Zug Bebauungsplan Nr. 7517 - An der Aa II
Piano d'utilizzazione speciale · Zugo
Documento
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Sottotipo
- Piano di edificazione
- Cantone
- Zugo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeinde (Gde.)
- Approvato da
- BD
Carta
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20240606_Situationsplan_BBP_An_der_Aa_II_genehmigt.pdfApri in una nuova scheda
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20240606_Situationsplan_BBP_An_der_Aa_II_genehmigt.pdf
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nn Legende + cy r HLUSSINHALT ZU BESCHLIESS BAULINIE 3 17 DI BESCHLU: S ENDE BAU in Z u g )) = zunmmms Geltungsbereich Ziff. 1 / Abs. 1 — //-- Aufzuhebende Baulinie Den he Sagl mung S $ TE REGEL Baubereiche mit max. Höhenkote in m.ü.M. Ziff. 4 / Abs. 1 INFORMATION ZU BAULINIEN È Gas 2270 ZZ i sl [LXX}NI GS TDkPr-—rr_ ----TP-TT>SLRT=z OA + Bereich für Auskragungen und Anbauten Ziff. 4 / Abs. 1 —--—- Genehmigte Baulinie Innenhof / Lichthof (Lage schematisch) ZIff.4/AbDS2 GS een Neue Spezialbaulinie (Gewässerraum) en Abgrenzungslinie für Untergeschosse Ziff. 4/ Abs. 4
WEITERE INFORMATIONSINHALTE
Bebauungsplan An der Aa Il
. . sia Bereich für Pumpwerk, Regenüberlaufbecken | Schnitt A 1:1000 und Hundezwinger Ziff. 8/ Abs. 6 10 Koordinaten zur Definition der Baubereiche im ordentlichen Verfahren gemäss 5 39 PBG Werkplatz für Unterhalt Pumpwerk und Ziff 8 / Abs. 6 Zugang zum Hundezwinger (Lage schematisch) ° ° Abmessungen Richtprojekt Hochbauten EG-Nutzungen abgestimmt auf den Ziff. 8/ Abs. 4 essa a Quartierfreiraum (Lage schematisch) ° | I E Abmessungen Richtprojekt Untergeschosse B A Arealerschliessung Ziff.9/Abs.1 pe Situationsplan 1:1000 + 447,50 Er (MIV, Fuss- und Radwege) |] Abmessungen Richtprojekt Fischtreppe Arealerschliessung (befestigte Flächen) Ziff. 9 / Abs. 1 Gebäude bestehend ausserhalb Geltungsbereich . Ein- und Ausfahrt Tiefgarage (Lage schematisch) Ziff. 9 / Abs. 2 ©) Baum bestehend (Lage und Anzahl schematisch) i | | Anlieferung (Lage schematisch) Ziff. 9 / Abs. 3 OO Baum projektiert / bestehend ausserhalb Geltungsbereich IA (Lage und Anzahl schematisch) = ee Öffentlicher Fussweg (Lage schematisch) Ziff. 9 / Abs. 4 —t— Erschliessung Richtprojekt projektiert / projektiert ausserhalb Geltungsbereich : | Öffentliche Fuss- und Radwege, lichte Breite 4m . Plan Nr. 7517 Datum: 26.9.2022 Schnitt B 1:1000 (Lage schematisch) dif Sf Abs.A ne Interessenlinie SBB Rev.: 6.2.2023 È . . Rev, 31.10.2023 Aufstellfläche Feuerwehr (Lage und Anzahl schematisch) Ziff. 9 / Abs. 5 uw Feuerwehr Zu-/Wegfahrt (Lage schematisch) ‘II IIii ÎVÉYi\(SGìl€fìIWE|_ebbl ì©UiUil Ò_UUO):*B?ZBRO Erschliessungsbereich für Überbauung Schutzengel Ziff. 9/ Abs. 6 emäss separatem Bewilligungsverfahren i ° au izei Zu- Ì Beschluss Stadtrat Einleitung Vorprüfung: 9.11.2022 8 pP Igung nn Polizei Zu-/Wegfahrt (Lage schematisch) Koordinaten LV95 Koordinaten LV95 Oberirdische Parkplätze (Lage schematisch) Ziff. 10 / Abs. 3 map. Rettungsdienst Zu-/Wegfahrt (Lage schematisch) Vorprüfungsbericht Baudirektion des Kantons Zug: 14.3.2022 Nr. x Y Nr. x Y Nr. x Y i . Lee à —_ _uÙuoiwéeé8é8@q00’ÙÒ0Òu Ùo_Trr@’.‘.r’’‘TTTTTT‘— [1 [268117097 | 1225440.52 | |19 [2681009329 [122537417 | [37 | 2681116.65] 11225393.99 Veloabstellplatze (Lage schematisch) Ziff. 117 Abs. 2 se ZVB Zu-/Wegfahrt (Lage schematisch) [2 [268 1225439.08 | [20 [2'681069.66 | 1225368.80 [38 | 2681'206.21 | 17225359.44 | Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2773 Bericht und Antrag des Stadtrats vom 25.10.2022 [3_|2'681209.91 | 122542663] [21 [2'681203.07 | 1'225317.33 [39 | 2681205.31 | 1'225357.11 Kanal bestehend / Verlegung Ziff. 13 ne GVRZ Zu-/Wegfahrt (Lage schematisch) [4 [2681206.02 | 1'225’416.56 [22 [2681 1225276.84 [40 | 2'681'066.57 | 1'225'360.79 È 1. Lesung im Grossen Gemeinderat von Zug: 24.1.2023 (5_]|2'681238.77 | 1122540392] |23 [2'681'054.04 | 1'225'328.31 [41 | 2681064.23 | 1'225'361.67 Rückbau bestehender Fussweg / Kanal ziff. 13 6000000 _ Öffentlicher Fussweg ausserhalb Perimeter (Lage schematisch) I6_1|2681'221.95 | 122536034] [24 |2'681'005.17 | 1'225'359.33 [42 | 2'681'054.80 | 1'225337.23 1. Publikation im Amtsblatt: Nr. 2023/15 vom 13.4.2023 und Nr. 2023/16 vom 20.4.2023 [7 _ |2681'178.36 | 1'2257377.15 [25 |2'681'030.27 | 1'225'349.81 [43 | 2'6810057.13 | 1'225'336.33 Quartierplatz ziff. 13 EN Öffentliche Fuss- und Radwege ausserhalb Perimeter 1. öffentliche Auflage: 13.4.2023 - 12.5.2023 [8 [2'681185.16 | 1'2257394.78 [26 [2'681029.31 | 1225347.28 [44 | 2681'209.93 | 1'225329.17 (Lage schematisch) [9 [2681715745 | 12257405.47 | [27 |2'681'041.92 [1225342441] [45 | 2681'123.80 | 1'225398.20 a Iteter Ù ; N Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2773.3 Bericht und Antrag des Stadtrats vom 27.6.2023 [10 68113910 [1225433.69 Ds [2681103938 [11225133578 [46 1 2681137.70 [1225434.23 Gestaltete Platzfläche / Gestalteter Übergangsbereich ziff. 13 [11 12681156.16 | 1225427.11 [29 |2'681'038.99 |1'2257335.93 [47 | 2681'202.15 | 1'225309.37 soso Gi | i : ünraum Ziff. 13 D Eu eue nen Ze aa ben Martin arr [12 [2'6817142.25 [1225309108] [30 [2681035.34 [1225326309 | [48 | 268119202 | 1225283.11 ss... Der Präsident: Roman Burkard STREENENSE CAR OU [13 ]2681125.20 | 1225397.66| [31 [2681022.47 [122533134| [49 | 2681190.15 | 1225283.83 | | | | | | _unbefestigte, wasserdurchtässige Fläche on 0 10 20 59m an: . [14 |2'681102.07 | 1/225396.94| [32 |2'681/023.62 [1225'334.20 [50 | 2681'200.28 | 1225310.09 II i i ni Pesenti is à 3 San uses DONS ENNENEES 115 [2681218.71 [1225351094] [33 [2680990921 |1225343.61 | | | Bearbeitung: Jennifer Zürcher „ BITENFIENE-AUTABE: 7 di [16 12681211.55 |1225333.37 | |34 [2668120710 [1722541936 i Siehbach offengelegt (Lage schematisch) Ziff. 13 Das Druckdatum entspricht dem Erstellungsdatum. a ar 7 [17 [2681116447 | 12257351.53 [35 |2'681'239.85 [1225'406.72 ss. | Grundlagedaten Von der Baudirektion genehmigt: Der Baudirektor: hs] 2681162.85 11225347.33 361 7681115 75 [1225391.66 2222222 Ökologische Fläche zift. 13 sordi e l en | == ie Daten der Fixpunkte, Grenzpunkte und Einzelpunkte sind nach den gültigen Zug, = 6. JUN! 2024 nf <pleti A ie Genauigkeits- und Zuverlässigkeitsanforderungen der amtlichen Vermessung Baum projektiert (Lage und Anzahl schematisch) zit 1a bestimmt. Die Bodenbedeckung, Gebäude und Einzelobjekte dienen lediglich der Orientierung. Ihre Lage beruht auf einfachen Messungen ohne Kontrolle, weshalb für [UFC] Unterflurcontainer (Lage und Anzahl schematisch) Ziff.15 deren Richtigkeit keine Gewähr durch den Geometer besteht.
20240606_Bestimmungen_BBP_An_der_Aa_II_genehmigt.pdf
-D CD
Zug Bebauungsplan An der Aa II im ordentlichen Verfahren gemäss § 39 PBG
Bestimmungen
Plan Nr. 7517
Datum: Rev.: Rev.:
Beschluss Stadtrat Einleitung Vorprüfung:
09. 11. 2021
Vorprüfungsbericht Baudirektion des Kantons Zug:
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14.3.2022
Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2773
Bericht und Antrag des Stadtrats vom 25.10.2022
1. Lesung im Grossen Gemeinderat von Zug:
24.1.2023
1. Publikation m Amtsblatt:
Nr. 2023/15 vom 13.4.2023 und
26.9.2022 6.2.2023 31.10.2023
Nr. 2023/16 vom 20.4.2023 1. öffentliche Auflage:
13.4.2023
Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2773.3:
Bericht und Antrag des Stadtrats vom 27.6.2023
2. Lesung / Beschluss des Grossen Gemeinderats von Zug:
Nr. 1779 vom 03.10.2023
Der Präsident: Roman Burkard
Der Stadtschreiber: Martin Würmli
2. Publikation im Amtsblatt:
Nr. 2024/10 vom 07.3.2024 und
—
12.5.2023
Nr. 2024/13 vom 28.3.2024 2. öffentliche Auflage: Von der Baudirektion genehmigt:
Zug,
-6.JUNI?024
07.3.2024
—
08.4.2024
Der Baudirektor:
Stadt Zug
Bestimmungen
KAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
3
KAPITEL 2 BEBAUUNG
4
KAPITEL 3 NUTZUNG
5
KAPITEL 4 ERSCHLIESSUNG
6
KAPITEL 5 FREIRAUM
7
KAPITEL 6 UMWELT
9
KAPITEL 7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9
Bebauungsplan An der Aa II Zug, Plan Nr. 7517 vom 26.09.2022, rev.06.02.2023, rev. 31.10.2023
Seite 2
Stadt Zug
Bestimmungen
Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug, in Vollziehung von § 7 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes PBG1 vom 26. November 1998 sowie gestützt auf § 16 Abs. 2 Best. b der Gemeindeordnung der Stadt Zug vom 1. Februar 20052, beschliesst:
Kapitel 1 Geltungsbereich
1
Allgemeine Bestimmungen
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im zugehörigen Situationsplan im Massstab 1:1'000 festgelegt.
und Bestandteile 2
Verbindliche Bestandteile des Bebauungsplans An der Aa II, Plan Nr. 7517, sind der Situationsplan im Massstab 1:1'000 und diese Bestimmungen.
3
Das Richtprojekt Bebauungsplan An der Aa II vom 31.10.2023 sowie der dazugehörende Freiraumplan im Massstab 1:500 sind für die Beurteilung der kubischen Gliederung und der gestalterischen Qualität der Bauten, Anlagen sowie der Umgebung im Bewilligungsverfahren wegleitend. Von diesem Richtprojekt darf vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird.
4
Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung und des Zonenplans.
Zweck und Ziele
1
Der Bebauungsplan An der Aa II sichert die städtebaulichen, architektonischen und freiräumlichen Qualitäten des aus dem Wettbewerbsverfahren ermittelten Siegerprojekts.
2
Mit dem Bebauungsplan werden insbesondere folgende Ziele verfolgt: − Sicherstellung eines Hauptstützpunkts für den Busbetrieb und die Rettungsdienste; − Sicherstellung von Verbindungen zu den angrenzenden Gebieten für den Langsamverkehr; − Sicherstellung eines Angebots an Wohnflächen zur Kostenmiete; − Sicherstellung einer sorgfältigen Umgebungsgestaltung und Ausbildung der Randbereiche sowie der ökologischen Aufwertung des
Siehbachs; − Sicherung eines Quartierfreiraums (§ 8 BO).
1 BGS 721.11 2 Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse der Stadt Zug, Band 11, S. 151
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Stadt Zug
Bestimmungen
Kapitel 2
Bebauung
Bauten und Anlagen sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusam-
Gestaltung
menhang besonders gut zu gestalten. Sie haben die wesentlichen Vorzüge gemäss § 32 Abs. 2 PBG zu erfüllen. Baubereiche
1
Lage und äussere Abmessungen der oberirdischen Hauptgebäude ergeben sich aus den im Situationsplan und den Schnitten definierten Mantellinien für die Baubereiche A bis D. Anbauten und auskragende Bauteile wie Vordächer u. dgl. dürfen die Mantellinien nur innerhalb der bezeichneten Bereiche über die gesamte Länge und Tiefe beanspruchen. Ansonsten gelten § 21 und § 27 V PBG.
2
In den Baubereichen A und D sind an den schematisch bezeichneten Lagen innenliegende Freiräume (Innenhöfe/Lichthöfe) zu realisieren. Anstelle der innenliegende Freiräume können im flächengleichen Mass aufenthaltsfreundlich gestaltete Frei- und Ruheräume an den Fassaden realisiert werden (Fassadenrücksprünge).
3
Die Anzahl Vollgeschosse ist in allen Baubereichen innerhalb der maximal zulässigen Gebäudehöhe frei.
4
Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten dürfen die im Situationsplan bezeichnete Abgrenzungslinie für Untergeschosse nicht überschreiten.
5
Kleinbauten bspw. für Veloabstellplätze, Tiefgaragenzufahrten, Tiefgaragenzugänge, u. dgl. sowie technische Anlagen mit einer Nebennutzfläche (bspw. Tankstellenanlagen) bis 300 m2 sind unter Beachtung der durch Baulinien gesicherten Räume auch ausserhalb der Baubereiche zulässig.
6
Im Bereich für Pumpwerk, Regenüberlaufbecken und Hundezwinger sind ausschliesslich die genannten Nutzungen zulässig. Die genaue Dimensionierung und Höhenentwicklung wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens festgelegt.
Massgebendes
1
bendes Terrain.
Terrain, Fassadenhöhen/ Gesamthöhen
Die Kote 419.00 m ü. M. gilt innerhalb der Baubereiche als massge-
2
Die im Situationsplan bezeichneten Höhenkoten definieren die maximalen Fassadenhöhen und Gesamthöhen der Gebäude. Technisch bedingte Dachaufbauten sind zulässig und dürfen diese Koten überragen.
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Dachgestaltung
1
Die Hauptdächer in den Baubereichen A bis D sind als Flachdächer zu gestalten. Attikageschosse sind nicht erlaubt.
2
Technisch bedingte Dachaufbauten sind so in die Gebäudegestaltung zu integrieren, dass eine gute Gesamtwirkung erreicht wird. Sie sind räumlich zusammenzufassen und mindestens um das Mass ihrer Höhe von den Fassadenfluchten zurückzuversetzen.
3
Die Hauptdächer, die nicht als begehbare Dachterrasse genutzt werden, sind mit Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie auszustatten und zusätzlich extensiv zu begrünen. Wegleitend ist die SIA-Norm3 zur Begrünung von Dächern.
4
Auf den Hauptdächern sind Dachgärten erlaubt.
Kapitel 3
Nutzung
Im Geltungsbereich gilt eine maximale anrechenbare Geschossfläche
Nutzungsmass
(aGF) von 50'100 m2. Die Nutzfläche im Untergeschoss ist nicht beschränkt. Art der Nutzung
1
Die zulässige Nutzweise in den Baubereichen A bis D richtet sich nach der jeweils gültigen Bauordnung und dem Zonenplan, wobei in der Mischzone WA4 lediglich in den Baubereichen A und B ein minimaler Wohnanteil zu beachten ist.
2
In den Baubereichen A und B sind Gewerbe und Dienstleitungsbetriebe sowie Wohnnutzungen erlaubt.
3
In den Baubereichen A und B sind mindestens 10'000 m2 aGF Wohnnutzung zu realisieren. Davon sind mindestens 4’000 m2 aGF als preisgünstiger Wohnraum zu realisieren und dauerhaft zu erhalten. Der preisgünstige Wohnraum ist dem kantonalen Wohnraumförderungsgesetz oder der kommunalen Verordnung über die Zone für preisgünstigen Wohnungsbau oder durch einen gemeinnützigen Wohnbauträger, der ohne Gewinnabsichten dem Prinzip der kostendeckenden Miete verpflichtet ist, zu unterstellen.
4
In den Erdgeschossen der Baubereiche A und B sind an den speziell bezeichneten Lagen Nutzungen anzuordnen, die zur Belebung der Platzfläche beitragen (bspw. Ausstellungsräume, Gastronomie (Kantine, Cafeteria, Pausenräume u. dgl.).
5
In den Baubereichen C und D sind Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe sowie Stützpunkte für Betriebsfahrzeuge zulässig, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen.
3 Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein, SN 564 312 Begrünung von Dächern,
Ausgabe 2013
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Bestimmungen
6
Im speziell bezeichneten Bereich ist der Betrieb eines Pumpwerks mit Regenüberlaufbecken sowie der Bau eines Hundezwingers für Diensthunde erlaubt. Die Grösse der technischen und betrieblichen Anlagen richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf. An bezeichneter Lage ist ein Werkplatz für den Unterhalt und der Zugang zu den Anlagen sicherzustellen.
Kapitel 4 Arealerschliessung 1
Erschliessung
Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr hat grundsätzlich ab der General-Guisan-Strasse zu erfolgen. Die im Situationsplan weiss dargestellten Flächen dienen der Arealerschliessung.
2
Die Zu- und Wegfahrt durch den motorisierten Verkehr zu und von den Tiefgaragen hat über die im Situationsplan schematisch bezeichneten Stellen zu erfolgen.
3
Für die Anlieferungen und den Güterumschlag sind mindestens an den im Situationsplan bezeichneten Lagen die erforderlichen Flächen freizuhalten.
4
Die bezeichneten Fuss- und Radwege sowie der Quartierfreiraum sind allgemein zugänglich zu halten. Die Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit ist privatrechtlich sicherzustellen.
5
An den im Situationsplan schematisch bezeichneten Lagen sind Aufstellflächen für die Feuerwehr freizuhalten.
6
An bezeichneter Lage an der General-Guisan-Strasse ist die Erschliessung einer ausserhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegenden Überbauung zulässig.
Parkierung
1
Zur Parkierung gelten folgende Vorgaben: a) Es sind insgesamt max. 583 Parkplätze zulässig. Dieses zulässige Angebot verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Nutzergruppen: Betriebsparkfelder
max. 288
Parkfelder für Bewohner / Beschäftigte / Kunden / Besucher
max. 295
Davon dürfen max. 18 Parkplätze oberirdisch im Aussenbereich angeordnet werden. Die Infrastruktur für Elektromobilität ist konzeptionell zu planen und bedarfsgerecht umzusetzen. Für unterirdische Parkfelder ohne Zugang zu einer Ladestation sind im Minimum Leerrohre oder eine vergleichbare Infrastruktur vorzusehen.
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Bestimmungen
b) Im Rahmen von Baubewilligungsverfahren für die jeweiligen Etappen zeigt die Bauherrschaft in einem Mobilitätskonzept die Verteilung der Parkplätze auf die Nutzungen und Baubereiche sowie die Etappierung der Parkierungsanlagen auf. Im Mobilitätskonzept sind die betrieblichen und organisatorischen Massnahmen zur Verkehrslenkung aufzuzeigen. Die Stadt sichert die Massnahmen bei Bedarf mit Auflagen im Baubewilligungsverfahren. 2
Stellplätze, die im Zusammenhang mit Fahrzeug-Werkstattbetrieben benötigt werden, zählen nicht zu den Parkplätzen.
3
An bezeichneter Lage um das Gebäude D sind oberirdische Parkfelder nur für die Anlieferung und Besucher als Kurzzeitparkplätze zulässig.
4
Die Parkplätze für Besuchende, Kundschaft und Beschäftigte sind ab der ersten Minute monetär und lenkungswirksam zu bewirtschaften.
Veloabstellplätze
1
Das zu schaffende Angebot an Veloabstellplätzen ist in den Mobilitätskonzepten (Ziffer 10.1 lit. b) herzuleiten. Als Berechnungsbasis und für die Ausgestaltung gelten die VSS-Normen.4 Es sind insgesamt mindestens 490 Veloabstellplätze zu erstellen. Davon sind 225 als Kurzzeitabstellplätze oberirdisch und 265 Langzeitabstellplätze unterirdisch anzuordnen. Die räumliche Verteilung und Ausgestaltung der Veloabstellplätze ist im Baubewilligungsverfahren in einem Detailkonzept aufzuzeigen. Die unterirdischen Veloabstellplätze sind einfach zugänglich zu gestalten.
2
Mindestens an den im Situationsplan schematisch bezeichneten Lagen sind oberirdische, überdachte Kurzzeitparkplätze anzuordnen.
Kapitel 5
Freiraum
Gestaltungsgrund-
Grünräume und Plätze müssen eine besonders gute gestalterische
sätze
Qualität aufweisen und den verschiedenen Nutzungsansprüchen gerecht werden.
Plätze und Grün-
Innerhalb des Areals sind Freiräume gemäss Situationsplan wie folgt
räume
zu realisieren: − Die bezeichneten Platzflächen sind aufenthaltsfreundlich zu gestalten.
4 Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute, SN 40 065 Parkieren; Bedarfsermittlung
und Standortwahl von Veloparkierungsanlagen
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Bestimmungen
− Zwischen den Baubereichen A, B und C ist ein öffentlich zugänglicher Quartierfreiraum mit punktuellen Grünelementen anzulegen. Es ist mindestens ein grosskroniger Baum zu pflanzen, der nicht unterbaut werden darf. Der Quartierfreiraum muss mindestens eine Fläche von 1'730 m2 aufweisen. Zusammen mit einem Bauvorhaben ist eine klimaangepasste Gestaltung (Baumpflanzungen, Beschattungselemente, nicht befestigte Beläge etc.) nachzuweisen. − Der Grünraum nördlich und westlich des Baubereichs B ist als parkartiger Grünbereich auszugestalten und standortgerecht zu bepflanzen. − Der ehemalige Bahndamm Schleife ist in seinem Charakter und seiner Ausdehnung zu erhalten und ökologisch aufzuwerten. Im Baubewilligungsverfahren ist ein Aufwertungs- und Pflegekonzept nachzuweisen. Der bestehende Fussweg ist zurückzubauen. Die Umgebungsflächen auf dem Grundstück GS Nr. 215 sind mehrheitlich unbefestigt auszubilden. Der im Situationsplan bezeichnete Parkplatz WP ist als Schotterrasen auszugestalten. − Der Siehbach ist im bezeichneten Abschnitt zu renaturieren. Der mit einer Spezialbaulinie gesicherte Raum gilt als Gewässerraum. Es gelten die bundesrechtlichen Vorgaben (GschV). − Der bestehende Siehbachkanal darf verlegt werden. Unter Beachtung der technischen Anforderungen an den Kanal darf er mit Kleinbauten und Anlagen überbaut werden. − Entlang der Bahnlinie zwischen Rad- und Fussweg und Vorplatz ist ein Übergangsbereich mit Hecken und Bäumen zu gestalten. − Für die Begrünung sind standortgerechte Pflanzen zu verwenden. Rasen- und Wiesenflächen sind als artenreiche Vegetationsflächen zu erstellen und zu unterhalten. Bäume
An schematisch bezeichneten Lagen sind Baumpflanzungen vorzusehen. Sie sind vorzugsweise ausserhalb von Untergeschossen anzuordnen. Im Bereich von Bäumen auf Untergeschossen muss eine durchwurzelbare Substratschicht von mindestens1.5 m gewährleistet werden.
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Bestimmungen
Kapitel 6
Umwelt
Umweltbestimmun- 1
Spätestens mit dem ersten Baugesuch ist nachzuweisen, wie bei den
gen
Neubauten die Kriterien und Indikatoren des jeweils gültigen Standards Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) oder eines gleichwertigen Standards erfüllt werden. 2
Das Areal ist im Trennsystem zu entwässern. Mit einem ersten Bauvorhaben sind die erforderlichen Retentionsanlagen nachzuweisen.
3
Die Entsorgung von Siedlungsabfällen der Baubereiche A und B hat an der im Situationsplan eingetragenen Stelle in Unterflurcontainern (UFC) zu erfolgen. Die UFC haben sich gut in die Umgebung einzuordnen.
4
Der Stadtrat legt gestützt auf den Umweltverträglichkeitsbericht An der Aa II vom 26.9.2022 im Baubewilligungsverfahren die erforderlichen umweltrechtlichen Auflagen fest.
Lärm
Im Baubewilligungsverfahren ist ein Lärmgutachten zur Bewilligung einzureichen. Der Stadtrat legt gestützt auf das Lärmgutachten im Baubewilligungsverfahren die erforderlichen umweltrechtlichen Auflagen fest.
Kapitel 7 Etappierung
Schlussbestimmungen
Die Überbauung darf in Etappen realisiert werden. Jede Etappe hat zumindest einen Baubereich und die daran angrenzende Umgebung zu beinhalten. Im Rahmen der Entwicklungsphase und für Zwischennutzungen kann der Stadtrat zeitlich befristete Abweichungen von den Bebauungsplanbestimmungen bewilligen.
Änderungen
Bei der Änderung des Zonenplans und/oder der Bauordnung ist der Bebauungsplan zu überprüfen. Eintragungen ausserhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind nicht verbindlich.
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