Departementsentscheid

Zone di protezione delle acque sotterranee · Täsch

Documento

Numero
0
Tipo
Zone di protezione delle acque sotterranee
Comune
Täsch
Cantone
Vallese
Livello
Cantone
Approvato da
Aucune indication
Adottato
6 lug 2015
In vigore dal
9 dic 2019

Carta

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File

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Testo

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MINI

. 2015.0808 * * Departement des transports, de lequipement et de l'environnement * Departement für Verkehr, Bau und Umwelt %* * CANTON DU VALAIS

KANTON WALLIS

GENEHMIGUNG DER GRUNDWASSERSCHUTZZONEN UND DES GEWÄSSERSCHUTZBEREICHS Ao j DER GEMEINDE TÄSCH on \

(QUELLFASSUNGEN: TAS101, TAS102, TAS201)

Eingesehen

- das Gesuch vom 1. Juni 2015 der Gemeinde Täsch betreffend die Genehmigung der

. Grundwasserschutzzonen für die Trinkwasserfassungen (Schutzzonenplan und hydrogeologischer

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Bericht mit den dazugehörigen Schutzzonenvorschriften vom 23. März 2015, erstellt durch das Büro Odilo Schmid & Partner AG); ö .

- das Auflagedossier mit den darin enthaltenen Unterlagen und Plänen (Schutzzonenplan und hydrogeologischer Bericht mit den dazugehörigen Schutzzonenvorschriften- vom 23. März 2015, erstellt durch das Büro Odilo Schmid & Partner AG);

- die öffentliche Auflage im Amtsblatt Nr. 17 vom 24. April 2015 durch die Gemeindeverwaltung von : Täsch; ö . :

- die Stellungnahme der Gemeinde Täsch vom 1. Juni 2015, in welcher die Gemeinde bestätigt hat, dass das Auflagedossier gesetzeskonform aufgelegen habe und keine Einsprachen eingegangen seien; on 5

= den aktuellen Zonennutzungsplan der Gemeinde Täsch, homologiert durch den Staatsrat am 6. März 2013; . " :

- die Art. 19 bis 21 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (GSchG) und die.Art. 29 ff. der. Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV);

- die Wegleitung Grundwasserschutz des BUWAL von 2004 (Wegleitung) sowie die kantonalen Richtlinien vom Juni 1995 des für den ‚Grundwasserschutz zuständigen Departements;

- ‚die Art. 3, 15 ff. 31und‘32 des kantonalen Gewässerschutzgesetzes vom 16. Mai 2013 (kGSchG);

- den Art. 4 des kantonalen Gesetzes über die Nutzbarmachung der Wässerkräfte vom 28, März. 1990 sowie den Art. 1 des Ausführungsreglements vom 4. Juli 1990;

- den Art. 4 des Reglements betreffend das Verfahren über die Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen und -arealen vom 31. Januar 1996;

- das Gesetz über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege vom 6. Oktober 1976 (WRG); ö .

- das Gesetz betreffend den Tarif ‘der Kosten und Entschädigungen vor Gerichts- oder Verwaltungsbehörden vom 11. Februar 2009 (GTar).

Erwägend

- Das vorliegende Projekt bezweckt den Schutz der Trinkwasserquellen und Quellfassungen der Gemeinde Täsch auf dem Gemeindegebiet von Täsch. . .

Die öffentlichen und privaten Interessen der betroffenen Gemeinde in Bezug auf das Projekt der . Grundwasserschutzzonen und -areale wurden ausreichend gewahrt.

Die zum Schutz von Trinkwasserquellen und -fassungen ‚notwendigen Eigentumsbeschränkungen werden durch die gesetzlichen Bestimmungen des Bundes festgelegt und durch die Bestimmungen der Schutzzonenvorschriften und des hydrogeologischen Berichts ergänzt respektive präzisiert. Aus. den Schutzzonenvorschriften vom 23. März 2015 geht hervor, dass das vorliegende Projekt keine Eingriffe | in die Eigentumsrechte privater Grundeigentümer erfordert.

Gemäss Schutzzonenvorschriften Art. 1.07.100 hat die Gemeinde zu veranlassen, dass die im zugehörigen fiydrologischen Quellschutzzonenbericht genannten Massnahmen zum Schutz der Quellfassungen umgesetzt werden (Massnahmen Art. 1.07.101 bis 1.07.202). Gegebenenfalls ist: die Gemeinde. verpflichtet, Eigentumsbeschränkungen nach: Bedarf .mittels punktueller Verfügungen anzuordnen. Das Verfahren wird durch das Gesetz über das \Verwaltungsverfahren und die Veerwaltungsrechtspflege (VVRG) geregelt (Art. 5 Abs. 2 Reglement betreffend das Verfahren über die Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen und -arealen' vom 31. Januar 1996).

Zwecks Verminderung des Verschmutzungsrisikos der Quellen ist zu, prüfen, ob die Parzellen in der ,

Schutzzone si, soweit nicht bereits erfolgt, durch die Fassungseigentümer erworben werden sollen.

Die Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen und -areale sowie der Gewässerschutzbereiche As erfolgte in Koordination mit der Revision des Zonennutzungsplans der Gemeinde Täsch,

Der Schutzzonehplan inklusive den Gewässerschutzbereichen A, und die oben genannten Schutzmassnahmen festlegenden Vorschriften vom 23. März 2015 der Quellfassungen von Täsch erfüllen die rechtlichen und administrativen Anforderungen und können somit genehmigt werden.

Gemäss Art. 88 VVRG, Art. 23 GTar und Art. 16 kGSchG muss. die Gemeinde Täsch für die durch den "vorliegenden Entscheid entstandenen Kosten aufkommen, wobei die Einfachheit sowie der geringe Umfang der Angelegenheit berücksichtigt werden.

Auf Antrag der Dienststelle für Umweltschutz -

Entscheidet

DAS DEPARTEMENT FÜR VERKEHR, BAU UND UMWELT:

1. Der Schutzzonenplan inklusive den Gewässerschutzbereichen A, (Massstab 1:10'000) der Trinkwasserfassungen von Täsch sowie die dazugehörigen Schutzzonenvorschriften vom 23. März 2015, ergänzt und präzisiert durch die Bestimmungen des hydrogeologischen Berichts vom 23. März 2015, erstellt durch das Büro Odilo Schmid & Partner AG, werden hiermit genehmigt.

2.: Die Schutzmassnahmen der bundesrechtlichen Gesetzgebung bleiben vorbehalten.

Die mit vorliegendem Entscheid genehmigten Grundwasserschutzzonen und -areale sowie die

Gewässerschutzbereiche A, sind als Hinweis in den Zonennutzungsplan der Gemeinde Täsch zu übertragen.

Gemeinde Täsch, Genehmigung der Grundwasserschutzzonen der Gemeinde Täsch auf dem Gemeindegebiet von Täsch " 2/3

4. Alle Bauvorhaben innerhalb der Schutzzonen und -areale sowie der Gewässerschutzbereiche A, müssen vorgängig der Dienststelle für Umweltschutz unterbreitet werden.

5. Anhand einer hydrogeologischen Expertise muss der Gesuchsteller nachweisen, dass ein solches Vorhaben die Anforderungen in. Bezug auf den Gewässerschutz (Gewässerschutzgesetz vom 24. Januar 1991, Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998, Wegleitung Grundwasserschutz des BUWAL von 2004, technische Nutzungsvorschriften des hydrogeologischen Berichtes vom 23. März 2015) erfüllt. .

6. “Die Gemeinde Täsch überwacht die Umsetzung der i in den Schutzzonenvorschriften aufgeführten , Schutzmassnahmen auf ihrem Gemeindegebiet. Im Falle einer Verschmutzung der Quellen und Fassungen müssen die Schützmassriahmen neu beurteilt werden. "

7. Die Verfahren der formellen und/oder materiellen Enteignung bleiben vorbehalten. Vorliegende Genehmigung gilt in diesem Sinne als Anerkennung des öffentlichen Nutzens.

8. Die Kosten des vorliegenden Entscheides von Fr. 307.-- (Gebühren Fr. 300.--, Gesundheitsstempel Fr. 7.--) werden der Gemeinde Täsch auferlegt.

Sitten, den

06 JUL. 205.

Ja£ques Melly

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung Beschwerde beim Staatsrat eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist in so vielen Doppeln einzureichen als Interessierte bestehen (Art. 72 VVRG). Die Beschwerdeschrift muss eine knappe Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung unter Angabe der Beweismittel und Schlussfolgerungen enthalten. Der Beschwerde . sind ein Exemplar des angefochtenen Entscheids und die als Beweismittel angegebenen Dokumente’ beizulegen, sofern sie im Besitz des Beschwerdeführers sind (Art 80 Abs. 1 lit. c und Art, 48 VVRG).

Eröffnetam: () 7 JUL. 2015

Verteiler :

a) Zustellung: . Gemeindeverwaltung, 3929 Täsch

.b) Mitteilung: « _ Dienststelle für Raumentwicklung « Dienststelle für Landwirtschaft - « _ Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen * Dienststelle für Umweltschutz

Gemeinde Täsch, Genehmigung der Grundwasserschutzzonen der Gemeinde Täsch auf dem Gemeindegebiet von Täsch B 3/3