Linde, Ellikonerstrasse 26 / ParzNr. 30355
Piano di protezione · Frauenfeld
Documento
- Numero
- 67
- Tipo
- Piano di protezione
- Sottotipo
- Oggetti naturali
- Comune
- Frauenfeld
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- Stadtrat
- Procedura
- Einzelentscheid, geschützt
- Adottato
- 12 mar 2024
- In vigore dal
- 12 mar 2024
Carta
661 elementi del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa
File
Frau-NO-0146-E-1.pdfApri in una nuova scheda
Testo
^
^
Stadt Stadtrat
Frauenfeld
Protokollauszug
Sitzung vom Dienstag, 12 März 2024 Beschluss-Nr. : 67
Amt für Hochbau und Stadtplanung - Antrag Unterschutzstellung einer Linde, Parzelle Nr. 30355, Ellikonerstrasse 26, Osterhalden Frauenfeld
Sachverhalt
Mostra tutto il testo
Auf der Parzelle 30355 (Ellikonerstrasse 26) steht vor dem alten Bauernhaus mit Schöpf und Stall auf einer kleinen Grünfläche zwischen Strasse und Auslauf des Pferdestalls eine schöne
alte Linde. Dieser prachtvolle Baum steht nach dem Autobahnzubringer strassenbegleitend
Anfang Osterhalden auf der rechten Seitevor der Liegenschaftder Ellikonerstrasse 26 in der Dorfzone 2. Die Grundeigentümerin ist Myrtha Huber. Sie ist auch im Eigentum der nördlich anstossenden Parzelle 30219.
Abbildung 1, Ansicht der Linde
Abbildung 2, Orthofoto mit Standort Linde (gelber Kreis)
Die genannte Linde ist über 100 Jahre alt und der Stammumfang misst 3. 32 Meter (Durchmesser ca. 1. 10 Meter). Sie ist ca. 24 Meter hoch und die sehr schön ausgeprägte Baum-
Geschäfts-Nr. ; 2023-1735
kröne bemisst mittlerweile rund 18 Meter Breite. Der Baum steht frei in der südwestlichen Ecke bei einer Ein- Ausfahrt sowie neben dem Pferdeauslaufder Parzelle Nr. 30355, mit ca.
10 Metern Abstand zur westlich gelegenen Parzellengrenze Nr. 30218 (Martin Gubler, Ellikonerstrasse 30) sowie 3. 50 Meter (ca. 2. 00 Meter hinter Trottoir-Hinterkante) vom südlichen
Strassenrand, der Gemeindestrassenparzelle Nr. 30224 entfernt. § 5 des Gesetzes überFlur und Garten (FGG; RB 913. 1) bestimmt, dass Bäume, Sträucher, Hecken, Lebhäge und ähnliche Pflanzungen sowie mehrjährige landwirtschaftliche Kulturen nie höher gehalten werden dürfen als das Doppelte ihres Grenzabstandes. Das Baureglement (BauR, GR 700. 1. 1) der Stadt Frauenfeld bestimmt unter Art. 36 Abs. 6, dass Bäume einen Grenzabstandvon mindestens 3 Metern einzuhaken haben, dafüraber in ihrer Höhe
nicht beschränktsind. GemässGesetz überStrassen und Wege (StrWG 725. 1) § 42 müssen Hochstämmige Bäume einen Stockabstand von 2 Meter auf eine Strassengrenze einhalten. Es bestehen keine Dienstbarkeiten, welche die Abstandsvorschriften vorliegend anders regeln würden.
Gemäss der sachverständigen Beurteilung der Baumart AG vom 27. November 2023 ist der fragliche Baum heute in altersentsprechendem massig bis gutem Zustand und wird als «schützenswert»beurteilt. Die Abteilung Natur und Landschaftdes kantonalen Amtes für Raumentwicklung hat am 14. Dezember2023 mitgeteilt, der Baum sei aufgrund seiner ortsbildbezogenen und ökologischen Qualitäten als erhaltenswertes Naturobjekt im Sinn von § 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und Heimat (NHG TG, RB 450. 1) einzustufen. Erwägungen
Nach § 3 NHG TG nehmen die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Rücksicht auf Natur und Heimat, namentlich auch durch Bewahrungerhaltenswerter Objekte. Nach § 10 NHG TG sind erhaltenswerte Objekte zu sichern. Zu diesem Zweck können die Gemeinden Eingliederungs- oder Gestaltungsvorschriften, Nutzungsbeschränkungen, Eingriffsverbote oder Bewirtschaftungsvorschriftenerlassen. Im Einzelfall ist die Verhältnismässigkeitin sachlicher und in örtlicher Hinsicht zu wahren.
Gemäss § 2 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 NHG TG können erhaltenswerte Objekte namentlich sein:
1. Bäume und Baumgruppen ausserhalb des Waldareals, die das Landschaftsbild prägen.
Im Übrigenergeben sich Hinweise auf erhaltenswerte Objekte namentlich aus Inventaren, Sach-und Richtplänen des Bundes, des Kantons und der Gemeinden. Dervorliegende Baum kann somit grundsätzlich ein erhaltenswertes Objekt im Sinne des NHG TG darstellen. Bäumestellen ausserhalbwie auch innerhalb des SiedlungsgebietsLebensräumefürVögel und Wildtiere dar. Zudem verbessern sie das Mikroklima der Stadt. Der Erhalt von
Einzelbäumenwie auch eine Vermehrung des Baumbestands im Siedlungsgebietliegen damit grundsätzlichim Interesse der Lebensraumqualitätund somit auch im Interesse der Stadt Frauenfeld. Das gilt insbesonderefür Lindenbäume,die Lebensraumfürsehrviele Tier- und Pflanzenarten bieten. Dievorliegend fragliche Lindeverfügt über beachtlicheDimensionen und ein intaktes Entwicklungspotential; sie befindetsich in altersentsprechend massig bis gutem Zustand. Dieser Baum erweist sich darum als biologisch und ökologisch besonders wertvoll. Weiter ist der Erhalt eines bestimmten Baumes für die Stadt Frauenfeld dann von
überwiegendemInteresse, wenn er aufgrund seines Standortes und seiner Erscheinung in Geschäfts-Nr. : 2023-1735
markanter Weiseeinen dominierenden, aussergewöhnlichenAkzent setzt und damit das Quartier- oder Strassenbildwesentlich mitprägt oder das Stadtklima nachweislichverbessert. Die Linde auf der Parzelle Nr. 30355 erfüllt auch diese Kriterien, da sie mit ihrer Grosse
gegenüber anderen Bäumen im Quartier optisch zu dominieren vermag und das Strassenbild als strassenbegleitender Baum sowie das Erscheinungsbild vor dem Bauernhaus im Siedlungsraum prägt und aufwertet. Angesichts dessen erweist sich die Linde als schützenswertes Naturobjekt.
Der Grundeigentümerin sowie der Eigentümer der direkt anstossenden Parzelle Nr. 30218 Martin Gubler, Ellikonerstrasse 30, Osterhalden Frauenfeld und die Parzelle Nr. 30232 der
Schweizerische Eidgenossenschaft Bundesamt für Strassen ASTRA, Pulverstrasse 13, 3063 Ittingen wurde am 25 Januar 2024 ein Entwurf des Entscheids zugestellt. Innerhalb der angesetzten Frist ging keine Stellungnahme ein. Gemäss TG NhlG § 24 ist eine Unterschutzstellung den vom Regierungsrat als
rechtsmittelberechtigt bezeichneten Organisationenmitzuteilen. Beschluss Der Stadtrat beschliesst:
1. Die in den Erwägungenerwähnte Lindeauf der Parzelle Nr 30355 wird unter Schutzgestellt. 2.
Bedingungen:
a.
Die Grundeigentümerin von Parzelle Nr. 30355 hat die Linde zu erhalten und zu pflegen. Eingriffe bedürfengemässArt. 2 Reglement zum Schutzplan Natur und Kulturobjekte der Stadt Frauenfeld vom 31. März 1999 einer Bewilligung.
b.
Die Schutzanordnungen (Punkte 1 und 2. a. ) werden gemäss § 23 NHG TG im
Grundbuch der Stadt Frauenfeld angemerkt. Die Anmeldung erfolgt durch dasAmt für Hochbau und Stadtplanung. Die Kosten der Grundbuchanmerkungträgt die Stadt Frauenfeld. 3. Es wird keine Gebühr erhoben.
Protokollauszug an:
Myrtha und Rudolf Huber, Ellikonerstrasse 26, 8500 Frauenfeld (Antragsteller/in, A-Post Plus) Martin Gubler, Ellikonerstrasse 30, 8500 Frauenfeld (Anstösser - A-Post Plus) Schweizerische Eidgenossenschaft Bundesamt für Strassen ASTRA, Pulverstrasse 13, 3063 Ittingen (Anstösserin - A-Post Plus) Thurgauische Naturforschende Gesellschaft, 8500 Frauenfeld (A-Post Plus) Thurgauer Heimatschutz, Geschäftsstelle, Schützenstrasse 28, Postfach 299, 8570 Weinfelden (A-Post Plus)
Pro Natura Thurgau, Geschäftsstelle, Markus Bürgisser,Wilerstrasse 12, 8570 Weinfelden (A-Post Plus)
ThurgauerVogelschutzTVS, Geschäftsstelle, 8500 Frauenfeld (A-Post Plus)
Geschäfts-Nr.: 2023-1735
Verein für Pilzkunde Thurgau, Andreas Zwicky, Präsident, Huggenberg 40, 8354 Hofstetten (A-Post Plus)
WWF-Thurgau, Robin Stacher, Geschäftsführer, Postfach 2341, Merkurstrasse 2, 9001 St. Gallen (A-Post Plus)
Amt für Geoinformation des KantonsThurgau, Maud Pfammatter (E-Mailversand, maud. pfammatter@tg. ch)
Amt für Raumentwicklung des Kantons Thurgau, Verwaltungsgebäude Promenade, 8510 Frauenfeld(Hauspost) Grundbuchamt (Versand durch das Amt für Hochbau und Stadtplanung)
geotopo ag, Filiale Schlossmühlestrasse (Versand durch das Amt für Hochbau und Stadtplanung) Werkhof, Ali Sinani (E-Mailversand) Steueramt, Eveline Gubler (E-Mailversand)
Amt für Tiefbau und Verkehr, Mark Meeder (E-Mailversand) Leiter Amt für Tiefbau und Verkehr (E-Mailversand) Leiter Amt für hlochbau und Stadtplanung (E-Mailversand)
STADT FRAUENFELD Stadtrat Frauenfeld
Der Stadtpräsident
dtschreiberin- Stv.
^ Anders Stokholm
Geschäfts-Nr. : 2023-1735
Jan Tobias Bauer
Basi legali
RB 450.1 · TG NHG · Cantone
RB 450.11 · TG NHV · Cantone
SR 451 · NHG · Confederazione
SR 451.1 · NHV · Confederazione