Teilrevision Reitzone Spiess

Piano delle zone · Zugo

Documento

Tipo
Piano delle zone
Cantone
Zugo
Livello
Comune
Approvato da
BD
Adottato
14 lug 2021
In vigore dal
14 lug 2021

Carta

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Teilrevision Zonenplan Reitzone Spiess_BDB.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Teilrevision Zonenplan Reitzone Spiess_BDB.pdf

Baudirektion

Kanton Zug

G emeindeaufsicht Genehmigung Teilrevisionen Zonenpian, Reitportzone Spiess Gemeinde Cham

Die Baudirektion,

gestützt auf § 5 Abs. 2 Bst. c und 42 Planungs- und Baugesetz vom 26. November 1 998 (PBG; BGS 721.11),

beschliesst:

1

Die an der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 im ordentlichen Verfahren gemäss § 39 PBG beschlossenen Teilrevisionen des Zonenplans, Reitsportzone Spiess, wird ge nehmigt.

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.

2.

3.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erho ben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. Nach Ablauf der Beschwerdefrist tritt die Teilrevisionen des Zonenplans, Reitsportzone Spiess, in Kraft, sofern es nicht ange fochten wird. Mitteilung an: Gemeinderat Cham, Mandelhof, Postfach 265, 6330 Cham (Beilage: 2 Expl. Teilrevision Zonenplan, Reisportzone Spiess) Amt für Denkmalpflege und Archäologie (per MalI) Landwirtschaftsamt (per Mau) Amt für Grundbuch und Geoinformation (per MalI) Baudirektionssekretariat (per Mail) Amt für Umwelt (per Mali) Amt für Raum und Verkehr, Abteilung Koordinationsstelle, Planungen und Baugesu che (Beilage: 2 Expl. Teilrevision Zonenplan, Reisportzone Spiess)

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Baudirektion des Kantons Zug

Fiorian Weber Regierungsrat Zug

14. JUNI 2021

/ CH-201 4-1 44 Aabachstrasse 5, 6300 Zug 1 041 728 53 00 wwwzg.ch/baudi rektion

Seite 2/2

Die Umfahrungsstrasse Cham-Hünenberg (UCH) tangiert den Pferdehof Rickenbacher A. im Gebiet Spiess. Durch das Strassenprojekt wird die Pferdeweide auf dem Grundstück Nr. 534 zerschnitten. Das angrenzende Gebäude «Hintere Ranch», Assek. Nr. 41i, kann somit nicht mehr als Pferdestall genutzt werden, womit ein Ersatzneubau erforderlich ist. Dieser ist auf dem Grundstück Nr. 396 (neu: Nr. 396) geplant, womit eine Erweiterung der bestehenden «Übrige Zone mit speziellen Vorschriften Reitsportanlagen (UeRs)» notwendig wird. Weiter wird eine Ausdehnung der UeRs auf alle bestehenden Bauten und Anlagen sowie im Bereich des ge planten «Roundpen» nördlich des bestehenden Reispiatzes vollzogen. Die Teilrevisionen des Zonenplans, Reitsportzone Spiess, wurde (zusammen mit dem B. Teilrevision des kommunalen Richtplans, Siedlung und Verkehr) am 10. Februar 2016 vom Amt für Raum und Verkehr vorgeprüft. Als einziger Vorbehalt wurde die Rechtskraft der UCH samt Nebenbewilligung für das Inkrafttreten der Teilrevision des Zonenplans, Reitsportzone Spiess, eingebracht. Das Bundesgerichtsurteil 5. UCH ist zwischenzeitlich in Rechtskraft erwachsen. Die Publikation im Amtsblatt erfolgte am 28. Oktober und 4. November 2016. Während der öf fentlichen Auflage vom 28. Oktober bis und mit 28. November 2016 gingen keine Einwendun gen ein. An der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 wurde die Teilrevisionen des Zonenplans, Reisportzone Spiess, angenommen. Der Beschluss wurde am 24. und 21. März 2017 im Amtsblatt publiziert und vom 24. März bis 12. April 2017 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist gingen keine Beschwerden beim Regierungsrat des Kantons Zug ein. Mit dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 9. März 2021 reichte der Gemeinderat 0. Cham die Teilrevisionen Zonenpians, Reitsportzone Spiess, zur Genehmigung ein. Nach § 5 Abs. 2 Bst. c PBG ist die Baudirektion für die Genehmigung von gemeindlichen Bauvorschriften zuständig, sofern wie im vorliegenden Fall in der gleichen Sache keine Beschwerde einge reicht worden ist. Die Prüfung durch die Baudirektion erstreckt sich auf Übereinstimmung mit dem eidgenössischen und kantonalen Recht, insbesondere mit dem Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700), dem Planungs- und Baugesetz und dem kantonalen Richtplan. Der Ermessensspielraum der Gemeinde muss gewahrt werden ( 42 Abs. 1 PBG). Der Ge nehmigung der Teilrevisionen des Zonenplans, Reitsportzone Spiess, steht nichts entgegen. —

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Teilrevision Zonenplan Reitzone Spiess_Plan.pdf

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EINGANG

Gemeinde Cham Kanton Zug

“)rrentliche Auflage

2 1. Okt. 2015 EujuHochj

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Telirevision Ortsplanung

1

Teiländerung Zonenpian Abteilung PlanunglBau

2O14 144

Der Abteilungsleiter:

Vom Gemeinderat verabschiedet am

1 7. Nov. 2015

Der Gemeindepräsident:

r Gemeinde chreiber:

UCÄL

/// Von der Baudirektion vorgeprüft ap41‘f

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FEBO 2015

Der Landammann:

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1. Öffentliche Auflage im

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NOV. 2016

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0 4, NOV, 2016

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1 2. Fb. Der Ge eindeschreiber:

2. Öffentliche

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Publiziert im Amtsblatt

2

2

bis

Bescheinigt von der Abteilung Planung4BauGe1T1eifldE?‘/erNltUflg Cham

Publiziert im Amtsblatt

29. OKT 2016 ‘

! e, OKL 2016

vom

März 2017

Von derß1a 14. Zug,

vom

bis

1 2 Apnt

Bescheinigt von der Abteilung Planung/Bau

3 t März 2017

en genehmigt am:

AG FÜR RAUM ENTWCKLUNG PJGISTRASSE 9 8006 ZÜRICH T044421 3838 WWW.LAN ARCH INFO@PL ANARCH

24, März 2017

Der Baudirektc-r‘

Telirevision Ortsplanung Teiländerung Zonenplan

Grundlage:

20.10.2015 1 GO 297*630 AV-Daten

Datei:

CHAI 4_1 5Zonenplanänderung_

Datum: Format:

-------

1 :2‘500

Zonenpian rechtskräftig

Änderung Zonenpian

IN FORMATIONS IN HALT Wohn- und Arbeitszone (WA3)

ES III

Wohn- und Arbeitszone (WA5) mit Teilzonen A und B

ES III

Arbeitszone B (AB)

ES IV

Zone öffentliches Interesse für Erholung und Freihaltung (OelE)

Fa

Übrige Zonen mit speziellen Vorschriften (Ue) Familiengärten (UeFa) Reitsportanlagen (UeRs)

GEN EHM IGUNGSIN HALT

Rs

Bebauungsplan (bp) Landschaftsschutzzone gemeindlich (LSG)

L

;

Wald

Landwirtschaftszone (L)

--__

Übrige Zonen mit speziellen Vorschriften (Ue) Reitsportanlagen (UeRs) Speziallandwirtschaft (UeSl)