GewR_ im Nichtbaugebiet

Piano d'utilizzazione speciale · Taegerwilen

Documento

Numero
63
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Spazio riservato alle acque
Comune
Taegerwilen
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
DBU
Procedura
Genehmigung Ersterlass
Adottato
21 dic 2022
In vigore dal
10 gen 2023

Carta

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File

2022.09-001A-E-1.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Departement für Bau und Umwelt

Thurgau Frauenfeld, 21. Dezember 2022

Entscheid Nr. 63 BOA/PG Nr. 2022.09-001

Politische Gemeinde Tägerwilen Festlegung Gewässerraumlinien im Nichtbaugebiet

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Der vom Gemeinderat Tägerwilen am 14. Dezember 2021 beschlossene Gewässerraumlinienplan "Nichtbaugebiet Tägerwilen", bestehend aus den Abschnitten: 03 Seerhein 03.01 Espenkanal Tägerwilen 03.02 Chastlerbach 1 und 2 03.02.01 Allmendbach 4 und 5 03.02.02 Egelbach 2 03.02.03 Rüselbach 1.1 und 3 03.02.03.01 Schwanenweiherbach 1 und2mit03.02.03.01.01 Seitenarm 03.02.03.02 Möslibach 1 07.15.20 Scheidbach sowie dem Ubersichtsplan wird genehmigt. 2. Der vom Gemeinderat Tägerwilen am 14. Dezember 2021 und dem Gemeinderat Konstanz am 5. August 2022 beschlossene Gewässerraumlinienplan: 03.03 Kafigraben 1 und 2 wird genehmigt. 3. Der vom Gemeinderat Tägerwilen am 14. Dezember 2021, dem Gemeinderat Kemmental am 11. Mai 2022 und dem Stadtrat Kreuzlingen am 3. Mai 2022 beschlossene Gewässerraumlinienplan: 03.06.03 Schreckenmoosbach wird genehmigt.

Thurgau 2/4 4. Der vom Gemeinderat Tägerwilen am 14. Dezember 2021 und dem Gemeinderat Wäldi am 21. April 2022 beschlossene Gewässerraumlinienplan: 07.15.20 Scheidbach mit 07.15.20.05 Seitenarm Scheidbach wird genehmigt. 5. Mitteilung an: - GemeinderatTägerwilen, Bahnhofstrasse 3, Postfach 141, 8274 Tägerwilen, unter Beilage der Dossiers mit den in Ziffer 1 genannten Gewässerraumlinienplänen, je mit Genehmigungsvermerk (charge) - Stadt Konstanz, Kanzleistrasse 15, 78459 Konstanz - BHAteam Ingenieure AG, Breitenstrasse 16, 8501 Frauenfeld

Amt für Umwelt Forstamt - Jagd- und Fischereiverwaltung Landwirtschaftsamt - Amt für Raumentwicklung (2), unter Beilage eines Dossiers mit den in Ziffer 1 genannten Gewässerraumlinienplänen, mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten.

Erwägungen: Mit Schreiben vom 30. August 2022 ersucht der Gemeinderat Tägerwilen um Genehmigung des Gewässerraumlinienpians "Nichtbaugebiet Tägerwilen". Der genannte Gewässerraumlinienplan besteht aus einem Ubersichtsplan und 14 Teilabschnitten, die alle einzeln vom Gemeinderat am 14. Dezember 2021 beschlossen wurden. Die GeWässer im Bereich von Gemeindegrenzen wurden auch von den entsprechenden Nach-

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bargemeinden beschlossen (Kemmental, Konstanz, Kreuzlingen und Wäldi). Die öffentliche Auflage des Gewässerraumlinienplans fand koordiniert über alle beteiligten Gemeinden hinweg vom 24. Juni bis 13. Juli 2022 statt. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Planung keine Rekurse hängig.

Seit Januar 2011 sind die neuen Bestimmungen der Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes bezüglich Gewässerraum in Kraft. In Art 36a des Gewässerschutzgesetzes (GSchG; SR 814.20) werden die Kantone verpflichtet, den Raumbedarf der oberirdisehen Gewässer für deren natürliche Funktionen, den Schutz vor Hochwasser und die Gewässernutzung festzulegen. Die Abgrenzung des Gewässerraumes erfolgt gemäss § 34 des kantonalen Gesetzes über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen

Thurgau 3/4 Naturgefahren (WBSNG; RB 721.1) durch die Festlegung von Gewässerraumlinien. Die Gemeinde Tägerwilen beabsichtigt, für die Fliessgewässer ausserhalb der Bauzone im Gemeindegebiet von Tägerwilen, die Gewässerräume nach Art. 41 a der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201) grundeigentümerverbindlich festzulegen. Die vorliegende Planung umfasst einen Ubersichtsplan mit der Bezeichnung "Gewässerraumlinienplan" und 14 Teilpläne in den Massstäben 1:1'000 oder 1:2'000. Der beim Ubersichtsplan aufgeführte Massstab (1:1'000) ist falsch und entsprechend redaktionell anzupassen.

Wo nötig wurden die Planungserlasse mit den benachbarten Gemeinden koordiniert. Noch ausstehend sind das Gebiet Tägermoos sowie ein Abschnitt entlang des Seerheins im westlichen Bereich zu Gottlieben. In diesem Bereich sind die Gewässerraumlinien noch auszuscheiden und ebenfalls mit den Nachbargemeinden zu koordinieren. Die vorliegenden Gewässerraumlinienpläne betreffen das Nichtbaugebiet. Aus diesen Grund weisen wir auf folgenden Sachverhalt hin. Sobald die Gemeinde Tägerwilen die Gewässerraumlinienpläne in Kraft gesetzt hat, dürfen die Flächen innerhalb des Gewässerraumes nur noch extensiv bewirtschaftet werden. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine Dünger- und Pflanzenschutzmittel innerhalb des Gewässerraumes mehr ausgebracht werden (Art. 41 c Abs. 3 GSchV). Der Gewässerraum darf jedoch weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden, sofern dieser nach den Anforderungen der Direktzahlungsverordnung (vom 23. Oktober 2013) als Streufläche, Hecke, Feld- und Ufergehölz, Uferwiese entlang von Fliessgewässern, extensiv genutzte Wiese, extensiv genutzte Weide oder als Waldweide bewirtschaftet wird (Art.41cAbs.4GSchV). Die anlässlich derVorprüfung vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden hinreichend berücksichtigt oder bei abweichender Auffassung nachvollziehbar begründet. Die Vorlage erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes

(PBG; RB 700) und wird genehmigt.

Departement für Bau und Umwelt /^i Der Departementschef /ocs tf

Dominik Diezi

Thurgau 4/4

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgerieht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

21. DEZ. 2022