Einfacher Bebauungsplan Blegi 3, Rotkreuz

Piano d'utilizzazione speciale · Zugo

Documento

Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano di edificazione semplice
Cantone
Zugo
Livello
Comune
Approvato da
GR
Adottato
29 set 2020
In vigore dal
29 set 2020

Carta

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eBebauungsplan Blegi 3.PDFApri in una nuova scheda

Testo

BESTIMMUNGEN 1.

2.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes

4.

Erschliessung / Parkierung

Der einfache Bebauungsplan „Blegi 3, Rotkreuz“ bezweckt: - die Voraussetzungen für ein ortsplanerisch gut integriertes und architektonisch qualitätsvoll gestaltetes Dienstleistungsgebäude zu schaffen. - das Bebauungs-, Überbauungs-, Erschliessungs- und Freiraumkonzept zu sichern.

4.1 Die Erschliessung durch den motorisierten Individualverkehr (MIV) und den Langsamverkehr (LV) erfolgt ab den im Plan eingezeichneten Orten. Bei Vorliegen entsprechender Wegrechte erfolgt die Erschliessung über die bestehende Zufahrtsstrasse auf dem Grundstück Nr. 1548.

2.1 Bauten, Anlagen und Aussenräume sind so zu konzipieren und zu gestalten, dass hinsichtlich Formensprache, Gliederung, Materialwahl, Farbgebung und Bepflanzung eine gute Gesamtwirkung erzielt wird.

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6.5 Meteorwasser soll, falls technisch und ökologisch sinnvoll, für die Bewässerung der Gartenanlagen genutzt werden.

4.3 Die zulässige maximale Parkplatzzahl beträgt 102 PP, davon sind 20 PP für Besucher und 3 PP für Behinderte vorzusehen.

6.6 Lärmschutz: Im Rahmen des Baugesuches sind die nötigen Massnahmen zur Einhaltung der Lärmschutzverordung nachzuweisen.

4.4 Sämtliche öffentlich zugängliche Parkplätze sind monetär und lenkungswirksam ab der 1. Minute zu bewirtschaften.

6.7 Zu den bestehenden Hochspannungsleitungen sind die Abstandsvorschriften gemäss der Eidgenössischen Leitungsverordnung LeV, SR. 734.31, Artikel 38 sowie die gesetzlichen Vorgaben (NISV) bzgl. EMF einzuhalten.

2.2 Bauten dürfen nur innerhalb des im Plan entsprechend festgelegten Baubereiches erstellt werden. Davon ausgenommen sind Gartenanlagen, Unterniveaubauten, Anlagen für die Erschliessung und Erfüllung der feuerpolizeilichen Anforderung an die Einstellhalle.

4.5 Mindestens 10% der Parkplätze für Besucher und Beschäftigte sind für die Ausrüstung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge vorzubereiten.

2.3 In der Gemeinde Risch wird die Höhendefinition altrechtlich (§13 VPGB alt) via OK Erdgeschoss und Firsthöhe definiert. Der im Schnitt eingetragene Baubereich ist mit einer Höhenkote versehen, die den obersten Punkt des Daches, gemäss § 18 "Grundmasse" der Bauordnung der Gemeinde Risch (BO), festlegt. Im Baubereich gilt die Firsthöhe von 23.20 m ab Oberkante Erdgeschoss Boden und ergibt sich aus der Summe der zonenüblichen Firsthöhendefinition und dem im einfachen Bebauungsplan gewährten zusätzlichen Vollgeschoss.

4.7 Für Fahrräder / E-Bikes sind mindestens 104 Velostellplätze vorzusehen: Die Stellplätze sind so anzulegen, dass sie auf kurzem und sicherem Weg erreicht werden können.

7.

4.6 Die schematische Lage der Einstellhalleneinfahrt befindet sich an den im Bebauungsplan eingezeichneten Orten.

5.

7.1 Die schematische Lage der zentralen Entsorgungsstelle ist im Bebauungsplan eingetragen. 7.2 Die schematische Lage der Anlieferung befindet sich an dem im Bebauungsplan eingezeichneten Ort.

8.

Freiraum

2.5 Innerhalb des im Schnitt definierten Bereiches sind die Geschosshöhen frei einteilbar.

5.2 Die Grünflächenziffer im Bebauungsplanperimeter beträgt mindestens 35% der gesamten Grundstückfläche, statt der gemäss §21 Abs. 4 BO geltenden 25%.

3.

6.

Nutzung* Im Baubereich ist im Rahmen der zonenüblichen Nutzungsart folgendes Nutzungsmass zulässig:

Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung und des Zonenplanes. Der Gemeinderat kann im Sinne von § 14 des Planungs- und Baugesetz vom 26. November 1998 (Stand 1. Juli 2019) Ausnahmen gestatten. Eintragungen ausserhalb des Bebauungsplanperimeters sind rechtlich nicht verbindlich.

Umwelt

6.1 Neubauten innerhalb des Bebauungsperimeters sind als Niederenergiebauten zu planen. Nicht erneuerbare Energien dürfen zu max. 50% den zulässigen Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser decken.

AZ 1.62

6.2 Die Dachfläche ist entweder extensiv zu begrünen oder mit einer Solaranlage auszustatten. Es sind angemessene Retentionsmöglichkeiten auszubilden.

* Herleitung anrechenbarer Landanteil siehe Kasten im Situationsplan 1:500

Parzellengrenze

LEGENDE SCHEMASCHNITT Festsetzungsinhalt Baubereich OK Firsthöhe Richtprojekt

OK. Firsthöhe +23.20

23.20

+XX.XX

Schlussbestimmungen

Parzellengrenze

Total Baufeld 1

Ver- und Entsorgung

5.1 Die qualitativ und hochwertige Freiraumgestaltung wird durch den Plan Nr.275-1: Umgebungskonzept vom 23.07.2020 des Landschaftsarchitekten sichergestellt. Die Anforderungen an die Freiraumgestaltung, gemäss § 21 BO Risch, sind einzuhalten.

2.4 Technische Aufbauten bleiben, entsprechend der kommunalen und kantonalen Baugesetzgebung, oberhalb des definierten Baubereiches weiterhin zulässig.

Total max. (aGF) 8'310 m2

6.4 Anfallendes Meteorwasser in der Umgebung ist an Ort versickern zu lassen. Es sind angemessene Retentionsvolumen auszubilden, insofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.

4.2 Sämtliche Parkfelder des MIV müssen in einer zentralen Einstellhalle angeordnet werden. Für Kurzzeitparkierer sind vereinzelt oberirdische Parkplätze in der Nähe des Einganges zulässig.

Bebauung

Arbeiten max. (aGF) 8'310 m2

6.3 Die Baute muss, bezüglich Wärmedämmung und Warmwasser, mindestens vergleichbare Anforderungen wie der jeweils aktuelle Minergiestandard erfüllen.

Orientierungsinhalt Mantellinie Richtprojekt Geschossigkeit Richtprojekt Untergeschosse Richtprojekt Erdreich Gewachsenes Terrain Parzellengrenze

Annahme Gebäudeabstand zu Hochspannungsleitung ca. 13 m

LEGENDE SITUATION RRB vom 02.03.1998

Festsetzungsinhalt Geltungsbereich Grünstreifen gemäss BO §21 Abs.2 Umgebungsfläche II

14 75

mind. Abstand 5m

Schnitt S-S 1:500

8.00

Kanton Zug 5.00

4.50

Blegistrasse

Baubereich 440.559 17076099

Durchgangsweg für MIV 31

22 11

S

Schematische Lage Ein- / Ausfahrt Einstellhalle MIV

EH LV

Schematische Lage Ein- / Ausfahrt Einstellhalle LV

A

Schematische Lage Anlieferung

E

Schematische Lage Entsorgungsstelle

+23.30

Baubereich OK Firsthöhe Richtprojekt

961a

80.00

Gesamtperimeter EBP gem. BO §18 für AD-Zone: Anrechenbare Landfläche: 5'130 m2 AZ Einzelbauweise 1.35: 6'925 m2 AZ inkl. 20% BBP Bonus: 8'310 m2

S

EH LV

92 9a

18 30

Strassen / Gehwege

GS 924: Anrechenbare Landfläche: AZ Einzelbauweise 1.35: AZ inkl. 20% BBP Bonus:

1998 RRB vom 02.03.

22 14 22 14

833 m2 1'125 m2 1'349 m2

2

5.00

18 85

Der Gemeindepräsident:

Der Gemeindeschreiber:

2. Öffentliche Auflage im

vom

Publiziert im Amtsblatt

Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau / Sicherheit

7

83

a GS 1885: Anrechenbare Landfläche: AZ Einzelbauweise 1.35: AZ inkl. 20% BBP Bonus:

751 m2 1'014 m2 1'217 m2

0 5.0

32

Abbruch Bestand 18 31

18 80

Achse zu Hochspannungsleitungen / Masten 43 6.0 37

Standort Hydrant

5

Parkleitsystem für Suurstoffi Ost

F

Stellfläche Feuerwehrfahrzeug

17 07 61 49

0

10

20

30

Situationsplan 1:500

1342a BDB vo m 21.11. 2011

Mantellinie Regelgeschoss Richtprojekt

BDB vo m 21.11. 2011

Mantellinie Erdgeschoss Richtprojekt

bis

9

Höhenlinien bestehendes Terrain

31/32

Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau / Sicherheit

Vom Gemeinderat beschlossen am

1548

Grosser / Kleiner Grenzabstand (AD-Zone = 5.00 m)

Abstand zu Hochspannungsleitungen

bis

4 Mutation in Auftrag gegeben

.00 20 22 13

Bestehende Bauten

vom

83 f

18 25

Orientierungsinhalt

1. Öffentliche Auflage im

EH MIV

92 4

8

1:500

Publiziert im Amtsblatt Nrn. 33 und 34

5

Baulinie Strassenraum

A E

5.00

EH MIV

18 79

3'546 m2 4'787 m2 5'744 m2

39.50

Option B: Erschliessung MIV auf GS1548

Blegi

4

3

GS 1879: Anrechenbare Landfläche: AZ Einzelbauweise 1.35: AZ inkl. 20% BBP Bonus:

13.60

Option A: Erschliessung MIV innerhalb Perimeter

02. 03. 199 8

3

22 12

om

Gestalteter Freiraum gemäss Umgebungskonzept Landschaftsarchitekt

OK Baubereich +23.20 ab OK EG Boden

Bv

2

18 29

RR

Schematische Lage Haupteingang

5.00

1

25.90

Durchgangsweg für LV 1

3 Hochspannungsleiter Mittelachse

A F

4.00

5

Langsamverkehr Fussgänger / Fahrrad (Abk. LV)

Einfacher Bebauungsplan « BLEGI 3, Rotkreuz »

442.593 17076148

Motorisierter Individualverkehr (Abk. MIV)

Gemeinde Risch

Baar, den 12.11.2020 Bauherr und Grundeigentümer

Baar, den 12.11.2020 Projektverfasser: