Bäume im Siedlungsgebiet (Teil-Widerruf)

Piano di protezione · Sirnach

Documento

Numero
238/2024
Tipo
Piano di protezione
Sottotipo
Oggetti naturali
Comune
Sirnach
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
Gemeinderat
Procedura
Einzelentscheid, geschützt
Adottato
21 nov 2024
In vigore dal
18 feb 2025

Carta

14 elementi del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

Sirn-NO-0006-E-1.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Sirn-NO-0006-E-1.pdf

PGEMEINDE

Sirnach Gemeinderat

Ad acta

[email protected] Tel. Direkt 071 969 34 55 07.E.13 / 2021-35

Sirnach, 21. November 2024

Protokollauszug Gemeinderat

Guten Tag Wir behandelten am 13. November 2024 ein Geschäft, das Sie betrifft. Unsere Ausführungen und den Beschluss entnehmen Sie bitte dem folgenden Auszug aus dem Protokoll.

Freundliche Grüsse GEMEINDERAT

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Bat ‘ arz/ Gemndepp‘sident

238/2024

in Schildknecht Ja Gemeindeschreiber-Stv.

07.E.13 Schutzpläne von Natur- und Kulturobjekten Erweiterung Schutzplan Natur- und Kulturobjekte mit Bäumen im Siedlungsgebiet

Ausgangslage Im aktuell geltenden Schutzplan sind grösstenteils Bäume unter Schutz, die aus serhalb des Baugebietes stehen.

Gemeinderat

Kirchplatz 5 8370 Sirnach

Tel. 071 969 34 34 www.sirnach.ch

Alte Bäume prägen das Landschaftsbild wie auch den Siedlungsraum. Als Einzelobjekte beeinflussen sie das Siedlungsgebiet und haben eine besondere ästheti sche und raumbildende Bedeutung. Ältere Bäume sind zudem für die Biodiversi tät im Siedlungsraum von hoher Bedeutung. Keine andere Pflanzenform ist so vielfältig wie der Baum, mit den unterschiedlichsten ökologischen Nischen und vielgestaltigen Pflanzenteilen. Bäume leisten aber nicht nur einen wichtigen Bei trag zur Naturentwicklung im Siedlungsraum, sondern fördern auch das Wohlbe finden der Bevölkerung. Bäume dienen nachweislich als natürliche Klimaanlagen und sorgen für Abkühlung. Sie können auch die Luft reinigen, da sie grosse Men gen an Feinstaub aus der Luft filtern können. Rückblick, Sachverhalt Am 1. September 2021 bekannte sich der Gemeinderat dazu, dass alte Bäume einen Wert haben und deshalb diese, wo nötig und sinnvoll, geschützt werden müssen. Er teilt die Einschätzung der FLUK, dass es langfristig am besten und zielführendsten ist, den bestehenden Schutzplan mit wertvollen Bäumen im Sied lungsgebiet zu erweitern. Im April 2022 wurden rund 150 schützenswerte Bäume innerhalb des Siedlungs gebietes durch einen Baumspezialisten aufgenommen. Um nicht jeden einzelnen Baum im Gemeinderat als separates Geschäft zu be handeln, wurde entschieden, dass jeweils ca. 10 Bäume pro Jahr als «Paket» dem Gemeinderat zur Prüfung vorgelegt werden soll. Diese Vorgehensweise wurde auch von der Verwaltung als geeignet beurteilt. Der Baumspezialist wählte aus den 150 erfassten Bäume 50 aus, die aus seiner Sicht am wertvollsten waren. An der FLUK-Sitzung vom 23. November 2022 wur den diese 50 vorgeschlagenen Bäume einzeln angesehen und nach Priorität A, B, C eingestuft. 2023 konnten erstmals sieben zusätzliche Bäume mittels Einzelverfügung unter Schutz gestellt werden. Im 2024 wurde mit weiteren Eigentümern das Gespräch gesucht. Folgende 15 Bäume stehen nun für eine Unterschutzstellung mittels Einzelverfügung zur Dis kussion:

07.E.13 / 2021-35

2/8

Parz., Adresse

Eigentum Gemeinde

Baumart Hasel, Baum-Hasel

Grund für die Unterschutzstellung Gross gewachsener gesunder Baum, der Potential hat, hier länger zu stehen, da am Rand einer Par zelle. Zudem würde er die längerfristig ge wünschte Baumallee zwischen dem Kreisel Q20 und dem Einlenker Fischingerstrasse ergänzen.

Gemeinde

Sand-Birke

Gross gewachsener Baum, der Potenzial hat, hier länger zu stehen, da am Rand einer Parzelle. Der Baum verletzt den Grenzabstand zur Parzelle 147.

Gemeinde

Sand-Birke

Gross gewachsener Baum, der Potenzial hat, hier länger zu stehen, da am Rand einer Parzelle.

privat

Kirschbaum

Wunsch der Eigentümerin, dass mindestens ein Baum auf ihrer Parzelle unter Schutz gestellt wird. Auf der Parzelle befindet sich auch noch eine stattliche Roteiche und einen Apfelbaum. Beim Kirschbaum handelt es sich um den wert vollsten von diesen dreien. Um ein zukünftiges Bauvorhaben auf dieser Parzelle nicht allzu sehr einzuschränken, wäre die Voraussetzung für einen Ersatz für einen Baum gegeben, für zwei weitere jedoch kaum.

1 1

3115, Roset A/6, B‘wil

07.E.13 / 2021-35

3/8

1677, Kirchweg 2

07.E.13 / 2021-35

privat

GoldSchmökler

Wertvoller, alter, gesunder Baum am Rande der Parzelle.

Ev. Kirche

Weissbuche, Hainbuche

Gross gewachsener Baum, der Potenzial hat, hier länger zu stehen.

privat

Sommerlinde

Gross gewachsener alter Baum am Rande einer Parzelle. Der Baum verletzt den Grenzabstand zu den beiden Parzellen 2345 und 3104.

privat

Nussbaum, Wa In u ss

Gross gewachsener, alter, gesunder Baum.

4/8

3360, Roset strasse 8, B‘wil

privat

Atlas-Zeder

Gross gewachsener Baum, hat Potenzial, hier län ger zu stehen, da am Rand einer Parzelle. Der Baum verletzt den Grenzabstand zur Parzelle 3106.

1171, Weingartenstrasse 4, Wiezikon

privat

GoldSchmökler

Gross gewachsener alter Baum am Rande einer Parzelle. Der Baum verletzt den Grenzabstand zur Parzelle 1170.

549, Wilerstrasse 40

privat

Trompetenbaum

Gross gewachsener alter Baum am Rande einer Parzelle.

2198, Untermattstrasse 21

privat

Mammutbäume

Gross gewachsene alte Bäume, die Potenzial ha ben, hier länger zu stehen, da am Rand einer Par zelle.

07.E.13 / 2021-35

5/8

919, Winterthurerstrasse 65

Privat

Nussbaum, Walnuss

Gross gewachsener Baum, längerer Bestand mög ich, da am Parzellenrand.

292, Lindenstrasse 26

privat

Sommerlinde

Gross gewachsener, gesunder Baum, längerer Be stand möglich. Grenzabstand zur Parzelle 291 ver letzt.

807, Hochwacht

EWS

Linde

Gross gewachsener Baum in der Landschafts schutzzone Ls, am Rande einer Parzelle.

Erwägungen Gemäss Einschätzung des Gemeinderats liegt ein grosses öffentliches Interesse vor, im Siedlungsgebiet nicht nur die Gebäude, sondern auch die bestehenden Bäume zu erhalten. Grünräume in Siedlungsgebieten sind für die Lebensqualität der Bevölkerung ein wichtiger Faktor. Bäume erfüllen eine Reihe von Ökosystemleistungen wie den ausgleichenden, kühlenden Einfluss auf trockenwarmes Klima oder die positive Wirkung auf die Luftqualität. Sie spielen für die lokale Biodiver sität eine Schlüsselrolle.

Die Kosten von Seite Gemeinde sind überschaubar. Ein grosser Pflegeschnitt kos tet ca. CHE 1‘500.00 alle 5 Jahre, d.h. rund CHF 300.00 pro Jahr. Davon über nimmt die Gemeinde 5O%, sofern eine Anfrage gestellt wird. 07.E.13 / 2021-35

6/8

Die zu erwartenden Kosten sind in der Position «Aufwendung NHG» mit CHF 5000.00 budgetiert. Laut § 51 des Gesetzes über Flur und Garten dürfen Bäume nie höher gehalten werden als das Doppelte ihres Grenzabstandes. Diese Vorschrift wird von folgen den Bäumen unterschritten: Parz. Nr. 130, belastete Parzelle: Nr. 147; Parz. Nr. 3102, belastete Parzellen: Nrn. 2345 und 3104; Parz. Nr. 3360, belastete Parzellen: Nr. 3106; Parz. Nr. 1171, belastete Parzellen: Nr. 1170; Parz. Nr. 292, belastete Parzellen: Nr. 291. Die Unterschutzstellung ist den belasteten, anstossenden Eigentümern zur Kenntnis zu bringen, um ihnen das rechtliche Gehör zu gewähren. -

-

-

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Auf Basis der oben erwähnten Argumente sowie der vorliegenden Zustimmungen der Eigentümer begrüsst und unterstützt der Gemeinderat die Unterschutzstel lung der oben erwähnten Bäume mittels Einzelverfügung.

Beschluss Der Gemeinderat beschliesst: 1. Folgende Bäume werden mittels Einzelverfügung unter Schutz gestellt: a) Baum-Hasel, Parzelle Nr. 265, Winterthurerstrasse 51, Sirnach b) Sand-Birke, Parzelle Nr. 130, Geeren, Sirnach c) Sand-Birke, Parzelle Nr. 3115, Rosetstrasse 4/6, Busswil d) Kirschbaum, Parzelle Nr. 114, Pestalozzistrasse 13, Sirnach e) Gold-Schmökler, Parzelle Nr. 1677, Kirchweg 2, Sirnach f) Weiss-/Hainbuche, Parzelle Nr. 775, Hochwachtstrasse 4, Sirnach g) Sommerlinde, Parzelle Nr. 3102, Rosetstrasse 10, Busswil h) Nussbaum/Walnuss, Parzelle Nr. 3102, Rosetstrasse 10, Busswil i) Atlas-Zeder, Parzelle Nr. 3360, Rosetstrasse 8, Busswil j) Gold-Schmökler, Parzelle Nr. 1171, Weingartenstrasse 4, Wiezikon k) Trompetenbaum, Parzelle Nr. 549, Wilerstrasse 40, Sirnach 1) Mammutbäume, Parzelle Nr. 1243, Untermattstrasse 21, Sirnach m) Nussbaum/Walnuss, Parzelle Nr. 919, Winterthurerstrasse 65, Sirnach n) Sommerlinde, Parzelle Nr. 292, Lindenstrasse 26, Sirnach o) Linde, Parzelle Nr. 807, Hochwachtstrasse, Sirnach 2. Die Abteilung Bau & Liegenschaften wird beauftragt, den Schutzentscheid allen anstossenden Eigentümern der oben genannten Parzellen mit Rechts mitteln zu eröffnen. Die Abteilung Bau & Liegenschaften wird beauftragt, nach Rechtskraft die 3. Einzelverfügungen dem Geometer weiterzuleiten, so dass die elektroni schen Plattformen von Bund, Kanton und Gemeinde aktualisiert werden können.

07.E.13 / 2021-35

7/8

Rechtsmittelbelehru ng Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Zustellung schriftlich be gründet und im Doppel Rekurs beim Departement für Bau und Umwelt des Kan tons Thurgau, 8510 Frauenfeld geführt werden.

Mitteilung per Protokollauszug: Ii Gemeinderat (per Protokoll) i Ad acta Marco Burri, Kirchplatz 5, 8370 Sirnach Ii Marietta Büchi, Pestalozzistrasse 13, 8370 Sirnach i Monika Schelbert, Kirchweg 2, 8370 Sirnach 1 Paul Schelbert, Kirchweg 2, 8370 Sirnach Evang.-ref. Kirchgemeinde Sirnach, Im Hauweg 8, 8370 Sirnach Josef Wiesli, Rosetstrasse 8, 8371 Busswil TG Emma Wiesli, Seeburgstrasse 2, 9404 Rorschacherberg Johann Wiesli, Kaffeegasse 5, 8595 Altnau 1 Werner Thalmann, Weingartenstrasse 4, 8372 Wiezikon b. Sirnach i Martin Baur, Haldenstrasse 28, 8267 Berlingen Bernhard Baumschulen AG, Untermattstrasse 23, 8370 Sirnach f1 Immo-Center AG, Im Rösslihof, 9500 Wil SG Ii EW Sirnach AG, Mattenrainstrasse 9, 8370 Sirnach Guido Hardegger, Lindenstrasse 26, 8370 Sirnach I Sonja Hardegger, Lindenstrasse 26, 8370 Sirnach Roland Keibach, Winterthurerstrasse 65, 8370 Sirnach 1i Willi Mnnhart, Hochwachtstrasc 16, 8370 Sirnach Giucppa Mannhart, Hochwachttra&e 16, 8370 Sirnach Daniel Räss, Bereichsleiter Liegenschaften (Intern) L1 Benno Haas, Winterthurerstrasse 23, 8370 Sirnach

Versand am:

07.E.13 / 2021-35

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Sirn-NO-0006-E-2.pdf

PGEMEINDEI

Sirnach Intern Ad acta

Gemeinderat [email protected] Tel. Direkt 071 969 34 55 6.0.4.2? 2021-35

Sirnach, 18. Februar 2025

Protokollauszug Gemeinderat Guten Tag Wir behandelten am 12. Februar 2025 ein Geschäft, das Sie betrifft. Unsere Aus führungen und den Beschluss entnehmen Sie bitte dem folgenden Auszug aus dem Protokoll. Freundliche Grüsse GEMEINDERAT

Gemein d e/Pfä s ide nt

20/2025

Manuela Fritschi Gemein d esch reibe ri n

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60.42 NHG Schutzplan, Inventare Teil-Widerruf Beschluss zu Erweiterung Schutzplan Natur- und Kulturobjekte mit Bäumen im Siedlungsgebiet

Sachverhalt Am 13. November 2024 hat der Gemeinderat beschlossen, 15 Bäume unter Schutz zu stellen. Gegen diesen Entscheid wurden beim Departement für Bau und Umwelt (DBU) fristgerecht zwei Rekurse eingereicht. Beide Rekurse betref fen den Baum Gold-Schmöker, auf der Parzelle Nr. 1171, Weingartenstrasse 4, in Wiezikon.

Gemeinderat

Kirchplatz 5 8370 Sirnach

Tel. 071 969 34 34 www.sirnach.ch

Werner Thalmann, Eigentümer des strittigen Baumes, begründet seinen Rekurs mit unzureichender Information zu seiner vorgängigen Zustimmung, Verletzung von Grenzabständen, Einschränkung für mögliche zukünftige Bauvorhaben und mässiger Zustand und Nutzen des Baumes. Zudem weist er darauf hin, dass es sich um einen Affeiträngler Birnbaum handle und nicht um einen Gold Schmökler. Rekurrentin Anita Schmucki, Anstösserin an die Parzelle Nr. 1171, begründet ih ren Rekurs damit, dass der Baum aufgrund seiner Grösse, einen zu geringen Grenzabstand zu ihrer Parzelle hat. Beide Rekurrenten beantragen, dass auf die Unterschutzstellung dieses Baumes verzichtet wird. Erwägungen Es ist korrekt, dass der alte, grosse Baum aufgrund seines Wertes für die Bio diversität und für die Verbesserung des Klimas unter Schutz gestellt wurde. Weiter ist es korrekt, dass der Baum den notwenigen Abstand nach dem Gesetz über Flur und Garten verletzt. Die privaten Interessen überwiegen in diesem Fall die öffentlichen Interessen, so dass der Gemeinderat bereit ist, auf die Unter schutzstellung dieses Baumes zu verzichten. Beschluss Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: Der Beschluss vom 13. November 2024, expediert am 28. November 2024 1. wird teilweise widerrufen. Der unter Ziffer 1. j) aufgeführte Baum auf der Parzelle Nr. 1171, Weingartenstrasse 4, Wiezikon, wird nicht unter Schutz gestellt. Mitteilung per Protokollauszug: Iii Gemeinderat (per Protokoll) i Ad acta i Werner Thalmann, Weingartenstrasse 4, 8372 Wiezikon b. Sirnach Anita Schmucki, Haldenhof, 8370 Sirnach lic. jur. Roman Pulfer, Departement für Bau und Umwelt Rechtsdienst, Postfach, 8510 Frauenfeld

Versand am:

6.0.4.2 / 2021-35

13, FEB. 282

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