Hünenberg Bebauungsplan Nr. 4 - Bösch - Rothus Revision
Piano d'utilizzazione speciale · Zugo
Documento
- Numero
- HU 2022-081
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Sottotipo
- Piano di edificazione
- Cantone
- Zugo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeinde (Gde.)
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 27 mar 2024
- In vigore dal
- 2 giu 2026
Carta
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File
Revision Bebauungsplans «Bösch-Rothus»_HU-2022-081.pdfApri in una nuova scheda
Testo
1349
67
1735
Bestimmungen 83982
Gemeinde Hünenberg
Art. 1
Die planerische Absicht besteht darin, Voraussetzungen zu schaffen für ein qualitativ hochstehendes Dienstleistungs- und Gewerbequartier, eine zweckmässige Erschliessung und eine hochwertige Freiraumversorgung und -gestaltung.
2315
1736 1281 a
ORDENTLICHER BEBAUUNGSPLAN
69
1367
BÖSCH-ROTHUS M 1:500
Art. 2 Landschaftliche Eingliederung
Die Bebauungsplangrundstücke befinden sich in einem landschaftlich empfindlichen Gebiet. Der Gemeinderat wird daher im Interesse des Landschafts-, Natur- und Heimatschutzes bei der Beurteilung der einzelnen Baugesuche strengere Massstäbe ansetzen, als dies sonst für Bauten in der Gewerbezone üblich ist.
834a
B ösc
HU-2 018009
2019
Datum: 27. Juli 2022, angepasst am 24. Januar 2023, berichtigt am 24. August 2023
71
7
1368
Vom Gemeinderat beschlossen am: 24.05.2022 ................................................. Die Gemeindepräsidentin Renate Huwyler
1224
................................................. Der Gemeindeschreiber Guido Wetli
Art. 3 2343
1349 a
h
1353
73
45
1255 a
1423 a
1676
Von der Baudirektion vorgeprüft am: 11.07.2022
51
2342
................................................. Der Baudirektor Florian Weber
1516
1584 a
1281
47
840b
872a
25
1. Öffentliche Auflage auf der Abteilung Bau und Planung vom: 9.02.2023 - 10.03.2023
1517
53
h
27
................................................. Die Gemeindepräsidentin Renate Huwyler
1371
................................................. Der Gemeindeschreiber Guido Wetli
2. Publikation im Amtsblatt Vom: 07.09.2023
811
1075 a
1352
840a Tenn isha lle
HU2021 -014
57
55
1333 a
17
2237
1582 a
29 1108 a HU-2 021101
448a
................................................. Regierungsrat
2239
1932
1373 a
1921
HU2021 -064
2b1725
21
1
1592 a
1
1131a
1623 a
3
1
9
15
Bösch
Areale
1957
1668
1675
1581 a
1428
Ausrichtung Gebäudekörper
1099 a
Baulinie
5
2238
RRB vom 01.1 0.19 93
H
23 19
35
Hauptfassade (Lage schematisch) 37
Parkfassade (Lage schematisch)
Fussweg (Lage schematisch)
1073 a
477 a
Zu- und Wegfahrt MIV
BDB vom 03.0 3.20 06
Anlieferung LKW und Zugang Unterhalt Bach
3
4a / F1
10 m
2b
3.5
20%
7 m
10 m
3
4.0
20%
10 m
13 m
4a
4.0
20%
10 m Max. 458.60 m ü M
13 m Max. 463.50 m ü M
4b
4.0
20%
13.50 m
16.50 m Max. 465.50 m ü M
5
3.5
20%
7 m
10 m
6
3.5
20%
7 m
10 m
7
3.0
20%
10 m
13 m
8a
2.7
20%
7 m Max. 458.50 m ü M
10 m Max. 458.50 m ü M
8b
2.7
20%
7 m Max. 458.50 m ü M
10 m Max. 458.50 m ü M
9
3.0
20%
7 m
10 m
10
3.5
20%
7 m
10 m
Bebauung und Nutzungsart
(5) Die im Plan bezeichnete Parkfassade ist zu begrünen, soweit diese nicht der Belichtung des Gebäudes dient. Die Freiflächenziffer darf auf den Arealen 6, 9 und 10 um das Mass der Begrünung der Hauptfassade reduziert werden. (6) Auf den Arealen 4b, 7, 8a und 8b sind eine bodengebundene Begrünung der Fassade sowie die Ausrichtung der Gebäudestellung auf Luftaustausch und Kaltluft zu prüfen. (7) Es sind Dienstleistungen und mässig störendes Gewerbe sowie betriebsnotwendiger Wohnraum zulässig.
Art. 5 Gestaltung
(1) Material und Farbwahl sowie die Anbringung von Reklamen haben einer guten Eingliederung in die Landschaft Rechnung zu tragen. (2) Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass Vogelschlag vermieden wird. Erschliessung
(2) Der Rad- und Fussweg ist als Hauptzugang zur Park-, Grün- und Freizeitfläche und als Zufahrt für Unterhaltsarbeit zu gestalten. Die Mindestbreite beträgt 3.5 m und die Fahrbahn ist mit einem Hartbelag auszustatten. Die Mindestbreite für reine Fusswege beträgt 2.5 m und die Wege sind in der Regel zu chaussieren.
Art. 7 Freiräume und Bäume
(1) Die Freiräume sind ökologisch und naturnah zu gestalten. Für die Bepflanzung sind klimaangepasste und wenn möglich einheimische Arten zu wählen. (2) Über den im Situationsplan bezeichneten «Perimeter Konkurrenzverfahren» muss ein qualitätssicherndes Konkurrenzverfahren (beinhaltet Freiraum und Erschliessung) durchgeführt werden mit mindestens drei Planungsteams. Das Resultat wird in einen Freiraumplan überführt, welcher vom Gemeinderat beschlossen wird und für die nachfolgende Baubewilligungsverfahren, namentlich für den Umgebungsplan, wegleitend ist. (3) Die auszuscheidende Park-, Grün- und Freizeitfläche F1 entspricht mindestens der Freiflächenziffer von 20% der Areale 3 (Grundstück Nr. 2242), 4a, 4b und 8a. Sie sind ist attraktiv und im Rahmen eines Gesamtkonzepts zu gestalten. Mindestens 2000 m2 der Fläche sind öffentlich zugänglich zu halten. Dabei ist die Abgrenzung von F1 im Rahmen des qualitätssichernden Konkurrenzverfahrens festzulegen.
F1b
F1b
F1b
F1a
F1a
(6) Der Bach, als Teil von 4b und 8a, ist als offenes Gewässer zu führen und mit der Entwicklung des Areals 4b zu renaturieren. Für die Bebauung sind die Vorgaben der Gewässerschutzverordnung des Bundes (GSchV) zu berücksichtigen.
F1b
7
Art. 8 F1
Umgebungsgestaltung und Flachdachbegrünung
(1) Die Umgebungsanlage ist so zu gestalten, dass möglichst wenig Aushubmaterial abgeführt werden muss.
22
(2) Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist ein Umgebungsplan (inkl. Pflanzliste) vorzulegen, welcher die Aussagen des Bebauungsplanes zur Funktion, Gestaltung und Ausstattung der Aussenräume konkretisiert.
2199
(3) Flachdächer sind ökologisch wertvoll zu begrünen und nach Möglichkeit mit Solaranlagen zu realisieren, soweit diese nicht als begehbare Terrassen dienen.
1433
Grundstücksgrenzen Teilbereich Bebauungsplan Bösch - Rothus 1993 (bleibt in Kraft)
2213
Rothus
24
12
F1b
F1a
F1a
1636 a
F1b
25
1645 a
F1b
ÖV Haltestelle
5
F1b
Arealzufahrt
BDB vom 03.0 3.20 06
BDB vom 03.0 3.20 06
Genehmigte Baulinie
(4) Das Meteorwasser soll, wo es sinnvoll ist, offen geführt werden (Mulden, Teiche, Bachaufwertung), um eine natürliche Versickerung zu fördern. BDB vom 09.1 1.20 05
Bauten bestehend
8b F2
1432
6
1431
15 69 a
8a / F1 2200
4b / F1
9
31 0a
vo m
01 .10 .19 93
10
26
RR B
1426
34
Orientierungsinhalt
F3
(8) F3 ist zeitgleich mit der ersten Realisierung auf dem Areal 7 zu erstellen.
14
Renaturierung Bach
4b
2242
221
Baumgruppe (Lage schematisch)
1568 a
4
1591 Inter a natio nal S choo l
Bäume, Sträucher etc. (Lage schematisch)
5
13 m
7 m
(5) Der Grünstreifen F3 ist als Übergang vom Baugebiet zum Landschaftsraum mit einem Fussweg entlang der Landschaftskante zu erstellen und naturnah zu gestalten (Strukturelemente wie Baumgruppen, Hecken und Strauchgruppen).
4a
Platzbereich
0
10 m
20%
(7) Die Baumgruppen auf der Park-, Grün- und Freizeitfläche und die Baumalleen sind mit klimaangepassten und wenn möglich einheimischen Hochstämmen zu bepflanzen.
Öffentlich zugänglicher Bereich in F1 (Lage und Anordung gemäss Konkurrenzverfahren)
H
20%
3.5
(4) Der Boulevard F2 ist als attraktiver Fussgängerbereich mit mindestens 1`000 m2 Freifläche zu gestalten. Die Bushaltestelle ist gut in den Boulevard zu integrieren. 10
Perimeter Konkurrenzverfahren
Grünstreifen
2198
e
2b
Park-, Grün- und Freizeitfläche (Freizeitfläche u.a. für Pumptrack) (Lage und Anordung gemäss Konkurrenzverfahren)
F3
ra s s
1579 a
Wendebereich
Alleenbereich / Boulevard
usst
2165
BDB vom 03.0 3.20 06
Quartierstrasse / Quartierstrasse mit einseitigem Trottoir
F2
R o th
2014
Sammelstrasse mit einseitig kombiniertem Radweg und Trottoir
F1
1866
RRB vom 01.1 0.19 93
2a
BDB vom 03.0 3.20 06
Fuss- und Radweg (Lage schematisch)
1577 a
BDB vom 09.1 1.20 05
Geltungsbereich
1
3.5
2a
(1) Die Quartierstrassen sind als hochwertige Privatstrassen zu gestalten. Auf den Arealen 6, 9 und 10 sind Wendemöglichkeiten zu gewährleisten.
2a
1427
Bebaubare Fläche
1
Art. 6 1719
Beschlussinhalt
Max. Gesamthöhe
(4) Auf den Arealen 7 und 8 ist die Hauptfassade gemäss Planeintrag nach Süden zu erstellen. Die Erschliessung und Anlieferung hat rückwärtig über die Quartierstrasse zu erfolgen.
2053
Vom Regierungsrat genehmigt am:
KEEAS AG Sihlstrasse 59, 8001 Zürich 044 252 85 45 www.keeas.ch
Max. Gebäudehöhe
(3) Auf dem Areal 5 sind die Gebäudekörper in die im Plan bezeichnete Richtung zu situieren.
1592 b
5b
943a
2. Öffentliche Auflage auf der Abteilung Bau und Planung vom: 07.09.2023-26.09.2023
Freiflächenziffer
(2) Die Dächer über den Vollgeschossen sowie über den Attikageschossen sind in der Regel als Flachdächer auszubilden. Bei guter Einordnung sind leicht gekrümmte Dächer erlaubt, insbesondere bei niedrigen Hallen und bei den Attikageschossen.
5a
872b
471a
Max. BZ
(1) Die maximale Gebäudelänge beträgt in der Regel 57 m. Bei besonderen Verhältnissen und guter Einordnung in eine Gesamtgruppe, kann der Gemeinderat ausnahmsweise Gebäudelängen bis 63 m erlauben. Auf dem Areal 9 beträgt die maximale Gebäudelänge 80 m.
1865
1442 a
1284
Von der Urnenabstimmung beschlossen am: 18.06.2023
Grundmasse
Areal Nr.
Art. 4 01.10
.1993
B ösc
RRB v om
1. Publikation im Amtsblatt Vom: 09.02.2023 / 23.02.2023
Zweck/Ziel
1430
1505
H
Art. 9 Allgemeine Bestimmungen
(1) Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften der Bauordnung und des Zonenplanes. Der Gemeinderat kann kleine Abweichungen bewilligen. Bei Änderungen des Zonenplanes und/oder der Bauordnung ist der Bebauungsplan zu überprüfen. (2) Der Bebauungsplan kann im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision (2022-25) in die Nutzungsplanung überführt und damit aufgehoben werden.