Linde / Parz.Nr. 293 / Bahnhofstrasse 4

Piano di protezione · Maerstetten

Documento

Tipo
Piano di protezione
Sottotipo
Oggetti naturali
Comune
Maerstetten
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
Gemeinderat
Procedura
Einzelentscheid, geschützt
Adottato
16 gen 2024
In vigore dal
16 gen 2024

Carta

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File

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Testo

GEMEINDERAT

POLITISCHE GEMEINDE MÄRSTETTEN

Der Gemeinderat Märstetten hat an seiner Sitzung vom 16. Januar 2024 in der Besetzung

Gemeindepräsidentin Susanne Vaccari-Ruch Gemeinderat Martin Boltshauser Gemeinderat Pascal Farner Gemeinderätin Andrina Greutmann Gemeinderat Fritz Hefti Gemeinderätin Sabina Michel Gemeinderat Stefan Trösch Gemeindeschreiber Thomas Fleischmann

diesen Entscheid erlassen.

Objekt:

Geschützte Linde

Parzelle / Lage

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293 / Bahnhofstrasse 4, 8560 Märstetten / LK: 2 722 059.4 / 1 271 698.5

202401 29_geschützte Linde_Bahnhofstrasse 4_Entscheid Aufhebung Schutz

Parzelleneigentümer:

Der Gemeinderat stellt fest und zieht in Erwägung: 1. Nach § 10 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (TG NHG; RB 450.1) haben die Gemeinden den Schutz und die Pflege von erhaltenswerten Objekten in erster Linie durch Reglemente oder Nutzungspläne nach Planungs- und Baugesetz (PBG; RB 700) zu sichern. Zum gleichen Zweck können die Gemeindebehörden Anordnungen über erhaltenswerte Einzelobjekte durch Entscheid treffen. Gemeindeverwaltung Märstetten Dorfstrasse 17 • 8560 Märstetten T +41 71 658 60 00 • F +41 71 658 60 02 • www.maerstetten.ch

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GEMEINDERAT

2. Die Stockwerkeigentümergemeinschaft Bahnhofstrasse 4-4c ersucht mit Schreiben vom 27.1 1 .2023 um Aufhebung der Einzelschutzverfügungen der unter Schutz gestellten Linde auf Parzelle 293, damit sie gefällt werden kann. 3. Diese Linde wurde mit Präsidialentscheid vom 1 0.01 .201 2 und Entscheid vom 22.01 .2013 in Anwendung von § 1 0 NHG TG verbindlich unter Schutz gestellt. 4. Das Forstrevier Mittelthurgau hat den Zustand der Linde mit Schreiben vom 07.1 1 .2023 wie folgt beurteilt: «Der Gesundheitszustand der Linde ist sehr stark eingeschränkt. Die Linde hat durch den Strassenbau gelitten. Viele Wurzeln sind verletzt und abgestorben. Dadurch ist die Standfestigkeit nicht mehr gewährleistet. Eine Erholung ist nicht zu erwarten, da der schlechte Zustand schon einige Jahre anhält. Die Belaubung der Linde beträgt unter 10%, Foto vom 05.10.2023. Die Bruchsicherheit der Krone ist stark abnehmend. Grosser Anteil an Totholz, Gefahr durch herunterfallende Äste für Trottoir und Strasse. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollte der Baum gefällt werden.» 5. Da sich die Linde in einem schlechten Zustand befindet und scheinbar nicht mehr gerettet werden kann, kann das Erhaltungsziel nicht weiter erfüllt/weiterverfolgt werden. Die Beibehaltung der Unterschutzstellung macht somit aus Sicht der Bauverwaltung effektiv keinen Sinn mehr. Um die Sicherheit zu gewährleisten, scheint aus Sicht der Eigentümer eine Fällung angebracht, dafür ist der Baum jedoch aus dem NHG-Schutzplan zu entlassen.

Demnach beschliesst der Gemeinderat: 1. Die Entscheide vom 10.01.2012 und 22.01.2013 und damit der Schutzstatus gemäss § 10 NHG TG für die Linde auf Parzelle 293 werden aufgehoben. 2.

Geht an (per Einschreiben):

Kopie an (per A-Post+): - Thurgauische Naturforschende Gesellschaft, Humbert Entress, Wiesentalstrasse 27, 8355 Aadorf - Thurgauer Heimatschutz, Geschäftsstelle, Schützenstrasse 28, Postfach 299, 8570 Weinfelden - Pro Natura Thurgau, Geschäftsstelle, Wilerstrasse 12, 8570 Weinfelden - Thurgauer Vogelschutz TVS, Geschäftsstelle, 8500 Frauenfeld - Verein für Pilzkunde Thurgau, Andreas Zwicky, Huggenberg 40, 8354 Hofstetten - WWF Thurgau, Robin Stacher, Postfach 2341, Merkurstrasse 2, 9001 St. Gallen - Amt für Archäologie des Kantons Thurgau, Schlossmühlestrasse 1 5, 851 0 Frauenfeld - Amt für Denkmalpflege des Kantons Thurgau, Ringstrasse 16, 8510 Frauenfeld -

ÖREB-Datensammelstelle (nach Erwachsen in Rechtskraft)

- Gemeinderat, intern (per E-Mail) - Bauverwaltung, intern (per E-Mail) - Werkhof, intern (per E-Mail)

Gemeindeverwaltung Märstetten Dorfstrasse 17 • 8560 Märstetten T -M1 71 658 60 00 • F -M1 71 658 60 02 • www.maerstetten.ch

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GEMEINDERAT

RECHTSMITTEL

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung schriftlich und im Doppel Rekurs beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau, 8510 Frauenfeld geführt werden. Der Rekurs hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen.

Politische Gemeinde Märstetten Namens des Gemeinderates

Versandt am:

Susanne Vaccari-Ruch

Thomas Fleischmann

Gemeindepräsidentin

Gemeindeschreiber

.«t M?«?*

Gemeindeverwaltung Märstetten Dorfstrasse 17 • 8560 Märstetten T +41 71 658 60 00 • F +41 71 658 60 02 • www.maerstetten.ch

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