Einfacher Bebauungsplan Inwilerstrasse
Piano d'utilizzazione speciale · Zugo
Documento
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Sottotipo
- Piano di edificazione semplice
- Cantone
- Zugo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeinde (Gde.)
- Approvato da
- GR
- Adottato
- 8 apr 2025
- In vigore dal
- 8 apr 2025
Carta
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File
20241018_eBP_Inwilerstrasse.pdfApri in una nuova scheda
Testo
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D 4 A \ Kanton Zug ® Fa
Einwohnergemeinde Baar
EINFACHER BEBAUUNGSPLAN
Inwilerstrasse
1:500
Abteilung Planung / Bau, den [44 MRZ, 2025
Derbteilungsleiter:
Pascal Vten
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Vom Gemeinderat verabschiedet am 1 1, NOV. 2024
Der Gemeindeggasident:
UL
Walter Lipp
Andreg Bertolosi
Òffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom
Bescheinigt Abteilung Planung / Bau:
/ 13. FER, 2025 bi
194. MRZ. 2025
Vom Gemeinderat beschlossen am: 0 8 APR 2025 Der Gemeindepräsident: UL
Walter Lipp
Andrea Bertolosi
VERBINDLICHER INHALT PERIMETER
LE Geltungsbereich
BAUBEREICHE
h Bauten und Unterniveaubauten ziff. «+ Bestehende Zu- und Wegfahrt Tiefgarage Ziff. GRÜN- UND FREIFLÄCHEN Bestehende Freiflächen . (Abgrenzung schematisch) Ziff. Bestehender Quartierplatz (Abgrenzung schematisch) Ziff. Bestehender Spielplatz. und Spielwiese . (Abgrenzung schematisch) Ziff. Bestehende Feldhecke (Lage schematisch) ziff. Bestandsbäume (Lage schematisch) Ziff ERSCHLIESSUNG Bestehende Erschliessungsflàche Ziff (Lage schematisch) ” 00000 Bestehende Siedlungsinterne Fusswege ziff
(Lage schematisch)
Bestehende Oberirdische Veloabstellplätze
\\ de) \ \ \\ À NN Bestehende Oberirdische Parkierung Ziff N \ || || |
(Lage schematisch)
E Bestehende Entsorgungsstelle
INFORMATIVER INHALT
Bestehende Bauten ausserhalb Perimeter
Ziff.
Bestehende Bauten im Geltungsbereich Baubereich für Klein-, An- und Aufbauten, hellgrau Ziff.
{O ‘1 Baubereich für bestehende unterirdische
Ziff.
Ziff.
4/Abs.
4/Abs.
6/Abs.
5/Abs.
5/Abs.
5/Abs.
5/Abs.
.5/Abs.
6/Abs.
6/Abs.
6/Abs.
6/Abs.
6/Abs.
1,2
18.10.2024
BESTIMMUNGEN
Ziff. 1
Ziff, 2
Ziff. 3
Ziff. 4
Ziff. 5
Ziff. 6
Ziff. 7
ZIEL / ZWECK 1 Der einfache Bebauungsplan Inwilerstrasse bezweckt im Sinne von $ 32bis des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug (PBG) insbesondere:
* die bestehende Arealbebauung im Sinne der gesetzlichen Vorgaben in einen einfachen Bebauungsplan gemäss $ 71b PBG zu überführen; * die qualitätsvolle Sanierung sowie Klein-, An- und Aufbauten der Überbauung innerhalb des Geltungsbereichs zu ermöglichen.
BESTANDTEIL 1 Der Bebauungsplan besteht aus dem Situationsplan und den Bestimmungen.
2 Das Richtprojekt vom 21.03.2024 ist für die Beurteilung der Gliederung und der gestalterischen Qualität der Kleinbauten, An- und Aufbauten sowie der Umgebung im Bewilligungsverfahren wegleitend. Vom Richtprojekt darf, vorbehaltlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts, abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird. Die Gemeinde kann für die Beurteilung der Qualität ein unabhängiges Fachgutachten einholen.
GELTUNGSBEREICH 1 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Situationsplan festgehalten.
BEBAUUNG 1 Die bestehenden Gebäude, unterirdischen Bauten und Unterniveaubauten innerhalb des Geltungsbereichs besitzen Bestandesgarantie.
Wesentliche Änderungen am Gebäudebestand sind nur zulässig, wenn im Rahmen einer Bebauungsplanrevision die geforderten wesentlichen Vorzüge gegenüber der Einzelbauweise nachgewiesen werden. Nicht wesentliche Änderungen haben die Einheitlichkeit der rechtskräftig bewilligten Arealbebauung zu respektieren und sich besonders gut in die Gesamtüberbauung zu integrieren.
2 In den bezeichneten Baubereichen für Klein-, An- und Aufbauten sind Erweiterungen im Sinne des Richtprojekts vom 21.3.2024 erlaubt. Es ist eine hochwertige Materialisierung, sorgfältige Detaillierung und insgesamt eine einheitliche Gestaltung sicherzustellen. Mit dem Baugesuch ist ein Farb- und Materialkonzept einzureichen, welches insbesondere auch die Materialisierung der Balkongeländer und Markisen thematisiert. Lage und äussere Abmessung der Klein-, An- und Aufbauten ergeben sich aus den festgelegten Baubereichen. Die Baubereiche gehen den Abstandsvorschriften gemäss BO der Gemeinde Baar und PBG vor.
FREIRAUM 1 Der Charakter der bestehenden Freiflächen, des Quartierplatzes, des Spielplatzes und der Spielwiese ist zu erhalten.
Bei wesentlichen Änderungen der bestehenden Gebäude oder deren Umgebung ist der Freiraum im Sinne der Gesamtkonzeptionierung mit hoher Aufenthaltsqualität und zusätzlichen ökologisch wertvollen und standortgerechten Bäumen aufzuwerten. Dies ist mittels Umgebungsplan aufzuzeigen. 2 Die bezeichneten Bestandsbäume und Feldhecken sind zu erhalten. Bei Abgängen sind sie durch mindestens gleichwertige, standortgerechte Ersatzpflanzungen zu ersetzen.
ERSCHLIESSUNG ! Die bezeichneten bestehenden Erschliessungsflächen, Zu- und Wegfahrt zur Tiefgarage, arealinternen Fusswege, oberirdische Parkierung, oberirdischen Veloabstellplätze
und Entsorgungsstelle besitzen Bestandesgarantie. Bei wesentlichen Änderungen der bestehenden Gebäude ist eine koordinierte Arealerschliessung sicherzustellen. Dabei ist der Anteil versiegelter Flächen auf ein erforderliches Minimum zu beschränken. Für die unterirdischen Einstellhallen ist eine ausreichende Erdüberdeckung für die darüberliegende Bepflanzung vorzusehen.
SCHLUSSBESTUMMUNGEN ! Wo der einfache Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften - unter Berücksichtigung von höherrangigem Recht - der jeweils gültigen Bauordnung
und des Zonenplans der Gemeinde Baar massgebend. 2 Der einfache Bebauungsplan Inwilerstrasse wird mit der Rechtskraft des gemeinderätlichen Festsetzungsbeschlusses verbindlich.
SITUATIONSPLAN 1:500
V
17016085
INFORMATIVER INHALT
ANSICHTEN RICHTPROJEKT 1:500 Liftturm / Gebäudevorsprung
Unterstand / Erschliessung
Erker
Gallerie/Dach
_| Balkonturm / Balkon Lukarne
Gebäudehülle [| Satteldach
Südfassade Haus A/B
454.85
Gallerie/Dach C_453.31
Gallerie/Dach
DG/Gallerie
2.06
Südfassade Haus E/D
454.85 45392
de Lo
hendes Terrain
1.0G
Westfassade Haus E/C/A
0 5 10 25m
Bearbeitung: Projektleitung Michael Hofstetter Das Druckdatum entspricht dem Erstellungsdatum.
Grundlagedaten Amtliche Vermessung: Geozug Ingenieure vom 12. Oktober 2018 Richtprojekt "Matthof 1, 2.0": Michael Hofstetter MH Hochbauatelier GmbH 08.07.2024
Gallerie/Dach
DG/Gallerie
Nordfassade Haus C
Gallerie/Dach 453,55
DG/Gallerie
Südfassade Haus C
Die Daten der Fixpunkte , Grenzpunkte und Einzelpunkte sind nach den gültigen Genauigkeits- und Zuverlässigkeitsanforderungen der amtlichen
Vermessung bestimmt . Die Bodenbedeckung ‚Gebäude und Einzelobjekte dienen lediglich
der Orientierung. Ihre Lage beruht auf einfachen
Messungen ohne Kontrolle ‚weshalb für deren Richtigkeit keine Gewähr durch den Geometer besteht.