Einfacher Bebauungsplan Blegi 3, Rotkreuz
Piano d'utilizzazione speciale · Zugo
Documento
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Sottotipo
- Piano di edificazione semplice
- Cantone
- Zugo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeinde (Gde.)
- Approvato da
- GR
- Adottato
- 29 set 2020
- In vigore dal
- 29 set 2020
Carta
Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Zugo con le zone edificabili.Apri la carta completa
File
eBebauungsplan Blegi 3.PDFApri in una nuova scheda
Testo
BESTIMMUNGEN 1.
2.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
4.
Erschliessung / Parkierung
Der einfache Bebauungsplan „Blegi 3, Rotkreuz“ bezweckt: - die Voraussetzungen für ein ortsplanerisch gut integriertes und architektonisch qualitätsvoll gestaltetes Dienstleistungsgebäude zu schaffen. - das Bebauungs-, Überbauungs-, Erschliessungs- und Freiraumkonzept zu sichern.
4.1 Die Erschliessung durch den motorisierten Individualverkehr (MIV) und den Langsamverkehr (LV) erfolgt ab den im Plan eingezeichneten Orten. Bei Vorliegen entsprechender Wegrechte erfolgt die Erschliessung über die bestehende Zufahrtsstrasse auf dem Grundstück Nr. 1548.
2.1 Bauten, Anlagen und Aussenräume sind so zu konzipieren und zu gestalten, dass hinsichtlich Formensprache, Gliederung, Materialwahl, Farbgebung und Bepflanzung eine gute Gesamtwirkung erzielt wird.
Mostra tutto il testo
6.5 Meteorwasser soll, falls technisch und ökologisch sinnvoll, für die Bewässerung der Gartenanlagen genutzt werden.
4.3 Die zulässige maximale Parkplatzzahl beträgt 102 PP, davon sind 20 PP für Besucher und 3 PP für Behinderte vorzusehen.
6.6 Lärmschutz: Im Rahmen des Baugesuches sind die nötigen Massnahmen zur Einhaltung der Lärmschutzverordung nachzuweisen.
4.4 Sämtliche öffentlich zugängliche Parkplätze sind monetär und lenkungswirksam ab der 1. Minute zu bewirtschaften.
6.7 Zu den bestehenden Hochspannungsleitungen sind die Abstandsvorschriften gemäss der Eidgenössischen Leitungsverordnung LeV, SR. 734.31, Artikel 38 sowie die gesetzlichen Vorgaben (NISV) bzgl. EMF einzuhalten.
2.2 Bauten dürfen nur innerhalb des im Plan entsprechend festgelegten Baubereiches erstellt werden. Davon ausgenommen sind Gartenanlagen, Unterniveaubauten, Anlagen für die Erschliessung und Erfüllung der feuerpolizeilichen Anforderung an die Einstellhalle.
4.5 Mindestens 10% der Parkplätze für Besucher und Beschäftigte sind für die Ausrüstung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge vorzubereiten.
2.3 In der Gemeinde Risch wird die Höhendefinition altrechtlich (§13 VPGB alt) via OK Erdgeschoss und Firsthöhe definiert. Der im Schnitt eingetragene Baubereich ist mit einer Höhenkote versehen, die den obersten Punkt des Daches, gemäss § 18 "Grundmasse" der Bauordnung der Gemeinde Risch (BO), festlegt. Im Baubereich gilt die Firsthöhe von 23.20 m ab Oberkante Erdgeschoss Boden und ergibt sich aus der Summe der zonenüblichen Firsthöhendefinition und dem im einfachen Bebauungsplan gewährten zusätzlichen Vollgeschoss.
4.7 Für Fahrräder / E-Bikes sind mindestens 104 Velostellplätze vorzusehen: Die Stellplätze sind so anzulegen, dass sie auf kurzem und sicherem Weg erreicht werden können.
7.
4.6 Die schematische Lage der Einstellhalleneinfahrt befindet sich an den im Bebauungsplan eingezeichneten Orten.
5.
7.1 Die schematische Lage der zentralen Entsorgungsstelle ist im Bebauungsplan eingetragen. 7.2 Die schematische Lage der Anlieferung befindet sich an dem im Bebauungsplan eingezeichneten Ort.
8.
Freiraum
2.5 Innerhalb des im Schnitt definierten Bereiches sind die Geschosshöhen frei einteilbar.
5.2 Die Grünflächenziffer im Bebauungsplanperimeter beträgt mindestens 35% der gesamten Grundstückfläche, statt der gemäss §21 Abs. 4 BO geltenden 25%.
3.
6.
Nutzung* Im Baubereich ist im Rahmen der zonenüblichen Nutzungsart folgendes Nutzungsmass zulässig:
Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung und des Zonenplanes. Der Gemeinderat kann im Sinne von § 14 des Planungs- und Baugesetz vom 26. November 1998 (Stand 1. Juli 2019) Ausnahmen gestatten. Eintragungen ausserhalb des Bebauungsplanperimeters sind rechtlich nicht verbindlich.
Umwelt
6.1 Neubauten innerhalb des Bebauungsperimeters sind als Niederenergiebauten zu planen. Nicht erneuerbare Energien dürfen zu max. 50% den zulässigen Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser decken.
AZ 1.62
6.2 Die Dachfläche ist entweder extensiv zu begrünen oder mit einer Solaranlage auszustatten. Es sind angemessene Retentionsmöglichkeiten auszubilden.
* Herleitung anrechenbarer Landanteil siehe Kasten im Situationsplan 1:500
Parzellengrenze
LEGENDE SCHEMASCHNITT Festsetzungsinhalt Baubereich OK Firsthöhe Richtprojekt
OK. Firsthöhe +23.20
23.20
+XX.XX
Schlussbestimmungen
Parzellengrenze
Total Baufeld 1
Ver- und Entsorgung
5.1 Die qualitativ und hochwertige Freiraumgestaltung wird durch den Plan Nr.275-1: Umgebungskonzept vom 23.07.2020 des Landschaftsarchitekten sichergestellt. Die Anforderungen an die Freiraumgestaltung, gemäss § 21 BO Risch, sind einzuhalten.
2.4 Technische Aufbauten bleiben, entsprechend der kommunalen und kantonalen Baugesetzgebung, oberhalb des definierten Baubereiches weiterhin zulässig.
Total max. (aGF) 8'310 m2
6.4 Anfallendes Meteorwasser in der Umgebung ist an Ort versickern zu lassen. Es sind angemessene Retentionsvolumen auszubilden, insofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.
4.2 Sämtliche Parkfelder des MIV müssen in einer zentralen Einstellhalle angeordnet werden. Für Kurzzeitparkierer sind vereinzelt oberirdische Parkplätze in der Nähe des Einganges zulässig.
Bebauung
Arbeiten max. (aGF) 8'310 m2
6.3 Die Baute muss, bezüglich Wärmedämmung und Warmwasser, mindestens vergleichbare Anforderungen wie der jeweils aktuelle Minergiestandard erfüllen.
Orientierungsinhalt Mantellinie Richtprojekt Geschossigkeit Richtprojekt Untergeschosse Richtprojekt Erdreich Gewachsenes Terrain Parzellengrenze
Annahme Gebäudeabstand zu Hochspannungsleitung ca. 13 m
LEGENDE SITUATION RRB vom 02.03.1998
Festsetzungsinhalt Geltungsbereich Grünstreifen gemäss BO §21 Abs.2 Umgebungsfläche II
14 75
mind. Abstand 5m
Schnitt S-S 1:500
8.00
Kanton Zug 5.00
4.50
Blegistrasse
Baubereich 440.559 17076099
Durchgangsweg für MIV 31
22 11
S
Schematische Lage Ein- / Ausfahrt Einstellhalle MIV
EH LV
Schematische Lage Ein- / Ausfahrt Einstellhalle LV
A
Schematische Lage Anlieferung
E
Schematische Lage Entsorgungsstelle
+23.30
Baubereich OK Firsthöhe Richtprojekt
961a
80.00
Gesamtperimeter EBP gem. BO §18 für AD-Zone: Anrechenbare Landfläche: 5'130 m2 AZ Einzelbauweise 1.35: 6'925 m2 AZ inkl. 20% BBP Bonus: 8'310 m2
S
EH LV
92 9a
18 30
Strassen / Gehwege
GS 924: Anrechenbare Landfläche: AZ Einzelbauweise 1.35: AZ inkl. 20% BBP Bonus:
1998 RRB vom 02.03.
22 14 22 14
833 m2 1'125 m2 1'349 m2
2
5.00
18 85
Der Gemeindepräsident:
Der Gemeindeschreiber:
2. Öffentliche Auflage im
vom
Publiziert im Amtsblatt
Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau / Sicherheit
7
83
a GS 1885: Anrechenbare Landfläche: AZ Einzelbauweise 1.35: AZ inkl. 20% BBP Bonus:
751 m2 1'014 m2 1'217 m2
0 5.0
32
Abbruch Bestand 18 31
18 80
Achse zu Hochspannungsleitungen / Masten 43 6.0 37
Standort Hydrant
5
Parkleitsystem für Suurstoffi Ost
F
Stellfläche Feuerwehrfahrzeug
17 07 61 49
0
10
20
30
Situationsplan 1:500
1342a BDB vo m 21.11. 2011
Mantellinie Regelgeschoss Richtprojekt
BDB vo m 21.11. 2011
Mantellinie Erdgeschoss Richtprojekt
bis
9
Höhenlinien bestehendes Terrain
31/32
Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau / Sicherheit
Vom Gemeinderat beschlossen am
1548
Grosser / Kleiner Grenzabstand (AD-Zone = 5.00 m)
Abstand zu Hochspannungsleitungen
bis
4 Mutation in Auftrag gegeben
.00 20 22 13
Bestehende Bauten
vom
83 f
18 25
Orientierungsinhalt
1. Öffentliche Auflage im
EH MIV
92 4
8
1:500
Publiziert im Amtsblatt Nrn. 33 und 34
5
Baulinie Strassenraum
A E
5.00
EH MIV
18 79
3'546 m2 4'787 m2 5'744 m2
39.50
Option B: Erschliessung MIV auf GS1548
Blegi
4
3
GS 1879: Anrechenbare Landfläche: AZ Einzelbauweise 1.35: AZ inkl. 20% BBP Bonus:
13.60
Option A: Erschliessung MIV innerhalb Perimeter
02. 03. 199 8
3
22 12
om
Gestalteter Freiraum gemäss Umgebungskonzept Landschaftsarchitekt
OK Baubereich +23.20 ab OK EG Boden
Bv
2
18 29
RR
Schematische Lage Haupteingang
5.00
1
25.90
Durchgangsweg für LV 1
3 Hochspannungsleiter Mittelachse
A F
4.00
5
Langsamverkehr Fussgänger / Fahrrad (Abk. LV)
Einfacher Bebauungsplan « BLEGI 3, Rotkreuz »
442.593 17076148
Motorisierter Individualverkehr (Abk. MIV)
Gemeinde Risch
Baar, den 12.11.2020 Bauherr und Grundeigentümer
Baar, den 12.11.2020 Projektverfasser: