafé, Co Working Space oder ein Waschsalon möglich sind.

Art. 8

Art. 9 Fassadengestaltung

1

Die Fassaden sind mit unterschiedlichen Materialien (wie Holz, Metall, Putz, Beton, Zementfaser) gewebeartig zu gestalten und die Fassadenfarben aufeinander abzustimmen.

2

Die Bauten im 'Baubereich Hauptbauten A, B und C weisen eine farbig gestrichene Holzschalung mit horizontaler und vertikaler Struktur auf. Die grossen vorstehenden Balkone sind in die Fassadengestaltung zu integrieren.

3

Die Bauten im 'Baubereich Hauptbauten E und F' haben eine verputzte Fassade aus zwei bis drei unterschiedlichen Putzoberflächen aufzuweisen. Diese Putzfassaden sind mit vertikal und horizontal verwobenen Flächen über mindestens zwei Geschosse und/oder Fensterachsen zu gliedern und zusätzlich durch Fenster mit und ohne Brüstung zu gestalten. Balkone sind filigran in das Gewebe der Fassade zu integrieren.

4

Die Bauten im 'Baubereich Hauptbauten D, G und H' sind mit einer Metallfassade, einer gestrichenen Holzfassade oder einer Fassade aus Zementfaserplatten auszuführen. Die Fassaden sind mit vertikal und horizontal verwobenen Flächen über zwei Geschosse und Fensterachsen zu gliedern.

5

Die Baute im 'Baubereich Hauptbaute I' ist mit einer rundum laufenden Balkonschicht auszuführen. Balkone sind mit versetzt angeordneten Trögen zu gliedern und mit Kletter- / Rankpflanzen sowie niedrigeren Pflanzen zu begrünen. Das Erdgeschoss ist mit einer transparenten Metall-Glas-Fassade zu gestalten.

Dachgestaltung 1

Alle Bauten sind mit Flachdächern auszuführen. Nicht begehbare Flachdächer dienen als Retentionsfläche und sind unter Berücksichtigung der jeweils gültigen SIA-Norm (SN 564 312) extensiv zu begrünen.

2

Solarenergieanlagen und weitere technisch bedingte Dachaufbauten sind in Material und Farbe unauffällig und schlicht auszuführen.

3

Technisch bedingte Dachaufbauten müssen mit Ausnahme von Solarenergieanlagen mindestens um das Mass ihrer eigenen Höhe von der Fassade zurückversetzt sein.

4

Begehbare Dachterrassen, mit Ausnahme des 'Baubereichs Hauptbaute I', müssen von der Fassade um mindestens 1.5 m zurückversetzt sein. Die Begrenzung der Dachterrassen sind entlang der Fassaden mit einem leichtwirkenden Geländer oder mit begrünten Pflanztrögen zu sichern - geschlossene, massive Brüstungen sind nicht zulässig.

bhateam Ingenieure ag | Frauenfeld P:\6796 Weinfelden, Studienauftrag Sangenfeld West\.0001 Gestaltungsplan Sangenfeld West\08_Genehmigung_3.0\Dokumente_Berechnungen\SBVGP_Sangenfeld West_2022.08.16_Genehmigung-def.docx

Stadt Weinfelden

Genehmigung

Gestaltungsplan 'Sangenfeld West' | Sonderbauvorschriften

D.

Umgebungs- und Aussenraumgestaltung

Art. 10 Grundsätze der Umgebungsgestaltung

7

Für die Aussenraumgestaltung ist auf Grundlage des landschaftsarchitektonischen Richtprojekts ein landschaftsarchitektonisches Gesamtkonzept oder für jede Etappe ein landschaftsarchitektonisches Konzept im Baubewilligungsverfahren einzureichen, welches Angaben zur Materialisierung, Bepflanzung, Topografie und der Ausstattung der Spiel- und Aufenthaltsflächen für den gesamten Perimeter enthält.

Art. 11

Art. 12

Art. 13 Vegetation, Pflanzen im Aussenraum

1

Im gesamten Gestaltungsplanperimeter sind einheimische, standortgerechte und insbesondere klimagerechte Pflanzen zu verwenden. Die Artenzusammensetzung der Pflanzen zielt auf ein hohes Mass an Biodiversität auf dem Areal ab. Wiesenflächen sind grundsätzlich als artenreiche Blumenwiesen zu erstellen und entsprechend extensiv zu unterhalten.

2

Die genaue Lage und Baumart ist auf Grundlage des landschaftsarchitektonischen Richtprojekts im landschaftlichen Konzept zu definieren. Die Bäume und Baumgruppen sind gemäss dem landschaftlichen Konzept zu pflanzen.

3

Der Gestaltungsplan definiert die Mindestanzahl an Bäumen pro 'Baumgruppe' sowie pro Bereich 'strassenbegleitende, unregelmässige Baumreihe' innerhalb des Perimeters, welche zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen sind.

Grünflächen 1

Die Fläche 'Aussenraum Siedlung' dient der attraktiven Siedlungsgestaltung des Aussenbereichs, ist ein allgemein zugänglicher Aussenraum und dient als Aufenthalts- und Begegnungsbereich und ist mindestens zu 30 % als extensive Grünfläche zu bewirtschaften und dauernd zu erhalten.

2

Die Erstellung von Anlagen und Kleinbauten mit einer Grundfläche von weniger als 9.0 m2 und einer Gesamthöhe von maximal 2.20 m im 'Aussenraum Siedlung' sind zulässig, sofern sie dem Zweck des "Aufenthalt- und Begegnungsbereichs" dienen.

3

Gartensitzplätze sowie weitere private Nutzungen der Erdgeschosswohnungen dürfen sich nur innerhalb der 'Privatbereiche' befinden. Innerhalb der Privatbereiche ist pro Wohnung eine Kleinbaute mit einer Grundfläche von weniger als 5 m2 und einer Gesamthöhe von maximal 2.0 m zulässig.

Hartflächen Befestigte Erschliessungsflächen auf dem Areal sind aus einheitlichen, grossformatigen Betonplatten mit offenen Fugen auszubilden. Die Entwässerung erfolgt über die Fugen oder die Schulter in die angrenzenden Grünflächen oder bepflanzte Sickermulden. Weitere beregnete, nicht befestigte Belagsflächen sind als wassergebundene Wegedecken (Chaussierung) ohne Randabschlüsse auszubilden. Der Versiegelungsgrad der Belagsflächen ist der vorgesehenen Nutzung entsprechend minimal zu halten.

bhateam Ingenieure ag | Frauenfeld P:\6796 Weinfelden, Studienauftrag Sangenfeld West\.0001 Gestaltungsplan Sangenfeld West\08_Genehmigung_3.0\Dokumente_Berechnungen\SBVGP_Sangenfeld West_2022.08.16_Genehmigung-def.docx

Stadt Weinfelden

Genehmigung

Gestaltungsplan 'Sangenfeld West' | Sonderbauvorschriften

Art. 14 8

Terraingestaltung Terraingestaltungen haben sich grundsätzlich dem natürlichen Geländeverlauf anzupassen. Einzelne punktuelle Aufschüttungen für gestalterische Absichten in der Aussenraumgestaltung für Spielhügel oder Baumgruppen sind in ihrer Höhe auf max. 1.5 m ab gestaltetem Terrain zu beschränken.

Art. 15

Art. 16

Art. 17 Siedlungshof

1

Der Siedlungshof dient als Spielplatz-, Freizeit- und Aufenthaltsfläche sowie als Treffpunkt für die Bewohner innerhalb des Gestaltungsplanperimeters. Dieser ist ausreichend mit Spielgeräten und Sitzgelegenheiten zu möblieren und mit Sonnen- und Schattenplätzen auszustatten und dauernd zu unterhalten. Kleinbauten und Anlagen sind zulässig, sofern sie dem Zweck der Spiel-, Freizeit- und Aufenthaltsfläche dienen.

2

Die Ausgestaltung des Siedlungshofes mit Anlagen, Spielgeräten und befestigten Plätzen sowie der Bepflanzung mit Sträuchern, Hecken und Bäumen richtet sich nach dem landschaftsarchitektonischen Richtprojekt.

3

Aufgänge von der Velo-Einstellhalle sind zulässig.

4

Erhöhte Pflanzflächen für Baumpflanzungen dürfen gemäss dem landschaftsarchitektonischen Richtprojekt vorgesehen und können begehbar ausgebildet werden.

5

Bepflanzte Versickerungsmulden zur Ableitung des Meteorwassers im Bereich der nicht unterkellerten Aussenraumfläche sind vorzusehen.

Baumhain 1

Im mittleren und nördlichen Bereich des 'Baumhain' sind grosskronige Hochstamm- und Solitärgehölze vorzusehen. Der Zugang mit einem Fussweg 'interne Wegfläche' ist untergeordnet zulässig. Die Möblierung ist auf wenige Aufenthalts- und Spielgelegenheiten zu beschränken.

2

Im südlichen Bereich des 'Baumhain' ist ein gemeinschaftlich nutzbarer Spielbereich mit Spielgeräten, Spielhügel und Fallschutzbelag vorzusehen.

Aussenterrasse Für die öffentlichen und gemeinschaftlichen Nutzungen des 'Baubereich Hauptbaute I' sind angrenzend an den Baubereich möblierte Gartensitzplätze oder wenig erhöhte und möblierte Aussenterrassen zulässig.

Art. 18 Quartierplatz

1

Der Strassenraum, ist als Begegnungszone zu signalisieren. Die Strassenraumbreite hat für querende Fahrzeuge mind. 5.5 m aufzuweisen. Verengungen der Fahrbahn bis auf 3.5 m sind zulässig.

2

Ausgestaltung und Materialisierung haben sich im Bereich der Begegnungsfläche deutlich von den angrenzenden Quartierstrassen zu unterscheiden. Die Ausgestaltung der Begegnungsfläche hat verschiedene Baumgruppen aufzuweisen und richtet sich nach dem landschaftsarchitektonischen Richtprojekt und ist frühzeitig mit dem Bauamt der Stadt Weinfelden abzusprechen.

bhateam ingenieure ag | Frauenfeld P:\6796 Weinfelden, Studienauftrag Sangenfeld West\.0001 Gestaltungsplan Sangenfeld West\08_Genehmigung_3.0\Dokumente__Berechnungen\SBVGP_Sangenfeld West_2022.08.16_Genehmigung-def.docx

Stadt Weinfelden

Genehmigung

Gestaltungsplan 'Sangenfeld West' | Sonderbauvorschriften

3

Art. 19

Bei allfälligem unverhältnismässig rückstauendem Durchgangsverkehr sind zusätzliche Massnahmen für die Begegnungsfläche zu prüfen (wie beispielsweise zeitlich begrenztes Durchfahrtsverbot, Zubringerdienst, Einbahnstrasse von Nord nach Süd mit Ausnahmen für Unterhaltsfahrzeuge und Langsamverkehr). Die Anordnungsberechtigung liegt vollumfänglich bei der Stadt.

Baumreihe Wilerstrasse 1

Entlang der Wilerstrasse sind mit 6 Hochstammbäumen eine Strassenbegleitende Baumreihe zu pflanzen, zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Der Strassenabstand von mindestens 1.5 m ist gegenüber der Wilerstrasse jederzeit einzuhalten. Die Baumart ist frühzeitig mit dem Bauamt der Stadt Weinfelden abzusprechen.

2

Mit Zustimmung der Stadt Weinfelden kann auf den nördlichsten Hochstammbaum entlang der Wilerstrasse verzichtet werden, wenn die Sichtberme bei der Einfahrt in die Wilerstrasse nicht eingehalten werden kann

E.

Erschliessung

Art. 20 Motorisierter Individualverkehr

Art. 21

Art. 22 9

1

Die Zu- und Wegfahrt ins Gestaltungsplanareal erfolgt an den bezeichneten Stellen über die Quartierstrassen. Das Areal ist mit Ausnahme der ausgewiesenen Strassenflächen sowie den oberirdischen Besucherparkplätzen und den Tiefgaragenabfahrten frei vom motorisierten Verkehr zu halten.

2

Für den gelegentlichen Zügel-, Ambulanz- und Unterhaltsverkehr darf die interne Erschliessung mit dem motorisierten Verkehr benutzt werden.

3

Im 'Bereich für Wendemöglichkeit' ist der Aussenraum so zu gestalten und auszuführen, dass ein Personenwagen jederzeit wenden kann.

Interne Erschliessung, öffentlicher Fussweg 1

Für die Erschliessung der Hauptbauten sind die im Plan dargestellten befestigten Fusswege interne Wegfläche' mit einer Breite von mindestens 1.6 m zu erstellen.

2

Die Hauptbauten sind im Bereich der im Plan bezeichneten 'Gebäudezugänge' zu erschliessen.

3

Für den Fussverkehr ist dauernd eine öffentliche Fusswegverbindung ab der Johanna-Meyerhans-Strasse über die Quartierstrasse in Richtung Primarschule zu gewährleisten. Parkplätze entlang der Quartierstrasse sind so anzuordnen, dass sie die Fussgänger nicht behindern oder gefährden.

Parkierung 1

Die Zu- und Wegfahrten zu den Autoabstellplätzen in die neu zu erstellenden unterirdischen Tiefgaragen für Bewohner und Besucher, erfolgt an den im Plan bezeichneten Stellen 'Zufahrt Tiefgarage'.

2

Der nördliche Bereich der Tiefgaragenrampe, westlich des Baubereichs B und der westliche Bereich der Tiefgaragenrampe nördlich des Baubereich D, dürfen überdeckt werden. Diese

bhateam Ingenieure ag | Frauenfeld P:\6796 Weinfelden, Studienauftrag Sangenfeld West\.0001 Gestaltungsplan Sangenfeld West\08_Genehmigung_3.0\Dokumente_Berechnungen\SBVGP_Sangenfeld West_2022.08.16_Genehmigung-def.docx

Stadt Weinfelden

Genehmigung

Gestaltungsplan 'Sangenfeld West' | Sonderbauvorschriften

10

Überdachungen sind auf eine maximale Fassadenhöhe von 2.2 m zu begrenzen. Diese zwei Rampen haben einen Grenzabstand von mindestens 0.5 m aufzuweisen.

Art. 23 3

Die Parkplätze für Mieter, Eigentümer und Besucher sind prioritär unterirdisch zu erstellen. Ausgenommen sind die bezeichneten 'Kurzzeitparkplätze für Besucher' von mindestens 9, aber maximal 17 Kurzzeitparkplätzen. Diese sind an den im Plan bezeichneten Stellen oberirdisch, mit versickerungsfähigem Untergrund anzuordnen.

4

Grundsätzlich gilt über das Gesamtareal ein Abstellplatzbedarf von 1.11 Autoabstellplätze pro Wohnung für Bewohner und 0.11 Autoabstellplätze pro Wohnung für Besucher. Verschiebungen einzelner Abstellplätze zwischen den Tiefgaragen ist zulässig.

5

Für die Baubereiche 'Hauptbauten A und B' ist eine Tiefgarage mit zugehöriger Zu- und Wegfahrt zu erstellen. Deren Kapazität hat mind. 1.4 Autoabstellplätze pro Wohnung für die Bewohner sowie 0.25 Autoabstellplätze pro Wohnung für Besucherabstellplätze aufzuweisen.

6

Für die Baubereiche 'Hauptbauten C und D' ist eine Tiefgarage mit zugehöriger Zu- und Wegfahrt zu erstellen. Deren Kapazität hat mind. 1.25 Autoabstellplätze pro Wohnung für die Bewohner aufzuweisen. Die Besucherabstellplätze für diese zwei Baubereiche haben eine Kapazität von mind. 0.1 Autoabstellplätze pro Wohnung aufzuweisen. Diese sind in der Tiefgarage der Baubereiche 'Hauptbauten E bis I' anzuordnen.

7

Für den 'Baubereich Hauptbauten E bis I' ist eine Tiefgarage mit einer zugehöriger Zu- und Wegfahrt zu erstellen. Zusätzlich darf für diese Tiefgarage eine weitere Rampe für die Zuund/oder Wegfahrt erstellt werden. Deren Kapazität hat mind. 1.0 Autoabstellplätze pro Wohnung für die Bewohner sowie 0.1 Autoabstellplätze pro Wohnung für Besucherabstellplätze aufzuweisen. Für die Quartierbewohner ist ein Carsharing- oder ein Mietauto-Angebot mit mindestens einem Auto bereitzustellen. Dafür ist auf dem Areal ein Autoabstellplatz freizuhalten.

8

Bei geänderten Verhältnissen darf die Anzahl der Abstellplätze in den einzelnen Tiefgaragen angepasst werden, sofern das vorhanden Mobilitätsgutachten aktualisiert wird und die Bewilligungsbehörde der Änderung zustimmt.

Veloabstellplätze 1

Es sind ausreichend Kurz- und Langzeitabstellplätze für Velo, Kinderwagen und mobile Kinderspielgeräte zu erstellen. Die Kurzzeitabstellplätze sind in der Nähe der Gebäudezugänge anzuordnen. Die Langzeitabstellplätze sind innerhalb der Gebäude, der Tiefgarage oder der Veloeinstellhalle anzuordnen.

2

Für die Veloeinstellhalle ist von der Quartierstrasse eine separate Rampe zu erstellen. Die Zu- und Wegfahrt erfolgt an den im Plan bezeichneten Stelle 'Zufahrt Velo-Einstellhalle'.

3

Für die Veloeinstellhalle dürfen im Bereich Siedlungshof direkte Zugänge erstellt werden. Diese sind gestalterisch gut in die Umgebung einzupassen.

4

Der Bedarf ist unter Berücksichtigung der jeweils gültigen VSS-Norm (SN 640 065) zu bestimmen. Der Stadtrat kann Abweichungen der gültigen VSS-Norm zulassen, wenn die Anzahl der notwendigen Abstellplätze zu einer unverhältnismässigen Erschwernis oder einem sinnwidrigen Ergebnis führen würde.

5

Das Verhältnis der Kurz- und Langzeitabstellplätzen definiert sich auf 20 % Kurzzeitabstellplätzen zu 80% Langzeitabstellplätzen.

bhateam Ingenieure ag | Frauenfeld P:\6796 Weinfelden, Studienauftrag Sangenfeld West\.0001 Gestaltungsplan Sangenfeld West\08_Genehmigung_3.0\Dokumente_Berechnungen\SBVGP_Sangenfeld West_2022.08.16_Genehmigung-def.docx

Stadt Weinfelden Gestaltungsplan 'Sangenfeld West' | Sonderbauvorschriften

F.

Ver- und Entsorgung / Entwässerung

Art. 24 Energie

Art. 25

Art. 26

Art. 27 Genehmigung

11

1

Die Hauptbauten haben mindestens einen zertifizierten Minergie-Standard (zertifizierter Minergie P-Standard ist anzustreben) zu erfüllen. Auf diesen kann verzichtet werden, wenn für das Areal im Gestaltungsplanperimeter ein zertifizierter Energie-Standard wie 2000Watt-Areale, Minergie-Areal, SNBS oder ein gleichwertiges erreicht wird.

2

Die Bauten sind an das Nahwärmenetz KVA anzuschliessen.

3

Für alle Tiefgaragenparkplätze der Überbauung ist die Ausbaustufe A (pipe for power) der SIA 2060 Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden7 zu realisieren. Davon haben mind. 5% der Tiefgaragenparkplätze der Ausbaustufe D (ready to charge) gemäss SIA 2060 Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden7 zu entsprechen.

4

Die nichtbegehbaren Dachflächen sind zu mindestens 50 % mit Solarenergie (Photovoltaik und/oder Solarwärme) zu nutzen.

Entsorgung 1

Für die Abfallentsorgung sind die erforderlichen Flächen für die Installation von Unterflurcontainern (UFC) in den im Plan ausgeschiedenen Bereichen 'Entsorgungsstandorte' bereitzustellen. Die Anlagen haben sich funktional und gestalterisch gut in die Umgebung einzugliedern. Die genaue Anordnung und Typenwahl der UFC sind mit der Stadt Weinfelden frühzeitig abzusprechen.

2

Für die Küchenabfälle sind in den Bereichen Entsorgungsstandorte genügend Container bereitzustellen.

Entwässerung 1

Alle Neubauten sind im Trennsystem zu entwässern. Mit der Baueingabe ist ein detailliertes Entwässerungskonzept einzureichen.

2

Die Umgebung der Bauten ist nach dem Prinzip einer möglichst geringen Bodenversiegelung zu gestalten. Anlagen mit undurchlässigen Belagsarten sind minimal zu halten; oberirdische befestigte Flächen, wie die Besucherparkplätze sind wo möglich wasserdurchlässig auszugestalten.

3

Die Fusswege der internen Erschliessung sind flächig oder über die Schulter in die Grünfläche zu entwässern.

4

Das Dachwasser der Hauptbauten ist auf den begrünten Flachdächern sowie in Retentionsmulden zurückzuhalten und sofern möglich der Versickerung zuzuführen.

Werkleitungen 1

Die Erschliessung an das bestehende Werkleitungsnetz ist im Plan dargestellt. Die Details der Hausanschlüsse (Anschlusspunkt ans kommunale Netz, Höhenlage, Dimension etc.) sind in der Ausführungsplanung zu definieren.

2

Die Hausanschlüsse für Regen- und Schmutzabwasser sind gemäss generellem Entwässerungsplan GEP zu erstellen.

bhateam Ingenieure ag | Frauenfeld P:\6796 Weinfelden, Studienauftrag Sangenfeld West\.0001 Gestaltungsplan Sangenfeld West\08_Genehmigung_3.0\Dokumente_Berechnungen\SBVGP_Sangenfeld West_2022.08.16_Genehmigung-def.docx

Stadt Weinfelden

Genehmigung

Gestaltungsplan 'Sangenfeld West' | Sonderbauvorschriften

Art. 28

Art. 29

Art. 30 12

Etappierung 1

Der Perimeter weist drei Bauetappen auf. In einer Etappe sind die von Süden erschlossenen Baubereiche A, B, F und H zu realisieren. In einer weiteren Bauetappe sind die westlich liegenden Baubereiche C und D zu erstellen. In einer dritten Etappe werden die übrigen Baubereiche E, G und I ausgeführt.

2

Der Ablauf und die Priorisierung der Umsetzung der einzelnen Bauetappen ist durch die Bauherrschaften zu bestimmen. Bei wichtigen Gründen kann die Zusammensetzung der einzelnen Bauetappen mit Baubereichen geändert werden.

Lärm 1

Das Lärmgutachten 'Stellungnahme Lärmschutz-Verordnung (LSV)\ dat. 31. Mai 2022 ist integrativer Bestandteil des Gestaltungsplans.

2

Zur Einhaltung der Lärmwerte nach der LSV sind die Massnahmen des Kapitels '5 Massnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung' für die Baubereiche 'G' und ' H' umzusetzen. Alternative Massnahmen sind zulässig, wenn sie gleichwertig sind.

Naturgefahren 1

Für die Prozesse geringe Hochwassergefahr und Restrisiko durch Hochwasser ist mit dem Baugesuch ein Objektschutznachweis gemäss "Leitfaden Objektschutznachweise gravitative Naturgefahren" des Departementes für Bau und Umwelt einzureichen.

2

Zum Schutz vor möglichen Überschwemmungen ist im Baubewilligungsverfahren bei Öffnungen (wie Gebäudezugänge, Fenstern etc.) unter dem Niveau der relevanten Hochwasserkote (HQ300) von 428.40 m ü. M, sowie bei der Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage und bei Tiefgaragenzugängen, ein Nachweis über die notwendigen Objektschutzmassnahmen zu erbringen. Objektschutzmassnahmen sind mit der Gebäudeversicherung abzusprechen.

G.

Schlussbestimmungen

Art. 31 Inkrafttreten

Der Gestaltungsplan tritt nach Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt, sowie nach Inkraftsetzungsbeschluss des Stadtrates in Kraft.

bhateam Ingenieure ag | Frauenfeld P:\6796 Weinfelden, Studienauftrag Sangenfeld West\.0001 Gestaltungsplan Sangenfeld West\08_Genehmigung_3.0\Dokumente_Berechnungen\SBVGP_Sangenfeld West_2022.08.16_Genehmigung-def.docx