Baulinienplan Schulhausstrasse
Linee d'arretramento · Zugo
Documento
- Tipo
- Linee d'arretramento
- Cantone
- Zugo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeinde (Gde.)
- Approvato da
- GR
- Adottato
- 21 giu 2012
- In vigore dal
- 21 giu 2012
Carta
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File
BDB_20120621.PDFApri in una nuova scheda
Testo
BDB_20120621.PDF
Baudirektion
Kanton Zug
Zug, 21. Juni 2012
Gemeindewesen Baulinienplan Schulhausstrasse Gemeinde Walchwil
Die Baudirektion,
gestützt auf $ 7 Bst. c der Delegationsverördnung vom 23. November 1999 (BGS 153.3),
beschliesst: 1.
Der Baulinienplan Schulhausstrasse, Plan-Nr. 10.10.015-001, vom 23. Januar 2012, wird
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genehmigt.
2.
‚Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat
des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.
3.
Mitteilung eingeschrieben an: Gemeinderat Walchwil, Postfach 93, 6318 Walchwil (2 Ex., 6 Pläne) -
4.
Kopie an: Amt für Raumplanung (1 Plan) Tiefbauamt, Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei (1 Plan) Tiefbauamt, Sekretariat (1 Plan) Baudirektion Geozug Ingenieure AG, Daniel Ottiger, Obermühle 8, 6340 Baar -
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Baudirekfion
A} Heinz/Tännler
o: \vtbp\gemeindliche planungen\baulinienpläne\w8_bl schulhausstrasse bdb_3.docx
Seite 2/2
A. Gemäss Zonenplan der Gemeinde Walchwil kommt der Schnitzelsilo im Vorplatz sowie unterhalb des bestehenden Gehweges, vor der bestehenden Turnhalle zu liegen (Schulhausstrasse 46). Diese Nähe ist für die Beschickung der Heizung notwendig, damit entsteht aber ein Unterabstand zur Strasse. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat Walchwil beschlossen, im temporeduzierten Bereich entlang der Schulhaussträsse beidseitig eine Unterniveaubaulinie einzurichten. Diese gestattet den geplanten Schnitzelraum zu erstellen und private Anlagen unter Terrain besser zu nutzen.
Der Gemeinderat Walchwil hat den Baulinienplan dem Tiefbauamt am 30. Januar 2012 zur Vorprüfung eingereicht. Der Baulinienplan wurde am 10. Februar 2012 durch das Tiefbauamt vorgeprüft. Der Vorprüfungsbericht enthielt Hinweise. B.
C.
Der Baulinienplan wurde im Amtsblatt publiziert und vom 4. Mai bis 4. Juni 2012 öffentlich aufgelegt. Während dieser Auflagefrist gingen keine Einsprachen ein. Der Gemeinderat hat den Baulinienplan am 11. Juni 2012 beschlossen.
D.
Der Baulinienplan ist rechtmässig, so dass er vorbehaltlos beschlossen werden kann.
BDB_20120621-Nr.11.pdf
001
KANTON ZUG
GEMEINDE WALCHWIL
Baulinienplan
PLAN 10 10 015
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1
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Mostra tutto il testo
GEBZUG
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ÖFFENTLICHE AUFLAGE AUF DER GEMEINDEKANZLEI
sg Urs Lehmann
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INGENIZURE
Schulhausstrasse
AUFTRAGSNR
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23 Januar 2012 ch
DATUM MM
ÄNDERUNGEN D
VOM GEMEINDERAT ZUR VORPRUFUNG EINGEREICHT AM
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DER KANTONSINGENIEUR
VORPRUFUNG DURCH DAS TIEFBAUAMT DES KANTONS ZUG ZUG DEN 10 02 2012
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PUBLIZIERT IM AMTSBLATT NR
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14 Jun1 2012
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VOM GEMEINDERAT BESCHLOSSENAM
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DER GEMEINDEPRÄSIDENT
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