Graduatoria Sentifi Group AG in Liquidation

Graduatoria e inventario · Zurigo · 26 gen 2024

Pubblicazione

Tipo
Graduatoria e inventario
Cantone
Zurigo
Pubblicato
26 gen 2024
Pubblicato da
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Enge-Zürich, Postfach, 8027 Zürich
Numero di pubblicazione
KK04-0000039327
Pubblicato fino al
26 gen 2029

Parti

Debitore

CHE-247.058.427 · 0106 · Tödistrasse 61, 8002 Zürich

Testo

Rimedi giuridici
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Altri rimedi giuridici
Der Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern bei der Mobilen Equipe Konkurs, Wengistrasse 7, 8004 Zürich, im Original und mit sämtlichen Eingaben, sowie beim Konkursamt Enge-Zürich (ohne Eingaben), zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind bei der Mobilen Equipe Konkurs schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Ufficio
Mobile Equipe Konkurs Wengistrasse 7 8004 Zürich