Verfügung DI 30.11.2012; Cham

Limite statico del bosco · Zugo · Abrogato il 31 mag 2026

Documento

Tipo
Limite statico del bosco
Cantone
Zugo
Livello
Cantone
Approvato da
DI
Adottato
30 nov 2012
In vigore dal
30 nov 2012
Abrogato
31 mag 2026

Carta

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2012-11-30_VDI_CH.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Direktion des lnnern

Kanton Zug

Wald Waldfeststellung angrenzend an eine Bauzone

Bauvorhaben

Zonenplanänderung/Teilrichtplan Siedlung und Landschaft, leiländeru n·g Täubmatt

Gesuchstellerio

Gemeinde Cham

Gemeinde

Mostra tutto il testo

Cham.

Standort

Täubmatt (Koordinaten 677'225 I 225'715)

Grundstück Nr.

(

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1226

Dl 50053/8

Dl�- t>irek.tion des lnne�n,

gestützt auf Art. 10 Abs 1 und 2 und Art. 13 Abs. 1 des Bundesgesetz Ober den Wald vom 4. Oktober 1991 (WaG; SR 921.0), auf Art. 12 der Verordnung Ober den Wald (Waldverord­

nung; SR 921.01), sowie auf§§ 2, 5 und 29 Abs. 1. Bst. a des Einführungsgesetzes zum Bun­ desgesetz Ober den Wald vom 17. Dezember 1998 (EG Waldgesetz; BGS 931.1),

verfügt:

(

1.

Die Waldgrenze wird auf GS Nr. 1226, Täubmatt, Gemeinde Cham gernäss Plan Wald­ feststellung Täubmatt vom 1. April 2011 festgesetzt.

2.

Die festgestellten Waldgrenzen sind nach Rechtskraft dieser Waldfestst�llungsverfOgung .. in den Grundbuchplänen und der Bodenbedeckungskarte nachzuführen: .

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3.

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Nach Rechtskraft dieser Waldfeststellungsverfügung sind die festgestellten Waldgrenzen·. . . durch die Gemeinde Cham in die Bauzonenpläne einzutragen.

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4.

Es werden keine Gebühren erhoben.

5.

Gegen diese VerfUgung kann innert 30 Tagen n. ach Mitteilung beim Verw�l.t ngs eric h.f des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erho­

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ben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begrünpung ent�altem.

Die angefochtene Waldabgrenzung isf ge n au zu bezeichnen. Die Beweis.. m , ittel . sin� .. .. zu. ... . . . benenn � n und soweit mö g lich b�izufOgen. ·

Neugasse 2, 6300 Zug T 041 728 24 30, F 041 728 37 17 · w ww.�ug.ch/inneres

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Seite 2/5 ·

6.

·Mitteilung an: ..-Einschreiben R (Beilage: Plan Walclfeststellung vom ·1. A.pril 2011): ·-

- Gemeinde Cham,·Gemeinderat, Postfach 265, 6330 Cham A-Post:

· ·

-

(Beilage: Plan Waldfeststellung vom 1. April 2011)

:

. - Gemeinde Cham, Abteilung Planung und Hochbau, Postfach 265, 6330 Cham,

Interne Post: -

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Vermf? s su n g s am t

. I

- Amt für Wald und Wild - Revierförster Gustav lten, Amt für Wald und Wild, Agaristrasse 56, 6300 Zug

Zug, 30. Nov�mber2012

Direktion des lnnern

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Manuela Weichelt-Picard

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Re g ie run gsrätin

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Beilage: - Plan Wal�feststellung Täubmatt vom 1. April 2011 .

Versand:

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L�nosqhaft .b.�st�bt q�rin, die. p � reit�)?� - �t.e_n.end� , ?one, t;i�,� · qff�ntli9�.e.n :I.n_t_ eresses für Erhol�ng und Freihaltung (OeiF) .enU�ng de_�· ,S e. e �f.�rß .nach.V\!f3�ten.ztl' �-rYJeitetn, ver:­ bunden mit einer- vom Viilettepark aLJs. . ge.�e��_ n -:- -..�P.ne,hmen<;fen Nut_z;_u ngs.int�nsität Richtung·Westen. Dazu wird das:i�rtÜios't.üc_ _� NL 122ß du_rch eHe Ein:w oh'i)�:rgemeinde OCham erworben .und von der Landwirtschaftszone in .die Zone des .öffentlichen Interesses b h �r:�t�:� en '". �;u��h��ci�"k.�.��� :;!� i\��"��� ;i;Qr:� ff�irk����� 9�=r1�e � �·�. teresses fOr Bauten (OeiB) umgezont. Somit grenzt der Wald auf GS Nr. 1226 auf der 0 . : .. .: • . � .. Nordseit�o no�� � n �in� �auzone. 0 � .-. 0·0/: 0 : 0; :.-0 ::0 0 · :·· . . . : . Die Gemeinde Cham -.hat das odam�lige K.a.ntc:>n,�fo.r�tar(lt e.r,�,u_. qh,t, cii� YV��ofeststellung 3'� . aufgrund von Art. 10 Abs: 2 WaG durchzuführen. FOr die frag.liche Waldfläche wurde be­ reits -�010 .110 0.�_4emb�r .1981·vorio.q.�r._,9,a.rn.�l. i_ _g�n Forßtdirekt.ion e_i_rie. W�lgfest�tellungsver­ fOg�n.g .. �rl.a.�.�e'or� =lm . . �.�h _ fl) , en der. ..-\IV?,Iq�e. �. .ts, ��-���n�.:�.�t�� . Q�S,_ h.C1H�.od�r)N�o�<;f_rafidverl�.uf •• :·,_ . -, : Oberprüft ·.::�.: :; �··:�:·�·�.�.:=; •:.:·,:·: :. � ':,;�·;·,: •·.•.', :w,'•, • .'.

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Am 8. Mär� -2011 hat d.C1� KßntorisfQr�tarn _ .t �i� Waldf�stste.Hung illl Gelän. de vorgenom.­ men, den Waldrand abgesteckt unq.th1rch deh Grundbuchgeometer vermessen lassen. '•· :� !•,', "·\ - ·�.. , �: ! : ·. .

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Der Waldrandverlauf auf der Nordseite des GrundstOckes, der neu· aon die Zone des öf- . _ fantliehen Interessens for· Bauten angrenzt, entsprach dem Planeintrag der Bodenbede­ ckungs�te ünd wurde ·nicht neu vermessen. Dieser Waldrandabschnitt wird neu als sta­ tischer Waldrand, a�grenzend an eine �auzgne festgelegt. Det sO döstlieh und südwest­ lich ausgerichtete Waldrand wurde neu verpflockt und verme�sen. Es ergaben sich nur g·eringfOgige Abw�ichungen gegenOber deni bisherigen Waldrandverlauf der BodenbedeM ckungskarte. • •

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Von der Waldfestst�llung betroffen ist die G rund igentomerin . Die Grundeigentümerin wurde ü.ber �ie Waldfestst�llung durch die Gemeinde ausführlich informiert. .

5.

·

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. ·

Die öffentliche Auflage der Änderung des Teilri. chtplanes Siedlung und Landschaft Täub:­ . matt, GS.·Nr. 1226 und der Anpassung des Teilrichtplanl<apitels L71 Naherholung, wurden . · mmen mit dem Waldfeststellungsgesuch am 15. und 21. April im Amtsblatt publiziert. zusa Während der Auflagefrist vom 15. April bis und mit 16. Mai 201·1 gingen gegen die .Wald­ feststellung keine Eins-prachen ein. Das Amt für Raumplanung hat am 10. August 2012 die vom Gemeinderat Cham am 15: ·Mai 2012 beschlossene Änderung des Teilrichtplans Siedlung Ul)d Landschaft Täub­

ma.tt, Gs· Nr. 1226; sowie die Anpassung des Richtpla�kapitels L7, Naherholung, geneh­

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migt. Der Regierungsrat hat am 21. August 2012 die an der Urnenabstimmung vom 15. April 2012 im ordentlich�n Verfahren beschlossene Zonenplar.tänderung Täubmatt, . GS Nr. 1226, genehmigt. Diese Entscheide sind unangefochten in Rechtskraft erwaph­ sen.

Erwägungen: 1.

_Nach Art. 10 Abs. 2 WaG ist beim Erlass und bei �er Revision von Nutzungsplänen nach dem Raumplanungsgesetz eine Waldfeststellung in jenen Bereichen anzuordnen, wo ßauzonen an den Wald grenzen C?der in Zul<unft grenzen sollen.

2.

Erfolgt die VValdfestst�IJung im Rahmen eines Vorhabens, das öffentlich �ufzulegen ist, wird gemßss § 2 EG Waldgesetz anstelle des Waldfeststellungsentscheides das Wald­ feststellungsgesuch . veröffentlipht.

3.

Gemäss-§ 29 Abs._1 Bst. a EG Waldgesetz. nimmt die Direl<tiol+ des lnnern Waldfeststel-

( ·

lun·g.en vor, sofern es sich nicht um biosse Waldabgrenzungen handelt. ·Geg�nstand des vor·liegenden Verfahrens ist die Abgrenzung des. Waldes von ein�r B�u.

.zone in der Gemeinde Cham. Angesichts der damit verbundenen grossen .Tragwei.te.

·

handelt es sich ill) vorliegenden Fall nicht um. eine blos�e Waldabgrenzung, sondern

·

vielmehr um eine ordentliche Waldfeststellung im Sinne von § 29 Abs. 1 Bst. a EG Wald­ gesetz. Zuständig fOr den vorliegend�n Entscheid ist somit die Direl<tion. des lnnern

4.

.

.

·

Nach· Art. 12·.Waldverordnung hält die. Waldfeststelltin.gsverfOgung fest, ob eine bestocl<te oder �n�.e$.tockt� Flä.che

Vv�ld ist o� er nicht und gibt d�ren Koordinate.n an. Sie bezeich­

net in einem Plan Lag� und Ausmasse des Waldes sowie _die Lage der berührten Grund­ stOcke. 5.

Die Wqldfläche grenzt auf der Nordseite an eine Bauzone. Der Waldrand zwischen den . Koord:inat�npunkten 677'1 . 84/225'697 und 677'261/225'730.wird statisch festgelegt. Der �üdöstlich und der südwestlich a�sgerichtete Waldrand ·zwischen den Punkten

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Seite 5/5

677'253,/225'711 und 677'300/22.5'5ß5 biE1ibt ciyna,misch. per Plar:t Waldfeststellun.g Täubmatt

NL 1226 vorn 1. April 2.Q11 bildet int�grie:rend.eof3estandteil dieser VerfOw

gung. 6.

Nach § 24 Abs. 1 des V�rwaftungsrechtspflegegesetzes vom t. April 1976 (BGS 162.1)

:(3ernednwese.m, dern sie angehört, soyvie dessen

bel�?stet die ents.cheidende Bellörde

übrigen Behörden im Sinne von§ 2 dieß�s

.

keine. Kosten.

.

Das Verfahren wurde diJrch di.e GEH11einde Chc:.un eingE;Ieitf)t �nd in deren Interesse

durchg(Sführt. Die Grund�igentomerin (3 rklärte sich mit.der Durchführung des Verfahrens einverstanden. Es werden somit keine Verfahrenskqstert erhoben.

Kanton Zug Amtliche Vermessung

Gemeinde Cham

Täubmatt, GS 1226

1:500

Auftragsnummer:

02.03.115

Felddatum:

08.03.2011

Erstellt

01.04.2011

Waldfeststellung

Vi�um:

Mtz

Format

A3

PLANUNG, VERMESSUNG. GEOINF'ORMATION.

GZ:BZUG lNGZ:NlZ:URZ: ......

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677'261/225 '730

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2741

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Legende

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Waldfeststellung auf GS 1226 Täubmatt, Gemeinde Cham Waldfläche gernäss Grundbuchplan/Bodenbedeckung Waldlinie gernäss Grundbuchplan/Bodenbedeckung Gültige Waldlinie gernäss Waldfeststellung2011, angrenzend an Bauzone (statische Waldgrenze)

-c:.;J - ·

Gültige Waldlinie gernäss Waldfeststellung2011' nicht an Bauzonen angrenzender Wald (dynamischer Waldgrenze)

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Kantonsforstamt Zug

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Massstab 1 :500

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Gültige, resp. neugeplante Bauzonengrenze

April2011

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Kantonsforstamt Zug Der Kantonsförster:

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Zugersee