Verfügung DI 30.11.2012; Cham
Limite statico del bosco · Zugo · Abrogato il 31 mag 2026
Documento
- Tipo
- Limite statico del bosco
- Cantone
- Zugo
- Livello
- Cantone
- Autorità
- Amt für Wald und Wild (AFW)
- Approvato da
- DI
- Adottato
- 30 nov 2012
- In vigore dal
- 30 nov 2012
- Abrogato
- 31 mag 2026
Carta
Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Zugo con le zone edificabili.Apri la carta completa
File
2012-11-30_VDI_CH.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Direktion des lnnern
Kanton Zug
Wald Waldfeststellung angrenzend an eine Bauzone
Bauvorhaben
Zonenplanänderung/Teilrichtplan Siedlung und Landschaft, leiländeru n·g Täubmatt
Gesuchstellerio
Gemeinde Cham
Gemeinde
Mostra tutto il testo
Cham.
Standort
Täubmatt (Koordinaten 677'225 I 225'715)
Grundstück Nr.
(
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1226
Dl 50053/8
Dl�- t>irek.tion des lnne�n,
gestützt auf Art. 10 Abs 1 und 2 und Art. 13 Abs. 1 des Bundesgesetz Ober den Wald vom 4. Oktober 1991 (WaG; SR 921.0), auf Art. 12 der Verordnung Ober den Wald (Waldverord
nung; SR 921.01), sowie auf§§ 2, 5 und 29 Abs. 1. Bst. a des Einführungsgesetzes zum Bun desgesetz Ober den Wald vom 17. Dezember 1998 (EG Waldgesetz; BGS 931.1),
verfügt:
(
1.
Die Waldgrenze wird auf GS Nr. 1226, Täubmatt, Gemeinde Cham gernäss Plan Wald feststellung Täubmatt vom 1. April 2011 festgesetzt.
2.
Die festgestellten Waldgrenzen sind nach Rechtskraft dieser Waldfestst�llungsverfOgung .. in den Grundbuchplänen und der Bodenbedeckungskarte nachzuführen: .
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3.
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Nach Rechtskraft dieser Waldfeststellungsverfügung sind die festgestellten Waldgrenzen·. . . durch die Gemeinde Cham in die Bauzonenpläne einzutragen.
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4.
Es werden keine Gebühren erhoben.
5.
Gegen diese VerfUgung kann innert 30 Tagen n. ach Mitteilung beim Verw�l.t ngs eric h.f des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erho
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ben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begrünpung ent�altem.
Die angefochtene Waldabgrenzung isf ge n au zu bezeichnen. Die Beweis.. m , ittel . sin� .. .. zu. ... . . . benenn � n und soweit mö g lich b�izufOgen. ·
Neugasse 2, 6300 Zug T 041 728 24 30, F 041 728 37 17 · w ww.�ug.ch/inneres
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6.
·Mitteilung an: ..-Einschreiben R (Beilage: Plan Walclfeststellung vom ·1. A.pril 2011): ·-
- Gemeinde Cham,·Gemeinderat, Postfach 265, 6330 Cham A-Post:
· ·
-
(Beilage: Plan Waldfeststellung vom 1. April 2011)
:
. - Gemeinde Cham, Abteilung Planung und Hochbau, Postfach 265, 6330 Cham,
Interne Post: -
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Vermf? s su n g s am t
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- Amt für Wald und Wild - Revierförster Gustav lten, Amt für Wald und Wild, Agaristrasse 56, 6300 Zug
Zug, 30. Nov�mber2012
Direktion des lnnern
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Manuela Weichelt-Picard
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Beilage: - Plan Wal�feststellung Täubmatt vom 1. April 2011 .
Versand:
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L�nosqhaft .b.�st�bt q�rin, die. p � reit�)?� - �t.e_n.end� , ?one, t;i�,� · qff�ntli9�.e.n :I.n_t_ eresses für Erhol�ng und Freihaltung (OeiF) .enU�ng de_�· ,S e. e �f.�rß .nach.V\!f3�ten.ztl' �-rYJeitetn, ver: bunden mit einer- vom Viilettepark aLJs. . ge.�e��_ n -:- -..�P.ne,hmen<;fen Nut_z;_u ngs.int�nsität Richtung·Westen. Dazu wird das:i�rtÜios't.üc_ _� NL 122ß du_rch eHe Ein:w oh'i)�:rgemeinde OCham erworben .und von der Landwirtschaftszone in .die Zone des .öffentlichen Interesses b h �r:�t�:� en '". �;u��h��ci�"k.�.��� :;!� i\��"��� ;i;Qr:� ff�irk����� 9�=r1�e � �·�. teresses fOr Bauten (OeiB) umgezont. Somit grenzt der Wald auf GS Nr. 1226 auf der 0 . : .. .: • . � .. Nordseit�o no�� � n �in� �auzone. 0 � .-. 0·0/: 0 : 0; :.-0 ::0 0 · :·· . . . : . Die Gemeinde Cham -.hat das odam�lige K.a.ntc:>n,�fo.r�tar(lt e.r,�,u_. qh,t, cii� YV��ofeststellung 3'� . aufgrund von Art. 10 Abs: 2 WaG durchzuführen. FOr die frag.liche Waldfläche wurde be reits -�010 .110 0.�_4emb�r .1981·vorio.q.�r._,9,a.rn.�l. i_ _g�n Forßtdirekt.ion e_i_rie. W�lgfest�tellungsver fOg�n.g .. �rl.a.�.�e'or� =lm . . �.�h _ fl) , en der. ..-\IV?,Iq�e. �. .ts, ��-���n�.:�.�t�� . Q�S,_ h.C1H�.od�r)N�o�<;f_rafidverl�.uf •• :·,_ . -, : Oberprüft ·.::�.: :; �··:�:·�·�.�.:=; •:.:·,:·: :. � ':,;�·;·,: •·.•.', :w,'•, • .'.
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Am 8. Mär� -2011 hat d.C1� KßntorisfQr�tarn _ .t �i� Waldf�stste.Hung illl Gelän. de vorgenom. men, den Waldrand abgesteckt unq.th1rch deh Grundbuchgeometer vermessen lassen. '•· :� !•,', "·\ - ·�.. , �: ! : ·. .
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Der Waldrandverlauf auf der Nordseite des GrundstOckes, der neu· aon die Zone des öf- . _ fantliehen Interessens for· Bauten angrenzt, entsprach dem Planeintrag der Bodenbede ckungs�te ünd wurde ·nicht neu vermessen. Dieser Waldrandabschnitt wird neu als sta tischer Waldrand, a�grenzend an eine �auzgne festgelegt. Det sO döstlieh und südwest lich ausgerichtete Waldrand wurde neu verpflockt und verme�sen. Es ergaben sich nur g·eringfOgige Abw�ichungen gegenOber deni bisherigen Waldrandverlauf der BodenbedeM ckungskarte. • •
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Von der Waldfestst�llung betroffen ist die G rund igentomerin . Die Grundeigentümerin wurde ü.ber �ie Waldfestst�llung durch die Gemeinde ausführlich informiert. .
5.
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Die öffentliche Auflage der Änderung des Teilri. chtplanes Siedlung und Landschaft Täub: . matt, GS.·Nr. 1226 und der Anpassung des Teilrichtplanl<apitels L71 Naherholung, wurden . · mmen mit dem Waldfeststellungsgesuch am 15. und 21. April im Amtsblatt publiziert. zusa Während der Auflagefrist vom 15. April bis und mit 16. Mai 201·1 gingen gegen die .Wald feststellung keine Eins-prachen ein. Das Amt für Raumplanung hat am 10. August 2012 die vom Gemeinderat Cham am 15: ·Mai 2012 beschlossene Änderung des Teilrichtplans Siedlung Ul)d Landschaft Täub
ma.tt, Gs· Nr. 1226; sowie die Anpassung des Richtpla�kapitels L7, Naherholung, geneh
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migt. Der Regierungsrat hat am 21. August 2012 die an der Urnenabstimmung vom 15. April 2012 im ordentlich�n Verfahren beschlossene Zonenplar.tänderung Täubmatt, . GS Nr. 1226, genehmigt. Diese Entscheide sind unangefochten in Rechtskraft erwaph sen.
Erwägungen: 1.
_Nach Art. 10 Abs. 2 WaG ist beim Erlass und bei �er Revision von Nutzungsplänen nach dem Raumplanungsgesetz eine Waldfeststellung in jenen Bereichen anzuordnen, wo ßauzonen an den Wald grenzen C?der in Zul<unft grenzen sollen.
2.
Erfolgt die VValdfestst�IJung im Rahmen eines Vorhabens, das öffentlich �ufzulegen ist, wird gemßss § 2 EG Waldgesetz anstelle des Waldfeststellungsentscheides das Wald feststellungsgesuch . veröffentlipht.
3.
Gemäss-§ 29 Abs._1 Bst. a EG Waldgesetz. nimmt die Direl<tiol+ des lnnern Waldfeststel-
( ·
lun·g.en vor, sofern es sich nicht um biosse Waldabgrenzungen handelt. ·Geg�nstand des vor·liegenden Verfahrens ist die Abgrenzung des. Waldes von ein�r B�u.
.zone in der Gemeinde Cham. Angesichts der damit verbundenen grossen .Tragwei.te.
·
handelt es sich ill) vorliegenden Fall nicht um. eine blos�e Waldabgrenzung, sondern
·
vielmehr um eine ordentliche Waldfeststellung im Sinne von § 29 Abs. 1 Bst. a EG Wald gesetz. Zuständig fOr den vorliegend�n Entscheid ist somit die Direl<tion. des lnnern
4.
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Nach· Art. 12·.Waldverordnung hält die. Waldfeststelltin.gsverfOgung fest, ob eine bestocl<te oder �n�.e$.tockt� Flä.che
Vv�ld ist o� er nicht und gibt d�ren Koordinate.n an. Sie bezeich
net in einem Plan Lag� und Ausmasse des Waldes sowie _die Lage der berührten Grund stOcke. 5.
Die Wqldfläche grenzt auf der Nordseite an eine Bauzone. Der Waldrand zwischen den . Koord:inat�npunkten 677'1 . 84/225'697 und 677'261/225'730.wird statisch festgelegt. Der �üdöstlich und der südwestlich a�sgerichtete Waldrand ·zwischen den Punkten
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677'253,/225'711 und 677'300/22.5'5ß5 biE1ibt ciyna,misch. per Plar:t Waldfeststellun.g Täubmatt
NL 1226 vorn 1. April 2.Q11 bildet int�grie:rend.eof3estandteil dieser VerfOw
gung. 6.
Nach § 24 Abs. 1 des V�rwaftungsrechtspflegegesetzes vom t. April 1976 (BGS 162.1)
:(3ernednwese.m, dern sie angehört, soyvie dessen
bel�?stet die ents.cheidende Bellörde
übrigen Behörden im Sinne von§ 2 dieß�s
.
keine. Kosten.
.
Das Verfahren wurde diJrch di.e GEH11einde Chc:.un eingE;Ieitf)t �nd in deren Interesse
durchg(Sführt. Die Grund�igentomerin (3 rklärte sich mit.der Durchführung des Verfahrens einverstanden. Es werden somit keine Verfahrenskqstert erhoben.
Kanton Zug Amtliche Vermessung
Gemeinde Cham
Täubmatt, GS 1226
1:500
Auftragsnummer:
02.03.115
Felddatum:
08.03.2011
Erstellt
01.04.2011
Waldfeststellung
Vi�um:
Mtz
Format
A3
PLANUNG, VERMESSUNG. GEOINF'ORMATION.
GZ:BZUG lNGZ:NlZ:URZ: ......
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677'261/225 '730
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2741
.
Legende
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Waldfeststellung auf GS 1226 Täubmatt, Gemeinde Cham Waldfläche gernäss Grundbuchplan/Bodenbedeckung Waldlinie gernäss Grundbuchplan/Bodenbedeckung Gültige Waldlinie gernäss Waldfeststellung2011, angrenzend an Bauzone (statische Waldgrenze)
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Gültige Waldlinie gernäss Waldfeststellung2011' nicht an Bauzonen angrenzender Wald (dynamischer Waldgrenze)
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Kantonsforstamt Zug
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Gültige, resp. neugeplante Bauzonengrenze
April2011
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Kantonsforstamt Zug Der Kantonsförster:
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Zugersee
Basi legali
BGS 153.714 · Cantone
BGS 721.11 · PBG · Cantone
BGS 931.1 · EG Waldgesetz · Cantone
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederazione
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederazione